Regelwerk, Allgemeines, Verwaltung

ThuerKWG
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Erster Teil
Wahlen der Gemeinderatsmitglieder und des Bürgermeisters (Gemeindewahlen)

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Wahlberechtigung

§ 2 Ausschluß vom Wahlrecht

§ 3 Ausübung des Wahlrechts

§ 4 Wahlgebiet, Wahlleiter, Wahlausschuß

§ 5 Stimmbezirke, Wahlvorsteher, Wahlvorstand, Briefwahlvorstand

§ 6 Wählerverzeichnis

§ 7 Wahlschein, Briefwahl

§ 8 Wahltermin

§ 9 Wahlhandlung, Feststellung des Wahlergebnisses

§ 10 Unzulässige Beeinflussung, unzulässige Veröffentlichung von Befragungen, Wahlgeheimnis

§ 11 Amtliche Wahldrucksachen

Zweiter Abschnitt
Wahl der Gemeinderatsmitglieder

§ 12 Wählbarkeit für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds

§ 13 Wahlrechtsgrundsätze, Amtszeit, Neuwahl

§ 14 Wahlvorschläge

§ 15 Aufstellung der Bewerber

§ 16 Beauftragte für die Wahlvorschläge

§ 17 Einreichung der Wahlvorschläge

§ 18 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge

§ 19 Mehrheitswahl

§ 20 Verhältniswahl

§ 21 Zurückweisung von Wahlbriefen

§ 22 Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl

§ 23 Nachrücker

Dritter Abschnitt
Wahl der Bürgermeister, Ortschafts- und Ortsteilbürgermeister

§ 24 Wahl des Bürgermeisters

§ 25 Amtszeit des Bürgermeisters

§ 26 Wahl und Amtszeit des Ortschafts- und Ortsteilbürgermeisters

Zweiter Teil
Wahlen der Kreistagsmitglieder und des Landrats (Landkreiswahlen)

§ 27 Wahl der Kreistagsmitglieder

§ 28 Wahl und Amtszeit des Landrats

Dritter Teil
Gemeinsame Bestimmungen für Gemeinde- und Landkreiswahlen

§ 29 Annahme der Wahl

§ 30 Amtsantrittshindernisse, Verlust des Amtes

§ 31 Wahlanfechtung

§ 32 Wahlprüfung

§ 33 Rechtsweg, Nachwahl, Neuwahl, Wiederholungswahl

Vierter Teil
Kosten, Wahlstatistik, Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 34 Kosten der Wahlen

§ 35 Freistellungs- und Erstattungsanspruch

§ 36 Wahlstatistik

§ 37 Feststellung der Einwohnerzahl; Fristen und Termine

§ 38 Ordnungswidrigkeiten

§ 39 Einschränkung von Grundrechten

§ 40 Ausführungsvorschriften

§ 40a Schriftform

§ 41 Gleichstellungsbestimmung

§ 41a Übergangsregelungen

§ 42