Regelwerk, Allgemeines, Individualrecht
Bekanntmachung der Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Erster Abschnitt
Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
§ 3 Rechte des Einzelnen
§ 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
§ 5 Besondere Verwendungsverbote
§ 6 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
§ 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
§ 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
§ 9 Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
§ 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
§ 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
Dritter Abschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Erster Unterabschnitt
Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten
§ 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
§ 13 Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
§ 14 (aufgehoben)
§ 15 Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
§ 16 Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
§ 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
§ 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
Zweiter Unterabschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
§ 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
§ 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
§ 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
§ 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
§ 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
§ 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
§ 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
§ 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
§ 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
§ 28 (aufgehoben)
§ 29 Zweckbindung
§ 30 Benachrichtigung von der Übermittlung
§ 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
§ 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
§ 32a Benachrichtigung
§ 33 Verfahren
§ 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften
§ 35 (aufgehoben)
§ 36 (aufgehoben)
§ 37 (aufgehoben)
§ 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
§ 38 Landesbeauftragte
§ 39 Beratungsgremium
§ 39a (aufgehoben)
§ 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
§ 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
Fuenfter Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 42 (aufgehoben)
§ 42a Gerichtsstand
§ 43 Vorrang dieses Gesetzes
§ 44 Strafvorschriften
§ 45 Bußgeldvorschriften
§ 46 (aufgehoben)
§ 46a Einschränkung von Grundrechten
§ 47 Übergangsregelung