Regelwerk, Allgemeines, Individualrecht

StUG
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Bekanntmachung der Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

Erster Abschnitt
Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

§ 3 Rechte des Einzelnen

§ 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen

§ 5 Besondere Verwendungsverbote

§ 6 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt
Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

§ 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten

§ 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen

§ 9 Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen

§ 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst

§ 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv

Dritter Abschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

Erster Unterabschnitt
Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten

§ 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes

§ 13 Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe

§ 14 (aufgehoben)

§ 15 Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe

§ 16 Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe

§ 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe

§ 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften

Zweiter Unterabschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen

§ 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften

§ 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen

§ 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen

§ 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse

§ 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr

§ 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften

§ 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste

§ 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen

§ 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen

§ 28 (aufgehoben)

§ 29 Zweckbindung

§ 30 Benachrichtigung von der Übermittlung

§ 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden

§ 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung

§ 32a Benachrichtigung

§ 33 Verfahren

§ 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film

Vierter Abschnitt
Besondere Vorschriften

§ 35 (aufgehoben)

§ 36 (aufgehoben)

§ 37 (aufgehoben)

§ 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes

§ 38 Landesbeauftragte

§ 39 Beratungsgremium

§ 39a (aufgehoben)

§ 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen

§ 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag

Fuenfter Abschnitt
Schlussvorschriften

§ 42 (aufgehoben)

§ 42a Gerichtsstand

§ 43 Vorrang dieses Gesetzes

§ 44 Strafvorschriften

§ 45 Bußgeldvorschriften

§ 46 (aufgehoben)

§ 46a Einschränkung von Grundrechten

§ 47 Übergangsregelung

§ 48