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Begriffsbestimmungen
Anmerkung:
Begriffe in einfachen Anführungszeichen werden in einer Abmerkung zu dem entsprechenden Eintrag erläutert.
Begriffe in "doppelten Anführungszeichen" werden in folgenden Begriffsbestimmungen erläutert:
Ergänzende Anmerkung:
Der Bezug zur Kategorie bzw. zur Position des Abschnitts a steht in der ersten Klammer nach dem definierten Begriff Die zweite Klammer enthält den englischen Begriff.
"Abgereichertes Uran" (0) (depleted uranium): Uran, dessen Gehalt an 235U-Isotopen so verringert wurde, dass er geringer ist als bei natürlichem Uran.
"Abschrecken aus der Schmelze" (1) (splat quenching): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze zur, schnellen Erstarrung" auf einen Abschreck-Block aufprallt, wobei ein flockiges Erzeugnis entsteht.
Anmerkung:
"Schnelle Erstarrung" ≪≪solide rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten größer als 1.000 K/s.
"Abstimmbar" (6) (tunable): die Fähigkeit eines "Lasers", eine Ausgangsstrahlung mit jeder beliebigen Wellenlänge über den Bereich von mehreren "Laser"übergängen zu erzeugen. Ein "Laser", der verschiedene auswählbare Linien mit diskreten Wellenlängen innerhalb eines "Laser"übergangs erzeugt, gilt nicht als abstimmbar.
"Additive" (0008) (additives): Stoffe, die bei der Zubereitung von Sprengstoffen verwendet werden, um deren Eigenschaften zu verbessern.
"Aktives Bildelement" (6 8) (active pixel): das kleinste Einzelelement einer Halbleiter-Matrix (Sensor), das eine fotoelektrische Übertragungsfunktion hat, wenn es Licht (elektromagnetischer Strahlung) ausgesetzt ist.
"Aktives Flugsteuerungssystem" (7) (active flight control system): Funktionseinheit zur Vermeidung unerwünschter "Luftfahrzeug"- und Flugkörperbewegungen oder unerwünschter Strukturbelastungen durch die autonome Verarbeitung der von mehreren Sensoren gelieferten Signale und die Bereitstellung der erforderlichen Steuerbefehle für die automatische Steuerung.
"Alle verfügbaren Kompensationen" (2) (all compensation available): alle dem Hersteller zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Minimierung aller systematischer Positionsfehler für die betreffende Werkzeugmaschine sind berücksichtigt.
"Allgemein zugänglich" (ASa ATa NTA) (in the public domain): bezieht sich auf "Technologie" oder "Software", die ohne Beschränkung ihrer weiteren Verbreitung erhältlich ist (Copyright-Beschränkungen heben die allgemeine Zugänglichkeit nicht auf).
"Angepasste Spitzenleistung" (4) (adjusted peak performance): ist ein Parameter, der beschreibt, mit welcher Leistung ein "Digitalrechner` Gleitkomma-Additionen und Multiplikationen mit einer Wortlänge von 64 Bit oder mehr ausführen kann und ist eine
Maßzahl für die Rechnerleistung, angegeben in gewichteten Teraflops (WT), d.h. in Einheiten von 1012 angepassten Gleitkomma-Operationen pro Sekunde.
Anmerkung:
Siehe Kategorie 4, Technische Anmerkung.
"Angle random walk" (7): der Winkelfehler der sich über die Zeit aufbaut, bedingt durch das der Drehrate überlagerte weiße Rauschen (IEEE STD 528-2001).
"Anwenderzugängliche Programmierbarkeit" (6) (user accessible programmability): die Möglichkeit für den Anwender, "Programme" einzufügen, zu ändern oder auszutauschen durch andere Maßnahmen als durch
"Äquivalente Dichte" (6) (equivalent density): die Masse einer Optik pro Einheit der optischen Fläche, die auf die optisch wirksame Oberfläche projiziert wird.
"Asymmetrischer Algorithmus" (5) (asymmetric algorithm): ein kryptografischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die Entschlüsselung unterschiedliche, mathematisch miteinander verknüpfte Schlüssel verwendet.
Anmerkung:
Eine übliche Anwendung asymmetrischer Algorithmen ist das Schlüsselmanagement.
"Auflösung" (2) (resolution): das kleinste Inkrement einer Messeinrichtung, bei digitalen Geräten das kleinste bedeutsame Bit (Bezug: ANSI B-89.1.12).
"Automatisierte Führungs- und Leitsysteme" (0011) (Automated Command arid Control Systems): Elektronische Systeme zur Eingabe, Verarbeitung und Ausgabe von Information, die wesentlich ist für die effektive Operation der unterstellten Gruppe, des Großverbands, des taktischen Verbands, der Einheit, des Schiffes, der Untereinheit oder des Waffensystems. Dies wird erreicht durch die Nutzung von Computern und anderer spezialisierter Hardware, konstruiert zur Unterstützung der Funktionen einer militärischen Führungs- und Leitorganisation. Die Hauptfunktionen eines automatisierten Führungs- und Leitsystems sind: die effiziente automatische Erfassung, Sammlung, Speicherung und Verarbeitung von Information; die Darstellung der Lage und der Verhältnisse, die die Vorbereitung und Durchführung von Kampfoperationen beeinflussen; operationelle und taktische Berechnungen für die Zuweisung von Ressourcen zwischen den Kampfgruppen oder Elementen für die operative Kräftegliederung oder den Aufmarsch entsprechend der Mission oder dem Stadium der Operation; die Aufbereitung von Daten für die Einschätzung der Situation und für die Entscheidungsfindung zu jedem Zeitpunkt während der Operation oder Schlacht; Computer-Simulation von Operationen.
"Automatische Zielverfolgung" (6) (automatic target tracking): ein Verarbeitungsverfahren, bei dem automatisch ein extrapolierter Wert der wahrscheinlichsten Position des Ziels in Echtzeit ermittelt und ausgegeben wird.
"Bahnsteuerung" (2) (contouring control): zwei oder mehr "numerisch gesteuerte" Bewegungen, die nach Befehlen ausgeführt werden, welche die nächste benötigte Position und die zum Erreichen dieser Position benötigten Vorschubgeschwindigkeiten vorgeben. Diese Vorschubgeschwindigkeiten werden im Verhältnis zueinander so geändert, dass eine gewünschte Bahn erzeugt wird (Bezug: ISO/DIS 2806 - 1980).
"Band" (1) (tape): ein Material aus geflochtenen oder in eine Richtung verlaufenden "Einzelfäden" (monofilaments), "Litzen", "Faserbündeln" (rovings), "Seilen" oder "Garnen" usw., die normalerweise mit Harz imprägniert sind.
Anmerkung:
"Litze" (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 " Einzelfäden" (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.
"Besonderes spaltbares Material" (0) (special fissile material): Plutonium-239, Uran-233, "mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" und jedes Material, das die vorgenannten Stoffe enthält.
"Bildverarbeitung" (4) (image enhancement): Verarbeitung von außen abgeleiteter, informationstragender Bilddaten durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformation zwischen Bereichen (z.B. Fäst-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation). Dazu gehören keine Algorithmen, die nur lineare oder Drehtransformation eines einzelnen Bildes verwenden wie Translation, Merkmalauszug, Bilderfassung oder Falschfarbendarstellung.
"Bildverstärkerröhren der ersten Generation" (0015) (first generation image intensifier tubes): elektrostatisch fokussierende Röhren, die fiberoptische oder gläserne Ein- und Ausgangsfenster oder Multi-Alkali-Fotokathoden (S-20 oder S-25) verwenden, jedoch keine Mikrokanalplatten-Verstärker.
"Biokatalysatoren" (0007 0022) (biocatalysts): ,Enzyme` oder andere biologische Verbindungen, die spezifische chemische Kampfstoffe binden und deren Abbau beschleunigen.
Anmerkung:
"Enzyme" (enzymes): "Biokatalysatoren " für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen.
"Biopolymere" (0007 0022) (biopolymers): biologische Makromoleküle wie folgt:
Anmerkung 1:
"Enzyme" (enzymes): "Biokatalysatoren" für spezifische chemische oder biochemische Reaktionen.
Anmerkung 2:
"Monoklonale Antikörper" (monoclonal antibodies): Proteine, die spezifisch an eine Antigen-Bindungsstelle binden und durch einen einzigen Klon von Zellen erzeugt werden.
Anmerkung 3:
"Polyklonale Antikörper" (polyclonal antibodies): eine Mischung von Proteinen, die sich an ein bestimmtes Antigen binden und durch mehr als ein Klon von Zellen erzeugt werden.
Anmerkung 4:
"Antiidiotypische Antikörper" (antiidiotypic antibodies): Antikörper, die spezifisch an die Antigen-Bindungsstelle anderer Antikörper binden.
Anmerkung 5:
,Rezeptoren` (receptors): biologische makromolekulare Strukturen, die Liganden bilden können, deren Bindung physiologische Funktionen beeinflussen.
"CE": siehe "Rechenelement".
"CEP-Wert" (7) ((Kreisfehlerwahrscheinlichkeit) CEP - circle of equal probability): ein Maß für die Genauigkeit; der Wert wird als der Radius des bei einer spezifischen Entfernung auf das Ziel zentrierten Kreises definiert, innerhalb dessen die Nutzlasten in 50 % der Fälle auftreffen.
"Chemischer Laser" (6) (chemical laser): ein "Laser", bei dem die angeregten Elemente durch die Ausgangsenergie einer chemischen Reaktion erzeugt werden.
"Datenbankgestützte Navigationssysteme" (7) (Data-based Referenced Navigation, "DBRN"): Systeme, die verschiedene Quellen von vorher gemessenen geophysikalischen Daten kombinieren, um exakte Navigationsdaten unter veränderlichen Bedingungen bereitzustellen. Solche Datenquellen schließen Tiefseekarten, Sternenkarten, Gravitationskarten, Magnetismuskarten oder digitale 3-D-Geländekarten ein.
"Dauerstrichlaser" (6) (CW laser): ein "Laser", der eine nominell konstante Ausgangsenergie für mehr als 0,25 Sekunden liefert.
"DBRN" (7): siehe "Datenbankgestützte Navigationssysteme" (Data-based Referenced Navigation).
"Diffusionsschweißen" (1 2 9) (diffusion bonding): molekulares Zusammenfügen von mindestens zwei verschiedenen Metallen im festen Zustand zu einem Stück mit einer Festigkeit der Schweißverbindung, die der des schwächsten Werkstoffs entspricht.
"Digitale Übertragungsrate" (5) (digital transfer rate): die gesamte Informationsbitrate, die direkt über ein beliebiges Medium übertragen wird.
Anmerkung:
Siehe auch "gesamte digitale Übertragungsrate".
"Digitalrechner" (4 5) (digital computer): Geräte, die alle folgenden Operationen in Form einer oder mehrerer diskreter Variablen ausführen können:
Anmerkung:
Veränderungen einer gespeicherten Befehlsfolge schließen den Austausch von festprogrammierten Speichervorrichtungen mit ein, nicht aber physische Veränderungen der Verdrahtung oder von Verbindungen.
"Drehmomentausgleichs- oder Richtungssteuerungssysteme mit regelbarer Zirkulation" (7) (circulationcontrolled antitorque or circulation controlled direction control systems): Systeme, bei denen Luft über aerodynamische Oberflächen geblasen wird, um die von den Oberflächen erzeugten Luftkräfte zu erhöhen oder zu steuern.
"Driftrate" (Kreisel) (7) (drift rate (gyro)): die Komponente des Kreiselausgangs, die funktional unabhängig von der Einwirkung einer Drehung ist. Sie wird als angular rate ausgedrückt (IEEE STD 528-2001).
"Druckmessgeräte" (2) (pressure transducers): Geräte, die Druckmessungen in elektrische Signale umwandeln.
"Dynamisch adaptive Leitweglenkung" (5) (dynamic adaptive routing): automatische Verkehrsumleitung, basierend auf Erkennung und Auswertung des momentanen aktuellen Netzzustandes.
Anmerkung:
Hierzu gehören keine Verkehrsleitungsentscheidungen, die auf vorher festgelegter Information beruhen.
"Dynamische Signalanalysatoren" (3) (dynamic Signal analysers): "Signalanalysatoren", die digitale Abtast- und Umsetzungsverfahren verwenden, um eine Fourier-Spektren-Darstellung der vorhandenen Wellenform einschließlich Amplituden- und Phaseninformation zu liefern.
"Echtzeit-Bandbreite" (3) (realtime bandwidth): bei "dynamischen Signalanalysatoren" die größte Frequenzbandbreite, die der Analysator zur Anzeige oder Massenspeicherung ausgeben kann, ohne bei der Analyse der Eingabedaten eine Unstetigkeit zu verursachen. Bei Analysatoren mit mehr als einem Kanal wird für die Berechnung die Kanalanordnung verwendet, die die größte Echtzeit-Bandbreite ergibt.
"Echtzeitverarbeitung" (6 7) (realtime processing): Verarbeitung von Daten durch ein Rechnersystem, das in Abhängigkeit der verfügbaren Mittel eine bestimmte Leistung innerhalb einer garantierten Antwortzeit als Reaktion auf ein äußeres Ereignis erbringt, unabhängig von der aktuellen Systemauslastung.
"Effektives Gramm" (0 1) (effective gramme): von "besonderem spaltbarem Material" ist
"Einstellzeit" (3) (settling time): die Zeit, welche der Ausgang beim Umschalten zwischen zwei beliebigen Werten benötigt, um bis auf ein halbes Bit den Endwert zu erreichen.
"Einzelfaden" (1) (monofilament): die kleinste Unterteilung einer Faser, normalerweise mit einem Durchmesser von einigen µm.
"Elektronische Baugruppe" (2 3 4 5) (electronic assembly): eine Anzahl elektronischer Bauelemente (d.h. ,Schaltungselemente", ,diskrete Bauelemente", integrierte Schaltungen u. ä.), die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfüllen. Die "elektronische Baugruppe" ist als Ganzes austauschbar und normalerweise demontierbar.
Anmerkung 1:
,Schaltungselement` (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.
Anmerkung 2:
,Diskretes Bauelement` (diskrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches Schaltungselement mit eigenen äußeren Anschlüssen.
"Elektronisch phasengesteuerte Antennengruppen" (5 6) (electronically steerable phased array antenna): eine Antenne, deren Strahl durch Phasenkopplung gebildet wird (d.h. die Strahlungsrichtung wird durch die komplexen Erregungskoeffizienten der Strahlerelemente gesteuert), und die Strahlungsrichtung (beim Senden und beim Empfang) kann durch ein elektrisches Signal im Azimut und/oder Höhenwinkel verändert werden.
"Endeffektoren" (0017 2) (endeffectors): umfassen Greifer, ,aktive Werkzeugeinheiten" und alle anderen Werkzeuge, die am Anschlussflansch am Ende des "Roboter"-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.
Anmerkung:
"Aktive Werkzeugeinheit" (active tooling unit): eine Einrichtung, die dem Werkzeug Bewegungskraft, Prozessenergie oder Sensorsignale zuführt.
"Energetische Materialien" (0008 0016) (energetic materials): Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion Energie freisetzen, welche für die beabsichtigte Verwendung benötigt wird.
"Entwicklung" (ATa NTa 0017 0021 0022 0 bis 9) (development): schließt alle Stufen vor der Serienfertigung ein, z.B. Konstruktion, Forschung, Analyse, Konzepte, Zusammenbau und Test von Prototypen, Pilotserienpläne, Konstruktionsdaten, Verfahren zur Umsetzung der Konstruktionsdaten ins Produkt, Konfigurationsplanung, Integrationsplanung, Layout.
"Erfassungsbereich" (6) (instrumented range): der spezifizierte Sichtanzeigebereich eines Radargeräts, in dem Ziele eindeutig dargestellt werden.
"Explosivstoffe" (0008 1) (explosives): feste, flüssige oder gasförmige Stoffe oder Stoffgemische, die erforderlich sind, um bei ihrer Verwendung als Primärladungen, Verstärker- oder Hauptladungen in Gefechtsköpfen, Geschossen und anderen Einsatzarten Detonationen herbeizuführen.
"Expertensysteme" (7) (expert systems): Systeme, die Ergebnisse durch Anwendungen von Regeln auf Daten erzielen, die unabhängig von einem "Programm" gespeichert sind, mit einer der folgenden Fähigkeiten:
"Expressions-Vektoren" (0007) (expression vectors): Träger (z.B. Plasmide oder Viren), die zum Einbringen genetischen Materials in Gastzellen eingesetzt werden.
"FADEC": siehe "Volldigitale Triebwerksregelung" (full authority digital engine control).
"Faserbündel" (1) (roving): ein Bündel von typischerweise 12-120 annähernd parallel verlaufenden ,Litzen`.
Anmerkung:
,Litze` (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 "Einzelfäden (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.
"Faser- oder fadenförmige Materialien" (0 1 2 8) (fibrous or filamentary materials): umfassen
"Fehlertoleranz" (4) (fault tolerance): die Fähigkeit eines Rechnersystems, nach beliebiger Fehlfunktion einer beliebigen Hardware- oder "Software"komponente ohne menschlichen Eingriff mit einer bestimmten Leistung weiterzuarbeiten, die eine Aufrechterhaltung des Betriebs, die Datenintegrität und die Wiederherstellung der vollen Funktionsfähigkeit innerhalb einer bestimmten Zeit garantiert.
"Fest" (5) (fixed): die Codier- oder Kompressions-Algorithmen sind nicht durch externe Parameter (z.B.: kryptografische oder Schlüssel-Variable) beeinflussbar und können nicht durch den Anwender geändert werden.
;,Flugkörper" (1 3 6 7 9) (missiles): vollständige Raketensysteme und unbemannte Luftfahrzeugsysteme, die eine Nutzlast von mindestens 500 kg über eine Reichweite von mindestens 300 km verbringen können.
"Flugwegoptimierung" (7) (flight path optimisation): ein Verfahren, mittels dessen Abweichungen von einem vierdimensionalen (Raum und Zeit) gewünschten Flugweg auf der Grundlage einer Maximierung der Leistung oder Effektivität für Einsätze minimiert werden.
"Focal plane array" (6): eine lineare oder zweidimensionale planare Schicht aus einzelnen Detektorelementen bzw. die Kombination aus mehreren solchen Schichten, die in der fokalen Ebene arbeitet. Die Detektorelemente können sowohl mit als auch ohne Ausleseelektronik sein.
Anmerkung:
Diese Definition beschreibt keine schichtweise Anordnung (Stock) von einzelnen Detektorelementen oder beliebige Detektoren mit zwei, drei oder vier Elementen, vorausgesetzt, sie arbeiten nicht nach dem Timedelayandintegration-Prinzip.
"Frequenzsprung (Radar)" (6) (radar frequency agility): jedes Verfahren, bei dem die Trägerfrequenz eines Impulsradarsenders in pseudozufälliger Folge zwischen einzelnen Radarimpulsen oder Gruppen von Radarimpulsen um einen Betrag verändert wird, der gleich oder größer als die Bandbreite des Radarimpulses ist.
"Frequenzsprungverfahren" (5) (frequency hopping): ein Verfahren des "gespreizten Spektrums". Dabei wird die Übertragungsfrequenz eines einzelnen Nachrichtenkanals durch eine zufällige oder pseudozufällige Folge von diskreten Stufen geändert.
"Frequenz-Syntheziser" (3) (frequency syntheziser): ungeachtet der im Einzelfall benutzten Technik jede Art von Frequenzquelle oder Messsender, die an einem oder mehreren Ausgängen eine Vielfalt gleichzeitig oder abwechselnd vorhandener Ausgangsfrequenzen liefert, die durch eine kleinere Anzahl von Normal- oder Steuerfrequenzen geregelt, von ihr abgeleitet oder von ihr gesteuert sind.
"Frequenzumschaltzeit" (3 5) (frequency switching time): die maximal benötigte Zeit (d.h. Verzögerung) eines Signals bei der Umschaltung von einer gewählten Ausgangsfrequenz zu einer anderen gewählten Ausgangsfrequenz zur Erreichung einer der folgenden Eigenschaften:
"Für den Kriegsgebrauch" (0007 1) (adapted for use in war): jede Änderung oder zielgerichtete Auslese (z.B. Änderung der Reinheit, Lagerbeständigkeit, Virulenz, Verbreitungsmerkmale oder Widerstandsfähigkeit gegen UV-Strahlung), die für die Steigerung der Wirksamkeit bei der Außergefechtsetzung von Menschen oder Tieren, der Schädigung von Ausrüstung oder Vernichtung von Ernten oder der Umwelt ausgeführt wird.
"Garn" (1) (yarn): ein Bündel von verdrillten ,Litzen`.Anmerkung:
,Litze` (strand): ein Bündel von typischerweise mehr als 200 " Einzelfäden" (monofilaments), die annähernd parallel verlaufen.
"Gaszerstäubung" (1) (gas atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metalllegierungsschmelze durch einen Hochdruck-Gasstrom zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 µm zerstäubt wird.
"Genauigkeit" (2 6) (accuracy): die maximale positive oder negative Abweichung eines angezeigten Wertes von einem anerkannten Richtmaß oder dem wahren Wert. Sie wird gewöhnlich als Ungenauigkeit (Positionsunsicherheit, Messunsicherheit) gemessen.
"Geografisch verteilt" (6) (geografically dispersed): Sensoren gelten als geografisch verteilt, wenn der Abstand zwischen jedem Sensor mehr als 1.500 m in jeder Richtung beträgt. Mobile Sensoren gelten grundsätzlich als geografisch verteilt.
"Gepulster Laser" (6) (pulsed laser): ein "Laser`, bei dem die "Strahldauer" kleiner/ gleich 0,25 Sekunden beträgt.
"Gesamte digitale Übertragungsrate" (5) (total digital transfer rate): die Anzahl Bits einschließlich der für Leitungscodierung, Overhead usw. pro Zeiteinheit, die zwischen korrespondierenden Geräten in einem digitalen Übertragungssystem übertragen wird.
Anmerkung:
Siehe auch "digitale Übertragungsrate".
"Gesamtstromdichte" (3) (overall current density): die Gesamtzahl der Amperewindungen in der Spule (das ist die Summe der Windungen multipliziert mit dem maximalen Strom, der in jeder Windung fließt), geteilt durch die gesamte Querschnittfläche der Spule (einschließlich der supraleitenden Drähte, der metallischen Matrizen, in denen die supraleitenden Drähte eingebettet sind, des Ummantelungsmaterials, aller Kühlkanäle u.ä.).
"Gespreiztes-Spektrum-Verfahren" (5) (spread speetrum): die Technik, bei der die Energie in einem relativ engen Nachrichtenkanal über ein wesentlich breiteres Spektrum verteilt wird.
"Gespreiztes Spektrum (Radar)" (6) (radar spread spectrum): jedes Modulationsverfahren, um die Bandbreite des relativ schmalbandigcn Spektrums eines Signals durch Zufalls- oder Pseudozufallscodierung zu verbreitern.
"Gütegeschalteter Laser" (6) (Q-switched laser): ein "Laser", bei dem die Energie in der Besetzungsinversion oder im optischen Resonator gespeichert und nachfolgend in einem Puls emittiert wird.
"Hauptbestandteil" (4) (principal element): ein Bestandteil, dessen Austauschwert mehr als 35 % des Gesamtwertes für das vollständige System beträgt. Bestandteilwert ist der vom Systemhersteller oder -integrator für den Bestandteil gezahlte Preis. Gesamtwert ist der übliche internationale Verkaufspreis an unverbundene Käufer im Zeitpunkt der Fertigstellung oder Lieferung.
"Hauptspeicher" (4) (main storage): Primärspeicher für Daten oder Befehle zum schnellen Zugriff durch eine Zentraleinheit. Er besteht aus dein internen Speicher eines "Digitalrechners" und jeder Art von hierarchischer Erweiterung wie Pufferspeicher (cache) oder zusätzliche Speicher mit nichtsequenziellem Direktzugriff.
"Hauptsteuerung" (7) (primary flight control): Steuerorgane zum Stabilisieren oder Manövrieren eines "Luftfahrzeugs" unter Verwendung von Kraft/Momenterzeugern, d.h. aerodynamischer Steuerflächen oder Schubvektorsteuerung.
"Heißisostatisches Verdichten" (2) (hot isostatic densification): ein Verfahren, bei dem ein Gussstück bei Temperaturen größer als 375 K (+102°C) in einer geschlossenen Kammer über ein Medium (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen, usw.) gleichmäßig in allen Richtungen so mit Druck beaufschlagt wird, dass Hohlräume im Innern des Gussstücks verkleinert oder beseitigt werden.
"Herstellung" (ATa NTa 0007 0018 0021 0022 0 bis 9) (production): schließt alle Fabrikationsstufen ein, z.B. Fertigungsvorbereitung, Fertigung, Integration, Zusammenbau, Kontrolle, Prüfung (Test), Qualitätssicherung.
"Herstellungsanlagen" (7 9) (production facilities): Ausrüstung und besonders entwickelte "Software" hierfür, eingebaut in Anlagen für die "Entwicklung" oder für eine oder mehrere Phasen der "Herstellung".
"Herstellungsausrüstung" (1 7 9) (production equipment): Werkzeuge, Schablonen, werkzeugführende Vorrichtungen, Dorne, Gussformen, Gesenke, Spann- und Ausrichtungsvorrichtungen, Prüfeinrichtungen sowie andere Einrichtungen und Bestandteile hierfür, besonders konstruiert oder geändert für die "Entwicklung" oder für eine oder mehrere Phasen der "Herstellung".
"Hybridrechner" (4) (hybrid computer): Geräte, die alle folgenden Operationen ausführen können:
"Hydrostatisches Umformen mit direkter Druckbeaufschlagung" (2) (direct acting hydraulic pressing): ein Umformverfahren, bei dem ein flüssigkeitsgefülltes, elastisches Kissen in unmittelbarem Kontakt mit dem Werkstück steht.
"Immunotoxin" (1) (immunotoxin): ein Konjugat eines zellspczifischen monoklonalen Antikörpers und eines "Toxins" oder einer "Toxinuntereinheit", das selektiv erkrankte Zellen befällt.
"Impfstoff" (1) (vaccine): ein Arzneimittel, das dazu bestimmt ist, eine schützende Immunreaktion bei Menschen oder Tieren zur Verhütung einer Erkrankung derjenigen, denen es verabreicht wurde, hervorzurufen, und das in einer Darreichungsform (pharmaceutical formulation) von der zuständigen Behörde des Herstellungs- oder Verbrauchslandes für das lnverkehrbringen oder die klinische Prüfung genehmigt oder zugelassen wurde.
"Impulskompression" (6) (pulse compression): die Codierung und Verarbeitung eines Radarimpulses großer Impulsbreite mit dem Resultat eines Impulses geringerer Breite unter Beibehaltung der Vorteile hoher Impulsenergie.
"Informationssicherheit" (4 5) (information security): sämtliche Mittel und Funktionen, die die Zugriffsmöglichkeit, die Vertraulichkeit oder Unversehrtheit von Information oder Kommunikation sichern, ausgenommen die Mittel und Funktionen zur Absicherung gegen Funktionsstörungen. Eingeschlossen sind: "Kryptotechnik", ,Kryptoanalyse`, Schutz gegen kompromittierende Abstrahlung und Rechnersicherheit.
Anmerkung:
, Ktyptoanalyse` (cryptanalysis): die Analyse eines Kryptosystems oder seiner Eingänge und Ausgänge, um vertrauliche variable oder sensitive Datei: einschließlich Klartext abzuleiten.
"Innenbeschichtung" (9) (interior lining): geeignet für die Nahtstelle zwischen dem Festtreibstoff und dem Gehäuse oder der Isolierschicht; normalerweise eine flüssige Dispersion auf Polymerbasis aus feuerfestem oder isolierendem Material, z.B. kohlenstoffgefülltes Hydroxyl Terminated Polybutadiene (HTPB) oder ein anderes Polymer mit Aushärtungszusatz, mit dem das Gehäuseinnere durch Besprühen oder Aufziehen beschichtet wird.
"Integrierte Hybrid-Schaltung" (3) (hybrid integrated circuit): jede Kombination aus integrierten Schaltungen oder integrierter Schaltung mit ,Schaltungselementen` oder
,diskreten Bauelementen`, die miteinander verbunden sind, um eine bestimmte Funktion oder mehrere bestimmte Funktionen zu erfüllen, mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung 1:
,Schaltungselement" (eircuit eletnent): eine unteilbare aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator
Anmerkung 2:
,Diskretes Bauelement` (discrete cornponent): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches Schaltungselement mit eigenen äußeren Anschlüssen.
"Integrierte Multichip-Schaltung" (3) (multichip integrated circuit): zwei oder mehrere "monolithisch integrierte Schaltungen", die auf ein gemeinsames "Substrat" aufgebracht sind.
"Integrierte optische Schaltung" (3) (optical integrated circuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder eine "integrierte l Iybrid-Schaltung" mit einem oder mehreren integrierten Elementen, die als Fotosensor oder Fotosender oder zur Durchführung einer optischen oder elektrooptischen Funktion oder mehrerer optischer oder elektrooptischer Funktionen konstruiert sind.
"Integrierte Schichtschaltung" (3) (film type integrated circuit): eine Anordnung von ,Schaltungselementen` und metallischen Leitverbindungen, die durch Abscheiden einer dicken oder dünnen Schicht auf einem isolierenden "Substrat" gebildet wird.
Anmerkung:
,Schaltungselement` (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator
"Intrinsische Magnetfeldgradientenmesser" (6) (intrinsic magnetic gradiometers): Geräte zur Messung des Gradienten eines Magnetfelds, die einen einzelnen Magnetfeldgradienten-Messwertaufnehmer sowie zugehörige Elektronikschaltungen enthalten und ein zum gemessenen Magnetfeldgradienten proportionales Ausgangssignal liefern.
Anmerkung:
Siehe auch "Magnetfeldgradientenmesser".
"Isolierte lebende Kulturen" (1) (isolated live cultures): schließen lebende Kulturen in gefrorener Form und als Trockenpräparat ein.
"Isolierung` (9) (insulation): für die Bestandteile eines Raketenmotors (d.h. Gehäuse, Düseneinlass, Gehäusedeckel); schließt gehärtetes oder halbgehärtetes Gummiverbundmaterial ein, das isolierendes oder feuerfestes Material enthält, und kann auch zur Spannungsentlastung eingebracht sein.
"Isostatische Pressen" (2) (isostatic presses): haben eine geschlossene Druckkammer, in der über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen) ein in allen Richtungen gleicher, auf Werkstück oder Werkstoff wirkender Druck erzeugt wird.
"Kernreaktor" (0017 0) (nuclear reactor): ein vollständiger Reaktor, geeignet für den Betrieb mit einer kontrollierten, sich selbst erhaltenden Kernspaltturgs-Kettenreaktion. Ein "Kernreaktor" umfasst alle Bauteile im Inneren des Reaktorbehälters oder die mit dem Reakteehälter direkt verbundenen Bauteile, die Einrichtungen für die Steuerung des Leistungspegels des Reaktorkerns und die Bestandteile, die üblicherweise das Primärkühlmittel des Reaktorkerns enthalten und damit in unmittelbaren Kontakt kommen oder es steuern.
"Kohlenstofffaser-Preform" (1) (carbon fibre preform): eine geregelte Anordnung unbeschichteter oder beschichteter Fasern für die Errichtung der Rahmenkonstruktion von einem Teil, bevor die "Matrix" zur Bildung eines "Verbundwerkstoffs" eingefügt wird.
"Kombinierter Schwenkrundtisch" (2) (compound rotary table): ein Tisch, mit dem ein Werkstück in zwei nicht parallelen Achsen gedreht und geschwenkt werden kann, wobei die Achsen simultan durch eine "Bahnsteuerung" koordiniert werden können.
"Kommunikationskanalsteuerung" (4) (communications channel controller): physikalische Schnittstelle zur Steuerung des Ablaufs von synchronen oder asynchronen digitalen Datenströmen. Es handelt sich um eine Baugruppe, die in Rechner oder in Telekommunikationseinrichtungen integriert werden kann, um Kommunikation zu ermöglichen.
"Kompensationssysteme" (6) (compensation systems): bestehen aus dem primären skalaren Sensor und einem oder mehreren Referenzsensoren (z.B. Vektormagnetometer) zusammen mit Software, die das Bewegungsrauschen (rigid body rotation noise) der Plattform reduziert.
"Kritische Temperatur (auch als Sprungtemperatur bezeichnet)" (1 3 6) (critical temperature (or transition temperature)) eines speziellen "supraleitenden" Materials ist die Temperatur, bei der das Material den Widerstand gegen den Gleichstromfluss vollständig verliert.
"Kryptotechnik" (5) (cryptography): die Technik der Prinzipien, Mittel und Methoden zur Transformation von Daten, um ihren Informationsinhalt unkenntlich zu machen, ihre unbemerkte Änderung oder ihren unerlaubten Gebrauch zu verhindern. Kryptotechnik beschränkt sich auf die Transformation von Informationen unter Benutzung eines oder mehrerer ,geheimer Parameter` (z.B. Schlüssel-Variable) oder des zugehörigen Schlüssel-Managements.
Anmerkung:
,Geheimer Parameter` (secret parameter): eine Konstante oder ein Schlüssel, der vor anderen geheim gehalten wird oder nur innerhalb einer Gruppe bekannt ist.
"Laser" (0009 0019 0 2 3 5 6 7 8 9) (laser): eine Anordnung von Bauteilen zum Erzeugen von räumlich und zeitlich kohärentem Licht, das durch stimulierte Emission von Strahlung verstärkt wird.
Anmerkung:
siehe auch "Chemische Laser",
"Gütegeschaltete Laser", "Super-High Power Laser", " Transfer-Laser".
"Leistungsmanagement" (7) (power management): verändert die auf das Höhenmessersignal übertragene Leistung so, dass die erhaltene Leistung in der "Luftfahrzeug"-Höhe stets die geringstnötige zur Bestimmung der Höhe ist.
"Linearität" (2) (linearity): die maximale Abweichung der Ist-Kennlinie (Mittelwert der oberen und unteren Messwerte), in positiver oder negativer Richtung, von einer Geraden, die so gelegt ist, dass die größten Abweichungen ausgeglichen und so klein wie möglich gehalten werden.
"Local Area Network" (4 5) (local area network): ein Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften:
Anmerkung:
'Datengerät' (data device): Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können.
"Luftfahrtgerät nach dem Prinzip leichterals-Luft" (0010 9) (lighterthanairvehicles): Ballone und Luftschiffe, deren Auftrieb auf der Verwendung von Heißluft oder Gasen mit einer geringeren Dichte als die der Umgebungsluft; wie zum Beispiel Helium oder Wasserstoff, beruht.
"Luftfahrzeug" (0008 0010 0014 1 7 9) (aircraft): ein Fluggerät mit feststehenden, schwenkbaren oder rotierenden (Hubschrauber) Tragflächen, mit Kipprotoren oder Kippflügeln.
Anmerkung:
Siehe auch "zivile Luftfahrzeuge".
"Magnetfeldgradientenmesser" (6) (magnetic gradiometers): Geräte zur Messung der räumlichen Veränderung der Magnetfelder von Quellen außerhalb des Geräts. Ein Magnetfeldgradientenmesser besteht aus mehreren "Magnetometern" sowie zugehörigen Elektronikschaltungen, deren Ausgangssignal ein Maß für den Magnetfeldgradienten ist.
Anmerkung:
Siehe auch " intrinsische Magnetfeldgradientenmesser".
"Magnetometer" (6) (magnetometers): Geräte zur Messung der Magnetfelder von Quellen außerhalb des Geräts. Ein "Magnetometer" besteht aus einem einzelnen Magnetfeld-Messwertaufnehmer sowie zugehörigen Elektronikschaltungen und liefert ein zum gemessenen Magnetfeld proportionales Ausgangssignal.
"Matrix" (1 2 8 9) (matrix): eine im Wesentlichen einheitliche Phase, die den Raum zwischen Partikeln, Whiskern oder Fasern füllt.
"Mechanisches Legieren" (1) (mechanical alloying): ein Legierungsverfahren, das sich aus der Bindung, Zerbrechung und Wiederbindung elementarer und Vorlegierungspulver durch mechanischen Aufprall ergibt. Nichtmetallische Teilchen können durch Zugabe des geeigneten Pulvers in die Legierung eingebracht werden.
"Messunsicherheit" (2) (measurement uncertainty): die Kenngröße, die angibt, in welchem Bereich um den angegebenen Wert der richtige Wert der Messgröße mit einer statistischen Sicherheit von 95 "a liegt. Sie umfasst die nicht korrigierten, systematischen Abweichungen, die nicht korrigierte Umkehrspanne und die zufälligen Abweichungen (Bezug: ISO 10360-2 oder VDI/VDE 2617).
"Mikrocomputer" (3) (microcomputer microcircuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder "integrierte Multichip-Schaltung" mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, allgemeine Befehle aus einem internen Speicher zur Abarbeitung von Daten, die in dem internen Speicher enthalten sind, auszuführen.
Anmerkung:
Der interne Speicher kann durch einen externen Speicher erweitert werden.
"Mikroorganismen" (1 2) (microorganisms): Bakterien, Viren, Mycoplasma, Rickettsiae, Chlamydiae oder Pilze in natürlicher, adaptierter oder modifizierter Form entweder in Form "isolierter lebender Kulturen" oder als Material, das gezielt mit solchen Kulturen geimpft oder kontaminiert wurde.
"Mikroprozessor" (3) (microprocessor microcircuit): eine "monolithisch integrierte Schaltung" oder "integrierte Multichip-Schaltung" mit einer arithmetischen Logikeinheit (ALU), die geeignet ist, eine Reihe allgemeiner Befehle von einem externen Speicher auszuführen.
Anmerkung 1:
Der "Mikropozessor" enthält üblicherweise keinen anwenderzugänglichen Speicher als integralen Bestandteil, es kann jedoch auf dem Chip vorhandener Speicherplatz zur Erfüllung seiner Logiklimktionen genutzt werden.
Anmerkung 2:
Diese Definition schließt auch Chipsets ein, die entwickelt wurden, um zusammengeschaltet wie ein "Mikroprozessor zu arbeiten.
"Mischungen von Chemikalien" (1) (chemical mixture): ein festes, flüssiges oder gasförmiges Produkt, zusammengesetzt aus zwei oder mehreren Komponenten, die unter den Bedingungen, unter denen die Mischung gelagert wird, nicht miteinander reagieren.
"Mit den Isotopen 235 oder 233 angereichertes Uran" (0) (uranium enriched in the isotopes 235 or 233): Uran, das die Isotope 235 oder 233 oder beide zusammen im Verhältnis zum Isotop 238 in einer größeren Menge enthält als natürliches Uran (Isotopenverhältnis im natürlichen Uran: 0,71 %).
"Miteinander verbundene Radarsensoren" (6) (interconneeted radar sensors): zwei oder mehrere Radarsensoren, die miteinander Daten in Echtzeit austauschen können.
"Mittlere Ausgangsleistung" (6) (average output power): die gesamte Ausgangsenergie eines "Lasers" in Joule geteilt durch die "Stralrldauer" in Sekunden.
"Momentan-Bandbreite" (3 5 7) (instantaneous bandwidth): die Bandbreite, bei der die Ausgangsleistung innerhalb einer Toleranz von 3 dB konstant bleibt, ohne dass andere Funktionsparameter angepasst werden müssen.
"Monolithische Substrate" (6) (substrate blanks): monolithische Verbindungen mit Abmessungen, die geeignet sind zur Herstellung optischer Bauteile wie Spiegel oder Linsen.
"Monolithisch integrierte Schaltung" (3) (monolithic integrated circuit): eine Kombination aus passiven oder aktiven ,Schaltungselementen` oder aus beiden, die
"Schaltungselement" (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung. z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.
"Monospektrale Bildsensoren" (6) (monospectral imaging sensors): können Bilddaten von einem diskreten Spektralband erfassen.
"Multispektrale Bildsensoren" (6) (multispectral imaging sensors): können Bilddaten von zwei oder mehreren diskreten Spektralbändern gleichzeitig oder seriell erfassen. Sensoren mit mehr als zwanzig diskreten Spektralbändern werden auch als hyperspektrale Bildsensoren bezeichnet.
"Natürliches Uran" (0) (natural uranium): Uran mit einer natürlich vorkommenden Mischung von Isotopen.
"Netzzugangssteuerung` (4) (network access controller): physikalische Schnittstelle zu einem dezentralen Netzwerk. Hierbei wird ein gemeinsames Übertragungsmedium eingesetzt, das überall mit derselben "digitalen Übertragungsrate" arbeitet und beliebige Übermittlung durch das Netz bietet (z.B. Token oder Carrier Sense). Es werden voneinander unabhängige Datenpakete oder Datengruppen, die entsprechend adressiert sind, angenommen (z.B. IEEE 802). Die Netzzugangssteuerung ist eine Baugruppe, die in Rechnern oder Telekommunikationseinrichtungen integriert sein kann, um diesen Telekommunikationszugang zu verschaffen.
"Neuronaler Rechner" (4) (neural Computer): Rechengerät, konstruiert oder geändert zur Nachahmung des Verhaltens eines oder mehrerer Neuronen, d. h. ein Rechengerät, das durch seine Hardwareeigenschaften geeignet ist, die Gewichtungen und Anzahl von Verbindungen einer Vielzahl von Recheneinheiten in Abhängigkeit von verarbeiteten Daten zu regulieren.
"(Nicht-)Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens" (1) (States (not) Party to the Chemical Weapons Convention): solche Staaten, die das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, lterstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen (nicht) ratifiziert haben. (siehe: www.opcw.org)
"Normierte Bandbreite" (3 5) (fractional bandwidth): die "Momentan-Bandbreite" geteilt durch die Mittenfrequenz, angegeben in Prozent.
"Nullpunkt" (Beschleunigungsmesser) (7) (bias (accelerometer)): der Durchschnitt des über eine bestimmte Zeit und bei bestimmten Betriebsbedingungen gemessenen Beschleunigungsmesser-Ausgangswertes, der keine Wechselbeziehung mit der Eingangsbeschleunigung oder Rotation aufweist. "Nullpunkt" ("Bias") wird in g oder in Meter pro Sekunde im Quadrat (g oder m/s2) ausgedrückt (IEEE Std 528-2001) (Micro g entspricht 1 x 10-6g).
"Nullpunkt" (Kreisel) (7) (bias (gyro)): der Durchschnitt des über eine bestimmte Zeit und bei bestimmten Betriebsbedingungen gemessenen Kreisel-Ausgangswertes, der keine Wechselbeziehung mit der Eingangsrotation oder Beschleunigung aufweist. "Nullpunkt" ("Gyro") hat typischerweise die Benennung Grad pro Stunde (°C/h) (IEEE Std 528-2001).
"Numerische Steuerung" (2) (numerical control): die automatische Steuerung eines Prozesses durch ein Gerät, das numerische Daten benutzt, die normalerweise während des Arbeitsgangs eingegeben werden (Bezug: ISO 2382).
"Objektcode" (9) (object code): die maschinenlauffähige Form einer geeigneten Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem umgewandelt wurde.
"Optische Sensor-Arrays für Flugsteuerungszwecke" (7) (flight control optical sensor array): miteinander verbundene optische Sensoren auf "Laser"basis, die Echtzeit-Flugdaten für die bordseitige Verarbeitung liefern.
"Optische Vermittlung" (5) (optical switching): das Vermitteln oder Durchschalten optischer Signale ohne Umwandlung in elektrische Signale.
"Optische Verstärkung" (5) (optical amplification): eine Verstärkertechnik für die optische Kommunikation, die eine Verstärkung optischer Signale, die durch eine separate optische Quelle generiert werden, ohne Umwandlung in elektrische Signale erlaubt, z.B. durch Verwendung von optischen Halbleiterverstärkern, LW L-Luminiszenzverstärkern.
"Optischer Rechner" (4) (optical Computer): Rechner, konstruiert oder geändert zur Darstellung von Daten durch Licht. Seine logischen Schaltungen basieren auf direkt gekoppelten Optoschaltelementen.
"Personal Area Network" (5) (personal area network): ein Datenkommunikationssystem mit allen folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung:
'Datengerät' (data device): Geräte, die digitale Datenfolgen senden oder empfangen können.
"Personenbezogene Mikroprozessor-Karte" (5) (personalized smart card): eine Chip-Karte oder ein elektronisch lesbares persönliches Dokument (z.B. ePass) mit einer Mikroprozessor-/ Mikrocomputerschaltung, die für eine bestimmte Anwendung programmiert wurde und die vom Benutzer nicht für eine andere Anwendung umprogrammiert werden kann.
"Planlaufabweichung" (2) (camming): die axiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Stirnfläche der Spindel in der Nähe des Umfangs der Stirnfläche (Bezug: ISO 230/1 1986, Nr. 5.63).
"Programm" (2 6) (programme): eine Folge von Befehlen zur Ausführung eines Prozesses in einer Form oder umsetzbar in eine Form, die von einem Elektronenrechner ausführbar ist.
"Pulsdauer" (6) (pulse duration): Dauer eines "Laser"-Pulses, gemessen als volle Halbwertsbreite des Intensitätsmaximums (FWHI).
"Pulverisierung" (1) (comminution): ein Verfahren, bei dem ein Material durch Zerbrechen, Zerstoßen oder Zerreiben zu Teilchen zerkleinert wird.
"pyrotechnisch" (0004) (pyrotechnic): siehe "Pyrotechnika".
"Pyrotechnika` (0008) (pyrotechnics): Mischungen aus festen oder flüssigen "Treibstoffen" mit Sauerstoffträgern, die nach dem Anzünden eine energetische chemische Reaktion durchlaufen, um spezifische Zeitverzögerungen oder Wärmemengen, Lärm, Rauch, Nebel, Licht oder Infrarotstrahlung zu erzeugen. Zu den Pyrophoren zählt auch die Untergruppe der "Pyrotechnika", die keine Sauerstoffträger enthalten, sich an der Luft aber spontan entzünden.
"Quantenkryptografie" (5) (quantum cryptography): eine Familie von Verfahren zum Austausch von geheimen Schlüsseln für die "Kryptotechnik", die auf der Messung von quantenmechanischen Eigenschaften eines physikalischen Systems beruhen (einschließlich solcher physikalischer Eigenschaften, die direkt durch Quantenoptik, Quantenfeldtheorie oder Quantenelektrodynamik bestimmt werden).
"Quellcode oder Quell-Programmiersprache" (4 6 7 9) (source Code or source language): geeignete Beschreibung eines oder mehrerer Prozesse, die durch ein Programmiersystem in maschinenablauffähigen Code ("Objecteode" oder Object-Programmiersprache) umgewandelt werden kann.
"Raumfahrzeuge" (7 9) (spacecraft): aktive und passive Satelliten und Raumsonden.
"Rechenelement" (4) (computing element, CE): kleinste rechnende Einheit, die ein arithmetisches oder logisches Ergebnis liefert.
"Reizstoffe" (0007 1) (riot control agents): Stoffe, die, unter den zu erwartenden Bedingungen bei einem Einsatz zur Bekämpfung von Unruhen, beim Menschen spontan Reizungen der Sinnesorgane oder Handlungsunfähigkeit verursachende Wirkung hervorrufen, welche innerhalb kurzer Zeit nach Beendigung der Exposition verschwinden. (Tränengase sind eine Untermenge von "Reizstoffen".)
"Roboter" (0017 2 8) (robot): ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, Sensoren benutzen kann und alle folgenden Eigenschaften aufweist:
Anmerkung:
Diese Definition umfasst nicht folgende Geräte:
"Rotationszerstäubung" (1) (rotary atomisation): ein Verfahren, bei dem ein schmelzflüssiger Metallstrom oder eine Metallschmelze durch Zentrifugalkraft zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleinengleich 500 sm zerstäubt wird.
"Rundlaufabweichung" (2) (runout): die radiale Verlagerung bei einer Umdrehung der Hauptspindel, gemessen senkrecht zur Spindelachse auf der zu prüfenden inneren und äußeren Oberfläche der Spindel (Bezug: ISO 230/1 1986, Nr. 5.61).
"Schmelzextraktion" (1) (melt extraction): ein Verfahren, bei dem zur ,schnellen Erstarrung" und Extraktion eines streifenförmigen Legierungserzeugnisses ein kurzes Segment eines rotierenden Abschreckblockcs in eine Metalllegierungsschmelze eingetaucht wird.
Anmerkung:
"Schnelle Erstarrung" (solidefi rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten größer als 1.000 K/s.
"Schmelzspinnen" (1) (melt spinning): ein Verfahren, bei dein der Strom einer Metallschmelze zur ,schnellen Erstarrung" auf einen rotierenden Abschreckblock aufprallt, wobei flockige, streifen- oder stäbchenförmige Erzeugnisse entstehen.
Anmerkung:
"Schnelle Erstarrung" (solidify rapidly) ist die Erstarrung geschmolzenen Materials bei Abkühlungsraten größer als 1.000 K/s.
"Schwenkspindel" (2) (tilting spindle): eine Werkzeugspindel, die die Winkelposition ihrer Spindel-Mittellinie zu jeder anderen Achse während des Bearbeitungsvorgangs verändert.
"Seil" (1) (tow): ein Bündel von "Einzelfäden" (monofilaments), die normalerweise annähernd parallel verlaufen.
"SHPL": siehe "Super High Power Laser".
"Signalanalysatoren" (3) (signal analysers): Geräte, die Hauptmerkmale der Einzelfrequenzanteile aus Mehrfrequenzsignalen messen und anzeigen können.
"Signaldatenverarbeitung" (3 4 5 6) (signal processing): die Verarbeitung von außen kommender, informationstragender Signale durch Algorithmen wie Zeitkompression, Filterung, Auszug, Auswahl, Korrelation, Konvolution oder Transformationen zwischen Bereichen (z.B. Fast-Fourier-Transformation oder Walsh-Transformation).
"Signalisierung über zentralen Zeichengabekanal" (5) (common channel signalling): ein Signalisierungsverfahren zwischen Vermittlungen, bei dem über einen einzelnen Kanal Signalisierungsinformationen für eine Vielzahl von Verbindungen oder Rufen und anderen Informationen, z.B. für die Netzwerksteuerung (Network Management), übermittelt werden, wobei adressierte Nachrichten (labelled messages) verwendet werden.
"Signallaufzeit des Grundgatters" (3) (basic gate propagation delay time): der Wert der Signallaufzeit, bezogen auf das Grundgatter, welches in einer "monolithisch integrierten Schaltung" verwendet wird. Für eine Familie von "monolithisch integrierten Schaltungen" kann dieser Wert entweder als Signallaufzeit je typisches Grundgatter in dieser Familie oder als typische Signallaufzeit je Gatter in dieser Familie, angegeben werden.
Anmerkung 1:
Die "Signallau/zeit des Grundgatters" ist nicht mit der Eingangs-/Ausgangsverzögerungszeit einer komplexen, "monolithisch integrierten Schaltung" zu verwechseln.
Anmerkung 2:
Eine Familie besteht aus allen integrierten Schaltungen, bei denen alle folgenden Eigenschaften bei ihren Herstellmethoden und -regeln sowie Spezifikationen angewendet worden sind, ausgenommen ihre speziellen Funktionen:
"Skalierungsfaktor" (Kreisel oder Beschleunigungsmesser) (7) (scale factor (gyro or accelerometer)): das Verhältnis zwischen einer Änderung der Ausgangsgröße und der Änderung der zu messenden Größe. Als Skalierungsfaktor wird im Allgemeinen die Steigung einer geraden Linie bezeichnet, die nach dem Verfahren der kleinsten Quadrate an die Ein- und Ausgangswerte angepasst werden kann, indem die Eingangsgröße zyklisch über den Eingangsgrößenbereich verändert wird.
"Software" (ASa 0004 0021 0 bis 9) (software): eine Sammlung eines oder mehrerer "Programme" oder ,Mikroprogramme`, die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind.
Anmerkung:
.Mikroprogramm` (microprogramme): eine in einem speziellen Speicherbereich dauerhaft gespeicherte Folge von elementaren Befehlen, deren Ausführung durch Glas Einbringen des Referenzbefehls in ein Befehlsregister eingeleitet wird.
"Spezifischer Modul" (0 1 9) (specific modulus): der Young"sche Modul gemessen in Pascal, entsprechend N/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23°C ± 2°C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.
"Spezifische Zugfestigkeit" (0 1 9) (specific tensile strength): Höchstfestigkeit gemessen in Pascal, entsprechend NI/m2, dividiert durch das spezifische Gewicht gemessen in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23°C ± 2°C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.
"Spitzenleistung` (6) (peak power): die höchste Leistung, die während der "Strahldauer" erzielt wird.
"Stabilität" (7) (stability): die Standardabweichung (1 sigma) der Änderung eines bestimmten Parameters von seinem Kalibrierwert, der unter stabilen Temperaturbedingungen gemessen wurde. Die "Stabilität` kann als Funktion der Zeit ausgedrückt werden.
"Steuerungssysteme" (7) (guidance set): Systeme, die das Mess- und Berechnungsverfahren zur Ermittlung von Position und Geschwindigkeit (d.h. zur Navigation) eines Flugkörpers mit dem Verfahren integrieren, das für die Berechnung und Übertragung von Kommandos zu den Flugsteuerungssystemen des Flugkörpers eingesetzt wird, um die Flugbahn zu korrigieren.
"Strahldauer" (6) (laser duration): die Zeitspanne, in der ein "Laser` "Laser"strahlung aussendet. Für "gepulste Laser" bedeutet dies die Zeitspanne, in der ein Einzelpuls oder eine Serie aufeinanderfolgender Pulse ausgesendet wird.
"Substrat" (3) (substrate): ein Träger aus Basismaterial mit oder ohne Leiterbahnen, auf oder in dem ,diskrete Bauelemente" oder integrierte Schaltungen oder beide angebracht werden können.
Anmerkung 1:
"Diskretes Bauelement" (discrete component): ein in einem eigenen Gehäuse befindliches ,Schaltungselement" mit eigenen äußeren Anschlüssen.
Anmerkung 2:
"Schaltungselement" (circuit element): eine einzelne aktive oder passive Funktionseinheit einer elektronischen Schaltung, z.B. eine Diode, ein Transistor, ein Widerstand, ein Kondensator.
"Super High Power Laser" (6) (SHPL): ein "Laser", der eine Ausgangsleistung von mehr als 1 kJ über 50 ms oder eine mittlere oder eine Dauerstrich-Ausgangsleistung von mehr als 20 kW abgeben kann.
"Superlegierungen" (2 9) (superalloys): Legierungen auf der Basis von Nickel, Kobalt oder Eisen mit höheren Festigkeiten als denen in der AISI-300-Serie bei Temperaturen über 922 K (649°C) unter schweren Umwelt- und Betriebsbedingungen.
"Superplastisches Umformen" (1 2) (superplastic forming): ein Warmumformverfahren für Metalle, deren im herkömmlichen Zugversuch bei Raumtemperatur ermittelte Bruchdehnung weniger als 20 % beträgt; durch Wärmezufuhr werden Dehnungen erzielt, die mindestens das Zweifache des vorgenannten Wertes betragen.
"Supraleitend" (0020 1 3 6 8) (superconductive): Materialien (d.h. Metalle, Legierungen oder Verbindungen), die ihren elektrischen Widerstand vollständig verlieren können, d. h 18
"sie können unbegrenzte elektrische Leitfähigkeit erreichen und sehr große elektrische Ströme ohne Joulesche Erwärmung übertragen.
Anmerkung:
Der "supraleitende" Zustand eines Materials ist jeweils gekennzeichnet durch eine "kritische Temperatur"; ein kritisches Magnetfeld, das eine Funktion der Temperatur ist, und eine kritische Stromdichte, die eine Funktion des Magnetfelds und der Temperatur ist.
"Symmetrischer Algorithmus" (5) (symmetric algorithm): ein kryptografischer Algorithmus, der für die Verschlüsselung und die Entschlüsselung den identischen Schlüssel verwendet.
Anmerkung:
Eine übliche Anwendung symmetrischer Algorithmen ist die Gewährleistung der Vertraulichkeit von Daten.
"Systemzieldaten" (6) (system tracks): die verarbeiteten, korrelierten und aktualisierten Informationen über die Flugpositionen von Luftfahrzeugen, die dem Personal einer Luftverkehrskontrollzentralc zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Informationen handelt es sich um mit Flugplanpositionen kombinierte Radarzieldaten.
"Systolischer Array-Rechner" (4) (systolic array Computer): ein Rechner, bei dem Datenfluss und -modifikation durch den Benutzer auf der Ebene der Schaltkreistechnik dynamisch gesteuert werden können.
"Technologie" (ATa NTa 0022 0 bis 9) (technology): spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts nötig ist. Das technische Wissen wird in der Form von "technischen Unterlagen" oder ,technischer Unterstützung" verkörpert.
Anmerkung 1:
"Technische Unterlagen" (technical data): können verschiedenartig sein. z.B. Blaupausen, Pläne, Diagramme, Modelle, Formeln, Tabellen, Konstruktionspläne und -spezifikationen. Beschreibungen und Anweisungen in Schriftform oder auf anderen Medien aufgezeichnet, wie Magnetplatten, Bänder oder Lesespeicher
Anmerkung 2:
"Technische Unterstützung" "technical assistan(>e): kann verschiedenartig sein, z.B. Unterweisung, Vermittlung von Fertigkeiten, Schulung, Arbeitshilfe, Beratungsdienste, und kann auch die Weitergabe von ,technischen Unterlagen" einbeziehen.
"Teilnehmerstaat" (0010 7 9) (participating state): Mitgliedstaat des Wassenaar-Arrangements (siehe www.wassenaar.org).
"Toxine" (1 2) (toxins): Toxine in der Form gezielt isolierter Zubereitungen oder Mischungen, unabhängig von ihrer Herstellungsart, mit Ausnahme von Toxinen als Kontaminanten anderer Materialien wie pathologische Präparate, Kulturpflanzen, Lebensmittel oder Mutterkulturen von "Mikroorganismen".
"Toxinuntereinheit" (1) (subunit of toxin): ein strukturell und funktional diskreter Bestandteil eines ganzen "Toxins".
"Transfer-Laser" (6) (transfer laser): ein "Laser", bei dem das Laser-Material durch den Energietransfer erregt wird, der durch Stoß eines Nicht-Laser-Atoms oder -Moleküls mit einem Laser-Atom oder -Molekül bewirkt wird.
"Treibstoffe" (0008 0012 0018 0019) (propcllants): Substanzen oder Mischungen, die durch eine chemische Reaktion mit kontrollierter Abbrandrate große Volumina heißer Gase produzieren um damit mechanische Arbeit zu verrichten.
"UF6-resistente Werkstoffe" (0) (materials resistant to corrosion by UF6): können - je nach Art des Trennverfahrens - Kupfer, nicht rostender Stahl, Aluminium, Aluminiumoxid, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mindestens 60 Gew.-% Nickel und UF6-resistente vollfluorierte Kohlenwasserstoff-Polymere sein.
"Unbemanntes Luftfahrzeug" ("UAV") (9) (unmanned aerial vehicle (UAV)): Luftfahrzeug, das in der Lage ist, ohne Anwesenheit einer Person an Bord einen Flug zu beginnen und einen kontrollierten Flug beizubehalten und die Navigation durchzuführen.
"Unverzichtbar" (ATa 0022 1 bis 9) (required): bezieht sich - auf "Technologie" angewendet- ausschließlich auf den Teil der "Technologie" , der besonders dafür verantwortlich ist, dass die erfassten Leistungsmerkmale, Charakteristiken oder Funktionen erreicht oder überschritten werden. Diese "unverzichtbare" "Technologie" kann auch für verschiedenartige Produkte einsetzbar sein.
"Vakuum-Zerstäubung" (1) (vacuum atomisation): ein Verfahren, bei dem der Strom einer Metallschmelze durch die schnelle Abgabe eines verflüssigten Gases, das einem Vakuum ausgesetzt wird, zu Tröpfchen mit einem Durchmesser kleiner/gleich 500 .sm zerstäubt wird.
"III/V-Verbindungen": polykristalline, binäre oder komplexe monokristalline Produkte, die aus den Elementen der Gruppen IIIa und Va des Mendelejeffschen Periodensystems (z.B. Galliumarsenid, Galliumaluminiumarsenid, Indiumphosphid) bestehen.
"Verbundwerkstoff` (1 2 6 8 9 ) (composite): eine "Matrix" und eine oder mehrere zusätzliche Phasen, die aus Partikeln, Whiskern, Fasern oder beliebigen Kombinationen hiervon bestehen und die zum Erreichen von bestimmten Eigenschaften eingebracht werden.
"Verformbare Spiegel" (6) (deformable mirrors):
"Verformbare Spiegel" werden auch adaptive Spiegel genannt.
"Vermischt" (1).(commingled): Mischung von Filamenten aus thermoplastischen Fasern und Verstärkungsfasern zur Herstellung eines Gemischs von Verstärkungs- und "Matrix"-Material in Form von Fasern.
"Verstellbare Blattprofilgeometrie" (7) (variable geometry airfoils): Verwendung von Klappen oder Trimmblechen an der Blatthinterkante oder an der Blattvorderkante, angebauten Vorflügeln oder einer beweglichen Blattnase, deren Position während des Fluges gesteuert werden kann.
"Verwendung" (ATa NTa 0021 0022 0 bis 9) (use): Betrieb, Aufbau (einschließlich Vor-Ort-Aufbau), Wartung (Test), Reparatur, Überholung, Wiederaufarbeitung.
"Vollautomatische Regelung eines Fluges" (7) (total control of flight): bedeutet eine automatisierte Regelung der Zustandsgrößen oder des Flugweges von "Luftfahrzeugen" zur Erfüllung von Einsatzzielen, die auf Echtzeitänderungen von Daten bezüglich Zielen, Gefahren oder anderer "Luftfahrzeuge" anspricht.
"Volldigitale Triebwerksregelung" (FADEC)" (7 9) (full authority digital engine control): ein elektronisches Regelungssystem für Gasturbinentriebwerke oder Triebwerke mit kombiniertem Arbeitszyklus unter Verwendung eines Digitalrechners zur Steuerung der Variablen, die für die Regelung des Triebwerksschubes oder der Triebwerkswellenleistung über den gesamten Betriebsbereich des Triebwerkes vom Beginn der Kraftstoffzumessung bis zum Absperren des Kraftstoffes erforderlich sind.
"Von der ITU zugewiesen" (3 5) (allocated by the ITU): die Zuweisung von Frequenzbändern in Übereinstimmung mit der aktuellen Ausgabe der ITU Radio Regulations für primäre, zugelassene und sekundäre Funkdienste.
Anmerkung:
Zusätzliche und alternative Zuweisungen sind nicht eingeschlossen.
"Vorher abgetrennt" (0 1) (previously scparated): Material, das nach seiner Abtrennung durch einen Prozess hergestellt wurde, der zu einer Erhöhung der Konzentration des erfassten Isotops führt.
"Vorprodukte" (0008) (precursors): spezielle Chemikalien, die für die Herstellung von Sprengstoffen verwendet werden.
"Weltraumgeeignet" (0019 3 6) (space qualified): Produkte, die so konstruiert, gefertigt und geprüft wurden, dass sie die besonderen elektrischen, mechanischen oder umgebungsbedingten Anforderungen für die Verwendung beim Start und Einsatz von Satelliten oder Höhen-Flugsystemen, die in Höhen von 100 km und mehr operieren, erfüllen.
"Wiederholbarkeit" (7) (repeatability): der Grad der Übereinstimmung derselben Messgröße über wiederholte Messungen bei gleichen Bedingungen, wenn zwischen den Messungen Änderungen dieser Bedingungen oder Stillstandszeiten auftreten (Referenz: 1EEE Standard 528-2001 (1-Sigma-Standardabweichung)).
"Winkelpositionsabweichung" (2) (angular position deviation): die maximale Differenz zwischen der angezeigten Winkelposition und der richtigen Winkelposition, die mit Hilfe eines genauen Messverfahrens nach Drehung der Werkstückaufnahme eines Drehtisches aus einer Anfangsposition ermittelt wird (Bezug: VDI/VDE 2617, Blatt 4/ Teil 4 Drehtische auf Koordinatenmessmaschinen).
"Wissenschaftliche Grundlagenforschung" (ATa NTA) (basic scientific research): experimentelle oder theoretische Arbeiten hauptsächlich zur Erlangung von neuen Erkenntnissen über grundlegende Prinzipien von Phänomenen oder Tatsachen, die nicht in erster Linie auf ein spezifisches praktisches Ziel oder einen spezifischen praktischen Zweck gerichtet sind.
"Zeitkonstante" (6) (time constant): die Zeit, gerechnet vom Beginn des Lichteinfalls, in der der Strom auf das 1-1 /efache des Endwertes anwächst (das sind 63 % des Endwertes).
"Zivile Luftfahrzeuge" (0004 0010 1 7 9) (civil aircraft): sind solche "Luftfahrzeuge", die mit genauer Bezeichnung in veröffentlichten Zulassungsverzeichnissen der zivilen Luftfahrtbehörden für den zivilen Verkehr auf Inlands- und Auslandsrouten oder für rechtmäßige zivile Privat- oder Geschäftsflüge registriert sind.
Anmerkung:
Siehe auch " Luftfahrzeug".
Waren pflanzlichen Ursprungs
Nr. des Warenerz. für die Außenhandelsstatistik | Warenbezeichnung | Beschränkungsgrund |
1 | 2 | 3 |
Abschnitt II Waren pflanzlichen Ursprungs Kapitel 6 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 12.12): - Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend: |
||
0601 10 10 | - - Hyazinthen | G1 |
0601 10 20 | - -Narzissen | G1 |
0601 10 30 | - - Tulpen | G1 |
0601 10 40 | - - Gladiolen | G1 |
0601 10 90 | - - andere | G1 |
Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden |
||
0702 00 00 | Tomaten, frisch oder gekühlt | G |
ex 0703 | Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree und andere Gemüse der Allium-Arten, frisch oder gekühlt, ausgenommen Speisezwiebeln für Saatzwecke der Unterposition 0703 10 11 | G |
0704 | Kohl, Blumenkohl, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt | G |
0705 | Salate (Lactuca sativa) und Chicoree (Cichorium-Arten), frisch oder gekühlt | G |
0706 | Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche gnießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt | G |
0707 | Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt | G |
0708 | Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt | G |
ex 0709 | Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt, ausgenommen Gemüse der Unterpositionen 0709 59 10, 0709 59 30, 0709 59 50, 0709 60 91, 0709 60 95, 0709 60 99, 0709 90 31, 0709 90 39, 0709 90 40 und 0709 90 60 | G |
Kapitel 8 Genießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen |
||
ex 0802 | Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet, ausgenommen Areka-(Betel-)Nüsse und Kolanüsse aus der Unterposition 0802 90 20 sowie Schalenfrüchte der Unterpositionen 0802 11 10, 0802 12 10, 0802 12 90, 0802 22 00, 0802 32 00 und 0802 90 50. | G |
0803 00 11 | Mehlbananen, frisch | G |
0804 20 10 | Feigen, frisch | G |
0804 30 00 | Ananas | G |
0804 40 00 | Avocadofrüchte | G |
0804 50 00 | Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte | G |
0805 | Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet | G |
0806 | Tafeltrauben, frisch oder getrocknet | G |
0807 | Melonen (einschließlich . Wassermelonen) und Papaya-, Früchte, frisch | G |
0808 | Äpfel, Birnen und Quitten, frisch | G |
0809 | Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch | G |
0810 | Andere Früchte, frisch | G |
0813 50 31 0813 50 39 |
Mischungen ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802 | G |
ex 0910 99 | Thymian, frisch oder gekühlt | G |
ex 1211 90 85 | Basilikum, Melisse, Pfefferminze, Origanum vulgare (Dost/Oregano/wilder Majoran), Rosmarin, Salbei, frisch oder gekühlt | G |
1212 99 30 | Johannisbrot | G |
Nichtamtlicher Anhang/Anhang IV zur EG-Dual-Use-VO | Anhang IV zur EG-Verordnung über Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck |
(Liste gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000)
Die Einträge enthalten nicht immer die vollständige Beschreibung der betreffenden Güter und die zugehörigen Anmerkungen des Anhangs I1. Lediglich Anhang I enthält die vollständige Beschreibung der Güter. Die Nennung eines Guts im vorliegenden Anhang berührt nicht die Anwendung der Bestimmungen über Massenprodukte des Anhangs I.
TEIL I
(Möglichkeit einer nationalen Allgemeingenehmigung für den innergemeinschaftlichen Handel)
Güter der Tarn (Stealth)-Technologie
10001 | Werkstoffe, besonders entwickelt zum Gebrauch als Absorptionsmittel für elektromagnetische Wellen, oder eigenleitfähige Polymere.
Anmerkung: Siehe auch Nummer 1C101. |
1C101 | Andere als die von Nummer 1C001 erfassten Werkstoffe und Geräte zur Verminderung von Messgrößen wie Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung und Schallsignatur, geeignet für ,Flugkörper`, "Flugkörper"-Subsysteme oder von Nummer 9A012 erfasste unbemannte Luftfahrzeuge.
Anmerkung: Technische Anmerkung: |
1D103 | "Software", besonders entwickelt für die Analyse zur Reduktion von Messgrößen, wie z.B. Radarreflexion, Ultraviolett-/Infrarot-Rückstrahlung oder Schallsignatur. |
1E101 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Waren oder "Software", erfasst von Nummer 1C101 oder ID103. |
1E102 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", erfasst von Nummer 1D103. |
6B008 | Impulsradarmesseinrichtungen zur Bestimmung des Rückstrahlquerschnitts mit einer Sendeimpulsbreite kleiner/gleich 100 ns und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Siehe auch Nummer 6B108. |
6B108 | Messsysteme, besonders konstruiert zur Bestimmung von Radarrückstrahlquerschnitten, geeignet für "Flugkörper` und "Flugkörper"-Subsysteme.
Güter der gemeinschaftlichen strategischen Überwachung |
1A007 | Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert um Ladungen und Vorrichtungen, die energetische Materialien enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:
Anmerkung: a) Zündvorrichtungen für Explosivstoffdetonatoren, entwickelt zur gleichzeitigen Zündung mehrerer von nachstehender Unternummer 1A008b erfasster Explosivstoffdetonatoren; b) elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt: 1. Brückenzünder (EB), 2. Brückenzünderdraht (EBW), 3. Slapperzünder, 4. Folienzünder (EFI). Anmerkung: |
1C239 | Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8.000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten. |
1E201 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Waren, erfasst von Nummer 1C239. |
3A229 | Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt ...
Anmerkung: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
3A232 | Mehrfachzündersysteme, soweit nicht erfasst von obiger Nummer 1A007, wie folgt ...
Anmerkung: Siehe auch Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. |
3E201 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 3A229 oder 3A232 |
6A001 | (Akustik, beschränkt auf Folgendes: |
6A001a1b | Objekterfassungs- oder Lokalisierungssysteme mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. Sendefrequenz kleiner als 5 kHz, 6. konstruiert, um ... standzuhalten, |
6A001a2a2 | Hydrofone (Wandler) ... mit ... |
6A001a2a3 | Hydrofone (Wandler) ... mit ... |
6A001a2a6 | Hydrofone (Wandler) ... konstruiert für ... |
6A001a2b | Akustische Schlepp-Hydrofonanordnungen ... |
6A001a2c | Daten-Verarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für Echtzeitanwendungen mit akustischen Schlepp-Hydrofonanordnungen, mit "anwenderzugänglicher Programmierbarkeit" und Verarbeitung und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transformationen oder Verfahren. |
6A001a2e | Flachwasser-Messkabelsysteme (bottom or bay cable systems) mit einer der folgenden Eigenschaften:
1. mit eingebauten Hydrofonen ... oder 2. Einsatz von Multiplexermodulen zur Bündelung der Signale der Hydrofongruppen. |
6A001a2f | Daten-Verarbeitungsausrüstung, besonders konstruiert für Echtzeitanwendungen mit Flachwasser-Messkabelsystemen, mit "anwenderzugäng-(icher Programmierbarkeit" und Verarbeitung und Korrelation im Zeit- oder Frequenzbereich einschließlich Spektralanalyse, digitaler Filterung und Strahlformung unter Verwendung der schnellen Fourier-Transformation (FFT) oder anderer Transformationen oder Verfahren. |
6D003a | "Software" für die "Echtzeitverarbeitung" akustischer Daten. |
8A002o3 | Geräuschminderungssysteme, konstruiert für den Einsatz auf Schiffen größer/gleich 1.000 Tonnen Wasserverdrängung, wie folgt:
b) aktive Geräuschminderungs- oder -tilgungs-Systeme oder Magnetlager, besonders konstruiert für Leistungsübertragungssysteme, die elektronische Steuerungen enthalten, welche aktiv die Vibration der Ausrüstung durch die Erzeugung von Anti-Geräusch- oder Anti-Vibrationssignalen direkt an der Entstehungsstelle verringern können. |
8E002a | "Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung", Reparatur, Überholung oder Wiederaufarbeitung (remachining) von Propellern, besonders konstruiert für die Geräuschminderung unter Wasser. |
1) Abweichungen Formulierung oder Geltungsbereich) gegenüber Anhang I sind durch Fettdruck in Kursivschrift kenntlich gemacht.
Güter der gemeinschaftlichen strategischen Überwachung - Kryptotechnik - Kategorie 5 Teil 2
5A002a2 | Geräte, entwickelt oder geändert zur Ausführung kryptoanalytischer Funktionen. |
5D002c1 | Nur "Software", die die Eigenschaften der von Unternummer 5A002a2 erfassten Geräte besitzt oder deren Funktionen ausführt oder simuliert. |
5E002 | Nur "Technologie" für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Einrichtungen oder "Software", die von den obigen Nummern 5A002a2 oder 5D002c1 erfasst werden. |
Güter der MTCR-Technologie
7A117 | "Steuerungssysteme", geeignet für "Flugkörper" , mit einer erreichbaren Systemgenauigkeit kleiner/gleich 3,33 % der Reichweite (z.B. ein "CEPWert" kleiner/gleich 10 km bei einer Reichweite von 300 km), ausgenommen "Steuerungssysteme" für Flugkörper mit einer Reichweite unter 300 km oder bemannte Luftfahrzeuge. |
7B001 | Prüf-, Kalibrier- oder Justiereinrichtungen, besonders konstruiert für die von obiger Nummer 7A117 erfasste Ausrüstung.
Anmerkung: |
7B003 | Einrichtungen, besonders konstruiert für die "Herstellung" der von obiger Nummer 7A1I7 erfassten Ausrüstung. |
7B103 | "Herstellungsanlagen", besonders konstruiert für von obiger Nummer 7A117 erfassten Ausrüstung. |
7D101 | "Software" , besonders entwickelt für die "Verwendung" der von obigen Nummern 7B003 oder 7B103 erfassten Ausrüstung. |
7E001 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software" , die von obigen Nummern 7A117, 7B003, 7B103 oder 7D101 erfasst wird. |
7E002 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von obigen Nummern 7A1 I7, 7B003 oder 713103 erfasst wird. |
7E101 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", die von obigen Nummern 7A117, 7B003, 7B103 oder 7D101 erfasst sind. |
9A004 | Trägerraketen für "Raumfahrzeuge", geeignet für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km.
Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A104. Anmerkung: Nummer 9,4004 erfasst nicht Nutzlasten. |
9A005 | Flüssigkeitsraketenantriebssysteme, die eines der von Nummer 9A006 erfassten Systeme oder Bestandteile enthalten, geeignet für Trägerraketen, erfasst von obiger Nummer 9A004, oder für Höhenforschungsraketen, erfasst von nachstehender Nummer 9A104.
Anmerkung: Siehe auch Nummern 9A105 und 9A119. |
9A007a | Feststoffraketenantriebssysteme, geeignet für Trägerraketen, erfasst von obiger Nummer 9A004, oder für Höhenförschungsraketen, erfasst von nachstehender Nummer 9A104, mit einer der folgenden Eigenschaften:
Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A119. a) Gesamtimpuls größer als 1,1 MNs. |
9A008d | Bestandteile wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A108C. d) Schubvektorsteuersysteme mittels Schwenkdüsen oder Sekundäreinspritzung, geeignet für Trägerraketen, erfasst von obiger Nummer 9,4004, oder für Höhenforschungsraketen, erfasst von nachstehender Nummer 9A104, und geeignet für eines der folgenden: 1. Bewegungen in alle Richtungen von mehr als t 5°, 2. Winkelgeschwindigkeiten größer/gleich 20°/s oder 3. Winkelbeschleunigungen größer/gleich 40°/s2 |
9A104 | Höhenforschungsraketen (sounding rockets), geeignet für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km.
Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A004. |
9A105a | Flüssigkeitsraketentriebwerke wie folgt:
Anmerkung: Siehe auch Nummer 9A119. a) Flüssigkeitsraketentriebwerke, die nicht von Nummer 9A005 erfasst werden, mit einem Gesamtimpuls größer/gleich 1,1 MNs, geeignet für "Flugkörper"; ausgenommen Flüssigkeitsapogäumstriebwerke, konstruiert oder geändert für Satellitenanwendungen mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Düsenhalsdurchmesser kleiner/gleich 20 mm und 2. Brennkammerdruck kleiner/gleich 15 bar. |
9A106c | Systeme oder Bestandteile, die nicht von Nummer 9A006 erfasst werden, geeignet für "Flugkörper`, wie folgt, besonders konstruiert für Flüssigkeitsraketen-Antriebssysteme:
c) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, ausgenommen Systeme, konstruiert für Raketensysteme, die nicht für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km geeignet sind. Technische Anmerkung: 1. flexible Düse, 2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung, 3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse, 4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden) oder 5. Verwendung von Schubklappen. |
9A108c | Bestandteile, die nicht von Nummer 9A008 erfasst werden, geeignet für "Flugkörper", wie folgt, besonders konstruiert für Feststoffraketenantriebssysteme:
c) Schubvektorsteuerungs-Subsysteme, ausgenommen Systeme, konstruiert für Raketensysteme, die nicht für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km geeignet sind. Technische Anmerkung: 1. flexible Düse, 2. Flüssig- oder Sekundärgaseinspritzung, 3. bewegliches Triebwerk oder bewegliche Düse, 4. Ablenkung des Abgasstroms (Strahlschaufeln oder Sonden) oder 5. Verwendung von Schubklappen. |
9A116 | Wiedereintrittsfahrzeuge, geeignet für "Flugkörper", sowie dafür konstruierte oder abgeänderte Ausrüstung wie folgt, ausgenommen Wiedereintrittsfahrzeuge für Nicht-Waffen-Nutzlast:
a) Wiedereintrittsfahrzeuge; b) Hitzeschilde und Bestandteile hierfür, hergestellt aus Keramik oder wärmeableitendem Material; c) Kühlkörper und Bestandteile hierfür, hergestellt aus leichtem Material mit hoher Wärmekapazität; d) elektronische Ausrüstung, besonders konstruiert für Wiedereintrittsfahrzeuge. |
9A119 | Einzelne Raketenstufen, die nicht von obigen Nummern 9A005 oder 9A007 erfasst werden, geeignet für vollständige Raketensysteme oder unbemannte Luftfahrzeuge, die für die Beförderung von mindestens 500 kg Nutzlast über eine Reichweite von mindestens 300 km geeignet sind. |
9B115 | Besonders konstruierte "Herstellungsausrüstung" für die von obigen Nummern 9A005, 9A007a, 9A008d, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder 9A119 erfassten Systeme, Subsysteme oder Bestandteile. |
9B116 | Besonders konstruierte "Herstellungsanlagen" für von Nummer 9A004 erfasste Trägerraketen oder von obigen Nummern 9A005, 9A007a, 9A008d, 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder 9A119 erfasste Systeme, Subsysteme oder Bestandteile. |
9D101 | "Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von obiger Nummer 9B116. |
9E001 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von Ausrüstung oder "Software", die von obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9B115, 9B116 oder 9D101 erfasst wird. |
9E002 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9B115 oder 9B116 erfasst wird.
Anmerkung: |
9E101 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, die von obigen Nummern 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116 oder 9A119 erfasst wird. |
9E102 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" der von obigen Nummern 9A004, 9A005, 9A007a, 9A008d, 9A104, 9A105a, 9A106c, 9A108c, 9A116, 9A119, 9B115, 9B1 l6 oder 9D101 erfassten Trägerraketen. |
Ausnahmen:
Anhang IV erfasst nicht die folgenden Güter der MTCR-Technologie:
TEIL II
(keine Möglichkeit einer nationalen Allgemeingenehmigung für den innergemeinschaftlichen Handel)
Güter des Chemiewaffenübereinkommens
1C351d4 | Ricin; |
1C351d5 | Saxitoxin. |
Güter der NSG-Technologie
Die gesamte Kategorie 0 des Anhangs 1 ist in Anhang IV einbezogen, mit folgenden Maßgaben:
- 00001: | Diese Nummer ist nicht in Anhang IV einbezogen. |
- 0C002: | Die Nummer 0C002 ist nicht in Anhang IV einbezogen, mit Ausnahme des folgenden besonderen spaltbaren Materials:
a) abgetrenntes Plutonium; b) Uran, in dem die Isotope 235 oder 233 auf mehr als 20 % angereichert wurden. |
0D001 | Die Nummer 0D001 (Software) ist im Anhang IV einbezogen, außer wenn sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen. |
- 0E001 | Die Nummer 0E001 (Technologie) ist im Anhang IV einbezogen, außer wenn sie sich auf die Nummer 0C001 oder auf die Güter der Nummer 0C002 bezieht, die nicht unter Anhang IV fallen.
Anmerkung: |
1B226 | Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 ma liefern können, oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.
Anmerkung: a) die stabile Isotope anreichern können. b) mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und außerhalb des magnetischen Feldes. |
IC012 | Materialien, wie folgt: Diese Materialien werden ty pischerweise für nukleare Wärmequellen verwendet. b) "vorher abgetrenntes" Neptunium-237 in jeder Form. Anmerkung: Unternummer 1 C012b erfasst nicht Lieferungen mit einem Gehalt an Neptunium-237 kleiner/gleich 1 Gramm. |
1B231 | Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
a) Anlagen oder Einrichtungen für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder Handhabung von Tritium; b) Ausrüstung für Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen, wie folgt: 1. Wasserstoff- oder Helium-Kälteaggregate, die auf 23 K (-250°C) oder weniger kühlen können, mit einer Wärmeabfuhrkapazität größer als 150 W; 2. Wasserstoffisotopen-Speicher- oder Reinigungssysteme mit Metallhydriden als Speicher- oder Reinigungsmedium |
1B233 | Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
a) Anlagen oder linrichtungen für die Trennung von Lithiumisotopen; b) Ausrüstung für die Trennung von Lithiumisotopen, wie folgt: 1. Flüssigflüssig-Füllkörper-Extraktions-Kolonnen, besonders konstruiert für Lithiumamalgame, 2. Quecksilber- oder Lithium-Amalgampumpen, 3. Lithiumamalgam-Elektrolysezellen, 4. Verdampfer für konzentrierte Lithiumhydroxid-Lösung. |
1C233 | Lithium, angereichert mit dem Lithium-6(6Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten
Anmerkung: Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter. Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew. (7,5 Atom-%). |
1C235 | Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1 : 1.000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.
Anmerkung: |
1E001 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung oder Werkstoffen, die von Unternummer 1C0I2b erfasst werden. |
1E201 | "Technologie`" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Waren, erfasst von Nummer 1B226, 1B231, 1B233, I C233 oder 1C235. |
3A228 | Schaltelemente wie folgt:
a) Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfüllung, die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit allen folgenden Eigenschaften: 1. mit drei oder mehr Elektroden, 2. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 2,5 kV, 3. spezifizierter Anodenspitzenstrom größer/gleich 100 a und 4. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 10 µs; Anmerkung: b) getriggerte Schaltfunkenstrecken mit allen folgenden Eigenschaften: 1. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 15 µs und 2. spezifiziert für Spitzenströme größer/gleich 500 A. |
3A231 | Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
a) konstruiert für den Betrieb ohne äußeres Vakuumsystem und b) mit elektrostatischer Beschleunigung zur Auslösung einer Tritium-Deuterium-Kernreaktion. |
3E201 | "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 3A228a, 3A228h oder 3A231. |
6A203 | Kameras und Bestandteile, die nicht von Nummer 6A003 erfasst werden, wie folgt:
a) mechanische Drehspiegelkameras wie folgt und besonders konstruierte Bestandteile hierfür: 1. Bildkameras mit einer Aufnahmegeschwindigkeit größer als 225.000 Einzelbilder/s; 2. Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten größer 0,5 mm/µs. Anmerkung: |
6A225 | Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 µs.
Anmerkung: |
6A226 | Drucksensoren wie folgt:
a) Manganin-Sensorelemente für Drücke größer als 10 GPa; b) Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke größer als 10 GPa. |
. Stichwortverzeichnis
(nur als PDF-Datei vorhanden)
Anlage L 06f 07 07b 11b |
Länderliste D, E, F1, F2, G1, G2, H, I
(weggefallen)
Länderliste K
Kuba
Länderliste L
(weggefallen)
Anleitung zum Ausfüllen des Vordrucks "Ausfuhranmeldung" | Anlage a 1 06f 07d 09b |
Außer den gemäß Artikel 216 in Verbindung mit Anhang 37 Titel I Abschnitt B der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK-DVO) (ABl. EG Nr. L 253 S. 1) in der dortigen Tabelle in Spalte a mit dem Symbol "A" gekennzeichneten, obligatorischen Feldern sind folgende Angaben in der elektronischen Ausfuhranmeldung zu machen:
Felder 8, 15a, 20, 22, 24, 29 und 34b sowie gegebenenfalls weitere obligatorische Angaben nach der jeweils geltenden Fassung des Anhangs 30 a zur ZK-DVO.
In Feld 8 (Empfänger) kann die Angabe "Verschiedene" eingetragen werden, sofern die einzelnen Empfänger in einem Zusatzfeld aufgeführt werden. Jedem der verschiedenen Empfänger ist die für ihn bestimmte Position der Ausfuhranmeldung zuzuordnen. Die Regelung ist auf Empfänger in demselben Bestimmungsland beschränkt (vgl. § 4c Nummer 3 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 AWV).
Bei vereinfachten Ausfuhrverfahren nach Artikel 279 ff. ZK-DVO oder § 13 AWV können in der unvollständigen/vereinfachten Anmeldung einige der genannten Pflichtangaben fehlen.
Einzelheiten zur Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung sind in Titel II des Merkblattes zum Einheitspapier (Vordruck 0781, abgedruckt in der Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung - VSF Z 34 55 - sowie eingestellt auf der Internetseite der deutschen Zollverwaltung unter http://www.zoll.de in der Rubrik "Veröffentlichungen - Merkblätter") enthalten.
Der Vordruck darf nur Waren umfassen, die von einem Ausführer/ Anmelder nach einem Bestimmungsland gleichzeitig mit demselben Beförderungsmittel über dieselbe Ausgangszollstelle ausgehen.
(weggefallen) | Anlage a ErgBl., a 2, A3, A4 |
Antrag auf Ausfuhrgenehmigung | Anlage a 5 |
(weggefallen) | Anlage a 6, A7, A9 |
Ausfuhrlizenz | Anlage a 10 |
(weggefallen) | Anlage E 1, E2, E3, E3a, E3b |
Ausfertigung für Einführer zur Einfuhr- und Zollabfertigung | Anlage E 4 |
(weggefallen) | Anlage E 5 |
Antrag auf Ausstellung einer internationalen Ausfuhrbescheinigung | Anlage E6 |
Antrag auf Ausstellung einer Wareneingangsbescheinigung | Anlage E 7 |
(weggefallen) | Anlage T 1 |
(weggefallen) | Anlagen S 1 bis S 3 |
(weggefallen) | Anlage K 1 und K2 |
Vermögen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten Meldung nach § 56a der Außenwirtschaftsverordnung Stand und Zusammensetzung des Vermögens | Anlage K 3 07e 09f |
Vermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet Meldung nach § 58a der Außenwirtschaftsverordnung Stand und Zusammensetzung des Vermögens | Anlage K 4 07e 09f |
Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr Meldung nach §§ 59 ff. der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) | Anlage Z 1 05a 09d |
Der bisherige Vordruck Anlage Z 1 kann noch bis zum30.06.2010 eingereicht werden. | ||
Der neu Vordruck Anlage Z 1 vom19.10.2009 | ||
(weggefallen) | Anlage Z 2 und Z3 |
Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr Meldung nach §§ 59 ff. Außenwirtschaftsverordnung (AWV) | Anlage Z 4 05a |
Anlage Z 5 04 |
Meldung nach § 62 Abs. 1, 3 und 5 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
(Formular, -Beilage zum BAnz. 2004 Nr. 119b v. 30.6.2004, S. 15 - 18)
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit gebietsfremden Nichtbanken | Anlage Z 5a 04 |
Meldung nach § 62 Abs. 1, 3 und 5 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
(Formular, -Beilage zum BAnz. 2004 Nr. 119b v. 30.6.2004, S. 15 - 18)
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden aus derivativen Finanzinstrumenten | Anlage Z 5b 09f |
Meldung nach § 62 Abs. 1 und 4 der Außenwirtschaftsverordnung
An Deutsche Bundesbank Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik 55148 Mainz |
Jährliche Meldung nach dem Stand Ende |
_________________________________ |
Name oder Firma des Meldepflichtigen |
_________________________________ _________________________________ |
|
Wirtschaftszweig | _________________________________ | |
Anschrift | _________________________________ | |
Ansprechpartner | _________________________________ | |
Telefon (einschl. Vorwahl und Nebenstelle) | _________________________________ | |
Fax | _________________________________ | |
E-Mail-Adresse | _________________________________ |
Firmennummer
|
Beträge sind in Tausend Euro anzugeben; fremde Währungen sind in Euro umzurechnen. |
Sitzland des Kontrahenten | Forderungen (derivative Finanzinstrumente mit positivem Zeitwert) |
Verbindlichkeiten (derivative Finanzinstrumente mit negativem Zeitwert) |
||||
gegenüber gebietsfremden Banken | gegenüber gebietsfremden Unternehmen (Nichtbanken) | gegenüber gebietsfremden Banken | gegenüber gebietsfremden Unternehmen (Nichtbanken) | |||
verbundene Unternehmen | sonstige Unternehmen | verbundene Unternehmen | sonstige Unternehmen | |||
51 | 52 | 53 | 54 | 55 | 56 | |
Summe | 999 |
Ort, Datum
____________________________________________ |
Unterschrift
____________________________________________ |
Anmerkung:
Papierfarbe gelb
Einnahmen und Ausgaben der Seeschifffahrt Meldung nach § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) | Anlage Z 8 05a |
Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr | Anlage Z 10 04 |
Meldung nach § 59 Abs. 1 und § 69 Abs. 2 Nr. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
(Formular, -Beilage zum BAnz. 2004 Nr. 119b v. 30.6.2004, S. 21 - 22)
Zahlungen für Wertpapier-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr Meldung nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) |
Anlage Z 11 07e |
Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Karten-Umsätze | Anlage Z 12 07e 09f |
Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr Sorten und Fremdwährungsreiseschecks |
Anlage Z 13 04 09f |
Meldung nach § 69 Abs. 2 Nr. 4b der Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
Zinseinnahmen und zinsähnliche Erträge im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen) | Anlage Z 14 07e |
Zinsausgaben und zinsähnliche Aufwendungen im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen) | Anlage Z 15 07e |
Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz | Anlage LV 07e 09f |
A. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen
Reiseverkehr | 017 |
Personenbeförderung und Transportleistungen im Güterverkehr | |
Seetransporte | |
Ausgaben für die grenzüberschreitende Personenbeförderung sowie für die Beförderung zwischen dritten Ländern auf See | 016 |
Ausgaben für Seefrachten im Zusammenhang mit der deutschen Einfuhr | 210 |
Ausgaben für Seefrachten im Zusammenhang mit der deutschen Ausfuhr | 220 |
Ausgaben für Seefrachten zwischen dritten Ländern | 260 |
Einnahmen aus Seefrachten zwischen dritten Ländern | 081 |
Ausgaben für Transportnebenleistungen der Seeschifffahrt | 310 |
Einnahmen der Seehäfen und Seehafenbetriebe | 300 |
Binnenschiffstransporte | |
Einnahmen aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung sowie aus der Beförderung zwischen dritten Ländern in der Binnenschifffahrt | 015 |
Ausgaben für die grenzüberschreitende Personenbeförderung sowie für die Beförderung zwischen dritten Ländern in der Binnenschifffahrt | 016 |
Einnahmen und Ausgaben für Frachttransportleistungen der Binnenschifffahrt einschl. Streckenschlepplöhnen und Kosten für Schubschiffsleistungen im Zusammenhang mit dem deutschen Außenhandel | 216 |
Ausgaben für Binnenschiffsfrachten zwischen dritten Ländern | 260 |
Einnahmen aus Binnenschiffsfrachten zwischen dritten Ländern | 080 |
Einnahmen und Ausgaben für Binnenschiffsfrachten innerhalb des Wirtschaftsgebietes | 271 |
Ausgaben für Transportnebenleistungen der Binnenschifffahrtsunternehmen (außer für Treibstoffe und sonstigen Schiffsbedarf) | 320 |
Ausgaben der Binnenschifffahrtsunternehmen für Treibstoffe und den sonstigen Schiffsbedarf | 362 |
Einnahmen aus Warenlieferungen für den Bedarf von ausländischen Binnenschiffen (z.B. Treibstoffe) | 362 |
Lufttransporte | |
Einnahmen und Ausgaben gebietsansässiger Luftverkehrsunternehmen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen dritten Ländern | 014 |
Ausgaben an gebietsfremde Luftverkehrsunternehmen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung sowie die Personenbeförderung zwischen dritten Ländern | 015 |
Ausgaben für die Personenbeförderung durch gebietsfremde Luftverkehrsunternehmen innerhalb des Wirtschaftsgebietes | 020 |
Einnahmen und Ausgaben gebietsansässiger Luftverkehrsunternehmen für Luftfrachtleistungen im Zusammenhang mit dem deutschen Außenhandel | 225 |
Ausgaben an gebietsfremde Verkehrsunternehmen für Luftfrachten im Zusammenhang mit dem deutschen Außenhandel | 244 |
Ausgaben für Luftfrachten zwischen dritten Ländern | 260 |
Einnahmen aus Luftfrachten zwischen dritten Ländern | 082 |
Einnahmen und Ausgaben für Luftfrachten innerhalb des Wirtschaftsgebietes | 270 |
Einnahmen aus Transportnebenleistungen im Luftverkehr | 360 |
Ausgaben gebietsansässiger Luftverkehrsunternehmen für z.B. Start-, Lande- und Überfluggebühren sowie Flugsicherung | 360 |
Ausgaben gebietsansässiger Luftverkehrsunternehmen für den Erwerb von Waren wie Treibstoffe, Bordverpflegung und Bordverkauf | 361 |
Transport in Rohrleitungen und Elektrizitätsübertragung | |
Einnahmen und Ausgaben für Transporte durch Rohrleitungen im Zusammenhang mit dem deutschen Außenhandel | 226 |
Einnahmen aus der Bereitstellung von Rohrleitungen/Durchleitung durch Rohrleitungen für den Transport durch das Wirtschaftsgebiet (ohne Entnahmen) | 215 |
Einnahmen und Ausgaben für Elektrizitätsübertragung | 217 |
Schienenverkehr | |
Einnahmen und Ausgaben gebietsansässiger Bahnunternehmen aus grenzüberschreitender Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen dritten Ländern | 013 |
Ausgaben an gebietsfremde Bahnunternehmen für grenzüberschreitende Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen dritten Ländern | 016 |
Einnahmen und Ausgaben für Schienenverkehrsfrachten im Wechselverkehr | 233 |
Ausgaben für Schienenverkehrsfrachten zwischen dritten Ländern | 260 |
Einnahmen aus Schienenverkehrsfrachten zwischen dritten Ländern | 080 |
Einnahmen gebietsansässiger Bahnunternehmen aus der Durchfuhr | 234 |
Einnahmen und Ausgaben für Schienenverkehrsfrachten innerhalb des Wirtschaftsgebietes | 271 |
Einnahmen aus Transportnebenleistungen, die für gebietsfremde Schienenverkehrsbetriebe im Inland erbracht werden | 340 |
Ausgaben gebietsansässiger Bahnunternehmen für Transportnebenleistungen, die von Gebietsfremden im Ausland erbracht werden | 340 |
Straßenverkehr | |
Einnahmen aus der grenzüberschreitenden Personenbeförderung sowie aus der Beförderung zwischen dritten Ländern von gebietsansässigen Straßenverkehrsunternehmen (z.B. Busreisen) | 015 |
Ausgaben für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Personenbeförderung zwischen dritten Ländern (z.B. Busreisen) | 016 |
Ausgaben für Landfrachten im Zusammenhang mit dem deutschen Außenhandel | 240 |
Einnahmen aus Landfrachten zwischen dritten Ländern | 080 |
Ausgaben für Landfrachten zwischen dritten Ländern | 260 |
Einnahmen und Ausgaben für Landfrachten innerhalb des Wirtschaftsgebietes | 271 |
Ausgaben für Transportnebenleistungen der Straßengüterverkehrsunternehmen (außer für Treibstoffe und sonstigen Fahrzeugbedarf) | 320 |
Ausgaben der Straßengüterverkehrsunternehmen für Treibstoffe und den sonstigen Fahrzeugbedarf | 362 |
Einnahmen aus Warenlieferungen für den Bedarf von ausländischen Landfahrzeugen (z.B. Treibstoffe) | 362 |
Sonstiges | |
Einnahmen aus Landfrachten und anderen Transportarten (soweit sie anderweitig nicht zuzuordnen oder nicht aufteilbar sind) sowie Einnahmen im Falle der Rückerstattung von Frachtvorlagen im Zusammenhang mit dem deutschen Außenhandel | 370 |
Ausgaben für Transportnebenleistungen sonstiger gebietsansässiger Unternehmen | 330 |
Einnahmen der Binnen- und Flughafenbetriebe und anderer Verkehrshilfsbetriebe | 310 |
Fracht- und Nebenleistungen im Transithandel | 250 |
Versicherungsverkehr | |
Gebietsansässige Versicherungsnehmer | |
Ausgaben für Prämien/Einnahmen aus Schäden | |
Lebensversicherung | 400 |
Lebensversicherungszweitmarkt | 401 |
Transportversicherungen für die deutsche Ein- und Ausfuhr | 410 |
Sonstiger Versicherungsverkehr | 420 |
Gebietsansässige Versicherungsunternehmen | |
Direktversicherungsverträge mit Gebietsfremden | |
Prämieneinnahmen/Ausgaben für Schäden | |
Lebensversicherung | 440 |
Transportversicherung für die deutsche Ein- und Ausfuhr | 441 |
Sonstiger Versicherungsverkehr | 442 |
Direktversicherungsverträge mit Gebietsansässigen | |
Ausgaben für Schäden | |
Lebensversicherung | 443 |
Transportversicherung (Ein- und Ausfuhr) | 444 |
Sonstiger Versicherungsverkehr | 445 |
Einnahmen und Ausgaben für Rückversicherungen | |
Abfließendes Geschäft | 450 |
Einfließendes Geschäft | 451 |
Sonstige Einnahmen aus Regressen u. Ä. | 460 |
Verschiedene Dienstleistungen | |
Erwerb, Veräußerung und Nutzung von Urheberrechten, Erfindungen, Verfahren und sonstigen Rechten | |
Künstlerische Urheberrechte | 501 |
Patente, Lizenzen, Erfindungen, Verfahren (technisches "Knowhow") | 502 |
Sonstige Rechte (z.B. Warenzeichen, Franchise-Gebühren, Vertriebs- und Namensrechte) | 503 |
Emissionsrechte (z.B. EU-Allowances, Assigned Amount Units) | 507 |
Film und Fernsehen | 510 |
Forschungs- und Entwicklungsleistungen | 511 |
Ingenieur- und sonstige technische Dienstleistungen sowie Architektenhonorare | 512 |
EDV-Dienstleistungen | 513 |
Freiberufliche Tätigkeiten | 514 |
Kaufmännische, organisatorische und administrative Dienstleistungen | 516 |
Personalleasing | 517 |
Kommunikationsleistungen | 518 |
Entgelte für sonstige unternehmerische Tätigkeiten; die Tätigkeiten sind ausführlich zu erläutern | 519 |
Entsorgungsleistungen | 534 |
Entgelte für nicht selbständige Arbeit | 521 |
Provisionen | 523 |
Finanzdienstleistungen | 533 |
Zuschüsse an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten | 530 |
Regiekosten | 531 |
Werbe- und Messekosten | 540 |
Post- und Kurierdienste | 591 |
Mieten/Operational-Leasing | 594 |
Sonstige Dienstleistungen; die Dienstleistungen sind ausführlich zu erläutern | 595 |
Reparaturen | |
Reparaturen an Transport- und Verkehrsmitteln | 560 |
Reparaturen an Gebäuden und anderen nicht beweglichen Sachen | 561 |
Reparaturen an Waren, die zwecks Reparatur aus- und eingeführt werden | 562 |
Bauleistungen | |
Baustellen im Inland - Ausgaben an gebietsfremde Firmen für Bauleistungen im Wirtschaftsgebiet (ohne Entgelt für Importe) | 570 |
Baustellen im Inland - Einnahmen aus Zulieferungen von Gütern an gebietsfremde Firmen, die Bauleistungen im Wirtschaftsgebiet auftrags Gebietsansässiger ausführen | 580 |
Baustellen im Ausland - Ausgaben gebietsansässiger Firmen für Bauleistungen im Ausland auftrags Gebietsfremder | 580 |
Baustellen im Ausland - Einnahmen aus Bauleistungen im Ausland auftrags Gebietsfremder (ohne Exporterlöse) | 570 |
Nebenleistungen im Waren- und Dienstleistungsverkehr | |
Skonti, Gewährleistungen, Haftungszahlungen, Teuerungszuschläge u. Ä. | |
im Warenverkehr (Ein- und Ausfuhr), wenn die Zahlung als Korrekturposten zum statistischen Wert der Waren in der Außenhandelsstatistik (einschl. Intrastatistik) zu erfassen ist. | |
Minderung des statistischen Wertes (z.B. Skonti, Gewährleistungen, Haftungszahlungen) | 600 |
Erhöhung des statistischen Wertes (z.B. Teuerungszuschläge) | 602 |
im Dienstleistungsverkehr | 610 |
im Transithandel | 250 |
Einfuhrumsatzsteuer | 601 |
Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden | |
Ausgaben für Renten | |
Renten - Ansprüche aus der Sozialversicherung | 526 |
Pensionen - Ansprüche aus früheren Dienstverhältnissen | 527 |
Kriegsopferversorgung | 528 |
Sonstige Renten (z.B. Unfallrenten, Rückerstattung gezahlter Beiträge) | 529 |
Deutsche Steuereinnahmen und Erstattungen (Meldungen der Oberfinanzdirektionen und Finanzämter) | |
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag | 762 |
Kapitalertrags- und Körperschaftsteuer | 763 |
Mehrwertsteuer | 764 |
Gewerbesteuer | 765 |
Erstattung von Bundessteuern | 790 |
Erstattung von Länder- und Gemeindesteuern | 791 |
Zahlungen des Bundes an deutsche diplomatische Vertretungen | |
Zahlungen an deutsche diplomatische Vertretungen zur Bestreitung der laufenden Kosten | 710 |
Gehaltszahlungen an deutsche Beschäftigte bei deutschen Botschaften und Konsulaten | 712 |
Gehaltszahlungen an ausländische Beschäftige bei deutschen Botschaften und Konsulaten | 525 |
Ausgaben für Wiedergutmachungsleistungen | |
Wiedergutmachungsleistungen öffentlicher Stellen | 720 |
Wiedergutmachungsleistungen öffentlicher Stellen aufgrund von Abkommen mit anderen Ländern und Internationalen Organisationen | 723 |
Beiträge an Internationale Organisationen sowie deren Erstattungen | 740 |
Ausgaben im Rahmen der Entwicklungshilfe | |
Entwicklungshilfe des Bundes | 750 |
Entwicklungshilfe der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Stellen | 753 |
Sonstige Einnahmen und Ausgaben des Bundes, der Länder und der Gemeinden | |
Einnahmen und Ausgaben der Bundeswehr für Dienstleistungen | 700 |
Einnahmen und Ausgaben des Bundes für unentgeltliche Leistungen | 760 |
Einnahmen und Ausgaben der Länder, Gemeinden und anderer öffentlicher Stellen an Gebietsfremde | 761 |
Schuldenerlass des Bundes | 725 |
Lieferungen und Leistungen an die im Wirtschaftsgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte | |
Einnahmen aus Warenlieferungen; Fakturierung in Euro | 770 |
Einnahmen aus Warenlieferungen; Fakturierung in Fremdwährung | 780 |
Einnahmen aus Dienstleistungen; Fakturierung in Euro | 775 |
Einnahmen aus Dienstleistungen; Fakturierung in Fremdwährung | 785 |
Private Übertragungen | |
Einnahmen und Ausgaben im Verkehr mit gebietsfremden Behörden | |
Übertragungen an/von gebietsfremde(n) Behörden und Internationalen Organisationen, z.B. für ausländische Ertragssteuern | 810 |
Eingehende Zahlungen für Subventionen von der Europäischen Union | 812 |
Zahlungen infolge von Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Restitution, Ein- und Auswanderung | 850 |
Unterstützungs- und Unterhaltszahlungen, sonstige unentgeltliche Zuwendungen | |
Renten, Pensionen und ähnliche Leistungen (z.B. Betriebsrenten) | 522 |
Wiedergutmachungsleistungen privater Stellen, z.B. Unternehmen und Verbände | 724 |
Privater Schuldenerlass | 727 |
Unterstützungs- und Unterhaltszahlungen | 851 |
Zahlungen im Rahmen der privaten Entwicklungshilfe durch kirchliche Stellen oder private Hilfsorganisationen sowie Einnahmen privater Hilfsorganisationen zur Weiterleitung in Entwicklungsländer (z.B. von der EU) | 852 |
Straf- und Haftungszahlungen, Gehaltsabfindungen, Gewinne aus Glücksspielen, Spieleinsätze, Spielertransfer u. Ä. sowie Prämienrückerstattungen im Versicherungsverkehr | 854 |
Zahlungen ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimatländer, die zur Unterstützung der Familienangehörigen dienen | 861 |
Zahlungen ausländischer Arbeitnehmer in ihre Heimatländer, die für den Erwerb von Gebäuden oder zur sonstigen Kapitalanlage bestimmt sind | 862 |
Sonstige Zahlungen, die nicht den Kapital- oder Warenverkehr betreffen | |
Sonstige Zahlungen, die keiner Position zuzuordnen sind, z.B. Stornierungen, Irrläufer, Rückzahlungen von Vorauszahlungen und Doppelzahlungen; die Angaben zum Zahlungszweck sind ausführlich zu erläutern. | 900 |
B. Kapitalverkehr und Kapitalerträge
I. Vermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten
Vermögensanlage | Sektor des inländischen Käufers bzw. Verkäufers / Investors / Kreditgebers | |||
1. Ausländische Wertpapiere | MFls, Unternehmen und Privatpersonen sowie öffentliche Haushalte | |||
DM-Auslandsanleihen gebietsfremder öffentlicher Emittenten | 100 | |||
Euro-Anleihen gebietsfremder öffentlicher Emittenten | 701 | |||
Fremdwährungs-Anleihen gebietsfremder öffentlicher Emittenten | 101 | |||
DM-Auslandsanleihen gebietsfremder privater Emittenten | 103 | |||
Euro-Anleihen gebietsfremder privater Emittenten | 702 | |||
Fremdwährungs-Anleihen gebietsfremder privater Emittenten | 102 | |||
Geldmarktpapiere gebietsfremder Emittenten (Ursprungslaufzeit bis einschließlich 12 Monate) | 105 | |||
Aktien und sonstige Dividendenpapiere gebietsfremder Emittenten | 104 | |||
Geldmarktfondszertifikate gebietsfremder Emittenten mit Ertragsausschüttung | 606 | |||
Geldmarktfondszertifikate gebietsfremder Emittenten mit Ertragsthesaurierung | 607 | |||
Sonstige Investmentfondszertifikate gebietsfremder Emittenten mit Ertragsthesaurierung | 129 | |||
2. Direktinvestitionen in fremden Wirtschaftsgebieten
2.1. Anteile am Kapital und an den Rücklagen |
MFls | Unternehmen und Privetpe sowie öffentliche Haushalte | ||
Anteile an ausländischen, nicht börsennotierten Aktiengesellschaften | 107 | 207 | ||
Anteile an ausländischen, börsennotierten Aktiengesellschaften | 827 | 927 | ||
Kapitalrücklagen ausländischer Aktiengesellschaften | 108 | 208 | ||
Anteile an ausländischen Nicht-Aktiengesellschaften | 111 | 211 | ||
Kapitalrücklagen ausländischer Nicht-Aktiengesellschaften | 112 | 212 | ||
Explorationsaufwendungen im Ausland | 237 | |||
2.2 Direktinvestitionskredite | ||||
Gewährung (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an gebietsfremde Unternehmen, an denen eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht | 222 | |||
Aufnahme (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten von gebietsfremden Unternehmen, an denen eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht | 267 | |||
Aufnahme (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten von gebietsfremden Finanzierungstöchtern, an denen eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht | 269 | |||
Gewährung (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an gebietsfremde Schwestergesellschaften | 228 | |||
Aufnahme (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten von gebietsfremden Schwestergesellschaften | 268 | |||
3. Kredite an Gebietsfremde sowie Guthaben bei gebietsfremden Banken (jeweils mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten) | MFls |
Unternehmen und Privatpersonen |
Öffentliche Haushalte | |
Gewährung und Rückzahlung von Krediten und Guthaben mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten | 221 | 321 | ||
Erwerb und Veräußerung von Schuldscheinen u. a. nicht börsenfähigen Wertpapieren mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten | 123 | 223 | 323 | |
4. Grundstücke und Rechte an Grundstücken in fremden Wirtschaftsgebieten | ||||
Kauf und Verkauf von Immobilien und Grundstücken im Ausland | 132 | 232 | 332 | |
5. Sonstige Kapitalanlagen im Ausland | ||||
Erwerb und Veräußerung von Anteilen an ausländischen Unternehmen, soweit nicht unter 1. oder 2. zu melden | 136 | 236 | 236 | |
Übrige Kapitalanlagen | 139 | 239 | 239 |
II. Vermögensanlagen Gebietsfremder in Deutschland
Vermögensanlage | ||||
1. Inländische Wertpapiere | ||||
Anleihen inländischer öffentlicher Emittenten | ||||
Bundesschatzanweisungen | 140 | |||
Festverzinsliche Anleihen | 141 | |||
Variabel verzinsliche Anleihen | 641 | |||
Kapital-Strips der stripbaren Bundesanleihen | 133 | |||
Zins-Strips der stripbaren Bundesanleihen | 134 | |||
Fremdwährungsanleihen und Fundierungsschuldverschreibungen | 143 | |||
Anleihen inländischer privater Emittenten | ||||
Festverzinsliche Euro-Anleihen | 142 | |||
Variabel verzinsliche Euro-Anleihen | 642 | |||
Festverzinsliche Fremdwährungs-Anleihen | 149 | |||
Variabel verzinsliche Fremdwährungs-Anleihen | 649 | |||
Geldmarktpapiere inländischer MFls (Ursprungslaufzeit bis einschließlich 12 Monate) | 145 | |||
Geldmarktpapiere inländischer Unternehmen (Ursprungslaufzeit bis einschließlich 12 Monate) | 245 | |||
Geldmarktpapiere inländischer Öffentlicher Haushalte (Ursprungslaufzeit bis einschließlich 12 Monate) | 345 | |||
Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes (Bubills) | 344 | |||
Bankaktien | 144 | |||
Nichtbankaktien | 258 | |||
Genussscheine | 155 | |||
Geldmarktfondszertifikate inländischer Emittenten mit Ertragsausschüttung | 646 | |||
Geldmarktfondszertifikate inländischer Emittenten mit Ertragsthesaurierung | 647 | |||
Sonstige inländische Investmentfondszertifikate mit Ertragsausschüttung | 146 | |||
Sonstige inländische Investmentfondszertifikate mit Ertragsthesaurierung | 157 | |||
2. Direktinvestitionen in Deutschland | Sektor des inländischen Direktinvestitionsunternehmens | |||
2.1 Anteile am Kapital und an den Rücklagen | MFls | Unternehmen | ||
Anteile an inländischen, nicht börsennotierten Aktiengesellschaften | 147 | 247 | ||
Anteile an inländischen, börsennotierten Aktiengesellschaften | 847 | 947 | ||
Kapitalrücklagen inländischer Aktiengesellschaften | 148 | 248 | ||
Anteile an inländischen Nicht-Aktiengesellschaften | 151 | 251 | ||
Kapitalrücklagen inländischer Nicht-Aktiengesellschaften | 152 | 252 | ||
2.2 Direktinvestitionskredite | ||||
Aufnahme (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten bei gebietsfremden unmittelbar oder mittelbar beteiligten Unternehmen | 262 | |||
Gewährung (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an gebietsfremde unmittelbar oder mittelbar beteiligte Unternehmen | 227 | |||
Gewährung (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten durch gebietsansässige Finanzierungstöchter an gebietsfremde Unternehmen und Privatpersonen, an denen eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung besteht | 219 | |||
Gewährung (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten an gebietsfremde Schwestergesellschaften | 228 | |||
Aufnahme (und Rückzahlung) von Krediten mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten von gebietsfremden Schwestergesellschaften | 268 | |||
3. Kredite Gebietsansässiger von Gebietsfremden sowie Guthaben Gebietsfremder bei gebietsansässigen Banken (jeweils mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten) | Sektor des inländischen Schuldners | |||
MFls | Unternehmen und Privatpersonen | Öffentliche Haushalte | ||
Gewährung und Rückzahlung von Krediten und Guthaben mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten | 261 | 351 | ||
Erstabsatz, Tilgung oder Rückerwerb von Schuldscheinen u. a. nicht börsenfähigen Wertpapieren | 163 | 263 | 366 | |
stille Abtretung von langfristigen Inlandsforderungen | 176 | 276 | 352 | |
stille Abtretung von kurzfristigen Inlandsforderungen (Laufzeit bis einschließlich 12 Monate) | 175 | 275 | 373 | |
4. Grundstücke und Rechte an Grundstücken in Deutschland | ||||
Verkauf oder Rückkauf von Immobilien und Grundstücken an Gebietsfremde nach dem Sektor des inländischen Verkäufers bzw. Käufers | 172 | 272 | 372 | |
5. Sonstige Kapitalanlagen im Inland | MFls | Unternehmen und Privatpersonen | Öffentliche Haushalte | |
Erwerb oder Veräußerung von Anteilen an inländischen Unternehmen, soweit nicht unter 1. oder 2. zu melden | 178 | 278 | ||
Übrige Kapitalanlagen im Inland | 179 | 279 | 379 |
III. Finanzderivate
Financial Futures, die an ausländischen Terminbörsen notiert werden | 882 |
Financial Futures, die an inländischen Terminbörsen notiert werden | 842 |
Optionen, die an ausländischen Terminbörsen notiert werden | 821 |
Optionen, die an inländischen Terminbörsen notiert werden | 831 |
Forward Rate Agreements | 898 |
Swapzinsen und Ausgleichszahlungen aufgrund von Zins- und Währungsswaps | 584 |
Equity Swaps | 984 |
OTC-Optionen mit ausländischen Stillhaltern | 820 |
OTC-Optionen mit inländischen Stillhaltern | 830 |
Credit Default Swaps | 840 |
Total Return Swaps | 584 |
Optionsscheine ausländischer Emittenten | 110 |
Optionsscheine inländischer Emittenten | 150 |
Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte | 883 |
IV. Kapitalerträge (Einnahmen und Ausgaben)
1. Erträge aus Wertpapieren | MFls |
Unternehmen und Privatpersonen |
Öffentliche Haushalte | |
Zinsen auf Wertpapiere gebietsfremder öffentlicher Emittenten | 182 | 282 | 782 | |
Zinsen auf Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten | 382 | |||
Zinsen auf Wertpapiere gebietsfremder privater Emittenten | 583 | 783 | 283 | |
Zinsen auf Wertpapiere inländischer privater Emittenten | 183 | |||
Dividenden und andere Erträge aus ausländischen Dividendenpapieren | 185 | 985 | 985 | |
Dividenden und andere Erträge aus inländischen Dividendenpapieren | 285 | |||
Erträge aus ausländischen Investmentzertifikaten | 585 | 885 | 885 | |
Erträge aus inländischen Investmentzertifikaten | 685 | |||
2. Erträge aus Direktinvestitionen | Sektor des inländischen Investors oder des inländischen Direktinvestitionsunternehmens | |||
MFls | Unternehmen und Privatpersonen | |||
Erträge aus Beteiligungen an Aktiengesellschaften | 188 | 288 | ||
Erträge aus Beteiligungen an sonstigen Kapitalgesellschaften | 186 | 286 | ||
Erträge aus sonstigen Geschäfts- und Kapitalanteilen | 187 | 287 | ||
Zinsen auf Kredite von Direktinvestoren an Tochterunternehmen | 289 | |||
Zinsen auf Kredite von Tochterunternehmen an Direktinvestoren | 689 | |||
Zinsen auf Kredite zwischen Schwesterunternehmen | 789 | |||
Zinsen auf Kredite von Finanzierungstöchtern an Direktinvestoren | 889 | |||
Zuschüsse zur Vermeidung von Verlustvorträgen | 190 | 290 | ||
3. Zinsen auf Kredite und Bankguthaben |
Sektor des inländischen Investors oder Schuldners |
|||
MFls | Unternehmen und Privatpersonen | öffentliche Haushalte | ||
Zinseinnahmen und -ausgaben aus Bankguthaben, Krediten usw. | 184 | 284 | 384 | |
4. Pacht und Miete aus Grundbesitz | ||||
Pacht- und Mieterträge bzw. -aufwendungen (nach dem Sektor des Vermieters bzw. Mieters) | 180 | 280 | 380 | |
5. Erträge aus sonstigen Kapitalanlagen | 197 | 297 | 297 |
C. Warenverkehr
Warenausfuhr (einschl. Lohnveredelung) - nicht meldepflichtig | - |
Wareneinfuhr (einschl. Lohnveredelung) - nicht meldepflichtig | - |
Transithandel | |
Durchgehandelte Transithandelsgeschäfte | 001 |
Gebrochene Transithandelsgeschäfte | 002 |
Lagergeschäfte | 003 |
Frachten und sonstige Nebenleistungen im Transithandel | 250 |
Sonstiger Warenverkehr | 997 |
Entnahmen aus Lohnveredelungen | 598 |
ENDE |
(Stand: 19.08.2020)
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