Regelwerk; Allgemeines, Berufe

AusbauBAusbV
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  Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
  Abschnitt 2 Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin
  Abschnitt 3 Berufsausbildung zum Zimmerer und zur Zimmerin
  Abschnitt 4 Berufsausbildung zum Stuckateur und zur Stuckateurin
  Abschnitt 5 Berufsausbildung zum Fliesen-, Platten und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
  Abschnitt 6 Berufsausbildung zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
  Abschnitt 7 Berufsausbildung zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
  Abschnitt 8 Berufsausbildung zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin
  Abschnitt 9 Schlussvorschriften
  Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Zimmererarbeiten sowie zum Zimmerer und zur Zimmerin
  Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Stuckateurarbeiten sowie zum Stuckateur und zur Stuckateurin
  Anlage 3
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten sowie zum Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und zur Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin
  Anlage 4
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Estricharbeiten sowie zum Estrichleger und zur Estrichlegerin
  Anlage 5
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 6)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten sowie zum Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und zur Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin
  Anlage 6
(zu § 3 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 7)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Ausbaufacharbeiter und zur Ausbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten sowie zum Trockenbaumonteur und zur Trockenbaumonteurin