Regelwerk Allgemein Wirtschaft Berufe
§ 1 Ausbildung
§ 2 Ausbildungsstätten
§ 3 Verkürzung der Ausbildung
§ 4 Zulassungsvoraussetzungen
§ 5 Ausbildungszeit
§ 6 Prüfungsausschuss
§ 7 Zulassung zur Prüfung
§ 8 Gliederung und Durchführung der Prüfung
§ 9 Benotung
§ 10 Rücktritt von der Prüfung
§ 11 Versäumnisfolgen
§ 12 Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
§ 13 Bestehen und Wiederholen der Prüfung
§ 14 Niederschrift, Prüfungsunterlagen
§ 15 Gleichwertige Ausbildungen
§ 16 Anerkennung von Ausbildungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
§ 17 Zuständige Behörden
§ 18 Übergangsbestimmungen
§ 19 Inkrafttreten
Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1)
Lernzielkatalog für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
I.
Bau und Funktion des Körpers
II.
Störungen der Vitalfunktionen
III.
Chirurgische Erkrankungen
IV.
Innere Medizin - Pädiatrie
V.
Erkrankung der Augen
VI.
Geburtshilfe
VII.
Neurologie und Psychiatrie
VIII.
Einführungen in die Krankenhausausbildung
IX.
Rettungsdienst-Organisation, technische und rechtliche Fragen
Anlage 2
(zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2)
Praktikum für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter im Krankenhaus Die klinischpraktische Ausbildung umfasst mindestens 160 Zeitstunden (je 60 Minuten).
I.
Anforderungen an das Krankenhaus
II.
Anforderungen an die Auszubildenden
Anlage 3
(zu § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3)
Praktikum für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter an einer Rettungswache
I.
Ziel und Umfang des Praktikums
II.
Eignung von Rettungswachen
III.
Dokumentation
Anlage 4
(zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1)
Lernzielkatalog
für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer
Anlage 5
(zu § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2)
Praktikum für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer an einer Rettungswache
Anlage 6
(zu § 13 Absatz 3)
Zeugnis
über die staatliche Prüfung
für Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter
in Nordrhein-Westfalen
Anlage 7
(zu § 13 Absatz 4)
Zeugnis über die staatliche Prüfung