Regelwerk, Allgemein, Wirtschaft

SektVO
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Schätzung des Auftragswerts

§ 3 Antragsverfahren für Tätigkeiten, die unmittelbar dem Wettbewerb ausgesetzt sind

§ 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe

§ 5 Wahrung der Vertraulichkeit

§ 6 Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 8 Dokumentation

Unterabschnitt 2
Kommunikation; Bekanntmachungen

§ 9 Grundsätze der Kommunikation

§ 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel

§ 10a Erstellung und Übermittlung von Bekanntmachungen; Datenaustauschstandard eForms

§ 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren

§ 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation

Abschnitt 2
Vergabeverfahren

Unterabschnitt 1
Verfahrensarten, Fristen

§ 13 Wahl der Verfahrensart

§ 14 Offenes Verfahren; Fristen

§ 15 Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb; Fristen

§ 16 Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung

§ 17 Wettbewerblicher Dialog

§ 18 Innovationspartnerschaft

Unterabschnitt 2
Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

§ 19 Rahmenvereinbarungen

§ 20 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme

§ 21 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems

§ 22 Fristen beim Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems

§ 23 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen

§ 24 Durchführung elektronischer Auktionen

§ 25 Elektronische Kataloge

Unterabschnitt 3
Vorbereitung des Vergabeverfahrens

§ 26 Markterkundung

§ 27 Aufteilung nach Losen

§ 28 Leistungsbeschreibung

§ 29 Technische Anforderungen

§ 30 Bekanntmachung technischer Anforderungen

§ 31 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen

§ 32 Nachweisführung durch Gütezeichen

§ 33 Nebenangebote

§ 34 Unteraufträge

Unterabschnitt 4
Veröffentlichung, Transparenz

§ 35 Auftragsbekanntmachungen, Beschafferprofil; Exante-Transparenz

§ 36 Regelmäßige nicht verbindliche Bekanntmachung

§ 37 Bekanntmachung über das Bestehen eines Qualifizierungssystems

§ 38 Vergabebekanntmachungen; Bekanntmachung über Auftragsänderungen

§ 39 Bekanntmachungen über die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen

§ 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen

§ 41 Bereitstellung der Vergabeunterlagen

§ 42 Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog

§ 43 Form und Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen

§ 44 Erhöhte Sicherheitsanforderungen bei der Übermittlung der Angebote, Teilnahmeanträge, Interessensbekundungen und Interessensbestätigungen

Unterabschnitt 5
Anforderungen an die Unternehmen

§ 45 Grundsätze

§ 46 Objektive und nichtdiskriminierende Kriterien

§ 47 Eignungsleihe

§ 48 Qualifizierungssysteme

§ 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements

§ 50 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften

Unterabschnitt 6
Prüfung und Wertung der Angebote

§ 51 Prüfung und Wertung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen

§ 52 Zuschlag und Zuschlagskriterien

§ 53 Berechnung von Lebenszykluskosten

§ 54 Ungewöhnlich niedrige Angebote

§ 55 Angebote, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen

§ 56 Unterrichtung der Bewerber oder Bieter

§ 57 Aufhebung und Einstellung des Verfahrens

Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen

§ 58 Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen

§ 59 (aufgehoben)

Abschnitt 4
Planungswettbewerbe

§ 60 Anwendungsbereich

§ 61 Veröffentlichung, Transparenz

§ 62 Ausrichtung

§ 63 Preisgericht

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 64 Übergangsbestimmungen

§ 65 Fristenberechnung

§ 66 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms

Anlage 1 (zu § 28 Absatz 2)
Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen

Anlage 2 (aufgehoben)

Anlage 3