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Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
Vom 23. Juli 2013
(BGBl. I Nr. 41 vom 26.07.2013 S. 2547)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
EU-FahrgRBusG
EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz
Artikel 2
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
Das EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
5. das Eisenbahn-Bundesamt im Fall eines Verdachtes eines innergemeinschaftlichen Verstoßes gegen den in der Nummer 18 des Anhanges der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 genannten Rechtsakt und die zu seiner Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften, | "5. das Eisenbahn-Bundesamt im Fall eines Verdachts eines innergemeinschaftlichen Verstoßes gegen die in den Nummern 18 und 19 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 genannten Rechtsakte und die zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsvorschriften," |
2. In § 3 Absatz 1 wird die Angabe " § 2 Nr. 2 bis 5" durch die Angabe " § 2 Nummer 2 bis 6" ersetzt.
3. In § 9 Absatz 3 und § 11 Absatz 4 und 5 wird jeweils die Angabe " § 2 Nr. 1, 2 oder 3" durch die Angabe " § 2 Nummer 1, 2, 3 oder 5" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE
(Stand: 26.04.2021)
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