Regelwerk

Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS
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  Artikel 1
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Bestimmungen zur Nutzung und den Betrieb allgemeiner sowie spezialisierter Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Funkrichtlinie Funkanwendungen BOS)
  Teil 1
Allgemeines, Zuständigkeiten und Berechtigung zur Nutzung der Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
  Teil 2
Frequenzplanung und -koordinierung, Frequenzzuteilung und Funkbetrieb
  Teil 3
Antragsverfahren zur Frequenznutzung
  Teil 4
Statistiken - Schlussbestimmungen
  Artikel 2