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Änderungstext
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten der Geräte- und Produktsicherheit
sowie
Betriebssicherheit und der gefährlichen Stoffe und Gentechnik
Vom 23. Juli 2004
(GVBl. Nr. 25 vom 10.09.2004 S. 666)
Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186) und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) verordnet die Landesregierung:
Artikel 1
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten
Geräte- und Produktsicherheit sowie Betriebssicherheit
GPBSZV - Geräte-, Produkt- und Betriebssicherheitszuständigkeitsverordnung
Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffzuständigkeitsverordnung
Die Gefahrstoffzuständigkeitsverordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 349) wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Satz 1 werden die Wörter "die Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik" durch die Wörter "das Landesamt für Arbeitsschutz", die Wörter "die Ämter für Immissionsschutz" durch die Wörter "das Landesumweltamt" und die Wörter "das Landesbergamt" durch die Wörter "das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe" ersetzt.
2. Die Anlage wird wie folgt geändert:
Artikel 3
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Geräte- und Betriebssicherheitszuständigkeitsverordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346) und die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Produktsicherheitsgesetz vom 4. Juli 1999 (GVBl. II S. 428) außer Kraft.
(Stand: 23.07.2018)
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