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GSZV - Gefahrstoffzuständigkeitsverordnung
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf den Gebieten gefährliche Stoffe und Gentechnik
- Brandenburg-
Vom 30. Mai 2003
(GVBl. Nr. 17 vom 07.07.2003 S. 346; 23.07.2004 S. 666 04; 06.06.2005 S. 303 05; 15.07.2010 S. 1 10; 05.03.2012 Nr. 17 12; 25.01.2016 Nr. 5 16; 15.10.2018 Nr. 70 18)
Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig. Zuständigkeiten auf Grund anderer Rechtsvorschriften werden durch diese Verordnung nicht berührt. Soweit in der Anlage keine abweichende Regelung getroffen ist, gelten die Zuständigkeitszuweisungen entsprechend für den Vollzug unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, soweit darin enthaltene Regelungen inhaltlich Regelungen der in Bezug genommenen Rechtsvorschriften entsprechen.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird, wenn eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wird, deren Einhaltung das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit oder das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu überwachen haben, im Bereich der Bergaufsicht auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, im Übrigen auf das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit übertragen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich die Zuständigkeit aus § 131 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt.
I. Rechtsgrundlagen zum Nachfolgenden Verzeichnis
1 Gefahrstoffrecht
1.1 Chemikaliengesetz
1.2 Chemikalien-Verbotsverordnung
1.3 Gefahrstoffverordnung
1.4 Verordnungen zum Schutz der Ozonschicht und zu Treibhausgasen
1.5 Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung
1.6 Biostoffverordnung
2 Gentechnikrecht
2.1 Gentechnikgesetz
2.2 Gentechnik-Anhörungsverordnung, Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung, Gentechnik-Sicherheitsverordnung, Gentechnik-Verfahrensverordnung, Gentechnik-Notfallverordnung
2.3 Gentechnik-Beteiligungsverordnung
3 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, Detergenzien-Verordnung
4 Sprengstoffrecht
4.1 Sprengstoffgesetz
4.2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
4.3 Zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz
4.4 Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz
II. Erläuterungen zum Nachfolgenden Verzeichnis 10 12 16
1. Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen:
LAVG | Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit |
LBGR | Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe |
OrdB | örtliche Ordnungsbehörde |
LR/OBM | Landrat bzw. Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt als allgemeine untere Landesbehörde |
LfU | Landesamt für Umwelt |
MASGF | Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie |
MIK | Ministerium des Innern und für Kommunales |
MLUL | Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft |
MdJEV | Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz |
ZLS | Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik |
(Stand: 22.08.2023)
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