Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Anlagensicherheit |
ÜAnlZuVO - Überwachungsbedürftige Anlagen-Zuständigkeitsverordnung
Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
- Baden-Württemberg -
Vom 29. November 2022
(GBl. Nr. 38 vom 02.12.2022 S. 601)
Zuständige Behörden für den Vollzug des Gesetzes über überwachungsbedürftige Anlagen vom 27. Juli 2021 (BGBl. I S. 3146, 3162) in seiner jeweils geltenden Fassung und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in ihren jeweils geltenden Fassungen sind
ENDE |
(Stand: 12.12.2022)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion