Regelwerk, Gefahrenabwehr; Feuerwehr
§ 1 Fahrberechtigung
§ 2 Ausbildung
§ 3 Praktische Prüfung
§ 4 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung
§ 5 Zuständigkeiten
§ 6 Inkrafttreten
Anlage 1 Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen eines Einsatzfahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehren,
des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes
Anlage 2 Ausbildung
1. Ausbildungsinhalt
2. Ausbildungsumfang
3. Anforderungen an das Ausbildungsfahrzeug
4. Wiederholung oder Erhöhung
Anlage 3 Ausbildungsbescheinigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis zu 7,5 t
Anlage 4 Fahrberechtigungsprüfung für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t
1. Prüfungsstoff
2. Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit
3. Bewertung der Prüfung
4. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug