Regelwerk, Gefahrenabwehr; Feuerwehr

FahrBV
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§ 1 Fahrberechtigung

§ 2 Ausbildung

§ 3 Praktische Prüfung

§ 4 Erlöschen und Ruhen der Fahrberechtigung

§ 5 Zuständigkeiten

§ 6 Inkrafttreten

Anlage 1 Nachweis der Fahrberechtigung zum Führen eines Einsatzfahrzeugs der Freiwilligen Feuerwehren,
des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes

Anlage 2 Ausbildung

1. Ausbildungsinhalt

2. Ausbildungsumfang

3. Anforderungen an das Ausbildungsfahrzeug

4. Wiederholung oder Erhöhung

Anlage 3 Ausbildungsbescheinigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis zu 7,5 t

Anlage 4 Fahrberechtigungsprüfung für Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 7,5 t

1. Prüfungsstoff

2. Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

3. Bewertung der Prüfung

4. Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug

Anlage 5