Regelwerk, Gefahrenabwehr Kampfmittel
Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel
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1. Ziele und Zweck
2. Begriffsbestimmung
2.1 Kampfmittel
2.2 "Alte" und "neue" Kampfmittel
2.3 Handfeuerwaffen
2.4 Kriegswaffen
3. Gefahren durch Kampfmittel, Anzeige- und Ahndungsvorschriften
3.1 Gefährdungspotenzial und Risiken
3.2 Aufgefundene Kampfmittel, Verständigung der Polizei
3.3 Anzeigepflichten, Ahndungsvorschriften
4. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
4.1 Öffentliche Sicherheit, Sicherheitsbehörden
4.2 Verantwortung der Grundstückseigentümer
4.3 Verdacht auf Kampfmittel
5. Kampfmittelbeseitigungsdienst
5.1 Allgemeines
5.2 Organisation
6. Polizeiliche Maßnahmen beim Fund "alter" Kampfmittel sowie beim Fund von Handfeuerwaffen und deren Munition
6.1 Kampfmittel, die nach Art und Größe keine explosionsgefährlichen Stoffe enthalten, sowie Handfeuerwaffen und deren Munition
6.2 Kampfmittel, die nach Art und Größe explosionsgefährliche Stoffe enthalten und nicht unter die Nrn. 6.1 oder 6.3 fallen (z.B. Artillerie- und Mörsergranaten, Handgranaten)
6.3 Kampfmittel, die nach Art und Größe größere Mengen explosionsgefährlicher Stoffe enthalten (z.B. Bomben, Luftminen) oder deren Art und Größe nicht erkennbar ist
6.3.1 Gefahrenbereich, Räumung, Sicherheitsmaßnahmen
6.3.2 Beseitigung der Explosionsgefahr, Abtransport des Kampfmittels
6.4 Strafbare Handlungen
7. Polizeiliche Maßnahmen beim Fund "neuer" Kampfmittel
8. Vorgehen bei möglicherweise kampfmittelbelasteten Grundstücken
8.1 Verantwortung der Grundstückseigentümer
8.2 Recherchen, Gefahrenbewertung
8.3 Maßnahmen
9. Bebauung von Grundstücken
9.1 Baumaßnahmen
9.2 Baugenehmigung, Bauleitplanung
10. Internetseite, Adressen von Fachfirmen