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FwDV 10 - Feuerwehr Dienstvorschrift 10 - Die tragbaren Leitern
Stand November 2019
- Thüringen -
Vom 8. Juli 2020
(ThürStAnz. Nr. 33 vom 17.08.2020 S. 998)
Eingeführt in Niedersachsen durch RdErl. vom 02.11.2020 S. 1212
Archiv: 1996
Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes zur Einführung empfohlen. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) gilt für den Einsatz, insbesondere zur Menschenrettung. Sie gilt auch für die Ausbildung.
Die Dienstvorschriften beschränken sich bewusst auf solche Festlegungen, die für Ausbildung und Einsatz der taktischen Einheiten und der einzelnen Feuerwehrangehörigen unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen sollen im Hinblick auf die angestrebte eigenverantwortliche Mitarbeit aller Beteiligten nicht getroffen werden.
Die bildlichen Darstellungen in der vorliegenden FwDV 10 sagen aus, wie bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Soweit Einzelheiten bestimmter Handlungsweisen nicht festgelegt sind, ist im Sinne der Vorschriften zu verfahren. Die hierbei verwendeten Funktionskennzeichnungen dienen zur Verbesserung der Anschaulichkeit einzelner Abläufe. Welche Trupps beziehungsweise Feuerwehrangehörige eine Leiter in Stellung bringen, wird vom Einheitsführer festgelegt.
Neben der FwDV 10 wird auf folgende Regelwerke hingewiesen:
Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.
Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.
1 Begriff
Tragbare Leitern sind Leitern, die auf oder in Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt, an der Einsatzstelle von der Mannschaft vom oder aus dem Fahrzeug genommen und an die vorgesehene Stelle getragen werden.
Tragbare Leitern gehören zur Gruppe der Rettungsgeräte.
2 Anwendung
Tragbare Leitern können eingesetzt werden als:
3 Arten
Genormte Leitern nach DIN EN 1147:
4 Rettungs- und Arbeitshöhen
Abbildung 1: Rettungs- und Arbeitshöhen tragbarer Leitern 1
5 Kommandos
Die Kommandos bei der Vor- und Rücknahme der Leiter gibt der Truppführer, der den Befehl zur Vornahme der Leiter vom Einheitsführer erhalten hat. Die Ausführung des Befehls kann insbesondere bei der Ausbildung durch Kommandos unterstützt werden.
Der Truppführer bestimmt bei der Vornahme der Steckleiter die Anzahl der benötigten Steckleiterteile.
Unterstützende Kommandos können sein:
Kommandos bei der Vornahme von Leitern
"Leiter - Marsch!""Leiter - Halt!"
"Leiter - Ab!"
"Leiter - Steckt ein!"
"Leiter - Richtet auf!"
"Leiter - Zieht aus!"
"Leiter - Legt an!"
Kommandos bei der Rücknahme von Leitern
"Leiter - Legt ab!""Leiter - Marsch!"
"Leiter - Halt!"
"Leiter - Ab!"
"Leiter - Auf!"
6 Allgemeine Einsatzgrundsätze
(Stand: 22.06.2022)
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