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Regelwerk, Gefahrenabwehr, FwDV

FwDV 10 - Feuerwehr Dienstvorschrift 10 - Die tragbaren Leitern
Stand November 2019
- Thüringen -

Vom 8. Juli 2020
(ThürStAnz. Nr. 33 vom 17.08.2020 S. 998)



Eingeführt in Niedersachsen durch RdErl. vom 02.11.2020 S. 1212

Archiv: 1996

Vorwort

Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften wurden zur Anwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes zur Einführung empfohlen. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundesländern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 (FwDV 10) gilt für den Einsatz, insbesondere zur Menschenrettung. Sie gilt auch für die Ausbildung.

Die Dienstvorschriften beschränken sich bewusst auf solche Festlegungen, die für Ausbildung und Einsatz der taktischen Einheiten und der einzelnen Feuerwehrangehörigen unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen sollen im Hinblick auf die angestrebte eigenverantwortliche Mitarbeit aller Beteiligten nicht getroffen werden.

Die bildlichen Darstellungen in der vorliegenden FwDV 10 sagen aus, wie bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden sollen. Soweit Einzelheiten bestimmter Handlungsweisen nicht festgelegt sind, ist im Sinne der Vorschriften zu verfahren. Die hierbei verwendeten Funktionskennzeichnungen dienen zur Verbesserung der Anschaulichkeit einzelner Abläufe. Welche Trupps beziehungsweise Feuerwehrangehörige eine Leiter in Stellung bringen, wird vom Einheitsführer festgelegt.

Neben der FwDV 10 wird auf folgende Regelwerke hingewiesen:

Der Führer einer taktischen Einheit kann von den Regelungen dieser Feuerwehr-Dienstvorschrift abweichen, wenn dies zur Sicherstellung des Einsatzerfolges erforderlich ist.

Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige.

1 Begriff

Tragbare Leitern sind Leitern, die auf oder in Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt, an der Einsatzstelle von der Mannschaft vom oder aus dem Fahrzeug genommen und an die vorgesehene Stelle getragen werden.

Tragbare Leitern gehören zur Gruppe der Rettungsgeräte.

2 Anwendung

Tragbare Leitern können eingesetzt werden als:

3 Arten

Genormte Leitern nach DIN EN 1147:

4 Rettungs- und Arbeitshöhen

Abbildung 1: Rettungs- und Arbeitshöhen tragbarer Leitern 1

5 Kommandos

Die Kommandos bei der Vor- und Rücknahme der Leiter gibt der Truppführer, der den Befehl zur Vornahme der Leiter vom Einheitsführer erhalten hat. Die Ausführung des Befehls kann insbesondere bei der Ausbildung durch Kommandos unterstützt werden.

Der Truppführer bestimmt bei der Vornahme der Steckleiter die Anzahl der benötigten Steckleiterteile.

Unterstützende Kommandos können sein:

Kommandos bei der Vornahme von Leitern

"Leiter - Marsch!"

"Leiter - Halt!"

"Leiter - Ab!"

"Leiter - Steckt ein!"

"Leiter - Richtet auf!"

"Leiter - Zieht aus!"

"Leiter - Legt an!"

Kommandos bei der Rücknahme von Leitern

"Leiter - Legt ab!"

"Leiter - Marsch!"

"Leiter - Halt!"

"Leiter - Ab!"

"Leiter - Auf!"

6 Allgemeine Einsatzgrundsätze

  1. Werden Leitern an oder auf Verkehrswegen aufgestellt, ist auf eine ausreichende Absicherung zu achten.
  2. Leiterfüße nicht auf ungeeignete Unterlagen wie Kisten, Steinstapel, Tische oder ähnlichem sowie nicht auf weichen oder glatten Untergrund aufsetzen. Erforderlichenfalls gegen Wegrutschen oder Einsinken sichern.
  3. Anlegeleitern sollen mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen (mindestens drei Sprossen). Sind andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden (z.B. Geländerholme, Fensterlaibungen), ist es ausreichend, wenn Leitern bis zur Höhe des Überstiegs reichen. Leitern dürfen nicht über den Auflagepunkt hinaus bestiegen werden.
  4. Leiter an sichere Auflagepunkte anlegen und beim Steigen sichern.
  5. Eine am Gebäude angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden! Insbesondere, wenn die Anleiterbereitschaft mit tragbare Leitern erfolgt.
  6. Das Umfallen und Wegrutschen von unbesetzten Leitern ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
  7. Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer sich zum Beispiel mit dem Feuerwehr-Haltegurt sichert. Auf Einhaltung der Strahlrohrabstände nach DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung im Bereich elektrischer Anlagen" ist zu achten. Das Strahlrohr (maximal C-Strahlrohr) darf nur jeweils bis zu einem Winkel von 15° zu den Seiten hin eingesetzt werden. Ruckartiges Öffnen oder Schließen des Strahlrohres ist zu vermeiden.

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(Stand: 22.06.2022)

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