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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren mit Übernahme der Voraussetzungen für die Berufung in Leitungsfunktionen bei Freiwilligen Feuerwehren aus der Verordnung zur Änderung der
Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung

- Hessen -

Vom 7. Dezember 2021
(GVBl. Nr. 53 vom 20.12.2021 S. 849)



Aufgrund des § 69 Nr. 1 und 7 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. August 2018 (GVBl. S. 374), verordnet der Minister des Innern und für Sport:

Artikel 1
FwOV - Feuerwehr-Organisationsverordnung
Verordnung über die Organisation, Mindeststärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung

Die Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung vom 19. Dezember 2012 (GVBl. 2013 S. 4), geändert durch Verordnung vom 6. November 2017 (GVBl. S. 330), wird wie folgt geändert:

1. § 11 wird aufgehoben.

2. Anlage 5 Buchst. b wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tag nach der Verkündigung in Kraft.

ID 212779

ENDE

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