Regelwerk, Gefahrenabwehr

Feuerwehrverordnung
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Erster Abschnitt
Organisation der Feuerwehr

§ 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr

§ 2 Gliederung

§ 3 Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen

§ 4 Persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen, Funktionsbezeichnungen und Dienstgrade

Zweiter Abschnitt
Überörtliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz

§ 5 Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen

§ 6 Planung

§ 7 Kosten

§ 8 Beteiligung der Gemeinden

Dritter Abschnitt
Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und Kreisausbildern

§ 9 Allgemeines, Ausbildungsinhalte, Anerkennung

§ 10 Ausbildung zum Truppmann

§ 11 Ausbildung zum Truppführer

§ 12 Technische Ausbildung

§ 13 Ausbildung zum Gruppenführer

§ 14 Ausbildung zum Zugführer

§ 15 Ausbildung zum Verbandsführer und zum Wehrleiter

§ 16 Durchführung der Ausbildung

§ 17 Nachweis der Ausbildung

Vierter Abschnitt
Bestellung von ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften

§ 18 Ehrenamtliche Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr

§ 19 Kreisfeuerwehrinspekteure

§ 20 Führer von Einheiten des Katastrophenschutzes im Landkreis

§ 21 Feuerwehr-Fachberater, Feuerwehrärzte

§ 22 Kreisausbilder, Ausbilder in kreisfreien Städten

Fuenfter Abschnitt
Führung von Jugendfeuerwehren und ihrer Vorbereitungsgruppen

§ 23 Betreuer einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr

§ 24 Jugendfeuerwehrwarte

§ 25 Kreisjugendfeuerwehrwarte

Sechster Abschnitt
Ausbildung und Bestellung von hauptamtlichen oder hauptbendlichen Führungskräften der Freiwilligen Feuerweh r

§ 26 Ausbildung und Bestellung

Siebter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 27 Übergangsbestimmungen

§ 28 Inkrafttreten

Anlage 1 Risikoklassen

Anlage 2 Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen

Anlage 3