Feuerwehrverordnung
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Erster Abschnitt
Organisation der Feuerwehr
§ 1 Aufstellung der Gemeindefeuerwehr
§ 2 Gliederung
§ 3 Einrichtungen und Ausstattung mit Fahrzeugen und Sonderausrüstungen
§ 4 Persönliche Ausrüstung der Feuerwehrangehörigen, Funktionsbezeichnungen und Dienstgrade
Zweiter Abschnitt
Überörtliche Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz
§ 5 Bauliche Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen
§ 6 Planung
§ 7 Kosten
§ 8 Beteiligung der Gemeinden
Dritter Abschnitt
Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und Kreisausbildern
§ 9 Allgemeines, Ausbildungsinhalte, Anerkennung
§ 10 Ausbildung zum Truppmann
§ 11 Ausbildung zum Truppführer
§ 12 Technische Ausbildung
§ 13 Ausbildung zum Gruppenführer
§ 14 Ausbildung zum Zugführer
§ 15 Ausbildung zum Verbandsführer und zum Wehrleiter
§ 16 Durchführung der Ausbildung
§ 17 Nachweis der Ausbildung
Vierter Abschnitt
Bestellung von ehrenamtlichen Fach- und Führungskräften
§ 18 Ehrenamtliche Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr
§ 19 Kreisfeuerwehrinspekteure
§ 20 Führer von Einheiten des Katastrophenschutzes im Landkreis
§ 21 Feuerwehr-Fachberater, Feuerwehrärzte
§ 22 Kreisausbilder, Ausbilder in kreisfreien Städten
Fuenfter Abschnitt
Führung von Jugendfeuerwehren und ihrer Vorbereitungsgruppen
§ 23 Betreuer einer Vorbereitungsgruppe für die Jugendfeuerwehr
§ 24 Jugendfeuerwehrwarte
§ 25 Kreisjugendfeuerwehrwarte
Sechster Abschnitt
Ausbildung und Bestellung von hauptamtlichen oder hauptbendlichen Führungskräften der Freiwilligen Feuerweh r
§ 26 Ausbildung und Bestellung
Siebter Abschnitt
Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 27 Übergangsbestimmungen
§ 28 Inkrafttreten
Anlage 1 Risikoklassen
Anlage 2 Mindestbedarf an Fahrzeugen und Sonderausrüstungen