Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen
2. SprengV
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§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Ausnahmen
§ 4 Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung
§ 5 Bauartzulassung
§ 6 Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 (weggefallen)
§ 9 Berlin-Klausel
§ 10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften)
Anhang
zu § 2 Sprengstoffgesetz
1 Begriffsbestimmungen
2 Aufbewahrung von Explosivstoffen in einem Lager
3 Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe in einem Lager
4 Aufbewahrung kleiner Mengen
Anlage 1 zum Anhang: Schutzabstände (2.2.2)
Anlage 2 zum Anhang: Sicherheitsabstände (2.2.2)
Tabelle 1: Lagergruppe 1.1 - k-Faktoren und Mindestabstände - Explosivstoffe, die bei einer Explosion keine schweren Sprengstücke bildenTabelle 2: Lagergruppe 1.1 - k-Faktoren und Mindestabstände - Explosivstoffe, die bei einer Explosion schwere Sprengstücke bilden
Abbildung Tabelle 2
Tabelle 3: Lagergruppe 1.2 - Mindestabstände - Explosivstoffe, die bei einer Explosion keine schweren Sprengstücke bilden
Tabelle 4: Lagergruppe 1.2 - Mindestabstände -
Explosivstoffe, die bei einer Explosion schwere Sprengstücke bildenTabelle 5: Lagergruppe 1.3 nach Anlage 2 Nummer 2 - k-Faktoren und Mindestabstände -
Tabelle 6: Lagergruppe 1.4 nach Anlage 2 Nummer 2
Tabelle 7: Lagergruppe 1.1 bis 1.4 nach Anlage 2 Nummer 2 - Mindestabstände -
Anlage 3 zum Anhang: Schutzabstände
Anlage 4 zum Anhang: Sicherheitsabstände 3.2.2
Anlage 5 zum Anhang: Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs
Anlage 6 zum Anhang: Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nr. 4.1 des Anhangs