Regelwerk, Anlagentechnik, Sprengstoff/Waffen

2. SprengV
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Allgemeine Anforderungen

§ 3 Ausnahmen

§ 4 Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung

§ 5 Bauartzulassung

§ 6 Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt

§ 7 Ordnungswidrigkeiten

§ 8 (weggefallen)

§ 9 Berlin-Klausel

§ 10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften)

Anhang
zu § 2 Sprengstoffgesetz

1 Begriffsbestimmungen

2 Aufbewahrung von Explosivstoffen in einem Lager

3 Aufbewahrung sonstiger explosionsgefährlicher Stoffe in einem Lager

4 Aufbewahrung kleiner Mengen

Anlage 1 zum Anhang: Schutzabstände (2.2.2)

Anlage 2 zum Anhang: Sicherheitsabstände (2.2.2)

Tabelle 1: Lagergruppe 1.1 - k-Faktoren und Mindestabstände - Explosivstoffe, die bei einer Explosion keine schweren Sprengstücke bilden

Tabelle 2: Lagergruppe 1.1 - k-Faktoren und Mindestabstände - Explosivstoffe, die bei einer Explosion schwere Sprengstücke bilden

Abbildung Tabelle 2

Tabelle 3: Lagergruppe 1.2 - Mindestabstände - Explosivstoffe, die bei einer Explosion keine schweren Sprengstücke bilden

Tabelle 4: Lagergruppe 1.2 - Mindestabstände -
Explosivstoffe, die bei einer Explosion schwere Sprengstücke bilden

Tabelle 5: Lagergruppe 1.3 nach Anlage 2 Nummer 2 - k-Faktoren und Mindestabstände -

Tabelle 6: Lagergruppe 1.4 nach Anlage 2 Nummer 2

Tabelle 7: Lagergruppe 1.1 bis 1.4 nach Anlage 2 Nummer 2 - Mindestabstände -

Anlage 3 zum Anhang: Schutzabstände

Anlage 4 zum Anhang: Sicherheitsabstände 3.2.2

Anlage 5 zum Anhang: Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs

Anlage 6 zum Anhang: Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nr. 4.1 des Anhangs

Anlage 7