Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht

LGBG
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziel des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Menschen mit Behinderungen

§ 4 Barrierefreiheit

§ 5 Angemessene Vorkehrungen

§ 6 Diskriminierung

§ 7 Diskriminierungsverbot

Abschnitt 2
Pflichten der öffentlichen Stellen

§ 8 Zusammenarbeit, Beteiligung, Unterstützung, Normenprüfung

§ 9 Frauen und Mädchen mit Behinderungen

§ 10 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

§ 11 Teilhabe in allen Lebensbereichen

§ 12 Sicherung der Mobilität

§ 13 Kommunikationsformen

§ 14 Gestaltung von Schriftstücken

§ 15 Leichte Sprache

Abschnitt 3
Besondere Pflichten der Senats- und Bezirksverwaltungen

§ 16 Zentrale Steuerungsstelle - Focal Point

§ 17 Senatsverwaltungen

§ 18 Koordinierungsstellen

§ 19 Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen der Senatsverwaltungen

§ 20 Berichtspflichten

§ 21 Bezirksverwaltungen

Abschnitt 4
Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen

§ 22 Berufung und Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

§ 23 Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

§ 24 Berichtspflicht der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

§ 25 Zusammensetzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen

§ 26 Aufgaben des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen

§ 27 Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen

Abschnitt 5
Bezirksbeauftragte und Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen

§ 28 Berufung und Rechtsstellung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

§ 29 Aufgaben der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

§ 30 Berufung und Aufgaben der Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen

Abschnitt 6
Landesfachstelle für Barrierefreiheit und Schlichtungsstelle

§ 31 Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen

§ 32 Außerordentliches Klagerecht

§ 33 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 7
Förderung der Partizipation; Unabhängige Monitoringstelle

§ 34 Förderung der Partizipation

§ 35