Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Menschen mit Behinderungen
§ 4 Barrierefreiheit
§ 5 Angemessene Vorkehrungen
§ 6 Diskriminierung
§ 7 Diskriminierungsverbot
Abschnitt 2
Pflichten der öffentlichen Stellen
§ 8 Zusammenarbeit, Beteiligung, Unterstützung, Normenprüfung
§ 9 Frauen und Mädchen mit Behinderungen
§ 10 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
§ 11 Teilhabe in allen Lebensbereichen
§ 12 Sicherung der Mobilität
§ 13 Kommunikationsformen
§ 14 Gestaltung von Schriftstücken
§ 15 Leichte Sprache
Abschnitt 3
Besondere Pflichten der Senats- und Bezirksverwaltungen
§ 16 Zentrale Steuerungsstelle - Focal Point
§ 17 Senatsverwaltungen
§ 18 Koordinierungsstellen
§ 19 Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen der Senatsverwaltungen
§ 20 Berichtspflichten
§ 21 Bezirksverwaltungen
Abschnitt 4
Die oder der Landesbeauftragte und der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen
§ 22 Berufung und Rechtsstellung der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
§ 23 Aufgaben der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
§ 24 Berichtspflicht der oder des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
§ 25 Zusammensetzung des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
§ 26 Aufgaben des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
§ 27 Geschäftsstelle des Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen
Abschnitt 5
Bezirksbeauftragte und Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen
§ 28 Berufung und Rechtsstellung der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
§ 29 Aufgaben der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
§ 30 Berufung und Aufgaben der Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen
Abschnitt 6
Landesfachstelle für Barrierefreiheit und Schlichtungsstelle
§ 31 Landesfachstelle für Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen
§ 32 Außerordentliches Klagerecht
§ 33 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7
Förderung der Partizipation; Unabhängige Monitoringstelle
§ 34 Förderung der Partizipation