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Änderungstext
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Arbeitszeitverordnung
Vom 6. Juli 2010
(GVBl Nr. 17 vom 22.07.2010 S. 403)
Auf Grund des § 52 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70) wird verordnet:
Artikel I
Änderung der Arbeitszeitverordnung
Die Anlage zu § 1 Absatz 3 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung in der Fassung vom 16. Februar 2005 (GVBl. S. 114), zuletzt geändert durch Artikel XII Nummer 16 des Gesetzes vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 werden nach den Wörtern "Grundstufen der Gesamtschulen" ein Komma und die Wörter "der Integrierten Sekundarschulen und der Gemeinschaftsschulen" eingefügt.
2. In Nummer 5 werden nach dem Wort "Gesamtschulen" ein Komma und die Wörter "Integrierte Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen" eingefügt.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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