Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Drittes Gesetz zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 22. Juli 2019
(GVBl. LSa Nr. 17 vom 29.07.2019 S. 180)
Das Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004 (GVBl. LSa S. 205, 491), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. November 2018 (GVBl. LSa S. 406, 408), wird wie folgt geändert:
1. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 4 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 4 Beschäftigte | " § 4 Beschäftigte und Gruppen". |
b) Die Angabe zu § 5 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 5 Gruppen | " § 5 (weggefallen)". |
c) Die Angabe zu § 11 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 11 Unfallfürsorge | " § 11 Unfälle und Sachschäden". |
d) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 11a Datenschutz".
e) Die Angaben zu den §§ 25 und 26 erhalten folgende Fassung:
alt | neu |
§ 25 Wahlperiode; Beginn und regelmäßiges Ende der Amtszeit
§ 26 Wahlen außerhalb der Wahlperiode |
" § 25 Dauer der Amtszeit
§ 26 Neuwahl". |
f) In der Angabe zu § 27 wird das Semikolon durch das Wort "sowie" ersetzt.
g) Die Angabe zu § 37 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 37 Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen | " § 37 Fristverlängerung für Stellungnahmen des Personalrates und der Gruppenvertretungen". |
h) In der Angabe zu § 48 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.
i) In der Angabe zu § 56 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.
j) In der Angabe zu § 58 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.
k) Die Angabe zu § 59 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 59 Beteiligung bei Unfallverhütung | " § 59 Beteiligung am Arbeitsschutz". |
l) In der Angabe zu § 70 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.
m) Die Angabe zu § 75 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 75 Wahlverfahren; Amtszeit; Vorsitz | " § 75 Wahlverfahren, Amtszeit und Vorsitz". |
n) Die Angabe zu § 77 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 77 Jugendversammlung | " § 77 Jugend- und Auszubildendenversammlung". |
o) Nach der Angabe zu § 77 werden folgende Angaben eingefügt:
"Kapitel 7
Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte und Versammlung der Vorstände der Personalvertretungen
§ 77a Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte
§ 77b Personalräteversammlung".
p) Die Angabe zu dem bisherigen Kapitel 7 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Kapitel 7 Gerichtliche Entscheidungen |
"Kapitel 8 Gerichtliche Entscheidungen". |
q) In der Angabe zu § 79 wird das Semikolon durch das Wort "und" ersetzt.
r) Die Angabe zu § 81 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
§ 81 Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte in der Grundausbildung und in der weiteren Ausbildung | " § 81 Sonderregelung für Polizeivollzugsbeamte an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt". |
s) Die Angabe zu § 90 erhält folgende Fassung:
alt |
(Stand: 08.08.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion