Unterabschnitt 1
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundsatz
§ 3 Zuständigkeiten für Entscheidungen
§ 4 Laufbahnrechtlicher Befähigungserwerb
§ 5 Probezeit
§ 6 Nachteilsausgleich
§ 7 Beförderung, Erprobungszeit
§ 8 Beurteilung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
§ 9 Nachzeichnung dienstlicher Beurteilungen
§ 10 Dienstzeit
§ 11 Laufbahnwechsel
§ 12 Einstellung früherer Beamtinnen oder Beamter und Einstellung von Beamtinnen oder Beamten anderer Dienstherren
§ 13 Erleichterung für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen
§ 14 Ausnahmen
Unterabschnitt 2
Zugang zu den Laufbahnen
§ 15 Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
§ 16 Laufbahnen besonderer Fachrichtung, Anforderungen und Dauer der hauptberuflichen Tätigkeit
Abschnitt 2
Berufliche Entwicklung
§ 17 Fortbildung und Personalentwicklung
Unterabschnitt 1
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 1
§ 18 Beförderungsvoraussetzungen
Unterabschnitt 2
Aufstieg von der Laufbahngruppe 1 in die Laufbahngruppe 2
§ 19 Grundsätzliche Regelungen
§ 20 Ausbildungsaufstieg
§ 21 Qualifizierungsaufstieg
§ 22 Aufstieg in bestimmte Aufgabenbereiche
§ 23 Aufstieg durch Bachelor- oder Diplomstudium mit dem Ziel der Spezialisierung
Unterabschnitt 3
Berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2
§ 24 Allgemeine Beförderungsvoraussetzungen
§ 25 Modulare Qualifizierung
§ 26 Masterstudium
§ 27 Masterstudium mit dem Ziel der Spezialisierung
§ 28 Beförderungsvoraussetzungen in Ämter nach a 15 oder Ämter mit höherem Endgrundgehalt
§ 29 Berufliche Entwicklung in leitenden Funktionen an obersten Landesbehörden
Abschnitt 3
Besondere Vorschriften für Lehrerinnen und Lehrer an Schulen sowie
für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen
Unterabschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften
§ 30 Allgemeines
§ 31 Befähigung
§ 32 Probezeit
§ 33 Laufbahnwechsel
§ 34 Zugang zu Leitungsämtern und Ämtern mit besonderen Funktionen
Unterabschnitt 2
Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen
§ 35 Befähigung für den Schulaufsichtsdienst und für Ämter mit überwiegend pädagogischen Aufgaben
§ 36 Befähigung für Werkstattlehrerinnen und Werkstattlehrer
§ 37 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen
§ 38 Befähigung für Technische Lehrerinnen und Technische Lehrer
§ 39 Beförderung von Technischen Lehrerinnen oder Technischen Lehrern
§ 40 Befähigung für eine Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Berufskollegs mit einer beruflichen Fachrichtung
Unterabschnitt 3
Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen
§ 41 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen
Unterabschnitt 4
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte für besondere Aufgaben an Hochschulen
§ 42 Befähigung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer als Lehrkräfte für besondere Aufgaben
§ 43 Beförderung von Fachlehrerinnen oder Fachlehrern
§ 44 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte
§ 45 Befähigung für Akademische Rätinnen und Akademische Räte als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter an einer Hochschule
§ 46 Befähigung für Studienrätinnen und Studienräte im Hochschuldienst
Abschnitt 4
Besondere Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Gemeinden- und Gemeindeverbände
§ 47 Ausbildung und Prüfung
§ 48 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben
§ 49 Zugangsvoraussetzungen für Leiterinnen und Leiter sowie Lehrerinnen und Lehrer an Studieninstituten für kommunale Verwaltung
Abschnitt 5
Besondere Vorschriften für einzelne Gruppen von Beamtinnen und Beamten
und Richterinnen und Richter
§ 50 Aufstiegs- und Beförderungsregelungen für Beamtinnen und Beamte der Landtagsverwaltung, des Geschäftsbereichs des Landesrechnungshofs sowie der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
§ 51 Richterinnen und Richter
§ 52 Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des Justizministeriums
Abschnitt 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 53 Vor dem 1. April 2009 außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung erworbene Befähigungen
§ 54 Früher erworbene Befähigungen
§ 55 Zuordnung der Laufbahnen besonderer Fachrichtung, besondere Anforderungen an die Ausbildung, Regelungen zur hauptberuflichen Tätigkeit
§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
Laufbahngruppe 1
Anlage 2
Laufbahngruppe 2