Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel
Personalrat
Erster Abschnitt
Wahl und Zusammensetzung
Zweiter Abschnitt
Amtszeit
Dritter Abschnitt
Geschäftsführung
Vierter Abschnitt
Rechtsstellung der Mitglieder
Drittes Kapitel
Personalkommission
Viertes Kapitel
Personalversammlung
Fuenftes Kapitel
Stufenvertretungen
Sechstes Kapitel
Gesamtpersonalrat
Siebtes Kapitel
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Achtes Kapitel
Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Formen und Verfahren
Dritter Abschnitt
Beteiligungspflichtige Angelegenheiten
§ 72a (aufgehoben)
Vierter Abschnitt
Beteiligung der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrats
Neuntes Kapitel
Gerichtliche Entscheidung
Zehntes Kapitel
Sondervorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Erster Abschnitt
Polizei
§ 83 Wahlberechtigung
§ 84 Hauptpersonalrat
Zweiter Abschnitt
Lehrkräfte
Dritter Abschnitt
Justizvollzug
§ 93 Für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gelten die Vorschriften der Kapitel 1 bis 9 und 11 insoweit, als in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
Vierter Abschnitt
Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst
Fuenfter Abschnitt
Hochschulen
Sechster Abschnitt
Behandlung von Verschlusssachen
Elftes Kapitel
Sonder- und Schlussvorschriften