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Regelwerk

Änderungstext

Neuntes Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- Rheinland-Pfalz -

Vom 15. Juni 2015
(GVBl. Nr. 6 vom 24.06.2015 S. 90)



Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. August 2014 (GVBl. S. 181), BS 2020-1, wird wie folgt geändert:

1. § 18 Abs. 5 Satz 2

Dabei sind die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Sonderzahlung entsprechend § 8 Satz 1 Nr. 1 und den §§ 9 bis 11 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 12. April 2005 (GVBl. S. 119, BS 2032-1) festzulegen.

wird gestrichen.

2. § 47 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Worte "des höheren und des gehobenen Dienstes" durch die Worte "ab dem dritten Einstiegsamt" und die Worte "dieser Laufbahngruppen" durch die Worte "ab diesem Einstiegsamt" ersetzt.

b) In Nummer 2 werden die Worte "dem höheren und dem gehobenen Dienst" durch die Worte "den Beamten ab dem dritten Einstiegsamt" ersetzt.

3. In § 61 Abs. 3 Satz 1 und 2 wird das Wort "Vergütung" jeweils durch das Wort "Entgelte" ersetzt.

4. § 63 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 2 werden in Halbsatz 1 das Wort "Lasten" durch das Wort "Aufwendungen" und in Halbsatz 2 das Wort "Versorgungslasten" durch das Wort "Versorgungsaufwendungen" ersetzt.

b) In Satz 3 werden in Halbsatz 1 die Worte "Vergütungen und der Löhne" durch das Wort "Entgelte" ersetzt und in Halbsatz 2 nach dem Wort "Versorgung" die Worte ", des Altersgeldes" eingefügt.

Artikel 2
Änderung der Landkreisordnung

Die Landkreisordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. August 2014 (GVBl. S. 181), BS 2020-2, wird wie folgt geändert:

1. § 12 Abs. 5 Satz 2

Dabei sind die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Sonderzahlung entsprechend § 8 Satz 1 Nr. 1 und den §§ 9 bis 11 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 12. April 2005 (GVBl. S. 119, BS 2032-1) festzulegen.

wird gestrichen.

2. § 41 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Worte "des höheren und gehobenen Dienstes" durch die Worte "ab dem dritten Einstiegsamt" und die Worte "dieser Laufbahngruppen" durch die Worte "ab diesem Einstiegsamt" ersetzt.

b) In Nummer 2 werden die Worte "dem höheren und dem gehobenen Dienst" durch die Worte "den Beamten ab dem dritten Einstiegsamt" ersetzt.

3. In § 54 Abs. 3 Satz 1 und 2 wird das Wort "Vergütung" jeweils durch das Wort "Entgelte" ersetzt.

4. In § 56 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte "des höheren Dienstes" durch die Worte ", der die Zugangsvoraussetzungen zum vierten Einstiegsamt erfüllt" ersetzt.

Artikel 3
Änderung der Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz

Die Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz in der Fassung vom 13. Oktober 1994 (GVBl. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Oktober 2013 (GVBl. S. 349), BS 2020-3, wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 werden die Worte "des höheren und des gehobenen Dienstes" durch die Worte "ab dem dritten Einstiegsamt" und die Worte "dieser Laufbahngruppen" durch die Worte "ab diesem Einstiegsamt" ersetzt.

2. In Nummer 2 werden die Worte "dem höheren und dem gehobenen Dienst" durch die Worte "den Beamten ab dem dritten Einstiegsamt" ersetzt.

Artikel 4
Änderung des Ehrensoldgesetze

...

Artikel 5
Änderung des Landesbeamtengesetzes

Das Landesbeamtengesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 8. Juli 2014 (GVBl. S. 107), BS 2030-1, wird wie folgt geändert:

1. In § 8 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte "das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat" durch die Worte "der Zeitraum zwischen dem Ende der bisherigen Amtszeit und dem Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 37) mindestens fünf Jahre beträgt" ersetzt.

2. In § 12 Abs. 1 wird das Wort "versorgungsberechtigten" durch die Worte "versorgungs- oder altersgeldberechtigten" ersetzt.

3. In § 13 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "versorgungsberechtigten" durch die Worte "versorgungs- oder altersgeldberechtigten" ersetzt.

4. In § 17 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte ", zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 279/2009 der Kommission vom 6. April 2009 (ABl. EU Nr. L 93 S. 11)," durch die Worte "in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

5. § 37 wird wie folgt geändert:

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