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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes und anderer Gesetze
Vom 12. März 2009
(GVBl. Nr. 4 vom 31.03.2009 S. 102)
Der Sächsische Landtag hat am 11. März 2009 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes
Das Beamtengesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz - SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, 2000 S. 7), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In Teil 1 werden die Angaben zu den §§ 2 und 3 wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 2 Beamtenverhältnis
§ 3 Dienstherrnfähigkeit |
" § 2 (aufgehoben)
§ 3 (aufgehoben)". |
b) Teil 2 wird wie folgt geändert:
aa) Die Angabe zu § 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 5 Sachliche Voraussetzungen | " § 5 (aufgehoben)". |
bb) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 8 Beamter auf Lebenszeit | " § 8 (aufgehoben)". |
cc) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 9 Bewerber aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum | " § 9 Erwerb der Laufbahnbefähigung auf grund der Richtlinie 2005/36/EG ". |
dd) Die Angabe zu § 10 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 10 Arten der Ernennung | " § 10 Ernennung". |
ee) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 12 Auslese der Bewerber | " § 12 Stellenausschreibungen". |
ff) In der Angabe zu § 13 werden die Wörter "Form und" gestrichen.
gg) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 14 Nichtigkeit der Ernennung | " § 14 Feststellung der Nichtigkeit". |
hh) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 15 Rücknahme der Ernennung | " § 15 Verfahren bei Rücknahme der Ernennung". |
ii) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 16 Wirkung der Rücknahme und der Nichtigkeit | " § 16 Folgen der Nichtigkeit und Rücknahme einer Ernennung". |
jj) Die Angaben zu den §§ 16a und 17 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 16a Übertragung eines anderen Amtes
§ 17 Verbot der Weiterführung der Dienstgeschäfte |
" § 16a (aufgehoben)
§ 17 (aufgehoben)". |
kk) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt:
" § 20a Benachteiligungsverbote".
ll) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 24 Rechtsverordnungen | " § 24 Inhalt der Rechtsverordnung". |
mm) Die Angabe zum Unterabschnitt 4 des Abschnitts 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Unterabschnitt 4 Anstellung, Beförderung und Aufstieg |
"Unterabschnitt 4 Einstellung, Beförderung und Aufstieg". |
nn) Die Angabe zu § 32 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 32 Anstellung | " § 32 Einstellung". |
oo) Die Angabe zum Abschnitt 4 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Abschnitt 4 Versetzung und Abordnung |
" Abschnitt 4 |
(Stand: 16.06.2018)
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