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Änderungstext
Landesverordnung
zur Änderung der Arbeitszeitverordnung
Vom 18. Januar 2006
(GVBl. Nr. 1 vom 26.01.2006 S. 10)
Aufgrund des § 88 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes verordnet die Landesregierung:
Die Arbeitszeitverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Januar 2002 (GVOBl. Schl.-H. S. 11) wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 Satz 1 wird das Wort "vierzig" durch das Wort "einundvierzig" ersetzt.
2. Es wird der neue Absatz 2 eingefügt.
3. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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