Regelwerk; Arbeits- und Sozialrecht
ThürGIGAVO
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Erster Abschnitt
Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationsformen im Verwaltungsverfahren und bei der Kommunikation mit der Schule oder einer Kindertageseinrichtung
§ 1 Geltungsbereich, Berechtigte, Geltendmachung
§ 2 Anlass und Umfang des Anspruchs
§ 3 Kommunikationshilfen
§ 4 Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen
§ 5 Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung
Zweiter Abschnitt
Zugänglichmachung von Dokumenten für Blinde und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen im Verwaltungsverfahren
§ 6 Geltungsbereich, Berechtigte, Geltendmachung
§ 7 Gegenstand der Zugänglichmachung
§ 8 Formen der Zugänglichmachung
§ 9 Zeitpunkt der Zugänglichmachung
§ 10 Umfang des Anspruchs
§ 11 Kostentragung
Dritter Abschnitt
Zugänglichmachung von Dokumenten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Verwaltungsverfahren
§ 12 Geltungsbereich, Berechtigte
§ 13 Gegenstand der Zugänglichmachung
§ 14 Formen der Zugänglichmachung
§ 15 Kostentragung
Vierter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 16 Gleichstellungsbestimmung