Regelwerk; Arbeits- und Sozialrecht

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Erster Abschnitt
Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationsformen im Verwaltungsverfahren und bei der Kommunikation mit der Schule oder einer Kindertageseinrichtung

§ 1 Geltungsbereich, Berechtigte, Geltendmachung

§ 2 Anlass und Umfang des Anspruchs

§ 3 Kommunikationshilfen

§ 4 Art und Weise der Bereitstellung von geeigneten Kommunikationshilfen

§ 5 Grundsätze für eine angemessene Vergütung oder Erstattung

Zweiter Abschnitt
Zugänglichmachung von Dokumenten für Blinde und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen im Verwaltungsverfahren

§ 6 Geltungsbereich, Berechtigte, Geltendmachung

§ 7 Gegenstand der Zugänglichmachung

§ 8 Formen der Zugänglichmachung

§ 9 Zeitpunkt der Zugänglichmachung

§ 10 Umfang des Anspruchs

§ 11 Kostentragung

Dritter Abschnitt
Zugänglichmachung von Dokumenten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen im Verwaltungsverfahren

§ 12 Geltungsbereich, Berechtigte

§ 13 Gegenstand der Zugänglichmachung

§ 14 Formen der Zugänglichmachung

§ 15 Kostentragung

Vierter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 16 Gleichstellungsbestimmung

§ 17