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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung von Technischen Regeln ASR

Vom 15. August 2013
(GMBl. Nr. 46 vom 05.09.2013 S. 930)


ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten "
(GMBl. Nr. 46 vom 05.09.2013 S. 930)

- Bek. d. BMAS v. 15.8.2013 - IIIb4 - 34602 - 18 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Ergänzung der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" bekannt.

Die ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten" (GMBl 2012, S. 663) wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird wie folgt ergänzt: Nach den Angaben "Anhang A2.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.3 'Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan'" werden folgende Angaben neu eingefügt:

"Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 'Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme'"

2. Nach dem "Anhang A2.3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A2.3 'Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan'" wird nachfolgender Anhang eingefügt:

Anhang A3.4/3: Ergänzende Anforderungen zur ASR A3.4/3 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme"

Bei optischen Sicherheitsleitsystemen sind die Belange von Beschäftigten mit Sehbehinderung so zu berücksichtigen, dass die sicherheitsrelevanten Informationen auf andere Art verständlich übermittelt werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass diese Informationen, dem Zwei-Sinne-Prinzip folgend, zusätzlich zum visuellen über einen anderen Sinneskanal durch taktile Zeichen oder Schallzeichen aufgenommen werden können.

Möglichkeiten, die Informationen des optischen Sicherheitsleitsystems für Beschäftigte mit Sehbehinderung taktil erfassbar oder hörbar zu ergänzen sind z.B.:

ASR A1.5/1,2 "Fußböden "
(GMBl. Nr. 46 vom 05.09.2013 S. 931)

- Bek. d. BMAS v. 15.8.2013 - IIIb4 - 34602 - 4 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Ergänzung der ASR A1.5/1,2 "Fußböden" bekannt.

Die ASR A1.5/1,2 "Fußböden" (GMBl 2013, S. 348) wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird wie folgt ergänzt: Nach "9 Reinigung" wird "10 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" eingefügt.

2. Im Punkt 2 wird der Absatz 2 "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen werden zu einem späteren Zeitpunkt in diese Regel eingefügt" durch das Wort "gestrichen" ersetzt.

3. Nach Punkt 9 Absatz 5 wird nachfolgender Punkt " 10 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" eingefügt:

10 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen

Werden auf Baustellen Fußböden und Trittflächen von Treppen mit temporären Belägen, z.B.

abgedeckt, ist auf eine ausreichende Trittsicherheit zu achten. Hierzu hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Sicherung gegen Verrutschen, zur Rutschhemmung und zur Vermeidung von Unebenheiten oder Stolperstellen durchzuführen.

Technische Maßnahmen sind z.B. Verkleben/Befestigen von Rändern und Stößen, Sicherung gegen Faltenbildung und Verschieben. Organisatorische Maßnahmen sind z.B. Absperren von Bereichen oder Unterweisung der Beschäftigten zum Betreten der temporären Beläge.

ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan "
(GMBl. Nr. 46 vom 05.09.2013 S. 931)

- Bek. d. BMAS v. 15.8.2013 - IIIb4 - 34602 - 9 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" bekannt.

Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (GMBl 2007, S. 902), zuletzt geändert GMBl 2011, S. 1090 wird wie folgt geändert:

1. Punkt 2 Anwendungsbereich 2. Absatz:

In der 1. Strichaufzählung Nr. d) wird "Bereichen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden" durch das Wort "entfallen" ersetzt.

ASR A3.4 "Beleuchtung "
(GMBl. Nr. 46 vom 05.09.2013 S. 931)

- Bek. d. BMAS v. 15.8.2013 - IIIb4 - 34602 - 10 -

Gemäß Arbeitsstättenverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) beschlossene Änderung der ASR A3.4 "Beleuchtung" bekannt.

Die ASR A3.4 "Beleuchtung" (GMBl 2011, S. 303) wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis "Inhalt" wird wie folgt geändert: "8 Ergänzende Anforderungen für Baustellen" wird ersetzt durch: "8 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen".

2. Der Punkt 8 wird ersetzt durch:


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