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Regelwerk

BGI 504-23i - Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen", hier: Atemwegsreizende (chemischirritative und chemischtoxische) Arbeitsstoffe
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(bisherige ZH 11.600.231)

(Ausgabe 05/2002)



nur zur Information
Umstrukturierung der Systematik (01.05.2014): nicht mehr im DGUV-Regelwerk enthalten

Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit Ausschuss Arbeitsmedizin

Diese stoffspezifischen Aussagen sind stets in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Auswahlkriterien anzuwenden.

1. Anwendungsbereich

Bei Versicherten, die atemwegsreizenden Arbeitsstoffen in erhöhtem Maße ausgesetzt sind, können arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen angezeigt sein.

Atemwegsreizende Stoffe (chemischirritative und chemischtoxische) sind häufig als Ursache obstruktiver Atemwegserkrankungen zu ermitteln. Betroffen sind hiervon insbesondere Arbeitsplätze, an denen Stoffe und Zubereitungen zum Einsatz kommen, die mit den R-Sätzen R 34 "verursacht Verätzungen", R 35 "verursacht schwere Verätzungen" und R 37 "reizt die Atmungsorgane" gekennzeichnet sind. Die Verwendung solcher Stoffe und Zubereitungen am Arbeitsplatz ist weit verbreitet. Ziffer 4 enthält eine nicht abschließende Auflistung.

2. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu veranlassen. Für die Durchführung von Nachuntersuchungen gelten die nachstehend genannten Fristen:

  Nachuntersuchungsfristen
(in Monaten)
Atemwegsreizende Arbeitsstoffe erste Nachuntersuchung weitere Nachuntersuchungen
  6-12 12-36

Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem ermächtigten Arzt unter Beachtung des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 23 "Obstruktive Atemwegserkrankungen" durchzuführen. Die Notwendigkeit einer Untersuchung nach G 23 ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (siehe auch BGI 504-0 Allgemeiner Teil, III Anwendungsbereich).

3. Auswahlkriterien

3.1 Grenzwerte

In der TRGS 900 finden sich für die nach der Gefahrstoffverordnung mit R 34, R 35 oder R 37 gekennzeichneten Stoffe zahlreiche Grenzwerte, die aber häufig nicht auf die Wirkung an den Atemwegen bezogen sind. Begründet ist dies darin, dass die Definition dieser R-Sätze sich entweder überhaupt nicht auf die Atemwege (R 34 und R 35 beziehen sich auf Verätzungen an der Haut) oder nur auf die oberen Atemwege bezieht. Die Einstufung mit R 37 erfolgt "Auf der Grundlage von

In den Anmerkungen zur Verwendung von R 37 wird ausgeführt, dass "die Befunde, die normalerweise zu einer Einstufung mit R 37 führen, reversibel sind und sich in der Regel auf die oberen Atemwege beschränken".

Demzufolge ist nicht für alle diese Stoffe eine Wirkung an den Bronchien im Sinne der Verursachung obstruktiver Atemwegserkrankungen belegt. Stoffe, die nach arbeitsmedizinischer Erfahrung für solche Erkrankungen Bedeutung haben, sind u.a. Chlor, nitrose Gase, bestimmte Metalloxidrauche sowie Aerosole von Säuren und Laugen.

Andererseits gibt es Gefahrstoffe mit Wirkung an den unteren Atemwegen, die reizend wirken und (noch) nicht mit R 37 eingestuft sind (z.B. Ozon, Phosgen).

Arbeitsmedizinisch relevant ist auch die Auslösung von Atemwegsbeschwerden insbesonders bei bestehender Überempfindlichkeit der Atemwege durch nicht eingestufte Stoffe wie z.B. Lösungsmittel. Diese Effekte sind in der Regel bei den Grenzwertfestlegungen nicht berücksichtigt.

Deshalb kommen den Grenzwerten als Auswahlkriterien nicht alleinige Bedeutung zu. Vielmehr sind unter pragmatischen Gesichtspunkten die Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten, die unter Ziffer 4 aufgeführt werden, als solche anzuwenden.

Basierend auf arbeitsmedizinischen Erfahrungen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen sind dort tätigkeits- und verfahrensbezogene Kriterien aufgeführt, die besonders mit der Exposition gegenüber atemwegsreizenden Stoffen verbunden sind.

3.2 Stoffgemischspezifische Anmerkungen

Bei Stoffgemischen kann trotz Einhaltung von Grenzwerten für Einzelstoffe eine atemwegsreizende Wirkung nicht ausgeschlossen werden.

3.3 Aufnahmewege

Atemwegsreizende Stoffe werden über die Atemwege aufgenommen.

4. Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhter Atemwegsgefährdung

Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit reizenden, ätzenden und/oder stark ätzenden Stoffen bzw. Stoffgemischen, bei denen es zur Freisetzung von Gasen, Dämpfen, Aerosolen und Stäuben kommen kann; insbesondere bei solchen mit unzureichender Lüftung/Luftzuführung und fehlender Absaugung.

In den folgenden Anhängen sind beispielhaft Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit erhöhter Atemwegsgefährdung aufgeführt1. Diese beispielhafte Aufzählung soll dem Unternehmer als Orientierungshilfe dienen, in welchen Arbeitsbereichen insbesonders mit einer erhöhten Atemwegsgefährdung zu rechnen ist.

Diese Aussagen sind nicht unkritisch zu übernehmen, vielmehr ist grundsätzlich immer auf der Grundlage der vorangegangenen Gefährdungsbeurteilung die Maßgabe der Arbeitsmedizinischen Vorsorge zu treffen.

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Behandeln von Oberflächen Anhang 1


Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen / Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe / Komponenten
Beschichten (insbesondere bei Spritzverfahren, Korrosionsschutzarbeiten und/oder Arbeiten in engen schlechtbelüfteten Räumen) 1. Lacke / Farben bzw. Anstrich- / Beschichtungsmittel  
1.1 Klarlacke / Holzlasuren, (lösemittelverdünnbar) außer High-Solid-Produkte Alkydharze, Nitro-Polymerisatharze, 40-50 % Lösemittel: Ether, Ester, Kohlenwasserstoffgemischgruppe (KWG) 2: Butyl-, Ethylacetat, 2-Butoxyethylacetat, 1 -Methoxypropylacetat, 2-Methoxy-1-propanol
1.2 Grundanstriche (Tiefgründe), farblos oder pigmentiert lösemittelverdünnbar Acryl-, Styrol-Acryl-, Polyvinylesterharze, 80-90 % Lösemittel: KWG 2/3, Isobutanol, n-Butylacetat, Xylol, Ethylbenzol, Ester
1.3 Lackfarben lösemittelverdünnbar, aromatenreich Alkydharzlackfarben, 30-55 % Lösemittel: KWG 3 bis 50 %, Ester, Ether, Alkohole, Xylole, Glykole, Ethylbenzol, Isopropylbenzol
1.4 Polymerisatfarben lösemittelverdünnbar Mischpolymerisate, 35-50 % Lösemittel: KWG 3, Butyl-, Ethylacetat, Xylol, Ethylbenzol, Alkohole, Ester
1.5 Epoxidharzprodukte lösemittelhaltig Epoxidharz (Epichlorhydrin und Bisphenol A/F) Glycidether (Reaktiwerdünner) Härter: aliphat. und cycloaliphat. Amine, Amide in mehr als 5 % Lösemittel
2. Holzschutzmittel  
2.1 bekämpfend und vorbeugend  
2.1.1 lösemittelhaltig, ölig, ohne teerölhaltige Präparate sehr hoher Anteil an KWG 2/3: Glycolether bis 10 %, Phthalsäuredibutylester bis 2 %, Disec-Octylphthalat
2.1.2 wasserbasiert KWG 2/3 bis 25 %, Glycolether, Glycole, Isononylphenol
2.1.2.1 Quats Quartäre Ammoniumverbindungen bis 65%
2.2 vorbeugend,2wasserbasiert3  
2.2.1 Hydrogenfluorid Hydrogenfluorid Verarb. mit Polyurethan-Bindemittel
2.2.2 Chrom-Kupfer Chrom(VI)-Verbindungen
2.2.3 Chrom-, Fluor-, Borverbindungen Chrom(VI)-Verbindungen, Fluoride
2.2.4 Chrom-, Kupfer-, Fluorverbindungen Chrom(VI)-Verbindungen, Fluoride
2.2.5 Quats, ggf. mit Kupferverbindungen Quartäre Ammoniumverbindungen bis 50%, Lösungsvermittler bis 30% (Alkohole, Glykole, Glykolether)
2.2.6 Kupfer-, Bor-, Triazolverbindungen Lösungsvermittler (z.B. 2-Aminoethanol), stark alkalisch
2.2.7 Silikonfluoride Magnesiumhexafluorosilikat
Bodenbelagsarbeiten 1. Vorstriche / Grundierungen  
1.1 Epichlorhydrinharzprodukte, lösemittelhaltig/-frei Epoxidharz (Epichlorhydrin und Bisphenol AlF) Glycidether (Reaktiwerdünner), Härter: aliphat. und cycloaliphat. Amine, Amide ggf. in >5% Lösemittel (Xylole, Ethylbenzol, Alkohole, Ketone)
1.2 Polyurethanverlegewerkstoffe Harzkomponente: z.B. Polyetherpolyole Härter: z.B. 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat (MDI), Polyisocyanatprepolymere Lösemittel: Aromaten, Ester, Ketone Weichmacher: z.B. Benzylbutylphthalat
2. Klebstoffe  
2.1 für Gummi (Elastomer)beläge, Kork, Laminat, Linoleum, PVC, Textilbeläge  
2.1.1 Epichlorhydrinharzprodukte, lösemittelhaltig und lösemittelfrei  

s.u. 1.1

2.1.2 Polyurethanverlegewerkstoffe, lösemittelhaltig und lösemittelfrei s.u. 1.2, im übrigen Lösemittelgehalt zwischen 5-10 % (Aromaten, Ketone, Ester)
2.2 Fliesen im Dünnbett  
2.2.1 Epoxidharzprodukte, lösemittelfrei Härter: aliphat. (z.B. Triethylentetramin) und cycloaliphat. (z.B. Isophorondiamin) Amine und Amide
3. Reparatur- und Vergussmassen  
3.1 Epichlorhydrinprodukte s.u. 2.1
4. Versiegelungen  
4.1 säurehärtende Siegel stark lösemittelhaltig modifizierte Harzkomponente (z.B. Melamin-, Phenolformaldehydharze) Lösemittelgehalt: >25 % Härter: Salzsäure- und 4-Methyl-Benzolsulfonsäure
Kleben/Fixieren von metallischen Bauteilen    
Fixieren:
von Bauteilen (z.B. Schrauben)
Klebe- und Dichtmittel auf Basis hochmolekularer PUR-Harze mit endständigem Isocyanat 4,4'-Diphenylmethandiisocyanat
Kleben:
von Profilen (z.B. Fenster)
von Blechen (z.B. Hauben, Kabinen)
von Bauteilen (z.B. Zinkdruckgussgehäusen)
Vergießen:
bei Generatoren
bei elektrischen Bauteilen
Gießharze und Vergussmassen auf Basis von Epoxidharzen und Dicarbonsäureanhydriden Methyltetrahydrophthalsäureanhydrid (MTHPA),
Methylhexahydrophthalsäureanhydrid (MHHPA),
Tetrahydrophthalsäureanhydrid (TH PA),
Hexahydrophthalsäureanhydrid (HHPA)
Entschichten    
Chemisch 1. Abbeizer  
1.1 Abbeizer dichlormethanhaltig, methanolfrei / methanolhaltig Lösemittel: hauptsächlich Dichlormethan (DCM)
1.2 Abbeizer dichlormethanfrei lösemittelhaltig Gemisch aus Diglykolethern, Diabasenestern, Testbenzinen, Alkoholen, Mesitylen, Acetaten
2. Ablauger  
2.1 Ablauger ätzend bis reizend Stark alkalische Produkte (Pulver, Pasten) aus Alkalien, Carbonaten und Silikaten, Ethanol, Tenside
Thermisch
(Abbrennen / Abflämmen 600 - 1000 °C
  Brand- und Pyrolysegase: ungesättigte aliphat. Kohlenwasserstoffe, aliphat. Aldehyde, Aromaten, Cyclohexanon, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, Formaldehyd, Styrol, Epichlorhydrin- und polyurethanhaltige Verbindungen
2) Zulassung nach Deutsches Institut für Bautechnologie (DIBT)
3) Verarbeitung nach TRGS 618

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Galvanotechnik Anhang 2


Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen / Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe / Komponenten
Entfettung- und

Korrosionsschutz

Korrosionsschutzmittel
Entfettungsmittel
Monoethanolamin
Entfettungsmittel (alkalisch) Natriumhydroxid, Natriummetasilikat Phosphat, Tenside
Phosphatieren Manganphosphatierung Phosphorsäure
Zinkphosphatierung Phosphorsäure
Beizen Schwefel- und Salzsäurebeizen Schwefelsäure, Salzsäure
Edelstahlbeizen Salpetersäure, Flusssäure
Eloxieren Langzeitbeize für Aluminium Natriumhydroxid, anorg. Salze und polyfunkt. Hydroxyverbindungen
Beize (sauer) Salpetersäure
Beize (alkalisch) Natriumhydroxid
Dekapierung   Schwefelsäure
Elektrolytisches, chemisches Glänzen   Phosphorsäure, Schwefelsäure
Färben elektrolytisch   Sulfophthalsäure
Sulfosalicylsäure
Zinn(II)sulfat
Verzinken
Beizen
Salzsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure
Verzinken   Zinkchlorid, Essigsäure
Vernickeln Glanznickelelektrolyt Prop-2-in-1-ol
Glanzzusatz 2-Butin-1,4-diol
Vermessingen Schwefelleber Kaliumpolysulfid
Chromatieren Reiniger Kaliummetasilikat
Blauchromatierung Salpetersäure, Chrom(III)nitrat, Chrom(III)fluorid
Chromatierung Zink/Eisen Salpetersäure
Schwarzchromatierung Salpetersäure, Phosphorsäure, Natriumhydrogensulfat
Gelbchromatierung Chromsäureanhydrid
Vorbehandlung der Oberflächen

(Aluminium- und Magnesiumwerkstoffe)

Kaliumcyanid, Zinksalz, Natriumhydroxid
Abwasserbehandlung Reduktions- und Fällungsmittel Natriumsulfid, Tetrafluorsäure, Eisen(III)chlorid

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Friseurhandwerk Anhang 3


Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen / Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe / Komponenten
Farbveränderung
(Blondieren, Färben)
Mischen, Auftragen, Auswaschen
Blondierungsmittel, Oxidationshaarfarben, Oxidationsmittel, oxidative Tönungen Ammoniak, Wasserstoffperoxid
Dauerwellen
Mischen, Auftragen, Auswaschen
Ammoniumsalze, Oxidationsmittel Ammoniak, Wasserstoffperoxid
Finishen
Haarsprayen, -lacken
Lösemittel, Parfüme (Aerosole) Ethanol, Isopropanol

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Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten  Anhang 4


Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen / Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe / Komponenten
Desinfektionsarbeiten Desinfektionsreiniger  
- Basis Aldehyde (mit Formaldehyd) Aldehyde: z.B. Formaldehyd, Glutardialdehyd, Glyoxal
- Basis Aldehyde (mit Formaldehyd und quartären Ammoniumverbindungen) wie oben, zus. Gesundheitsgefahr durch Ammoniumverbindungen
- Basis Aldehyde (ohne Formaldehyd, mit / ohne Ammoniumverbindungen) wie oben, jedoch ohne zus. Gesundheitsgefahr durch Formaldehyd
- Basis Phenole Phenolderivate (z.B. Chloramin T), Alkalien (z.B.Natriumhydroxid), Tenside
- Basis quartäre Ammoniumverbindungen, ätzend quart. Ammoniumverbindungen (z.B. Alkylbenzylmethyl- oder Dodecyldimethylammoniumchlorid), Tenside
Reinigungsarbeiten Sanitär und Grundreiniger  
- ätzend, lösemittelfrei Alkalien (z.B. Natrium-, Kaliumhydroxid, Ammoniak, Mono- und Triethanolamin), Tenside
- ätzend, lösemittelhaltig wie oben, zus. bis 30 % Lösemittel: Alkohole, Glykole, Glykolether
- ätzend Säuren (Phosphorsäure), Tenside
- Basis Hypochlorit Natriumhypochlorit, Kaliumhydroxid, Tenside
Holzpflege- und Steinpflegearbeiten Holz- und Steinpflegemittel  
- Steinkristallisatoren, Basis Hexafluorosilikate Hexafluorosilikate, Säuren, Tenside
Fassadenreinigungsarbeiten Fassadenreiniger  
- alkalisch Alkalien (z.B. Natrium-, Kaliumhydroxid, Ammoniak, Mono- und Triethanolamin), Tenside
- sauer Säuren (z.B. Salz-, Phosphor-, Ameisensäure)
saure Salze, Tenside
- flusssäure-, fluoridhaltig Flusssäure, Salzsäure, Phosphorsäure

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Gießereien  Anhang 5


Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen / Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe / Komponenten
Formen Amine
Phenole
Aldehyde
Triethylamin
Dimethylethylamin
Phenol
Formaldehyd
Kernschießen
Kernfertigung
Amine
Peroxide
saure Gase
Polyurethan
Triethylamin
Dimethylethylamin
Dimethylpropylamin
Methylethylketonperoxid
Schwefeldioxid
Isocyanate
Gießen aromatische Kohlenwasserstoffe
Aldehyde
Fluoride (bei Einsatz von Aktivspeisern)
Mesitylen, Phenol, Styrol, Dimethylphenol, Kresol, Formaldehyd, Acetaldehyd, Furfurylaldehyd (2-Furaldehyd), Ammoniak Fluorwasserstoff (bei Einsatz von Aktivspeisern)

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Schweißen und verwandte Verfahren4  Anhang 6


Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen / Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe / Komponenten
Autogentechnik
(Flammwärmen, Flammrichten, Flammspritzen, Flammschneiden)
Gase Stickstoffoxide (nitrose Gase)
Schutzgasschweißen stark strahlungsreflektierender Werkstoffe (Aluminium, Edelstähle)   Ozon
Überschweißen von oberflächenbeschichteten Werkstücken   Formaldehyd, Isocyanate, Chlorwasserstoff
Verwendung umhüllter Stabelektroden und von Fülldrähten   Fluoride
4 siehe auch BGI 504-39

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Kunststoffverarbeiten und Vulkanisieren von Gummi Anhang 7


Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen / Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe / Komponenten
thermoplastische Verarbeitung von Kunststoff-Recyclingmaterial   Kunststoff-Pyrolyserauche
thermoplastische Verarbeitung von Polyoxymethylen (POM)   Formaldehyd
Sintern von Polytetrafluorethylen (PTFE)   Fluorwasserstoff
thermoplastische Verarbeitung von fluorhaltigen Polymeren (PFA, FEP, E-CTFE, PVDF)   Fluorwasserstoff
thermoplastische Verarbeitung von Polyvinylchlorid (PVC)   Chlorwasserstoff
Heißluft-Schweißen und Heißluft-Formen von Polyvinylchlorid (PVC)   Chlorwasserstoff
Vulkanisieren von Gummi (Herstellen von Reifen und technischen Gummiartikeln)   Vulkanisationsdämpfe

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Landwirtschaft Anhang 8


Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten Einwirkungen / Stoffklasse atemwegsreizende Stoffe / Komponenten
Tätigkeiten in Ställen, insbesondere Schweineställe organische Stäube durch Bakterien verursachte Abbauprodukte Endotoxine, Ammoniak
Tätigkeiten in Silagesilos durch Bakterien verursachte Abbauprodukte Stickstoffdioxid
Tätigkeiten in Getreidesilos organische Stäube Endotoxine
Futtermittelproduktion und -handel organische Stäube Endotoxine

5. Arbeitsverfahren /-bereiche und Tätigkeiten mit qerinqer Atemwegsgefährdung

Es ist anzunehmen, dass die Wirkungen atemwegsreizender Substanzen einer Dosis-Wirkung-Beziehung folgen. Hieraus folgt, dass eine geringe Expositionsdauer im Niedrigexpositionsbereich ohne wesentliche Gesundheitsgefahren ist. Dies gilt auch für die unter 4. genannten Arbeitsverfahren / -bereiche und Tätigkeiten.

Beispielhaft werden genannt:

Weitere Hinweise zur Beurteilung, ob Tätigkeiten mit geringer Atemwegsgefährdung vorliegen, können speziell auch in verfahrens- und stoffspezifischen Kriterien, den LASI-Leitlinien und BG-BIa Empfehlungen (siehe TRGS 420) enthalten sein.

6. Bemerkungen:

Zusätzliche Aussagen über Stoffeigenschaften und Gesundheitsgefahren wie Sicherheitshinweise sind z.B. in folgenden Vorschriften, Regelungen, Schriften und Merkblättern enthalten:

§ 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), Nr. 4302 der Anlage der Berufskrankheitenverordnung (BKV)

"Durch chemischirritativ und toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können".

ENDE

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