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BGI/GUV-I 600 / DGUV Information 203-005 - Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)
(Ausgabe 08/1998; 05/2012aufgehoben)
Archiv 08/1998
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, wie z.B. Handbohrmaschinen, Handleuchten oder sonstige, während der Arbeit in der Hand gehaltene elektrische Betriebsmittel, sind unentbehrliche Hilfen bei vielen Tätigkeiten. Entsprechend groß ist die Palette der äußeren Bedingungen, unter denen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel eingesetzt werden. Sehr unterschiedlich sind auch die Sachkenntnisse derjenigen, die elektrische Betriebsmittel auswählen und einsetzen.
Genau darin liegt jedoch ein erhebliches Gefahrenpotenzial. In der Regel ist es nur der informierten Fachkraft möglich zu beurteilen, ob z.B. die vorhandene Bohrmaschine oder Handleuchte für die durchzuführende Arbeit geeignet ist.
Die Art der Arbeit und die Umgebung, in der sie durchzuführen ist, bestimmen, welchen Kriterien die ortsveränderlichen Betriebsmittel genügen müssen.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet,
"... die nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes § 4 erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind."
Die vorliegende Information unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Sie klassifiziert ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen und führt eine Kennzeichnung ein.
Damit wird auch Personen mit geringeren elektrotechnischen Kenntnissen die Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln erleichtert und die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung reduziert.
1 Anwendungsbereich
Diese Information gibt Hinweise für die Auswahl von geeigneten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beim Einsatz an Arbeitsplätzen, an denen diese Betriebsmittel in erhöhtem Maße mechanischen, physikalischen oder chemischen Einwirkungen ausgesetzt sind.
Sie findet keine Anwendung auf die Auswahl elektrischer Betriebsmittel, die im Bürobereich oder in vergleichbaren Bereichen betrieben werden.
Beim Einsatz in Bereichen mit besonderen Gefährdungen sind z.B. zusätzlich zu beachten:
Beim Einsatz in feuer- oder explosionsgefährdeten Bereichen dürfen elektrische Betriebsmittel nur unter Einhaltung der für diese Bereiche geltenden Bestimmungen verwendet werden.
2 Begriffe
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch DIN VDE 0100-200 Abschnitt 2.7.4), z.B. elektrische Handgeräte/Handwerkzeuge/handgeführte Werkzeugmaschinen/Handmaschinen, Schutzkleinspannungs- und Trenntransformatoren, Handleuchten, Verlängerungsleitungen, Leitungsroller.
3 Einwirkungen auf ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Die Sicherheit ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel kann durch unterschiedliche Einwirkungen beeinträchtigt werden, z.B. durch
Je nach Intensität, Größe und Dauer dieser Einwirkungen kann es zu Beschädigungen der ortsveränderlichen Betriebsmittel und dadurch zu elektrischen Gefährdungen für die Bedienungsperson, andere Beschäftigte oder unbeteiligte Dritte kommen.
Das Einwirken verschiedener Faktoren kann die Gefährdung erhöhen oder beschleunigt eintreten lassen.
Daher ist die Betrachtung und Bewertung der auftretenden Einwirkungen an den jeweiligen Einsatzorten die Voraussetzung um festlegen zu können, wie die elektrischen Betriebsmittel beschaffen sein müssen.
4 Auswahl und Eignung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die zur Verfügung stehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel sind nicht für alle Einsatzbedingungen geeignet. Um dem Anwender die Auswahl von geeigneten Betriebsmitteln zu erleichtern, erfolgt eine Klassifizierung in zwei Kategorien.
Alle elektrischen Betriebsmittel im Sinne dieser Information müssen mindestens die Anforderungen nach K1 erfüllen.
Sind hohe mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen zu erwarten ("rauer Betrieb"), sind Betriebsmittel der Kategorie 2 einzusetzen.
4.1 Kategorie 1 (K1)
Elektrische Betriebsmittel der Kategorie 1 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Schutzart: | IP 43, außer: - Handgeführte Elektrowerkzeuge |
IP 2X |
Leitungen: | H05RN-F oder H05BQ-F |
Bedingungen, die den Einsatz von K1-Geräten erfordern, sind beispielhaft in den Abbildungen des Anhanges 1 dargestellt.
4.2 Kategorie 2 (K2)
Elektrische Betriebsmittel der Kategorie 2 müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Schutzart: | IP 54, außer: | |
- Handgeführte Elektrowerkzeuge | IP 2X | |
- Steckvorrichtungen | IP X4 | |
- Hand- und Bodenleuchten | IP 55 | |
Sind für Arbeiten wasserdichte Betriebsmittel erforderlich, so muss IP X7 erfüllt werden. | ||
Leitungen: | H07RN-F oder H07BQ-F
Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung für handgeführte Elektrowerkzeuge auch H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert. Für Handleuchten ist als Netzanschlussleitung bis zu einer Leitungslänge von 5 m der Typ H05RN-F oder H05BQ-F zulässig. |
|
Leitungsroller: | Leitungsroller müssen eine ausreichende Festigkeit für den Einsatz unter erschwerten Bedingungen aufweisen und schutzisoliert sein, gekennzeichnet mit
Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein. |
|
Steckvorrichtungen: | Geeignet für erschwerte Bedingungen, für Schutzkontakt-Steckvorrichtungen gekennzeichnet mit |
Bedingungen, die den Einsatz von K2-Geräten erfordern, sind beispielhaft in den Abbildungen des Anhanges 2 dargestellt. Erfahrungsgemäß sind diese zu finden z.B. auf Bau- und Montagestellen (siehe auch BGI/GUV-I 608), bei Stahlbauarbeiten, Außenarbeiten, beim Kessel- und Apparatebau (siehe auch BGI 594), in der Schwerindustrie, in Galvanikbetrieben, in Werkstätten und bei Instandsetzungsarbeiten.
5 Kennzeichnung
Um dem Anwender die Auswahl geeigneter Betriebsmittel zu erleichtern, wird deren eindeutige Kennzeichnung, z.B. mit " K1" oder " K2", entsprechend der Kategorisierung nach Abschnitt 4 empfohlen. Dazu muss der Unternehmer die Benutzer hinsichtlich der Bedeutung der Kennzeichnung unterweisen.
Sind im Betrieb nur Geräte einer Kategorie vorhanden, kann eine Kennzeichnung entfallen.
6 Betrieb und Instandsetzung
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Sie müssen mindestens der für die Einsatzbedingungen geforderten Kategorie entsprechen.
Die Instandsetzung von elektrischen Betriebsmitteln darf nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Leitung und Aufsicht vorgenommen werden.
7 Prüfungen
Für die Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt die Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A3) sowie die Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit TRBS 1201 und TRBS 1203.
Die Festlegung der Prüffristen gehört zur Unternehmerverantwortung. Je nach Beanspruchung der Betriebsmittel sind variable Prüffristen notwendig. Bei hoher Beanspruchung sind die Fristen zu verkürzen. Bei niedriger Beanspruchung dürfen die Fristen verlängert werden.
In der Praxis haben sich für viele Fälle folgende Prüffristen als angemessen erwiesen:
Beispiele für Einsatzbereiche mit hoher Beanspruchung | Empfehlung für Prüffrist |
Schleifen von Metallen (Aluminium, Magnesium, gefettete Bleche), Verwendung in Bereichen mit leitfähigen Stäuben |
wöchentlich |
Nassschleifen von nichtleitenden Materialien, Kernbohren, Stahlbau, Tunnel- und Stollenbau |
3 Monate |
Hochbau, allgemeiner Tiefbau, Elektroinstallation, Sanitär- und Heizungsinstallation, Holzbau, Innenausbau |
3 - 6 Monate |
Hinweise zur Organisation, Durchführung, Auswahl des Prüfpersonals und Dokumentation der Prüfungen sind in BGI/GUV-I 5090 und in BGI/GUV-I 5190 enthalten.
Beispiele für Einsatzbedingungen, für die K1-Geräte ausreichend sein können | Anhang 1 |
Werkstatt- (Abb. 1 und 2), Lager- (Abb. 3) und Fertigungsbereiche (Abb. 4 und 5) ohne hohe mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen auf die elektrischen Betriebsmittel.
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Abb. 4
Abb. 5
Beispiele für Einsatzbedingungen, für die K2-Geräte erforderlich sind | Anhang 2 |
Hohe mechanische (Abb. 6, 7 und 8) sowie thermische und mechanische (Abb. 9) Einwirkung auf die eingesetzten elektrischen Betriebsmittel.
Abb. 6
Abb. 7
Abb. 8 Hohe mechanische Beanspruchung möglich durch schwere Bleche mit scharfen Kanten
Abb. 9
Abb. 10 Hohe mechanische und thermische Einwirkungen auf die Anschlussleitung des Elektroschweißgerätes
Abb. 11 Hohe mechanische Einwirkungen durch schwere Bauteile möglich
Abb. 12 Strahlwassereinwirkung auf Anschlussleitung und Betriebsmittel
Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln | Anhang 3 |
GS-Prüfzeichen, z.B. DGUV Test | Nicht zur direkten Befestigung auf normalentflammbaren Oberflächen geeignete Leuchten (nur zur Befestigung auf nicht brennbaren Oberflächen geeignet) | ||
Leuchte mit begrenzter Oberflächentemperatur nach DIN EN 60598-2-24 (VDE 0711-2-24) | |||
EG-Konformitätszeichen (CE-Kennzeichnung) | Gleichspannungsversorgung | ||
Prüfzeichen des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitutes | Wechselspannungsversorgung | ||
VDE-Harmonisierungskennzeichen für Kabel und Leitungen | Wechselspannungs- und Gleichspannungsversorgung | ||
Gefährliche elektrische Spannung | RCD vom Typ a zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz | ||
Doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzklasse II) | |||
Schutzkleinspannung (Schutzklasse III) | RCD vom Typ F zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz und bei Fehlerströmen mit Mischfrequenzen abweichend von der Netzfrequenz | ||
Sicherheitstransformator | |||
Trenntransformator | RCD vom Typ B zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis mindestens 1 kHz | ||
Leuchten für rauen Betrieb | |||
Steckvorrichtung für erschwerte Bedingungen | RCD vom Typ B+ für den gehobenen vorbeugenden Brandschutz zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis 20 kHz | ||
Schutzleiteranschluss | |||
Explosionsschutzkennzeichnung (ATEX-Richtlinie) | RCD zum Einsatz bei tiefen Temperaturen |
Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) | Anhang 4 |
Schutzart | Kennziffer des Schutzgrades | Symbol nach VDE 0713- 1 (angenähert) | |
Schutz gegen Fremdkörper und Staub | Fremdkörper > 50 mm | IP 1X | |
Fremdkörper > 12 mm | IP 2X | ||
Fremdkörper > 2,5 mm | IP 3X | ||
Fremdkörper > 1,0 mm | IP 4X | ||
keine Staubablagerung | IP 5X | ||
Kein Staubeintritt | IP 6X | ||
Schutz gegen Nässe | Tropfwasser senkrecht | IP X1 | |
Tropfwasser schräg | IP X2 | ||
Sprühwasser | IP X3 | ||
Spritzwasser | IP X4 | ||
Strahlwasser | IP X5 | ||
starkes Strahlwasser | IP X6 | ||
zeitweiliges Untertauchen (Wasserdicht) | IP X7 | ||
dauerndes Untertauchen (Druckwasserdicht) (... m Tauchtiefe) | IP X8 |
Kurzzeichen für Leitungen | Anhang 5 |
Tabelle 1: Kurzzeichen für harmonisierte Leitungen
Tabelle 2: Beispiele für Leitungsbauarten
harmonisiert | Leitung | bisher |
H05V-U H05V-K |
PVC-Verdrahtungsleitung | NYFa NYFAF |
H07V-U H07V-K |
PVC-Aderleitung | NYa NYAF |
H03VV-F H03VVH2-F | Leichte Kunststoffschlauchleitung | NYLHY |
H05VV-F | mittlere Kunststoffschlauchleitung | NYMHY |
H05RR-F | mittlere Gummischlauchleitung | NLH |
H05RN-F | mittlere Gummischlauchleitung | NMH |
H07RN-F | schwere Gummischlauchleitung | NMHöu |
H07BQ-F | EPR-isolierte Schlauchleitung mit Polyurethan-Mantel | NGM11YÖ |
H03VH -Y | leichte Zwillingsleitung | NLYZ |
H03VH-H | Zwillingsleitung | NYZ |
H03RT-F | Gummiaderschnur | NSA |
*) U0 Effektivwert der Spannung zwischen Außenleiter und Erde
U Effektivwert der Spannung zwischen Außenleiter und Außenleiter
Tabelle 3: Farbkennzeichnung der Leiter
Aderzahl | mit Schutzleiter | ohne Schutzleiter |
2 | gnge/sw | sw/hbl |
3 | gnge/br/hbla) | sw/hbl/br |
4 | gnge/sw/hbl/br | sw/hbl/br/sw |
5 | gnge/sw/hbl/br/sw | sw/hbl/br/sw/sw |
gnge = grüngelb = Schutzleiter | br = braun = Außenleiter |
hbl = hellblau = Neutralleiter | sw = schwarz = Außenleiter |
Tabelle 4: Kabel und Leitungen ohne grüngelbe Ader
Anzahl der Adern |
Farben der Adernb) | ||||
2 | Blau | Braun | |||
3 | - | Braun | Schwarz | Grau | |
3c) | Blau | Braun | Schwarz | ||
4 | Blau | Braun | Schwarz | Grau | |
5 | Blau | Braun | Schwarz | Grau | Schwarz |
Tabelle 5: Kabel und Leitungen mit grüngelber Ader
Anzahl der Adern | Farben der Adernb) | ||||
Schutzleiter | Aktive | Leiter | |||
3 | Grün-Gelb | Blau | Braun | ||
4 | Grün-Gelb | - | Braun | Schwarz | Grau |
4c) | Grün-Gelb | Blau | Braun | Schwarz | |
5 | Grün-Gelb | Blau | Braun | Schwarz | Grau |
a) | Gilt für bewegliche Leitungen. Bei Leitungen für feste Verlegung gilt gnge/sw/hbl |
b) | Blanke konzentrische Leiter, wie metallene Mäntel, Armierungen und Schirme, werden in diese Tabelle nicht als Leiter betrachtet. Ein konzentrischer Leiter ist durch seine Anordnung gekennzeichnet und braucht nicht durch Farben gekennzeichnet zu werden. |
c) | Nur für bestimmte Anwendungen |
Vorschriften und Regeln | Anhang 6 |
Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen zusammengestellt.
1. Gesetze, Verordnungen
Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV).
2. Technische Regeln für Betriebssicherheit ( TRBS)
TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
TRBS 1203 "Befähigte Personen"
3. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Unfallverhütungsvorschriften
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3 oder GUV-V A3)
Informationen
"Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (BGI 594)
"Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" (BGI/GUV-I 608)
"Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Praxistipps für Prüfer" (BGI/GUV-I 5090)
"Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" (BGI/GUV-I 5190)
4. Normen/VDE-Bestimmungen
Bezugsquelle:
Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bzw.
VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin
DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200)
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 200: Begriffe
DIN EN 60529 (VDE 0470-1)
Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)
DIN EN 60898-2-24 (VDE 0711-2-24)
Leuchten - Teil 2: Besondere Anforderungen - Hauptabschnitt 24: Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur
DIN VDE 0713-1 (VDE 0713-1)
Zubehör für Leuchtröhrenanlagen über 1000 V - Allgemeine Bestimmung
ENDE |
(Stand: 21.08.2023)
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