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Regelwerk; BGI / DGUV-I

BGI/GUV-I 608 / DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
Berufsgenossenschaftliche Information für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 06/2004; 05/2012aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

redak. Hinweis:
Archiv 06/2004
vgl. ArbStättV 2004, Anhang Nr. 1.4 Energieverteilungsanlagen

Vorbemerkung

Diese Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen.

Der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfordert nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1) eine Gefährdungsbeurteilung. Die vorliegende Information ist bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung hilfreich.

Elektrische Betriebsmittel sind so zu benutzen und elektrische Anlagen so zu betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird.

Auf Bau- und Montagestellen sind elektrische Betriebsmittel in hohem Maße schädigenden Einflüssen wie z.B. mechanische Beanspruchung und Feuchtigkeit ausgesetzt. Damit geht von den dort verwendeten elektrischen Betriebsmitteln eine erhöhte Gefährdung aus, die besondere Schutzmaßnahmen erfordert.

Beim Vorliegen besonderer Gefährdungen sind weitere Bestimmungen zu beachten, z.B. bei erhöhter elektrischer Gefährdung die Information "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (BGI 594).

1 Anwendungsbereich

1.1 Diese Information findet Anwendung auf Auswahl und Betrieb (Bereitstellung und Benutzung nach § 1 der BetrSichV) elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die bei Bau- und Montagearbeiten betrieben werden.

1.2 Diese Information findet auch Anwendung auf vorhandene elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn diese auf anderen Baustellen wieder eingesetzt werden.

1.3 Diese Information findet keine Anwendung auf elektrische Anlagen innerhalb von Bau- oder Wohncontainern.

2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Information ist bzw. sind

Anschlusspunkt

Punkt, an dem elektrische Energie zum Betreiben von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln auf Bau- oder Montagestellen entnommen wird,

Bau- und Montagearbeiten

Arbeiten zur Herstellung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von baulichen Anlagen einschließlich der hierfür vorbereitenden und abschließenden Arbeiten,

Bau- und Montagestellen

Bereiche, in denen Bau- und Montagearbeiten durchgeführt werden,

Befähigte Person

eine Person, die eine für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende elektrotechnische Qualifikation besitzt (siehe BGI/GUV-I 5190 und TRBS 1203),

Elektrofachkraft

eine Person, die auf Grund fachlicher Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann,

Nichtstationäre elektrische Anlagen

Anlagen, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z.B. Beleuchtungsanlagen, Mischanlagen,

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Betriebsmittel, die fest angebracht sind oder Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend mittels einer Haltevorrichtung angebracht oder in einer anderen Weise fest an einer bestimmten Stelle montiert sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden (siehe VDE 0100-200 Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7),

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe VDE 0100-200 Abschnitt 2.7.4),

Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen

ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem BemessungsdifferenzstromIΔn ≤ 30 ma und erweitertem Schutzumfang (siehe Abschnitt 4.2.5.1),

Übergabepunkt

Punkt, an dem elektrische Energie in die elektrische Anlage der Bau- oder Montagestelle eingespeist wird,

Verbrauchsmittel

elektrische Betriebsmittel, die elektrische Energie in z.B. Licht, Wärme oder mechanische Energie umwandeln.

3 Energieversorgung

3.1 Energieversorgungsnetz

Der Anschluss an das Energieversorgungsnetz erfolgt nach den Vorgaben der "Technischen Anschlussbedingungen" (TAB) und des Netzbetreibers. Dieser legt den Netzanschlusspunkt und die Anschlussbedingungen anhand des Netzsystems fest.

Der Netzanschluss und die Messeinrichtung sind dabei in fest verankerten Anschlussschränken oder Anschlussverteilerschränken (siehe Abschnitt 4.1) zu installieren. Daneben ist auch der Anschluss in geeigneten Räumen oder ortsfesten Schaltschränken zulässig.

Die Anschlussleitung vor der Messeinrichtung darf maximal 30 Meter lang sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten. Flexible Anschlussleitungen müssen vom Typ H07RN-F oder mindestens gleichwertig sein (siehe auch 5.1.1).

Der Mindestquerschnitt der Anschlussleitung beträgt:

Hauptsicherung Mindestquerschnitt
≤ 63 A 16 mm2
> 63 A 25 mm2


An Stellen, an denen die Anschlussleitung mechanisch besonders beansprucht werden kann, z.B. im öffentlichen Verkehrsraum, ist sie geschützt zu verlegen. Das wird erreicht durch:

Abb. 1 Hochgelegte Leitung zur Straßenquerung

3.2 Steckdosen in einer Gebäudeinstallation

Der direkte Anschluss von elektrischen Verbrauchsmitteln an Steckdosen einer Gebäudeinstallation ist ohne Anwendung eines zusätzlichen Schutzes nach 4.2.5 nicht zulässig, da der Zustand der vorgelagerten elektrischen Anlage, das Vorhandensein und die Funktionsfähigkeit der erforderlichen Schutzeinrichtungen vom Anwender meist nicht beurteilt werden kann.

3.3 Stromerzeuger

Fehlen ortsfeste Übergabepunkte, können Stromerzeuger zur netzunabhängigen Stromversorgung von Bau- und Montagestellen diese Funktion übernehmen. Diese sind so auszuwählen, dass Leistungsvermögen und Betriebseigenschaften den zu erwartenden Anforderungen genügen.

Stromerzeuger müssen Schutzeinrichtungen enthalten, welche die Anlage automatisch abschalten, wenn das Leistungsvermögen der Stromversorgungsanlage überschritten wird.

Je nach Bauart des Stromerzeugers sind vor dem Anschließen elektrischer Verbrauchsmittel Schutzmaßnahmen nach 4.2 und nach BGI 867 "Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" anzuwenden.

4 Energieverteilung

4.1 Netzaufbau

4.1.1 Netzsysteme

Die Anlage zur elektrischen Energieversorgung einer Bau- oder Montagestelle besteht aus Übergabepunkt, Verbindungsleitungen, Verteilern und Anschlusspunkten.

Als Netzsysteme sind nach dem Übergabepunkt TN-C-, TN-S-, TT- und IT-Systeme zulässig.

Abb. 2 Versorgung einer größeren Baustelle (Anschluss-,GruppenVerteiler-,GroßGeräte-Verteiler-,Verteiler-,EndVerteiler-Schrank)

Abb. 3 Versorgung einer kleineren Baustelle mit nur einemAnschlussVerteiler-Schrank

Abb. 4 Beispiel für eine fachgerechte und zuverlässige Ausführung der Erdung

Das TN-C-System darf nur angewendet werden, wenn Leitungsquerschnitte von mindestens 10 mm2 Cu oder 16 mm2 Al verwendet werden. Die Leitungen dürfen während des Betriebes nicht bewegt werden und sind mechanisch geschützt zu verlegen. Leitungen gelten als geschützt verlegt, wenn sie hochgehängt sind oder wenn durch Abdeckung oder Verlegung im Schutzrohr mechanische Schädigungen verhindert werden.

Im TN-System sollten zur Gewährleistung einer sicheren Erdverbindung möglichst alle Baustromverteiler zusätzlich geerdet werden. Auf Grund von Rückströmen im Erdreich in der Nähe von elektrifizierten Gleisanlagen und deren Erdungsanlagen sind Erdspieße in einem ausreichenden Abstand (ca. 10 m) von den Gleisanlagen zu setzen.

Im TT-System muss zur Einhaltung der Abschaltbedingungen die Erdverbindung ausreichend niederohmig sein. Dazu ist jeder Baustromverteiler separat zu erden. Um die Schutzmaßnahme dauerhaft sicherzustellen, ist insbesondere bei der Verwendung von Erdspießen auf eine fachgerechte und zuverlässige Ausführung der Erdung zu achten.

4.1.2 Betriebsmittelauswahl zum Netzaufbau

4.1.2.1 Schaltanlagen und Verteiler

Die elektrische Anlage der Baustelle muss durch Schaltgeräte freigeschaltet werden können. Die Schaltgeräte müssen betriebsmäßig so ausgelegt sein, dass alle aktiven Leiter gleichzeitig geschaltet werden.

Schaltanlagen und Verteiler dürfen auf Baustellen nur betrieben werden, wenn sie mindestens die Schutzart IP 43 aufweisen.

Baustromverteiler müssen den Forderungen der VDE 0660-501 entsprechen und mindestens die Schutzart IP 44 aufweisen. Jeder Baustromverteiler mit mindestens einem Anschlusspunkt muss eine zentrale Einrichtung zum Trennen haben, die während des Betriebes jederzeit frei zugänglich sein muss. Eine Einrichtung zum Trennen kann auch eine zentrale Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) sein.

Bei extremen Temperaturen sind nur Betriebsmittel zu verwenden, die hierfür geeignet sind. Schaltgeräte, z.B. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), müssen für Temperaturen bis -25 °C geeignet sein, wenn mit Temperaturen unter -5 °C gerechnet werden muss.

4.1.2.2 Leitungen

Als bewegliche Leitungen sind nur mehradrige Leitungen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F zu verwenden (H07BQ-F eingeschränkt beständig gegenüber thermischer Einwirkung von außen, z.B. bei Schweißarbeiten). Bei besonders hoher mechanischer Beanspruchung sind Leitungen der Bauart NSSHöu einzusetzen.

An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen, z.B.

Abb. 5 Kabelbrücke aus hoch belastbarem Material

Für die Verlegung von nicht flexiblen Kabeln ist VDE 0100-520 zu beachten.

4.2 Schutzmaßnahmen vor dem Anschlusspunkt

In allen Stromkreisen muss eine Schutzmaßnahme nach VDE 0100-410 angewendet werden.

Generell wird beim Einsatz handgeführter elektrischer Verbrauchsmittel unabhängig vom Bemessungsstrom empfohlen, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem BemessungsdifferenzstromIΔn ≤ 30 ma zu verwenden, da diese Schutzeinrichtungen in bewährter Weise einen zuverlässigen Personenschutz bieten.

Je nach Anwendungsfall und elektrischem Verbrauchsmittel sind entweder pulsstromsensitive (Typ a oder F) oder allstromsensitive (Typ B oder B+) Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) einzusetzen.

Ableitströme können die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zur Auslösung bringen. Aus diesem Grund ist bei der Auswahl der Betriebsmittel darauf zu achten, dass diese möglichst geringe Ableitströme verursachen.

4.2.1 Stromkreise ohne Steckdosen

Stromkreise mit BemessungsstromIn ≤ AC 32 a mit fest angeschlossenen handgeführten elektrischen Verbrauchsmitteln müssen über Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem BemessungsdifferenzstromIΔn ≤ 30 ma betrieben werden.

4.2.2 Stromkreise mit Steckdosen

Für diese Stromkreise sind die folgenden Schutzmaßnahmen anzuwenden:

4.2.3 Weitere Schutzmaßnahmen

Außer den aufgezeigten Maßnahmen sind noch folgende Schutzmaßnahmen möglich:

4.2.4 Schutzmaßnahmen beim Einsatz frequenzgesteuerter Betriebsmittel

Zur Erhaltung der Schutzmaßnahme muss sich der Betreiber vor dem Anschließen frequenzgesteuerter Betriebsmittel vergewissern, dass die vorgeschalteten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) für das Betriebsmittel geeignet sind;

Hinweise können aus der Betriebsanleitung entnommen werden. Daher sollte der Betreiber frequenzgesteuerte Betriebsmittel deutlich kennzeichnen.

Abb. 6 Beispiel für die Kennzeichnung eines frequenzgesteuerten Krans, hier Anschlussschrank mit Frequenzumrichter (FU)

Frequenzgesteuerte Betriebsmittel verursachen aufgrund von EMV-Maßnahmen betriebsbedingte Ableitströme, die über den Schutzleiter abfließen. Die Ableitströme können die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zur Auslösung bringen. Aus diesem Grund ist bei der Auswahl der Betriebsmittel darauf zu achten, dass diese möglichst geringe Ableitströme (weniger als 40 % des Bemessungsfehlerstromes) verursachen.

Um im Falle einer Unterbrechung des Schutzleiters eine Gefährdung zu minimieren, ist es erforderlich, erdungsunterstützende Maßnahmen zu treffen, z.B. zusätzliche Erdungsspieße an den Betriebsmitteln oder an den Baustromverteilern.

4.2.4.1 Mehrphasig betriebene elektrische Betriebsmittel mit Frequenzumrichtern

Diese Betriebsmittel, z.B. Krane, Aufzüge, Schweißumformer, können folgende Fehlerströme erzeugen:

Deshalb dürfen diese elektrischen Betriebsmittel hinter einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) vom Typ a oder F nicht betrieben werden. Der Schutz im Fehlerfall kann nur sichergestellt werden durch

4.2.4.2 Einphasig betriebene elektrische Betriebsmittel mit Frequenzumrichtern

Diese Betriebsmittel, z.B. Rüttler, Bohrhämmer, können neben Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz auch nieder- und höherfrequente Wechselfehlerströme aufweisen, die von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs a nicht ausreichend empfindlich erkannt werden. Unter der Voraussetzung, dass keine glatten Gleichfehlerströme entstehen können, werden in diesen Fällen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typs F empfohlen.

Hinweis: Für Betriebsmittel mit Phasenanschnittsteuerung ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) des Typs a ausreichend.

Genormte Symbole auf Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)

Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), Typ Symbol
A
F
B
B+


Abb. 7 4-polige Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs); Erklärung der Symbole siehe Anhang 1

4.2.5 Steckdosen in einer bestehenden Installation

4.2.5.1 Steckdose mit unbekannter Schutzmaßnahme

Um die in Abschnitt 3.2 genannten Steckdosen einer Gebäudeinstallation nutzen zu können, ist ein zusätzlicher Schutz erforderlich. Dieser kann durch eine ortsveränderliche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD nach VDE 0661) realisiert werden, die nachfolgende Anforderungen erfüllt:

Außerdem muss diese Schutzeinrichtung folgende ergänzende Funktionen aufweisen:

Diese ortsveränderliche Schutzeinrichtung kann über eine genormte Steckvorrichtung zwischen ein Betriebsmittel und eine Steckdose geschaltet werden oder in Betriebsmitteln, z.B. Leitungsroller, integriert sein.

In ungeerdeten Netzen, z.B. hinter Stromerzeugern, lässt sich diese Schutzeinrichtung nicht in Betrieb nehmen, da sie sich nicht einschalten lässt.

Als weitere wirksame Schutzmaßnahme ist der Einsatz eines Trenntransformators zum Betrieb eines einzelnen Verbrauchsmittels möglich.

Kleinstbaustromverteiler werden im Gegensatz zu früheren Ausgaben dieser Information nicht mehr erwähnt. Sie spiegeln nicht den Stand der Technik wieder und sind in der praktischen Anwendung nur noch selten zu finden.

4.2.5.2 Geprüfte Steckdose ohne Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

Die Steckdose muss nachweislich frei von Installationsfehlern sein.

Die Schutzmaßnahmen müssen bekannt und die Prüfungen nach Abschnitt 4.3 nachgewiesen sein.

Abb. 8 Mobiler Verteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD), Leitungsschutzschaltern und mehreren Steckdosen

Der Anwender muss hinter einer solchen Steckdose in jedem Fall eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) entsprechend den Festlegungen der Abschnitte 4.2.2 und 4.2.4 einsetzen.

4.2.5.3 Geprüfte Steckdose mit geeigneter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

Die Steckdose muss nachweislich frei von Installationsfehlern sein.

Die Schutzmaßnahmen müssen bekannt und die Prüfungen nach Abschnitt 4.3 nachgewiesen sein.

Eine geeignete Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) muss die Anforderungen nach den Abschnitten 4.2.2 und 4.2.4 erfüllen.

Unter diesen Voraussetzungen darf die Steckdose direkt als Anschlusspunkt genutzt werden.

Abb. 9 Stationärer Verteiler mit zugewiesenen, geprüften Steckdosen und geeigneter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD)

4.3 Prüfungen

Jede elektrische Anlage muss vor Inbetriebnahme, nach Änderung und nach Instandsetzung sowie in angemessenen Zeitabständen von einer Elektrofachkraft geprüft werden (§ 5 BGV A3 oder § 5 GUV-V A3). Die Prüfungen sind zu dokumentieren.

Inbetriebnahmeprüfung

Die Inbetriebnahmeprüfung ist entsprechend der in VDE 0100-600 festgelegten Maßnahmen durchzuführen.

Wiederholungsprüfungen

Die Häufigkeit der Wiederholungsprüfungen richtet sich nach den Festlegungen in der Gefährdungsbeurteilung, der Umfang nach den Festlegungen in VDE 0105-100.

Abb. 10 Inbetriebnahmeprüfung eines Baustromverteilers nach VDE 0100-600

5 Betriebsmittel und nichtstationäre elektrische Anlagen

5.1 Auswahl elektrischer Betriebsmittel

5.1.1 Leitungen

Bewegliche Leitungen (Ausnahme für Geräteanschlussleitungen siehe Abschnitte 5.1.4 bis 5.1.6) müssen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F sein (H07BQ-F eingeschränkt beständig gegenüber thermischer Einwirkung von außen, z.B. bei Schweißarbeiten).

Bei besonderen Anforderungen sind Leitungen von höherwertiger Bauart, z.B. NSSHöu, zu verwenden. Zusätzlich zu den hier aufgestellten Forderungen kann im Einzelfall, z.B. im Tunnelbau, die Forderung erhoben werden, halogenfreies Leitungsmaterial mit oder ohne definiertem Funktionserhalt einzusetzen, z.B. E30 ... E90.

An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie zu schützen (vergleiche Abschnitt 4.1.2.2).

5.1.2 Leitungsroller

Leitungsroller sind für den Einsatz unter rauen Umgebungsbedingungen auf Bau- und Montagestellen geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach DIN EN 61242 (VDE 0620-300) oder DIN EN 61316 (VDE 0623-100) gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:



Wenn Betriebsmittel mit einer elektrischen Leistung von zusammen mehr als 1.000 W (Herstellerangaben beachten) angeschlossen werden, ist der Leitungsroller im abgewickelten Zustand zu benutzen.

Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage (aufrecht auf Tragegestell stehend) zu betreiben.

Abb. 11 Geeigneter Leitungsroller für den Einsatz auf Bau- und Montagestellen mit isoliertem Griff und Trommel aus Isolierstoff

Abb. 12 Typschild eines Leitungsrollers mit notwendigen Angaben

5.1.3 Schutzverteiler

Schutzverteiler sind eine Kombination aus einer ortsveränderlichen Schutzeinrichtung (PRCD mit erweitertem Schutzumfang) nach 4.2.5.1 und Steckdosen in einem Gehäuse. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:

Abb. 13 Schutzverteiler mit vier Steckdosen

5.1.4 Installationsmaterial

Installationsmaterial, z.B. Schalter, Steckvorrichtungen, muss während des Betriebes mindestens die Schutzart IP X4 erfüllen. Die vom Hersteller vorgesehene Einbaulage bzw. Verwendung ist zu beachten.

Die Gehäuse von Steckvorrichtungen müssen aus Isolierstoff bestehen und eine ausreichende mechanische und thermische Beständigkeit aufweisen.

5.1.5 Handgeführte Elektrowerkzeuge und vergleichbare Arbeitsmittel

Diese müssen mindestens der Schutzart IP 2X entsprechen und mit einer Netzanschlussleitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F ausgestattet sein.

Bis zu einer Leitungslänge von 4 m ist als Netzanschlussleitung auch Typ H05RN-F oder H05BQ-F zulässig, soweit nicht die zutreffende Gerätenorm die Bauart H07RN-F fordert.

Abb. 14 Mauernutfräse mit Staubabsaugung

Bei besonderen Umgebungsbedingungen müssen geeignete zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, oder die Arbeiten sind einzustellen. Besondere Umgebungsbedingungen sind z.B. Nässe oder leitfähiger Staub. Zusätzliche Maßnahmen sind z.B. Wetterschutz, Abdeckungen und Schutzhauben.

Bei besonderen Betriebsbedingungen sind vor Arbeitsbeginn ergänzende Schutzmaßnahmen zu treffen. Besondere Betriebsbedingungen sind z.B. gegeben beim Nasskernbohren oder beim Nassschleifen. Ergänzende Schutzmaßnahmen können z.B. die Verwendung von Schutzkleinspannung oder Schutztrennung sein.

5.1.6 Leuchten

Leuchten müssen VDE 0711-1 entsprechen und zusätzlich folgenden Anforderungen genügen:

5.1.6.1 Besondere Anforderungen für Bodenleuchten

Leuchten, die als Bodenleuchten eingesetzt werden, müssen mindestens in der Schutzart IP 55 ausgeführt sein (für Steckdosen gilt Abschnitt 5.1.4).

5.1.6.2 Besondere Anforderungen für Handleuchten

Handleuchten müssen mindestens in der Schutzart IP 55 ausgeführt sein und den Festlegungen in VDE 0711-2-8 entsprechen.

Handleuchten müssen der Schutzklasse II oder III entsprechen. Körper, Griff und äußere Teile der Fassung müssen aus Isolierstoff bestehen.

Handleuchten müssen mit einem Schutzglas und einem Schutzkorb ausgerüstet sein. Der Schutzkorb kann entfallen, wenn statt des Schutzglases eine bruchfeste Umschließung aus Kunststoff oder vergleichbarem Material vorhanden ist.

Die Leitungseinführung muss über eine ausreichende Zugentlastung und einen Knickschutz verfügen. Die Netzanschlussleitung muss vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F sein. Bis zu einer Leitungslänge von 5 m ist auch H05RN-F oder H05BQ-F zulässig.

Abb. 15 Geeignete Handleuchte in K2-Ausführung (siehe BGI/GUV-I 600)

Abb. 16 Typschild einer Handleuchte mit notwendigen Angaben

5.2 Nichtstationäre Anlagen

Nichtstationäre Anlagen, z.B. Beleuchtungsanlagen, sind entsprechend den zutreffenden Teilen der Normenreihe VDE 0100 zu errichten und nach VDE 0100-600 zu prüfen.

5.3 Prüfungen

5.3.1 Durchführung und Prüffristen

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Hinweise zur Organisation, Auswahl des Prüfpersonals und Dokumentation der Prüfungen sind in BGI/GUV-I 5190 enthalten.

Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird in BGI/GUV-I 5090 beschrieben.

Nach § 10 BetrSichV muss die Prüfung von einer befähigten Person (siehe TRBS 1203) durchgeführt werden. Die Prüffristen sind vom Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Die im Folgenden angegebenen Prüffristen gelten als in der Praxis bewährt und sind als Empfehlung zu betrachten.

  1. Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind jährlich zu prüfen.
  2. Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) bei nichtstationären Anlagen sind mindestens einmal im Monat auf Wirksamkeit zu prüfen.
  3. Zusätzlich zu 2) muss arbeitstäglich eine Prüfung auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung durchgeführt werden. Die Prüfung darf durch einen eingewiesenen Benutzer durchgeführt werden und sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen.
  4. Für Isolationsüberwachungseinrichtungen gelten die Prüffristen nach 1) bis 3).
  5. Für die Prüffrist ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gilt ein Richtwert von drei Monaten. Sie ist jedoch den jeweiligen Beanspruchungen anzupassen. Bei besonders hohen Beanspruchungen, z.B. Schleifen von Metallen, Verwendung in Bereichen mit leitfähigen Stäuben, muss die Frist deutlich verkürzt werden, gegebenenfalls auf wöchentlich oder täglich.
  6. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen durch den Benutzer vor jeder Benutzung einer Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel unterzogen werden.

Abb. 17 Beispiel für eine Prüfbanderole zur Befestigung an einer Leitung

5.3.2 Prüfnachweis

Das Ergebnis der Prüfungen nach Abschnitt 5.3.1 Nr. 1), 2) und 5) ist nach § 11 der BetrSichV zu dokumentieren.

Zusätzlich wird empfohlen, die geprüften und als mängelfrei beurteilten Betriebsmittel zu kennzeichnen, z.B. mit einer Prüfplakette oder Banderole.

.

Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln Anhang 1


GS-Prüfzeichen, z.B. DGUV Test Nicht zur direkten Befestigung auf normalentflammbaren Oberflächen geeignete Leuchten (nur zur Befestigung auf nicht brennbaren Oberflächen geeignet)
Leuchte mit begrenzter Oberflächentemperatur nach DIN EN 60598-2-24 (VDE 0711-2-24)
EG-Konformitätszeichen (CE-Kennzeichnung) Gleichspannungsversorgung
Prüfzeichen des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitutes Wechselspannungsversorgung
VDE-Harmonisierungskennzeichen für Kabel und Leitungen Wechselspannungs- und Gleichspannungsversorgung
Gefährliche elektrische Spannung RCD vom Typ a zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz
Doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzklasse II)
Schutzkleinspannung (Schutzklasse III) RCD vom Typ F zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz und bei Fehlerströmen mit Mischfrequenzen abweichend von der Netzfrequenz
Sicherheitstransformator
Trenntransformator RCD vom Typ B zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis mindestens 1 kHz
Leuchten für rauen Betrieb
Steckvorrichtung für erschwerte Bedingungen RCD vom Typ B+ für den gehobenen vorbeugenden Brandschutz zum Schutz bei Wechsel- und Pulsfehlerströmen der Netzfrequenz sowie glatten Gleich- und Wechselfehlerströmen bis 20 kHz
Schutzleiteranschluss
Explosionsschutzkennzeichnung (ATEX-Richtlinie) RCD zum Einsatz bei tiefen Temperaturen


.

Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) Anhang 2


Schutzart Kennziffer des Schutzgrades Symbol nach VDE 0713- 1 (angenähert)
Schutz gegen Fremdkörper und Staub Fremdkörper > 50 mm IP 1X
Fremdkörper > 12 mm IP 2X
Fremdkörper > 2,5 mm IP 3X
Fremdkörper > 1,0 mm IP 4X
keine Staubablagerung IP 5X
Kein Staubeintritt IP 6X
Schutz gegen Nässe Tropfwasser senkrecht IP X1
Tropfwasser schräg IP X2
Sprühwasser IP X3
Spritzwasser IP X4
Strahlwasser IP X5
starkes Strahlwasser IP X6
zeitweiliges Untertauchen (Wasserdicht) IP X7
dauerndes Untertauchen (Druckwasserdicht) (... m Tauchtiefe) IP X8


.

Kurzzeichen für Leitungen Anhang 3


Tabelle 1: Kurzzeichen für harmonisierte Leitungen

Tabelle 2: Beispiele für Leitungsbauarten

harmonisiert Leitung bisher
H05V-U
H05V-K
PVC-Verdrahtungsleitung NYFa NYFAF
H07V-U
H07V-K
PVC-Aderleitung NYa NYAF
H03VV-F H03VVH2-F Leichte Kunststoffschlauchleitung NYLHY
H05VV-F mittlere Kunststoffschlauchleitung NYMHY
H05RR-F mittlere Gummischlauchleitung NLH
H05RN-F mittlere Gummischlauchleitung NMH
H07RN-F schwere Gummischlauchleitung NMHöu
H07BQ-F EPR-isolierte Schlauchleitung mit Polyurethan-Mantel NGM11YÖ
H03VH -Y leichte Zwillingsleitung NLYZ
H03VH-H Zwillingsleitung NYZ
H03RT-F Gummiaderschnur NSA

*) U0 Effektivwert der Spannung zwischen Außenleiter und Erde
U Effektivwert der Spannung zwischen Außenleiter und Außenleiter

Tabelle 3: Farbkennzeichnung der Leiter

Aderzahl mit Schutzleiter ohne Schutzleiter
2 gnge/sw sw/hbl
3 gnge/br/hbla) sw/hbl/br
4 gnge/sw/hbl/br sw/hbl/br/sw
5 gnge/sw/hbl/br/sw sw/hbl/br/sw/sw
gnge = grüngelb = Schutzleiter br = braun = Außenleiter
hbl = hellblau = Neutralleiter sw = schwarz = Außenleiter

Tabelle 4: Kabel und Leitungen ohne grüngelbe Ader

Anzahl der
Adern
Farben der Adernb)
2 Blau Braun
3 - Braun Schwarz Grau
3c) Blau Braun Schwarz
4 Blau Braun Schwarz Grau
5 Blau Braun Schwarz Grau Schwarz


Tabelle 5
: Kabel und Leitungen mit grüngelber Ader

Anzahl der Adern Farben der Adernb)
Schutzleiter Aktive Leiter
3 Grün-Gelb Blau Braun
4 Grün-Gelb - Braun Schwarz Grau
4c) Grün-Gelb Blau Braun Schwarz
5 Grün-Gelb Blau Braun Schwarz Grau
a) Gilt für bewegliche Leitungen. Bei Leitungen für feste Verlegung gilt gnge/sw/hbl
b) Blanke konzentrische Leiter, wie metallene Mäntel, Armierungen und Schirme, werden in diese Tabelle nicht als Leiter betrachtet. Ein konzentrischer Leiter ist durch seine Anordnung gekennzeichnet und braucht nicht durch Farben gekennzeichnet zu werden.
c) Nur für bestimmte Anwendungen


.

Vorschriften und Regeln Anhang 4


Nachstehend sind die insbesondere zu beachtenden einschlägigen Vorschriften, Regeln und Informationen zusammengestellt.

1. Gesetze, Verordnungen

Betriebssicherheitsverordnung ( BetrSichV)

2. Technische Regeln für Betriebssicherheit ( TRBS)

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"

TRBS 1203 "Befähigte Personen"

3. Vorschriften, Regeln und Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Vorschriften

"Grundsätze der Prävention" (BGV/GUV-V A1)

"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3 oder GUV-V A3)

Informationen

"Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (BGI 594),

"Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" (BGI/GUV-I 600),

"Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" (BGI 867),

"Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Praxistipps für den Prüfer" (BGI/GUV-I 5090),

"Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer" (BGI/GUV-I 5190),

Grundsätze

"Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Leitungsrollern für Bau- und Montagestellen" (GS-ET-35)

4. Normen/VDE-Bestimmungen

Bezugsquelle:
Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bzw.
VDE-Verlag, Bismarckstraße 33, 10625 Berlin

DIN VDE 0100 (VDE 0100)
Normenreihe

DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200)
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 200: Begriffe

DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410 )
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen - Schutz gegen elektrischen Schlag

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520 )
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen

DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600)
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 6: Prüfungen

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100 )
Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen

DIN EN 60529 (VDE 0470-1)
Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)

DIN EN 61242 (VDE 0620-300)
Elektrisches Installationsmaterial - Leitungsroller für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke

DIN EN 61316 (VDE 0623-100)
Leitungsroller für industrielle Anwendung

DIN EN 60439-4 (VDE 0660-501)
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Teil 4: Besondere Anforderungen an Baustromverteiler

DIN VDE 0661 (VDE 0661)
Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen zur Schutzpegelerhöhung für NennwechselspannungUn = 230 V, NennstromIn = 16 A, NenndifferenzstromIΔn = 30 mA

DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1)
Leuchten - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

DIN EN 60598-2-8 (VDE 0711-2-8)
Leuchten - Teil 2-8: Besondere Anforderungen - Handleuchten

DIN EN 60898-2-24 (VDE 0711-2-24)
Leuchten - Teil 2: Besondere Anforderungen - Hauptabschnitt 24: Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur

DIN VDE 0713-1 (VDE 0713-1)
Zubehör für Leuchtröhrenanlagen über 1000 V - Allgemeine Bestimmung

ENDE

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