Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I

BGI 689 / DGUV Information 208-015
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Bedienung von Hebebühnen

Lastaufnahme

Bild 1: Lastverteilung - Schwerer Teil des Fahrzeugs sollte auf die kurzen Tragarme aufgenommen werden

Bild 2: Formschlüssige Verbindung des Schiebestücks mit dem Tragarm

Bild 3: Griffige Gummiauflage am Aufnahmeteller

Bild 4: Gelenkarmsicherung

Bild 5: Hier ist das Lastaufnahmemittel an dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufnahmepunkt angesetzt

Steuerplatz und Steuerorgane

Bild 6: Steuerorgane

Triebwerk

Quetschgefahr

Bild 7: Fußfreiraum - Mindestabmessungen in mm

Wartung und Pflege

Prüfung

Unterweisung

Schriften