Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I
BGI 689 / DGUV Information 208-015
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Bild 1: Lastverteilung - Schwerer Teil des Fahrzeugs sollte auf die kurzen Tragarme aufgenommen werden
Bild 2: Formschlüssige Verbindung des Schiebestücks mit dem Tragarm
Bild 3: Griffige Gummiauflage am Aufnahmeteller
Bild 4: Gelenkarmsicherung
Bild 5: Hier ist das Lastaufnahmemittel an dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufnahmepunkt angesetzt
Bild 6: Steuerorgane
Bild 7: Fußfreiraum - Mindestabmessungen in mm