Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI, DGUV-I

BGI 694 / DGUV-I 208-016
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Vorbemerkung

1 An wen wendet sich diese Handlungsanleitung?

2 Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?

3 Was sollte der Unternehmer bei der Bereitstellung von Leitern und Tritten einschließlich des Zubehörs berücksichtigen?

3.1 Nach welchen Kriterien sind Leitern und Tritte auszuwählen?

3.1.1 Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?

3.1.2 Welche Größe wird benötigt?

3.1.3 Aus welchem Werkstoff soll der Aufstieg sein?

3.2 Wie viele Aufstiege sind bereitzustellen?

4 Was ist bei der Unterweisung der Beschäftigten zu beachten?

5 Was ist beim Umgang mit Leitern und Tritten zu beachten?

5.1 Allgemeines

5.2 Bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung

5.3 Bauartunabhängige Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung

5.4 Transport und Lagerung von Leitern und Tritten

6 Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?

7 Und wenn Leitern und Tritte Schäden aufweisen?

Anhang 1 - Vorschriften und Regeln

Anhang 2