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BGI 790-012 / DGUV Information 213-712 - Wolfram-Inertgas-Schweißen (WIG-Schweißen)
BG/ BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)
(Ausgabe 01/2006)
vergleiche TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Vorbemerkung
BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung werden von
in Abstimmung mit den Ländern und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz (BAuA) herausgegeben. Sie haben das Ziel, den Unternehmen eine Hilfe für den auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bezogenen Teil der Gefährdungsbeurteilung zu geben und werden als BG-Informationen in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften unter der Bestellnummer BGI 790-001 ff. aufgenommen.
Diese BG/BGIA-Empfehlungen wurden erarbeitet in Zusammenarbeit zwischen
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese BG/BGIA-Empfehlungen beziehen sich auf die Anwendung des Wolfram-Inertgas-Schweißverfahrens (WIG-Schweißen).
Sollten im gleichen Arbeitsbereich weitere Schweißverfahren zur Anwendung kommen bzw. Emissionen aus benachbarten Arbeitsbereichen auftreten, ist zu prüfen, ob weitere Ermittlungen zur Gefährdungsbeurteilung, z.B. Messungen, erforderlich sind.
1.2 Diese BG/BGIA-Empfehlungen finden keine Anwendung auf
Siehe BG-Regel "Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen (BGR 117-1) und BG-Information "Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG)" (BGI 746).
Als Hilfe für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung werden Schutzmaßnahmen für WIG-Schweißarbeiten empfohlen. Bei Anwendung dieser Schutzmaßnahmen werden die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten.
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser BG-Information werden folgende Begriffe bestimmt:
Siehe BGIa - Handbuch Sicherheitstechnisches Informations- und Arbeitsblatt 510215 "Mobile Schweißrauchabsauggeräte - Positivliste".
3 Arbeitsverfahren/ Tätigkeit
Beim WIG-Schweißen werden als Schutzgase in der Regel Argon, Helium oder Mischgase dieser beiden eingesetzt. Das WIGSchweißverfahren kann ohne Schweißzusatz (Schmelzschweißen) oder mit Zusatzwerkstoff durchgeführt werden. Die Zufuhr des Zusatzwerkstoffes geschieht in der Regel von Hand. Mit diesem Schweißverfahren lassen sich viele Nahtformen in allen Positionen herstellen. Zur Anwendung kommt Gleich- oder Wechselstrom. Die schweißbaren Werkstückdicken reichen bei Stahl bis ca. 4 mm und bei Aluminium bis ca. 5 mm.
Auf Grund der geringen Rauchentwicklung kann das WIG- Schweißen bezüglich des Schweißrauches als "emissionsarmes" Schweißverfahren bezeichnet werden. Andererseits wird durch die geringe Schweißrauchentwicklung die Bildung von Ozon, insbesondere beim Schweißen von Aluminium, begünstigt.
4 Gefahrstoffexposition
(Stand: 12.07.2019)
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