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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI 5001 - Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI)

(Ausgabe 2008)



(zurückgezogen, nur zur Information)

Redaktioneller Hinweis: Der Print-Version der VBG ist eine CD-ROM mit Arbeitshilfen beigefügt.

Orientierungssystem

Präventive Gestaltung des Arbeitssystems Büro

Die Inhalte der Broschüre und der CD-ROM orientieren sich an der präventiven Gestaltung des Arbeitssystems Büro. Die einzelnen Elemente des Arbeitssystems im Büro sind in der Broschüre farblich gekennzeichnet. Das hilft Ihnen, sich einfach und schnell zu orientieren.

Service-Angebot der VBG

Die Berater der Prävention unterstützen Sie professionell bei Ihrer Büroraumplanung.

Sie erhalten Hilfen zu folgenden Fragen:

Dieser Service ist für Mitgliedsunternehmen der VBG im Mitgliedsbeitragenthalten.


Leitfaden für die Gestaltung des Arbeitssystems Büro

Im Kapitel 2 finden Sie den Leitfaden für ein qualitativ hochwertiges, sicheres und gesundes Arbeitssystem Büro. Der Leitfaden beschreibt die Möglichkeiten und den Rahmen einer präventiven Gestaltung der Büroarbeit. Er ist entsprechend der Elemente des Arbeitssystems Büros gegliedert:

Neben den Informationen im Kapitel 2 finden Sie die Praxishilfen "Büro", die es Ihnen ermöglichen, die Anforderungen einfacher, direkter und schneller in die Praxis umzusetzen. Diese Praxishilfen und Instrumente finden Sie

Im Informationsteil (Kapitel 2) finden Sie auch jeweils Hinweise auf weiterführende und vertiefende Informationen der VBG zu den einzelnen Themenbereichen.

Vorbemerkung

Büroarbeitsplätze gibt es fast in jedem Unternehmen. Erfolgreiche Büroarbeit nutzt die vorhandenen Ressourcen möglichst effektiv und effizient. Die Praxis guter Unternehmen zeigt, dass erfolgreiche Leistungen auch im Büro das Ergebnis vorausschauend und vorsorgend gestalteter Arbeit sind. Sicherheit, Gesundheit und Qualität sind in diesen Unternehmen Kriterien für Erfolg in der Büroarbeit.

Im Büro ist die Summe der belastenden "kleinen Dinge" der große Produktivitäts-Killer: das schlechte Raumklima, die ungeeignete Software, die nicht ergonomisch angeordneten Arbeitsmittel, fehlende Informationen, mangelhafte Motivation und Anerkennung. Die Qualität des gesamten Arbeitssystems entscheidet darüber, ob produktiv im Büro gearbeitet wird.

In dieser BGI finden Sie Praxishilfen für eine vorausschauende - also präventive - Arbeitsgestaltung Ihrer Büroarbeit. Die Praxishilfen

Die vorliegende Broschüre und die CD-ROM richten sich an Unternehmer und Führungskräfte von Unternehmen mit Büroarbeitsplätzen. Sie fassen Beispiele guter Praxis sowie die Anforderungen aus Gesetzen und Vorschriften für eine präventiv gestaltete Büroarbeit zusammen.

Diese BGI und die CD-ROM folgen dem gleichen Aufbau und der gleichen Systematik wie die Branchenleitfäden mit CD-ROM für die einzelnen Branchen- zum Beispiel Zeitarbeit, Wach- und Sicherungsdienste. Die Informationen und Praxishilfen können deswegen direkt für die Gestaltung des Arbeitssystems Büro dieser verschiedenen Branchen genutzt werden.

Das in dieser Broschüre vermittelte Praxiswissen entspricht auch dem Erkenntnisstand der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Sie unterstützt daher die Umsetzungsaktivitäten der VBG.

Für Verbesserungsvorschläge und Anregungen für diese Broschüre "Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich" sind wir Ihnen dankbar.

Die VBG ist Partner des Initiativkreises "Neue Qualität der Büroarbeit" (INQA-Büro).

www.inqabuero.de

1 Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich

1.1 Ein leistungsfähiges Arbeitssystem

Gute Praxisbeispiele und arbeitswissenschaftliche Untersuchungen über Büroarbeiten zeigen, dass Unternehmen auch in der Büroarbeiterfolgreich sind, wenn sie alle Prozesse des Arbeitssystems Büro vorausschauend und vorsorgend planen und organisieren. Mit Sicherheit macht derjenige etwas falsch, der erst reagiert, wenn die Kunden reklamieren, der eine hohe Fehlerquote der Arbeiten toleriert, bei dem es viele Störungen durch Mängel der Software und anderer Arbeitsmittel gibt, dessen Beschäftigte nicht produktiv und motiviert arbeiten oder häufig fehlen. Wer nur Reparaturmanagement betreibt und erst zu handeln beginnt, wenn das "Kind im Brunnen liegt", vermindert die Leistungsbereitschaft, produziert unnötige Kosten und kann auf Dauer auch in der Büroarbeit nicht erfolgreich sein.

Erfolgreiche Unternehmen zeigen den Weg: Sie gestalten alle Bestandteile des Arbeitssystems der Büroarbeit:

Abbildung 1


Erst das Zusammenspiel aller Wirkfaktoren eines präventiv gestalteten Arbeitssystems in jeder einzelnen Entscheidung und Handlung im Büroermöglicht einen qualitativ hochwertigen und damit erfolgreichen Wertschöpfungsprozess. Präventive Arbeitsgestaltung fördert Störungs-, Fehler- und Unfallfreiheit. Sie ermöglicht eine rechtssichere Organisation und fördert die Leistungsfähigkeit und bereitschaft der Beschäftigten (Abbildung 1).

1.2 Die Büroarbeit kontinuierlich verbessern

Die präventive Gestaltung der Büroarbeit zielt auf einen möglichst optimalen Wertschöpfungsprozess. Dies bedeutet,

Für die präventive Gestaltung der Büroarbeit stellt die VBG die Praxishilfe "Büroarbeit verbessern - Beurteilung der Arbeitsbedingungen" zur Verfügung, mit der Sie die Büroarbeit in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess analysieren und beeinflussen können (Abbildung 2). Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3

Abbildung 2

Die Praxishilfe "Büroarbeit verbessern - Beurteilung der Arbeitsbedingungen" entspricht den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes5), der Bildschirmarbeitsverordnung  (§ 3) und der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 "Grundsätze der Prävention" (§ 3). Danach müssen die Unternehmen die Gefährdungen und Belastungen im Büro analysieren und entsprechende Maßnahmen festlegen. Wenn Sie die Praxishilfe "Büroarbeit verbessern - Beurteilung der Arbeitsbedingungen" verwenden und die Ergebnisse dokumentieren, dann nutzen Sie nicht nur ein Instrument zur Verbesserung Ihrer Arbeitsprozesse, sondern Sie kommen gleichzeitig auch Ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Erstellung und Dokumentation einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach.

2 Leitfaden für die Gestaltung der Büroarbeit

2.1 Die Menschen aktivieren und die Büroprozesse optimal organisieren

Voraussetzungen für erfolgreiche Arbeit im Büro sind die Leistungsbereitschaft der Beschäftigten und das optimale Zusammenspiel aller Beteiligten. Erst eine gute Organisation, ein Einsatz der Beschäftigten entsprechend ihrer Leistungen und Qualifikationen und ein aktivierendes Betriebsklima ermöglichen eine produktive Nutzung aller Ressourcen im Arbeitsprozess. Wesentliche Voraussetzungen dafür sind eine präventive Gestaltung dieser Prozesse und eine gute Organisation des Arbeitsschutzes im Büro, die unter anderem folgende Aspekte umfasst:

Prozessschritte einer präventiven Gestaltung und Organisation der Büroarbeit Praxishilfen in dieser Broschüre Weiterführende VBG-
Informationen
2.1.1 Klare Zielsetzungen
  • Das Ziel des sicheren, gesunden und qualitätsbewussten Arbeitens in die Leitlinien oder andere allgemeine Vereinbarungen im Unternehmen aufnehmen.
Unsere Unternehmensziele  
  • In Mitarbeitergesprächen, Teambesprechungen und anderen vergleichbaren Anlässen regelmäßig darauf hinweisen, dass qualitätsbewusstes, sicheres und gesundes Arbeiten zu den Zielen des Unternehmens gehört.
  Arbeitsschutzmanagement für Dienstleister (BGI 5023)
  • Mit der Interessenvertretung oder auf Mitarbeiterversammlungen gemeinsam mit den Beschäftigten vereinbaren, was alle Beteiligten unter sicherem, gesundem und qualitätsbewusstem Arbeiten verstehen und welche Maßnahmen dazu gehören.
   
  • Führungskräften und Beschäftigten verdeutlichen, welche rechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln zum Arbeitsschutz, Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln) gelten, und stellen Sie diese, möglichst im Volltext, zur Verfügung.
Volltexte des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes  
2.1.2 Verantwortungen festlegen und Beschäftigte leistungsgerecht einsetzen
  • Mit Führungskräften und Beschäftigten schriftlich vereinbaren - zum Beispiel in Arbeitsverträgen, Stellen-, Arbeitsbeschreibungen-, welche Aufgaben sie in der präventiven Arbeitsgestaltung haben - zum Beispiel Verpflichtung zu sicherem und gesundem Arbeiten, zur Berücksichtigung der Unterweisungsinhalte und des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes.
Pflichtenübertragung  
  • In alle Arbeitsanweisungen die Anforderungen von Sicherheit und Gesundheitsschutz aufnehmen.
   
  • Die Weisungs- und Entscheidungsbefugnisse der einzelnen Beschäftigten und der Teams eindeutig festlegen.
   
  • Leistungs- und Zeitvorgaben transparent darstellen, mit den Beschäftigten besprechen und möglichst gemeinsam vereinbaren.
   
  • Bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben die individuellen Kompetenzen und Vorstellungen sowie die Erfahrungen und Fähigkeiten der Beschäftigten berücksichtigen. Die Beschäftigten bei der Verteilung der Arbeitsaufgaben beteiligen.
   
  • Die Arbeitsaufgaben so gestalten, dass sie von den Beschäftigten bewältigt werden können und dass die Aufgaben sie nicht über- oder unterfordern. Arbeiten möglichst als "Mischarbeit" organisieren.
   
  • Die Arbeitsaufgaben eindeutig formulieren. Die Führungskräfte sollten sich versichern, dass die Beschäftigten die Aufgaben verstanden haben und dass es keine ungeklärten Überschneidungen mit anderen Arbeitsaufgaben gibt.
   
  • Mit den Beschäftigten Arbeitsablauf, Arbeitstempo und Vorgehen bei der Realisierung der Arbeitsaufgaben vereinbaren.
   
  • Bei mobilen Arbeitsplätzen im Unternehmen - zum Beispiel Desksharing - festlegen und vereinbaren, wie die Arbeitsplätze genutzt werden, wie die Koordination stattfindet und in welchem Zustand die Arbeitsplätze verlassen werden.
   
  • Kurzpausen und Pausen eindeutig festlegen und vereinbaren.
   
  • Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause - zum Beispiel Telearbeit - oder außerhalb arbeiten: Festlegen und gemeinsam vereinbaren, wie die Arbeitszeit zu Hause und unterwegs gestaltet und bewertet wird.
   
2.1.3 Information und Kommunikation
  • Die Informations- und Kommunikationswege festlegen und mit den Beschäftigten vereinbaren.
   
  • Beschäftigte über sicheres, gesundes und sorgfältiges Arbeiten im Büro informieren (unterweisen).
   
  • Den Beschäftigten alle notwendigen Informationen für die Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben geben.
Infoblätter und Unterweisungshilfen/-folien  
  • Führungskräfte und Beschäftigte besprechen regelmäßig die Qualität der Auftragserfüllung und legen gemeinsam erreichbare Qualitätskriterien und Ziele fest.
   
  • Beschäftigten die notwendigen Weiterbildungen ermöglichen. Den Bedarf und die Möglichkeiten mit dem Beschäftigten gemeinsam besprechen und festlegen.
  Aus- und Weiterbildungsangebote der VBG
  • Mit den Beschäftigten vereinbaren, wie mögliche Konflikte und Probleme untereinander und mit Führungskräften zu lösen sind.
   
  • Die notwendigen Betriebsanweisungen erstellen beziehungsweise beschaffen und den Beschäftigten bekannt geben.
Betriebsanweisungen  
  • Organisieren, dass die Daten - zum Beispiel im Intranet, Extranet - klar strukturiert und einfach zugänglich sind und dass die Zugangsberechtigung klar definiert ist.
   
2.1.4 Arbeitsbedingungen analysieren und Maßnahmen festlegen
  • Die Gefährdungen und Belastungen regelmäßig analysieren und beurteilen. Dabei möglichst die Erfahrungen der Beschäftigten berücksichtigen.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3  
  • Verbesserungsmaßnahmen auf Grundlage der festgestellten Probleme festlegen.
   
  • Festlegen, wer für die Durchführung und die Kontrolle der festgelegten Maßnahmen verantwortlich ist.
   
  • Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause - zum Beispiel Telearbeit - oder außerhalb arbeiten: Festlegen und vereinbaren, wie die Arbeit zu Hause und unterwegs analysiert und beurteilt wird und wie Maßnahmen zur Verbesserung umzusetzen sind.
   
2.1.5 Planung und Beschaffung
  • Bei der Planung von Arbeitsstätten Anforderungen zur baulichen Gestaltung schon vor Baubeginn in der Planungsphase berücksichtigen - zum Bei- spiel Raumgestaltung, Raumklima, Flächennutzung, Beleuchtung, Barrierefreiheit, ... - Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt einbeziehen - siehe Kapitel 2.2.
Planungs-Software für Büroräume BGI 5050 "Büroraumplanung"
  • Bei der Planung und Gestaltung der vorhandenen Arbeitsumgebung die Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung berücksichtigen - zum Beispiel Raumgestaltung, Flächennutzung, Beleuchtung, Klima, Lärm - siehe Kapitel 2.2.
  BGI 5012 "Beurteilung des Raumklimas" BGI 856 "Beleuchtung im Büro" BGI 852-4 "Software-Kauf und Pflichtenheft"
  • Sicherstellen, dass nur gebrauchstaugliche Software angeschafft wird - siehe Kapitel 2.3.1.
   
  • Nur technisch einwandfreie Arbeitsmittel an- schaffen - zum Beispiel Bildschirm, Drucker, Tische, Büroarbeitsstühle, Schränke, Leitern. Die Arbeitsmittel sollten gekennzeichnet sein (GS-Zeichen des BG-PRÜFZERT sowie BG-PRÜFZERT-Zeichen).
   
  • Bei der Personaleinsatzplanung die Beschäftigten entsprechend ihren Kompetenzen und ihrer Leistungsfähigkeit einsetzen. Einsatz mit Beschäftigten besprechen und vereinbaren.
  Einkaufsführer der VBG
  • Die Erfahrungen der Beschäftigten bei der Raumgestaltung und Flächennutzung sowie bei der Planung und Beschaffung von Arbeitsmitteln berücksichtigen.
Ich schlage vor  
  • Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause - zum Beispiel Telearbeit - oder außerhalb arbeiten: festlegen und vereinbaren, wie Arbeitsmittel für zu Hause oder unterwegs beschafft werden.
   
2.1.6 Prüfungen und Qualitätssicherung
  • Wirksamkeit der in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen festgelegten Verbesserungsmaßnahmen prüfen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen festlegen.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3  
  • Sicherstellen, dass die Arbeitsmittel in den notwendigen Fristen von befähigten Personen geprüft und gewartet werden - Fristen in den Beurteilungen der Arbeitsbedingungen festlegen.
   
  • Sicherstellen, dass die Gebrauchstauglichkeit der Software geprüft wird.
  INFO-MAP "Software richtig einstellen"
  • In das Controlling- und Bewertungssystem auch alle Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung einbeziehen; eventuell hier auch Beurteilungen der Arbeitsbedingungen nutzen.
   
  • Bei Unternehmen, deren Beschäftigte auch zu Hause - zum Beispiel Telearbeit - oder außerhalb arbeiten:
    festlegen und vereinbaren, wie die Umsetzung der Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung kontrolliert wird.
   
2.1.7 Verbesserungsprozesse ermöglichen und Beschäftigte beteiligen
  • In der Arbeitsgestaltung die Erfahrungen der Beschäftigten mit Problemen, Schwachstellen, unnötigen Belastungen und Störungen für Verbesserungsprozesse nutzen.
Checks für Beschäftigte  
  • Gemeinsam mit den Beschäftigten vereinbaren, welche Möglichkeiten es gibt, Verbesserungsvorschläge einzubringen und wie mit den Vorschlägen verfahren wird. Auch Arbeit zu Hause und unterwegs mit einbeziehen.
Ich schlage vor  
  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung vereinbaren und organisieren, um Leistungseinbußen und Konzentrationsmängeln präventiv zu begegnen.
Selbsttests für Beschäftigte  
2.1.8 Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung und Notfallvorsorge
  • Die vorgeschriebene sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen (informieren Sie sich im Internet: www.vbg.de).
Praxishilfen "Notfallvorsorge"  
  • Die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherstellen; wie zum Beispiel Ersthelfer aus- und weiterbilden, Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen) bereitstellen, Erste-Hilfe-Einrichtungen kennzeichnen und Verbandbuch mit allen Erste-Hilfe-Leistungen führen.
  INFO-MAP "Erste Hilfe + Brandschutz"
  • Die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sicherstellen; wie zum Beispiel die ausreichende Anzahl Feuerlöscher bereitstellen, Brandschutzeinrichtungen kennzeichnen und Aushang zum Brandschutz aufhängen, Flucht- und Rettungswege kennzeichnen und sicherstellen, dass sie freigehalten werden und dass Fluchttüren nicht verstellt werden. Bei großen oder unübersichtlichen Gebäuden Flucht- und Rettungspläne erstellen, gut sichtbar aufhängen und regelmäßig Evakuierungsübungen durchführen.
   
2.1.9 Prozesse dokumentieren
Unter anderem sind folgende Prozesse der Arbeitsgestaltung zu dokumentieren Praxishilfen nutzen und Abschnitt 3 und Checks "Büroarbeitsplatz" und "Bildschirmdarstellung"  
  • Ergebnisse der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen (§ 6 ArbSchG, § 3 BGV A1)
   
  • Durchgeführte Unterweisungen (§ 4 BGV A1)
   
   
   
  • Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung (BGV A2)
   
  • Die notwendigen und durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (zum Beispiel G 37, G 25, G 20) (BGV A4)
   
  • Pflichtenübertragungen (§ 13 BGV A1)
   


2.2 Arbeitsumgebung im Büro leistungsfördernd gestalten

Die Qualität des Arbeitsraumes, das Raumklima, die Beleuchtung und Lärm beeinflussen die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Beschäftigten. Im Folgenden einige Hinweise, wie Sie die Arbeitsumgebung im Büro leistungsfördernd gestalten können.

2.2.1 Raumplanung


- Arbeitsräume sollten so geplant werden, dass die Bearbeitung der Arbeitsaufgaben unterstützt und die Leistungsfähigkeit der Menschen gefördert werden. Die Raumplanung umfasst nicht nur die Raumabmessungen, die Anordnung der Arbeitsplätze, die Flächennutzung und die Verkehrswege, sondern auch das Raumklima, die Beleuchtung, die Farbgebung des Raums und die Lärmeinwirkungen - siehe Kapitel 2.2.2 bis 2.2.6.  
- Bei der Planung von Büroarbeitsräumen sollten die Wechselbeziehungen zwischen Menschen, Arbeitsaufgabe und Raum berücksichtigt werden. Folgende Aspekte sind unter anderem zu beachten:  
   
  • Bedürfnisse des Beschäftigten (Bewegungsräume, Lärm, Klima, Licht, Sehvermögen, Blickrichtung, Körperhaltung, Barrierefreiheit, ...)
BGI 5050 "Büroraumplanung"
   
  • Arbeitsaufgabe und -abläufe (erforderliche Kommunikation, Information, Kooperationsbedarf, Konzentrationserfordernisse, Sehaufgaben, Schichtarbeit, ...)
 
   
  • Soft- und Hardware (Bildschirmanzeigetechnik, Reflexion/Blendung, Anzahl der Bildschirmgeräte, Platz für Rechner/ Drucker und Tastatur, Bewegungsräume am Arbeitsplatz, ...)
 
   
  • Arbeitsplatzanordnung (Nutzung der Arbeitsplätze - Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Desksharing, Art des Raumes - Einpersonenbüro, Kombibüro, Großraumbüro, Anordnung und Variabilität der Arbeitsplätze, Fenster und Beleuchtung, ...)
BGI 856 "Beleuchtung im Büro" BGI 827 "Sonnenschutz im Büro"
   
  • Möblierung (Position der Möbel im Verhältnis zum Arbeitsplatz und zu Arbeitsaufgaben, Reflexionseigenschaften und Farbgebung, Position der Bildschirme am Arbeitsplatz, ...)
VBG- CD-ROM "Möblierung"
   
  • Barrierefreiheit (Zugänge und Bewegungsfreiheit, Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, Erreichbarkeit von sicherheitstechnischen Einrichtungen, ...)
 
   
  • Voraussetzungen des Gebäudes (Architektur des Gebäudes, Geometrie der Räume, elektrische Anlagen, Verkehrswege, Himmelsrichtung, Nachbarbebauung, ...)
 

2.2.2 Arbeitsraum

Raumabmessungen und Luftraum

- An jedem Arbeitsplatz muss die freie unverstellte Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 betragen. Sie soll an keiner Stelle weniger als 1,00 m tief sein. BGI 650 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze"
- In Arbeitsräumen beträgt in der Regel die Fläche je Arbeitsplatz einschließlich allgemein üblicher Möblierung und anteiliger Verkehrsflächen im Mittel nicht weniger als 8 m2 bis 10 m2. In Großraumbüros (mindestens 400 m2) ist die Störwirkung größer als in kleinen Räumen; deswegen beträgt in der Regel die Fläche pro Arbeitsplatz 12 m2 bis 15 m2.  
- Arbeitsräume weisen eine ausreichende Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum auf. Im Allgemeinen sollte die lichte Höhe von 2,50 m an keiner Stelle unterschritten werden. Für Arbeitsräume mit mehr als 50 m2 sind größere Höhen empfehlenswert.  
- Der Luftraum in Arbeitsräumen sollte ausreichend bemessen sein. Bei  
   
  • überwiegend sitzender Tätigkeit werden 12 m3
 
   
  • überwiegend nicht sitzender Tätigkeit 15 m3 empfohlen.
 

Anordnung des Arbeitsplatzes

- Ausreichende Funktionsflächen sind für bautechnische Einrichtungen - zum Beispiel Fenster und Türen -, bewegliche Teile an Arbeitsmitteln und Möbel vorzusehen, um diese ungehindert öffnen zu können. Quetsch-, Scher- und Stoßstellen dürfen nicht entstehen, Sicherheitsabstände vor Möbelauszügen sind erforderlich. BGI 5050 "Büroraumplanung"
- Den Arbeitsplatz mit Blickrichtung parallel zur Hauptfensterfront und nicht zu nah am Fenster aufstellen, um große Leuchtdichteunterschiede zwischen Bildschirmanzeige und Fenster sowie Reflexionen und Spiegelungen der Fenster auf dem Bildschirm zu vermeiden.  
- Bei der Anordnung der Arbeitsplätze darauf achten, dass die Beschäftigten die notwendigen Kommunikationserfordernisse erfüllen können und ihre Privatsphäre gewahrt bleibt. Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3 Check "Büroarbeitsplatz"
Flächennutzung
- Bei der Einrichtung von Arbeitsräumen folgende Aspekte beachten:  
   
  • Alle Randbedingungen betrachten - zum Beispiel Arbeitsaufgaben, Arbeitsabläufe, Kommunikation, Störquellen
 
   
  • Notwendige Flächen ermitteln (siehe linke Spalte Raumabmessungen)
 
   
  • Anordnung der einzelnen Arbeitsplätze festlegen
 
   
  • Verkehrswege festlegen
 
   
  • Barrierefreiheit - zum Beispiel Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, Zugänge
 
- Berücksichtigen Sie bei der Einrichtung folgende Flächen:  
   
  • Stellfläche von Möbeln (Grundfläche der Möbel)
BGI 5050 "Büroraumplanung"
   
  • Möbelfunktionsfläche - zum Beispiel Schwenkbereich von Türen oder Auszügen
 
   
  • Benutzerfläche (Fläche für natürliche Bewegungsabläufe des Menschen und für wechselnde Körperhaltungen - Abmessungen siehe oberen Abschnitt Raumabmessungen)
 
   
  • Verkehrswegefläche (Abmessungen siehe Tabelle)
 
   
  • Überlagerung von Flächen (grundsätzlich vermeiden)
 


2.2.3 Verkehrswege

Verkehrswege allgemein

- Verkehrswege müssen freigehalten werden. Außerdem sind Sturz- und Stolperfallen zu vermeiden, um sicheres Gehen und Transportieren zu ermöglichen.  
- Verkehrswege gut sichtbar gegenüber Arbeitsbereichen abgrenzen.  
- Für eine ausreichende Breite der Verkehrswege sorgen; Maß ist abhängig von der Höchstzahl der Benutzer und darf die nachstehenden Maße nicht unterschreiten:  

Breite von Verkehrswegen
- in Abhängigkeit der maximalen Benutzeranzahl -

Bei der Ermittlung der Zahl der Benutzer sind Besucher, Kunden, Schichtwechsel, ... einzubeziehen.
Benutzeranzahl Breite
bis 5 Benutzer 0,80 m
bis 20 Benutzer 0,93 m
bis 100 Benutzer 1,25 m
bis 250 Benutzer 1,75 m
bis 400 Benutzer 2,25 m


- Verbindungsgänge, die ein Beschäftigter zum Erreichen seines Arbeitsplatzes benutzt, sollen mindestens 0,60 m breit sein.  
- Bediengänge - zum Beispiel Zugänge zu Heizungen - sollen mindestens 0,50 m breit sein.  
- Verkehrswege und Fußböden an Arbeitsplätzen müssen eben und rutschhemmend sein, sie dürfen keine Stolperstellen aufweisen. Als Stolperstellen gelten Höhenunterschiede von mehr als 4 mm. Sicherheitsgerechte Gestaltung von Verkehrswegen, Fußböden und Treppen
- Bei Verkabelungen über Verkehrswege sind Kabelbrücken zu verwenden, um die Stolpergefahr zu verringern.  
- Barrierefreiheit berücksichtigen - zum Beispiel Eingänge, Niveauunterschiede, Aufzüge, Treppen.
 
Türen
- Der Abstand von Absätzen oder Treppen vor und hinter Türen muss mindestens 1,00 m betragen und bei aufgeschlagener Tür muss mindestens noch eine Podestbreite von 0,50 m eingehalten werden.  
  Glaseinlagen in Türen müssen aus bruchsicherem Werkstoff bestehen (Drahtspiegelglas ist kein bruchsicherer Werkstoff)  
  Glastüren sind in Augenhöhe zu kennzeichnen - zum Beispiel durch Aufkleber -, um zu verhindern, dass Personen dagegen laufen.
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3
Treppen
- Die Stufenkanten der Treppen müssen deutlich zu erkennen sein.  
- Die Geländer müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Bei einer möglichen Absturzhöhe von mehr als 12,00 m beträgt die Geländerhöhe mindestens 1,10 m.  
- Geländer sind so ausgeführt, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Bei senkrechten Zwischenstäben darf deren lichter Abstand nicht mehr als 0,18 m betragen; ist mit Kindern zu rechnen, nicht mehr als 0,12 m.  
- Handläufe können sicher umfasst werden und weite Kleidung kann sich nicht in das Geländer einfädeln.  


2.2.4 Raumklima


Die Klimafaktoren des Raumes - Temperatur, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung - sollten auf die Arbeitsaufgabe abgestimmt sein. Allgemein gültige Werte für Klimafaktoren lassen sich nur schwer benennen, da das Klima, in dem ein Mensch sich wohl fühlt, von vielen Faktoren wie Geschlecht, Alter, Bekleidung, körperlicher und seelischer Verfassung und dem aktuellen Aktivitätsgrad abhängt. Klima in Bürogebäuden
Als Rahmenwerte gelten unter anderem:  
- Die Raumtemperatur soll für sitzende oder leichte Tätigkeiten in der Regel 20 °C bis 22 °C betragen. Bei hohen Außentemperaturen kann die Raumtemperatur höher sein, sie sollte jedoch stets 6 °C unter der Außentemperatur liegen. Die Raumtemperatur ist die Lufttemperatur in der Mitte eines Raumes und wird in einer Höhe von 0,75 m über dem Fußboden gemessen.  
- Die relative Luftfeuchte in Büroräumen mit Fensterlüftung ergibt sich durch den Luftaustausch. Eine zusätzliche Befeuchtung der Raumluft ist nicht notwendig. Vorhandene raumlufttechnische Anlagen sind so auszulegen, dass die relative Luftfeuchte höchstens 50 Prozent beträgt.  
- Zugluft sollte vermieden werden (Luftgeschwindigkeit sollte 0,10 m/s bis 0,15 m/s nicht überschreiten).
 
Zur Realisierung eines behaglichen Raumklimas sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:  
- Geeignete Sonnenschutzvorrichtungen mit Wärmeschutzfunktion sollten vorhanden sein. BGI 827 "Sonnenschutz im Büro"
- Die Luft in Bürogebäuden soll regelmäßig gewechselt werden. Bei Fensterlüftung ist eine Stoßlüftung zu empfehlen (vollständiges Öffnen der Fenster für 10 bis 15 Minuten, nach Luftwechsel Fenster schließen), mit der ein 0,5- bis 1-facher Luftwechsel je Stunde möglich ist. Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3
- Vorhandene Klimaanlagen sind regelmäßig und fachgerecht zu warten und zu reinigen. Check "Büroarbeitsplatz"

2.2.5 Licht


- Die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke an Bildschirmarbeitsplätzen beträgt mindestens 500 Lux. Für den Umgebungsbereich soll die Beleuchtungsstärke mindestens 300 Lux betragen. BGI 856 "Beleuchtung im Büro"
- Leuchten mit Blendungsbegrenzung einsetzen - zum Beispiel Spiegelraster.  
- Es dürfen keine Blendungen durch Leuchten oder helle Flächen auftreten.  
- Farben und Glanzeigenschaften der Flächen in Räumen so wählen, dass hohe Leuchtdichteunterschiede vermieden werden. BGI 827 "Sonnenschutz im Büro"
- Störenden Tageslichteinfall vermeiden - durch geeignete, verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen zum Blendschutz.  
- Die Beleuchtungsanlage ist von einem Sachkundigen zu planen (Lichtplaner, Elektroplaner). Er legt auch den Wartungsplan der Beleuchtungsanlage fest, der zeitliche Intervalle für die Reinigung und den Austausch von Lampen sowie die Renovierung der Raumoberflächen enthält. Die Wartung ist notwendig, damit die Beleuchtungsstärken nicht unter die notwendigen Werte sinken. Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3

2.2.6 Lärm



Durch Lärm bei Büroarbeiten kann die Konzentration und Sprachverständigung beeinträchtigt werden und zu psychischen Fehlbeanspruchungen sowie zur Zunahme der Fehlerhäufigkeit führen. Deswegen wurden Grenzwerte für Lärmeinwirkungen bei der Arbeit festgelegt. Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3
- Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz darf folgende Werte nicht überschreiten:  
   
  • bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB(A),
 
   
  • bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB(A).
 
- In Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräumen darf der Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) betragen.  
Maßnahmen zur Lärmminderung bei Büro- und Bildschirmarbeiten sind beispielsweise:  
   
  • Lärm erzeugende Geräte in separatem Raum aufstellen - zum Beispiel Kopierer, Drucker
 
   
  • Schallgedämpfte Aufstellflächen verwenden
 
   
  • Schalldämpfende Einrichtungen einsetzen, - zum Beispiel Akustikdecken, Teppiche, Raumteiler
 

2.3 Fehlerfreier und produktivitätsfördernder Einsatz der Arbeitsmittel im Büro

2.3.1 Software



Schlecht eingerichtete Software kann die Informationsaufnahme stören und zu Missverständnissen führen. Software mit schlechter Nutzungsqualität kann zum Beispiel zu Konzentrationsschwächen, Leistungseinbußen und Unzufriedenheit führen.  
- Organisieren Sie, dass die benutzte Software richtig eingerichtet ist (Fensterdarstellung, allgemeine Einstellungen, Strukturierung der Informationen, Arbeiten mit mehreren Fenstern, Textgestaltung, Zeilenabstand, automatische Sicherung, Programmsymbole, automatische Funktionen wie Rechtschreibeprüfung, Trennungen, ...) Check "Bildschirmdarstellung"
- Bei Anschaffung neuer Software die Gebrauchstauglichkeit überprüfen (Aufgabenangemessenheit, Selbstbeschreibungsfähigkeit, Steuerbarkeit, Fehlertoleranz, Erwartungskonformität, Individualisierbarkeit, Lernförderlichkeit, Organisation von Informationen, Verwendung grafischer Objekte, Gebrauch von Kodierverfahren) sowie die Kompatibilität zu den vorhandenen Programmen und dem Betriebssystem. Bei der Anschaffung neuer Software die Praxishilfen der VBG nutzen. INFO-MAP "Software richtig einstellen" BGI 852-4 "Software-Kauf und Pflichtenheft"

2.3.2 Bildschirm


- Das Bildschirmgerät soll frei aufstellbar sowie leicht dreh- und neigbar sein. Zur Vermeidung stark ermüdender oder gesundheitsschädlicher Körperhaltungen sowie störender Reflexionen und Spiegelungen sollte der Bildschirm nach hinten geneigt sein (maximal 35°). Die Anzeigen sollten senkrecht zur Oberfläche des Bildschirms betrachtet werden können.  
- Die oberste Bildschirmzeile soll unter Augenhöhe liegen.  
- Der Abstand zwischen Augen und dem Bildschirm richtet sich nach der Bildschirmgröße und nach der Sehaufgabe. Der Abstand zwischen Augen, Bildschirm, Tastatur und Vorlage sollte möglichst gleich sein und mindestens 0,50 m betragen.  
- Schaffen Sie geprüfte und gekennzeichnete Bildschirme (GS-Zeichen des BG-PRÜFZERT sowie BG-PRÜFZERT-Zeichen) an. Dann können Sie davon ausgehen, dass Sie die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt haben.  
- Die Zeichen auf dem Bildschirm sind gut lesbar. Das bedeutet: Check "Bildschirmdarstellung"
   
  • Die Zeichen sind scharf und deutlich zu erkennen - Zeichenschärfe
 
   
  • Die Zeichen sind ausreichend groß - Zeichengröße
BGI 650 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze"
   
  • Die Darstellung ist flimmerfrei - Flimmerfreiheit
 
   
  • Der Bildschirm ist frei von störenden Reflexionen und Blendungen
 

2.3.3 Tastatur und Maus

Tastaturen

- Schaffen Sie geprüfte und gekennzeichnete Tastaturen (GS-Zeichen des BG-PRÜFZERT sowie BG-PRÜFZERT-Zeichen) an. Dann können Sie davon ausgehen, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind.
- Die Neigung der Tastatur sollte gering sein, möglichst 5° bis 12°. Sie sollte 30 mm Höhe nicht überschreiten, an der mittleren Tastaturenreihe gemessen.
- Sie besitzt eine matte Oberfläche. Die Tasten sind hell und mit dunklen Buchstaben beschriftet, die deutlich und gut lesbar sind (Schrifthöhe mindestens 2,9 mm, besser 3,2 mm). Auch Laptops und andere mobile Eingabemittel sollten mit hellen Tasten mit dunkler Schrift gestaltet sein.
- Die Tasten sind ausreichend groß (Kantenlänge oder Durchmesser von 12 mm bis 15 mm) und haben eine leichte Mulde.
- Die Rückmeldung der Tastenbetätigung ist deutlich wahrnehmbar.
- Die Tasten haben einen ausreichenden Abstand voneinander (Tastenmittelabstand 18 mm bis 20 mm).

Mäuse

- Die Mäuse sollten so gestaltet sein, dass ihre Tasten in normaler Körper- und Handhaltung betätigt werden können, ohne dass die Maus dabei unbeabsichtigt ihre Position ändert.
- Für die Maus mit Rollkugel steht eine geeignete, rutschfeste Unterlage - zum Beispiel Mousepad - mit geringer Höhe zur Verfügung.
- Nur geprüfte Mäuse einsetzen (GS-Zeichen).

2.3.4 Arbeitstische

Arbeitstische allgemein

- Es sollten höhenverstellbare Arbeitstische verwendet werden, an denen sowohl im Sitzen als auch im Stehen gearbeitet werden kann.  
- Bei nicht höhenverstellbaren Arbeitstischen ist eine feste Höhe von 720 mm (± 15 mm) erforderlich. Bei höhenverstellbaren Arbeitstischen und sitzender Tätigkeit ist ein Verstellbereich von 620 mm bis 820 mm empfehlenswert.  
- Um dem Benutzer ausreichende Möglichkeiten für Haltungswechsel zu bieten, ist unterhalb der Arbeitsfläche ein entsprechender Bein- und Fußraum erforderlich. Die Bein- und Fußraumbreite muss sich bei unterschiedlichen Arbeitsaufgaben an den Bewegungsabläufen des Benutzers orientieren, das heißt, sie sollte über die gesamte nutzbare Breite vorhanden sein.  
- Wenn es nicht möglich sein sollte, den optimalen Beinraum zu realisieren, darf ausnahmsweise der Beinraum eingeschränkt werden. Folgende Mindestmaße sind einzuhalten: Unterweisungshilfe "Bildschirmarbeit und Software"
   
  • Beinraumbreite 600 mm
 
   
  • Beinraumhöhe 650 mm (an Arbeitstischkante)
 
   
  • Fußraumhöhe 120 mm (gemessen ab Arbeitstischkante bei 600 mm bis zu einer Tiefe von 800 mm)
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3
- Für höhenverstellbare Arbeitsflächen werden diese Maße bei einer Höheneinstellung von 720 mm ermittelt.
- Die Arbeitsfläche - in der Regel die Tischfläche - muss mindestens 1600 mm x 800 mm betragen. Beim Einsatz von Bildschirmen mit größeren Bautiefen oder bei Verwendung zusätzlicher Arbeitsmittel kann eine Arbeitsflächentiefe von mehr als 800 mm erforderlich sein. In bestimmten Ausnahmefällen kann die Tischbreite auf 1200 mm reduziert werden. Eine Mindestarbeitsfläche von 0,96 m2 muss gewährleistet sein. Check "Büroarbeitsplatz" BGI 650 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze"
- Schaffen Sie geprüfte und gekennzeichnete Arbeitstische (GS-Zeichen des BG-PRÜFZERT sowie BG-PRÜFZERT-Zeichen) an. Dann können Sie davon ausgehen, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt werden.
 
Steharbeitsplätze  
- Die Arbeitsfläche an Steharbeitsplätzen muss einen Höhenverstellbereich von 950 mm bis 1180 mm aufweisen. Ist betriebsbedingt eine feste Arbeitsflächenhöhe erforderlich, wird unter Berücksichtigung unterschiedlicher Körpermaße eine mittlere Arbeitshöhe von 1050 mm (± 50 mm) empfohlen.  
- An Steharbeitsplätzen ist ein Fußraum von mindestens 120 mm Höhe und 150 mm Tiefe als ausreichend anzusehen bei einer Kniefreiheit von 80 mm.  
- Bei Sitz-/Steharbeitsplätzen muss der Bereich der Höhenverstellung mindestens 680 mm bis 1180 mm betragen.  

2.3.5 Büroarbeitsstühle


- Der Büroarbeitsstuhl soll die natürliche Haltung des Menschen im Sitzen unterstützen und das dynamische Sitzen fördern.  
- Die Rollen sind dem Fußbodenbelag anzupassen, das heißt, bei weichem Belag wie Teppichboden sind harte Rollen (einfarbig) und bei hartem Belag wie Parkett weiche Rollen (zweifarbig) einzusetzen.  
- Ist der Stuhl mit einem GS-Zeichen des BG-PRÜFZERT sowie BG-PRÜFZERT-Zeichen gekennzeichnet, können die Anforderungen als erfüllt angesehen werden.  
- Der Büroarbeitsstuhl muss standsicher sein. Alle auftretenden Kräfte beim Vor-, Zurück- oder Hinauslehnen müssen aufgefangen werden können. Das erfordert im Allgemeinen ein Untergestell mit fünf Abstützpunkten (Rollen). Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3- 1
Arbeiten kleine Personen an nicht höhenverstellbaren Tischen können Fußstützen erforderlich sein, um ergonomisch günstige Arbeitshaltungen zu ermöglichen. Beim Einsatz von Fußstützen ist Folgendes zu beachten: Check "Büroarbeitsplatz"
- Die Größe der Stellfläche für die Füße muss mindestens 450 mm x 350 mm (Breite x Tiefe) betragen. Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit einer Fußstütze ist eine ausreichende Verstellbarkeit und eine rutschhemmende Ausführung ihrer Aufstellflächen und der Stellfläche für die Füße. Unterweisungshilfe "Bildschirmarbeit und Software"
- Um eine optimale Nutzung der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel zu erreichen, sind Unterweisungen erforderlich.  

2.3.6 Vorlagenhalter


- Die Größe der Auflagenfläche des Vorlagenhalters sollte der Größe der Vorlagen entsprechen.  
- Der Vorlagenhalter muss so stabil sein, dass alle notwendigen Handhabungen wie Abzeichnen oder Korrigieren möglich sind.  
- Der Vorlagenhalter sollte mit einer Papierklemme und einem Zeilenlineal ausgestattet sein.  
- Ein freies Aufstellen und eine Neigungsverstellbarkeit zwischen 15° und 75° müssen möglich sein.  

2.3.7 Schränke und Regale

Schaffen Sie geprüfte und gekennzeichnete Arbeitsmöbel (GS-Zeichendes BG-PRÜFZERT sowie BG-PRÜFZERT-Zeichen) an. Bürocontainer, Schränke und Regale sind standsicher aufzustellen. Als standsicher gelten bei senkrechter Aufstellung im Allgemeinen:

- Bürocontainer, Schränke und Regale mit entsprechendem Eigengewicht,
- Bürocontainer und Schränke mit Ausziehsperren und gegebenenfalls Zusatzgewichten,
- Schränke mit Flügeltüren, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das 4-fache der Schranktiefe beträgt,
- Schränke mit Schiebe- oder Rolltüren sowie Regale, wenn die Höhe der obersten Ablage über der Standfläche nicht mehr als das 5- fache der Schrank-/Regaltiefe beträgt,
- Bauelemente - zum Beispiel Fachböden, Auszüge, Schubladen - von Bürocontainern, Schränken und Regalen müssen so ausgeführt oder gesichert sein, dass sie durch unbeabsichtigtes Lösen weder heraus- noch herabfallen können.

Wird bei Schränken und Regalen die Ablagehöhe von 1,80 m überschritten, sind geeignete Aufstiege zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. Dies können Leitern oder Tritte sein - siehe Kapitel 2.3.9.

2.3.8 Elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen


Elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen allgemein

- Mangelhafte elektrische Geräte, Anlagen und Leitungen dürfen nicht verwendet werden. Unterweisungshilfe "Büroarbeit"
- Die elektrischen Geräte, Anlagen und Leitungen dürfen nur eine Elektrofachkraft oder eine unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stehende Person errichten, ändern und instand halten.  
- Schalter und Steckdosen müssen fest eingebaut oder sicher auf der Wand befestigt sein. Defekte Abdeckungen sind umgehend instand zu setzen.  
- Anschluss- und Verlängerungsleitungen mit einer Zugentlastung und einem Knickschutz verwenden. Der Knickschutz schützt die Drähte (Adern) gegen Bruch durch Knicken der Leitung; die Zugentlastung hält die Leitung im Anschlusselement (Stecker, Kupplung) und verhindert, dass die Drähte herausgerissen werden.  
- Elektrische Leitungen nicht ungeschützt in Verkehrswegen verlegen. Kabelbrücken aus Kunststoff, fest eingebaute Bodensteckdosen verwenden oder die Leitung von oben zuführen.  
- Verlängerungsleitungen und Mehrfachsteckdosen mit beweglicher Anschlussleitung nicht überlasten. Aus diesem Grund an Mehrfachsteckdosen keine weiteren Mehrfachsteckdosen anschließen.  
- Elektrowärmegeräte wie Kaffeemaschinen und Kochplatten sind heute meist so konstruiert, dass zur Unterlage ein genügend großer, vor Hitze schützender Abstand besteht; sollte dies nicht der Fall sein, sind sie auf feuerfesten Unterlagen - zum Beispiel Fliesen - aufzustellen.  
- Die elektrischen Anlagen sind regelmäßig von einer befähigten Person zu prüfen. Die Fristen für die Prüfung sind in der Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzulegen.  
- Als Anhalt können die Fristen gemäß BGV A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" genommen werden. Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Abschnitt 3
- Betriebsanweisung für den Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Leistungen erstellen und aushängen. Betriebsanweisung "Elektrische Geräte, Anlagen, Leitungen"
- Beschäftigte im Umgang mit elektrischen Geräten unterweisen.  
Elektrische Installation in Büromöbeln  
- Die Möbel mit Elektroinstallationen sind mit verwendungsfertigen Bauteilen und Arbeitsmitteln, die den Regeln der Elektrotechnik entsprechen, auszurüsten.  
- Alle Leitungen, die zugeführt werden oder bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Möbels bewegt werden können, müssen Zugentlastungen besitzen.  
- Leitungen in Möbeln müssen so geführt sein, dass sie nicht gequetscht und nicht durch scharfe Kanten, Ecken oder bewegliche Teile beschädigt werden können.  
- Die Netzanschlussleitungen sowie die internen Leitungen müssen flexibel und dreiadrig (Schutzleiter) sein. Der Mindestquerschnitt der Leiter beträgt 1,5 mm. Die Leitungen müssen eine doppelte Isolierung besitzen.  

2.3.9 Leitern und Tritte

 
Unterweisungshilfe "Leitern und Tritte" Betriebsanweisung "Stehleitern"
- Ausreichende Anzahl von Leitern und Tritten bereitstellen (in Arbeitsbereichen mit Ablagehöhen von mehr als 1,80 m).  
- Nur gekennzeichnete Leitern und Tritte (GS-Zeichen des BG-PRÜFZERT sowie BG-PRÜFZERT-Zeichen) verwenden.  
- Regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte durch eine befähigte Person sicherstellen.  
- Die Beschäftigten im Umgang mit Leitern und Tritten unterweisen.  

3 Praxishilfen Büro

Im Folgenden finden Sie "Praxishilfen Büro", die es Ihnen erleichtern, die Abläufe in Ihrem Büro wirkungsvoll präventiv zu gestalten. Auf der beiliegenden CD-ROM finden Sie eine große Anzahl weiterer konkreter Hilfen. Die Praxishilfen sind als Muster gedacht und sollten von Ihnen möglichst weiter auf die spezifischen Bedingungen in Ihrem Unternehmen zugeschnitten werden. Sie können die Dokumente kopieren oder von der CD-ROM ausdrucken und für Ihren Bedarf bearbeiten. In jedem Fall sollten Sie notwendige konkrete Angaben ergänzen, wie beispielsweise Notrufnummern oder Namen von Verantwortlichen. Mit den "Praxishilfen Büro" können Sie auch Ihrer Dokumentationspflicht nachkommen, die Sie nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) haben - zum Beispiel Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen.

Büroarbeit verbessern

Beurteilung der Arbeitsbedingungen


Unternehmen:
Bereich:
Bearbeiter:
Datum:
Die Praxishilfe "Büroarbeit verbessern - Beurteilung der Arbeitsbedingungen" versetzt Sie in die Lage, mögliche Gefährdungen, Risiken und unnötige Belastungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Verbesserungsmaßnahmen sowie Wirkungskontrollen einzuleiten. Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6), der BGV A1 "Grundsätze der Prävention" (§ 3) sowie anderen Vorschriften sind Sie zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen verpflichtet. Die vorliegende Praxishilfe gibt Ihnen die Möglichkeit, die Anforderungen aus den Gesetzen und Vorschriften zu erfüllen. Entscheiden Sie, ob bei Arbeitsbereiche/Tätigkeiten/Leistungen mit gleichen Arbeitsbedingungen nur eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen ausreichend ist.


Arbeitsbereich/Tätigkeit:

1 Organisation der Büroarbeit

Ziel

Die Arbeit wird so organisiert, dass die Arbeitsproduktivität und -zufriedenheit gesteigert sowie Gefährdungen, psychische und körperliche Fehlbelastungen vermieden werden.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen

Handlungsbedarf

Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Die Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse sind eindeutig festgelegt und allen Beteiligten bekannt. [ ] [ ]    
Die Arbeitsaufgaben (Arbeitsanweisungen) enthalten die Verpflichtung zum sicheren und gesunden Arbeiten. [ ] [ ]    
Die Vereinbarungen sind getroffen, wie Konflikte zwischen Beschäftigten beziehungsweise zwischen Beschäftigten und Führungskräften geregelt werden. [ ] [ ]    
Die erforderlichen Betriebsanweisungen sind erstellt und ausgehängt - zum Beispiel Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Leitungen, Leitern.
Praxishilfen
[ ] [ ]    
Die notwendigen Dokumentationen zum Arbeitsschutz werden erstellt - zum Beispiel Beurteilungen der Arbeitsbedingungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen, Prüfbescheinigungen, Verbandbuch.
Praxishilfen
[ ] [ ]    
Die erforderliche sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ist sichergestellt. (Bei Fragen sich von der VBG beraten lassen) [ ] [ ]    
Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch: am:


Arbeitsbereich/Tätigkeit:

2 Notfallvorsorge

Ziel

Zum Schutz der Beschäftigten und der betrieblichen Einrichtungen werden für Notfälle - zum Beispiel Arbeitsunfälle, Brände - alle erforderlichen vorbeugenden Maßnahmen getroffen.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen

Handlungsbedarf

Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen sind umgesetzt (Erste-Hilfe-Material, Kennzeichnungen, aus- und weitergebildete Ersthelfer in ausreichender Anzahl, Verbandbuch, Erste-Hilfe-Aushänge).
Praxishilfen "Notfallvorsorge"
[ ] [ ]    
Die notwendigen Brandschutz-Maßnahmen sind umgesetzt (ausreichende Anzahl und geeignete Löschmittel [Feuerlöscher], Prüffristen der Feuerlöscher, freier Zugang zu Löschmitteln, Kennzeichnung, nicht verstellte Rettungswege).
Praxishilfen "Notfallvorsorge"
[ ] [ ]    
Die Beschäftigten sind in die Handhabung der Feuerlöscher, über Verhalten im Brandfall und bei Erster Hilfe eingewiesen.
Praxishilfen "Unterweisungsfolien"
[ ] [ ]    
Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch: am:


Arbeitsbereich/Tätigkeit:

3 Beschaffung und Prüfung

Ziel

Die sicherheitstechnisch und ergonomisch einwandfreien Arbeitsmittel - zum Beispiel Büroarbeitsstühle, -tische, Software - unterstützen ein gefährdungs- und belastungsfreies Arbeiten.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen

Handlungsbedarf

Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Es werden nur geprüfte Arbeitsmittel und Büroeinrichtungen angeschafft (möglichst GS-Zeichen des BG-PRÜFZERT sowie BG-PRÜFZERT-Zeichen). [ ] [ ]    
Es ist sichergestellt, dass nur gebrauchstaugliche Software angeschafft wird.
Praxishilfen "Checklisten Kauf von Software"
[ ] [ ]    
Die Fristen für die Prüfung der Arbeitsmittel - zum Beispiel Leitern, elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Büroeinrichtungen - und die befähigten Personen, die die Prüfungen durchführen, sind festgelegt.
Praxishilfe "Arbeitsmittel-Prüfung"
[ ] [ ]    
Bei der Beschaffung der Arbeitsmittel sowie der Software werden die Erfahrungen der Beschäftigten mit den bisherigen Arbeits- mitteln und mit den Arbeitsabläufen berücksichtigt. [ ] [ ]    
Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch: am:


Arbeitsbereich/Tätigkeit:

4 Arbeitsumgebung

Ziel

Die Anordnung der Arbeitsmittel, das Raumkonzept sowie die Lichtverhältnisse, das Raumklima und die akustischen Bedingungen fördern ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten, die Konzentration, Kommunikation und Zusammenarbeit.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen

Handlungsbedarf

Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Die Anordnung der Arbeitsmittel im Raum, die Beleuchtung und Lichtverhältnisse, die Arbeitstische, Arbeitsflächen, Büroarbeitsstühle sowie das Raumklima und der Lärmpegel entsprechen den ergonomischen Anforderungen. Dies wird regelmäßig mit dem Check "Büroarbeitsplatz" auf überprüft. ( Check "Büroarbeitsplatz" an jedem Arbeitsplatz von den Beschäftigten ausfüllen und auswerten lassen und Mängelbeseitigung sicherstellen) [ ] [ ]    
Es steht für jeden Arbeitsbereich mit Ablagehöhen von mehr als 1,80 m eine Leiter oder ein Tritt bereit. [ ] [ ]    
Es ist ein Wartungsplan der Beleuchtungsanlage vorhanden und es ist sichergestellt, dass der Wartungsplan eingehalten wird. [ ] [ ]    
Auf dem Fußboden sind keine Stolperstellen vorhanden und der Fußbodenbelag ist rutschhemmend (Stolperstellen [ab 4 mm] entfernen, Fußboden reparieren, Stufenkanten der Treppen und Vorsprünge sind farblich markiert, keine elektrischen Leitungen in Verkehrswegen verlegen, notfalls Kabelbrücken verwenden). [ ] [ ]    
Glastüren und Glaswände, die auf Grund ihrer Raumwirkung nicht deutlich wahrgenommen werden können, sind in Augenhöhe gekennzeichnet - zum Beispiel durch Aufkleber, Plakate. [ ] [ ]    
Es stehen ausreichende Waschgelegenheiten sowie die erforderliche Anzahl von Toiletten mit der notwendigen Ausrüstung zur Verfügung. (Durch Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt beraten lassen) [ ] [ ]    
Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch: am:


Arbeitsbereich/Tätigkeit:

5 Planung der Arbeiten

Ziel

Bereits bei der Planung der Arbeit wird eine anforderungsgerechte Umsetzung der Arbeitsaufgaben (ohne Über- und Unterforderungen der Beschäftigten) mit einbezogen.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen

Handlungsbedarf

Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
In den Angeboten/Verträgen werden die Arbeitsaufgaben und der Aufwand der Tätigkeiten mit dem Kunden jeweils genau abgestimmt und schriftlich festgehalten, um Missverständnisse zu vermeiden. [ ] [ ]    
Bei der Personaleinsatzplanung werden die Beschäftigten entsprechend ihren Kompetenzen und ihrer Leistungsfähigkeit eingesetzt (dies wird auch bei Aushilfen und freien Beschäftigten berücksichtigt). [ ] [ ]    
Es ist für die Arbeitsaufgaben festgelegt, mit wem Absprachen und Koordinierungen der Arbeiten vorzunehmen sind. [ ] [ ]    
Die Arbeitsaufgaben sind so gestaltet, dass sie den Beschäftigten Handlungsspielräume erlauben. Die Arbeitsabläufe sind optimiert. [ ] [ ]    
Lange Arbeitsphasen am Bildschirm sind so organisiert, dass sie regelmäßig durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden (Mischarbeit). Ansonsten sind regelmäßige, kurze Erholzeiten (Pausen) vorzusehen. [ ] [ ]    
Es ist sichergestellt, dass eventuelle Beschäftigungsbeschränkungen beachtet werden - zum Beispiel für werdende und stillende Mütter, Jugendliche, ... [ ] [ ]    
Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch: am:


Arbeitsbereich/Tätigkeit:

6 Information und Kommunikation

Ziel

Die reibungslose Information und Kommunikation bei der Arbeit ermöglicht eine effektive und motivierte Umsetzung der Arbeitsaufgaben und somit ein störungs- und unfallfreies Arbeiten.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen

Handlungsbedarf

Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Die Beschäftigten werden regelmäßig über die ergonomische Anordnung der Arbeitsmittel und Büroeinrichtungen, über die möglichen Gefährdungen und die notwendigen Verhaltensweisen bei der Umsetzung der Arbeitsaufgaben informiert (unterwiesen) (Betriebsanweisungen, betriebliche Arbeitsanweisungen sind an geeigneten Plätzen zur Einsicht verfügbar).
Praxishilfen
[ ] [ ]    
Die Beschäftigten wissen, wo alle notwendigen Informationen zur Umsetzung ihrer Arbeitsaufgabe zu finden sind. [ ] [ ]    
Das berufsgenossenschaftliche und staatliche Regelwerk sowie aushangspflichtige Gesetze (Arbeitszeit-, Mutterschutz-, Jugendarbeitsschutzgesetz) sind ausgelegt oder es ist anzugeben, wo sie zu finden sind - zum Beispiel im Internet, Intranet und
Hintergrundinformation "Vorschriften"
[ ] [ ]    
Es ist sichergestellt, dass mit den Beschäftigten regelmäßig die erforderliche Aus- und Weiterbildung besprochen wird und mögliche Weiterbildungsmaßnahmen vereinbart werden. VBG-Seminarangebote nutzen [ ] [ ]    
Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch: am:


Arbeitsbereich/Tätigkeit:

7 Umsetzung der Arbeitsaufgabe

Ziel

Die Umsetzung der Arbeitsaufgabe erfolgt anforderungsgerecht und berücksichtigt alle Erkenntnisse der vorangehenden Prozessschritte 1- 6.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen

Handlungsbedarf

Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Die Beschäftigten sind darüber informiert, dass sie mangelhafte, nicht funktionsfähige Arbeitsmittel - zum Beispiel Büroarbeitsstühle, -tische, Leitern - nicht verwenden dürfen (gegebenenfalls durch eine Fachfirma reparieren oder austauschen lassen).
Unterweisungshilfen
[ ] [ ]    
Die Beschäftigten haben ihre Software ergonomisch eingerichtet. Dies wird regelmäßig mit dem Check "Bildschirmdarstellung" überprüft.
Check "Bildschirmdarstellung"
[ ] [ ]    
Die Beschäftigten können ihre Erfahrungen über Schwachstellen, Störungen im Arbeitsablauf, unnötige Gefährdungen und Belastungen mit den Vorgesetzten besprechen. Es ist festgelegt und vereinbart, wie mit den Vorschlägen und Erfahrungen der Beschäftigten umgegangen wird.
Organisationshilfen
[ ] [ ]    
Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch: am:


Arbeitsbereich/Tätigkeit:

8 Besondere Arbeitsformen

Ziel

Auch bei besonderen Arbeitsformen - wie Desksharing oder Telearbeit - wird auf die Sicherheit und Gesundheit der Arbeit geachtet. Auch hier ist eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie gute Kooperation Grundlage für Produktivität und Zufriedenheit mit der Arbeit.

Bewährte Maßnahmen und Anforderungen

Handlungsbedarf

Aktivitäten bei Handlungsbedarf
Ja Nein durch bis
Es ist vereinbart und festgelegt, wie die Arbeitsplätze genutzt werden und wie die Koordination zwischen den Beschäftigten stattfindet. [ ] [ ]    
Es ist vereinbart und festgelegt, wie Konflikte bei der Auswahl und Übernahme der Arbeitsplätze zu regeln sind. [ ] [ ]    
Es ist vereinbart, in welchem Zustand die Arbeitsplätze verlassen werden. [ ] [ ]    
Die Beschäftigten haben Möglichkeiten, ihre persönlichen Arbeitsunterlagen und private Dinge unterzubringen - zum Beispiel in "Caddies" und Arbeitsplatz-Containern. [ ] [ ]    
Telearbeit
Es ist vereinbart, wie die Zeitgestaltung und Zeiterfassung erfolgt. [ ] [ ]    
Die Beschäftigten sind über die Anforderungen der Arbeitsgestaltung informiert.
Praxishilfen
[ ] [ ]    
Es ist vereinbart/festgelegt, wie die Wirksamkeit der Arbeitsgestaltung zu Hause überprüft wird.
Checks "Büroarbeitsplatz" und "Bildschirmdarstellung"
[ ] [ ]    
Es ist vereinbart/festgelegt, dass und wie die Telearbeiter die Möglichkeit besitzen, ihre Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge im Unternehmen einzubringen und wie diese berücksichtigt werden.
Organisationshilfen
[ ] [ ]    
Beratungsbedarf/weitere Maßnahmen:
Wirkungskontrolle durch: am:




Check "Büroarbeitsplatz"
Mit dem folgenden Check können Beschäftigte die Qualität ihres Büroarbeitsplatzes überprüfen.
Beschäftigte/r:
Arbeitsplatz:
Datum:
Checkpunkte
  1. Anordnung der Arbeitsmittel im Raum
  2. Beleuchtung und Lichtverhältnisse
  3. Raumklima
  4. Arbeitstisch, Arbeitsfläche
  5. Anordnung der Arbeitsmittel am Arbeitsplatz
  6. Büroarbeitsstuhl


1. Anordnung der Arbeitsmittel im Raum
1. Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Bemerkungen
1.1 Der Arbeitsplatz ist mit Blickrichtung parallel zum Fenster aufgestellt. Arbeitsplatz beziehungsweise Bildschirm entsprechend aufstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.2 Die freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,50 m2. Den Arbeitsplatz so ändern, dass die unverstellte freie Bewegungsfläche mindestens 1,50 m2 beträgt. [ ] Ja [ ] Nein  
1.3 Die Tiefe der Benutzerfläche am Arbeitsplatz beträgt mindestens 1,00 m. Den Arbeitsplatz umgestalten. [ ] Ja [ ] Nein  
1.4 Es sind ausreichend große Möbelfunktionsflächen vorhanden, um Schranktüren, Auszüge oder Schubladen ohne Probleme vollständig öffnen zu können. Arbeitsplatz so gestalten, dass Möbelfunktionsflächen ausreichend groß sind. [ ] Ja [ ] Nein  
1.5 Verkehrswege sind ausreichend breit
  • bis 5 Benutzer: 0,80 m;
  • bis 20 Benutzer: 0,93 m;
  • bis 100 Benutzer: 1,25 m.
Arbeitsraum so gestalten, dass die Verkehrswege ausreichend bemessen sind. [ ] Ja [ ] Nein  
1.6 Der Fußboden ist sicher begehbar. Stolperstellen entfernen, Fußboden reparieren. [ ] Ja [ ] Nein  
2. Beleuchtung und Lichtverhältnisse
2. Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Bemerkungen
2.1 Es treten keine Blendungen durch Leuchten oder helle Flächen auf. Auf der Bildschirmoberfläche machen sich Spiegelungen - zum Beispiel von Leuchten, Fenstern, hellen Wänden oder heller Kleidung -- nicht störend bemerkbar. Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. [ ] Ja [ ] Nein  
2.2 Die Beleuchtungsstärken sind ausreichend. Beleuchtung nutzen, Sonnenschutzvorrichtungen öffnen, wenn sie nicht mehr benötigt werden, auf defekte Lampen hinweisen. [ ] Ja [ ] Nein  
2.3 Es sind keine starken Schatten vorhanden. Das räumliche Sehen und das Erkennen von Gesichtern wird durch die Beleuchtung unterstützt. Beleuchtung benutzen. [ ] Ja [ ] Nein  
2.4 Geeignete verstellbare Sonnenschutzvorrichtungen sind vorhanden, die Blendungen und Spiegelungen vermeiden helfen. Die vorhandenen Einrichtungen (zum Beispiel Jalousien, Trennwände) entsprechend einsetzen. [ ] Ja [ ] Nein  
3. Raumklima
3. Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Bemerkungen
3.1 Die Lufttemperatur kann auf ca. 20 °C bis 22 °C reguliert werden. (Bei hohen Außentemperaturen kann die Raumtemperatur höher sein, sollte jedoch stets 6 °C unter der Außentemperatur liegen.) Entsprechend der Ausrichtung der Fensterfronten, der Größe der Fenster, der Art der Verglasung sowie dem Standort des Gebäudes (Klimaregion) geeignete Sonnenschutzvorrichtungen einsetzen - zum Beispiel Jalousien.

Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten.

[ ] Ja [ ] Nein  
3.2 Es gibt keine beeinträchtigende Zugluft. Arbeitsplatz, falls möglich, entsprechend umgestalten. [ ] Ja [ ] Nein  
4. Arbeitstisch, Arbeitsfläche
4. Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Bemerkungen
4.1 Die Größe Ihrer Arbeitsfläche - in der Regel die Tischfläche - beträgt mindestens 1600 mm x 800 mm beziehungsweise 1,28 m2. Bei der Verwendung von zusätzlichen Arbeitsmitteln kann eine größere Arbeitsfläche notwendig sein. Arbeitsfläche erweitern, zum Beispiel freie Arbeitsflächen schaffen - zum Beispiel aufräumen.
Mit Vorgesetzten sprechen.
[ ] Ja [ ] Nein  
4.2 Die Tiefe Ihrer Arbeitsfläche beträgt mindestens 800 mm. Bei Einsatz eines Bildschirmgerätes mit einer Tiefe von 450 mm oder mehr muss sie gegebenenfalls größer sein. Tiefe der Arbeitsfläche erweitern (Bildschirm darf nicht über den Tisch hinaus in Verkehrswege ragen). Arbeitsplatz entsprechend einrichten.
Mit Vorgesetzten sprechen.
[ ] Ja [ ] Nein  
4.3 Die Höhe des Arbeitstisches beträgt 720 mm oder ein höhenverstellbarer Tisch ist richtig eingestellt. Arbeitsflächenhöhe anpassen. [ ] Ja [ ] Nein  
4.4 Ausreichender Bein- und Fußraum ist vorhanden. Einengende Gegenstände entfernen - zum Beispiel Papierkorb, Rechner, Drucker. [ ] Ja [ ] Nein  
4.5 Sitz-/Steharbeitsplätze haben in der Höhe einen Verstellbereich von mindestens 680 mm bis 1180 mm.   [ ] Ja [ ] Nein  
4.6 An Steharbeitsplätzen ist ein ausreichender Fußraum vorhanden. Einengende Gegenstände entfernen - zum Beispiel Papierkorb, Rechner, Drucker. [ ] Ja [ ] Nein  
5. Anordnung der Arbeitsmittel am Arbeitsplatz
5. Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Bemerkungen
5.1 Wo häufig mit Vorlagen gearbeitet wird, werden Vorlagenhalter eingesetzt, die ausreichend groß, stabil und in der Neigung verstellbar sind. Vorlagenhalter einsetzen. [ ] Ja [ ] Nein  
5.2 Häufig genutzte Arbeitsmittel, wie zum Beispiel der Bildschirm, sind zentral im Blickfeld angeordnet, damit unbequeme Kopf- und Körperhaltungen so weit wie möglich vermieden werden. Bildschirm zentral anordnen, direkt auf den Arbeitstisch (nicht auf den Rechner) stellen, Sehabstand prüfen. [ ] Ja [ ] Nein  
5.3 Der Abstand zwischen Ihren Augen und dem Bildschirm, der Tastatur und der Vorlage sollte möglichst gleich sein und mindestens 0,50 m betragen. Arbeitsplatz entsprechend anordnen. [ ] Ja [ ] Nein  
5.4 Die oberste Zeile auf dem Bildschirm befindet sich in Augenhöhe oder tiefer. Bildschirm tiefer stellen, keine Schwenkarme, Ständer einsetzen, vom Rechner herunternehmen. [ ] Ja [ ] Nein  
5.5 Die Tastatur ist vom Bildschirm getrennt und kann variabel auf- gestellt werden. Vor der Tastatur ist genügend Platz zum Auflegen der Hände vorhanden. Vor der Tastatur 100 bis 150 mm Platz zur Handauflage berücksichtigen. Gegebenenfalls längeres Kabel anschließen. [ ] Ja [ ] Nein  
5.6 Die Tasten sind matt, hell und mit dunklen Buchstaben beschriftet. Die Beschriftung ist deutlich und gut lesbar. Mit Vorgesetzten sprechen. [ ] Ja [ ] Nein  
6. Büroarbeitsstuhl
6. Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz entspricht dem Kriterium Bemerkungen
6.1 Der Büroarbeitsstuhl ist standsicher und stabil. Das erfordert im Allgemeinen ein Untergestell mit fünf Abstützpunkten (Rollen). Nicht standsicheren Arbeitsstuhl ersetzen. Beschädigte Arbeitsstühle von einer Fachkraft in Stand setzen lassen.
Mit Vorgesetzten sprechen.
[ ] Ja [ ] Nein  
6.2 Unbeabsichtigtes Wegschieben oder Wegrollen ist nicht möglich. Rollen dem Bodenbelag entsprechend einsetzen (für Teppichboden harte Rollen - einfarbig; für glatte, harte Böden weiche Rollen - zweifarbig).
Mit Vorgesetzten sprechen.
[ ] Ja [ ] Nein  
6.3 Form und Einstellmöglichkeiten des Arbeitsstuhls ermöglichen eine ergonomische Sitzhaltung. Anhand des Faltblattes der VBG "Ges- und arbeiten am PC" oder der Unterweisung "Büroarbeit" überprüfen. Wo notwendig, sollten Fußstützen als Ausgleich zwischen Sitzhöhe und Fußboden eingesetzt werden.
Mit Vorgesetzten sprechen.
[ ] Ja [ ] Nein  
6.4 Sie sind mit sämtlichen Verstellmöglichkeiten Ihres Büroarbeitsstuhles vertraut und haben den Stuhl richtig eingestellt. Die Herstellerinformation heranziehen. [ ] Ja [ ] Nein  
6.5 Die Rückenlehne ist neigbar und stützt den Rücken in den unterschiedlichen Sitzhaltungen, vor allem im Lendenbe- reich, gut ab. Sie reicht bis zu den Schulterblättern oder ist höhenverstellbar. Anpressdruck und Höhe der Rückenlehne auf Ihr Körpergewicht und Ihre Größe einstellen.
Mit Vorgesetzten sprechen.
[ ] Ja [ ] Nein  


Check "Bildschirmdarstellung"
Mit dem folgenden Check können Beschäftigte die Qualität ihrer Bildschirmdarstellung und die Gebrauchstauglichkeit ihrer Software überprüfen.
Beschäftigte/r:
Arbeitsplatz:
Datum:
Checkpunkte
  1. Bildschirmdarstellung


1. Bildschirmdarstellung

1. Gestaltungskriterium Mögliche Maßnahmen Mein Arbeitsplatz dem Kriterium entspricht Bemerkungen
1.1 Der Bildschirm ist so eingestellt, dass die Zeichen ausreichend groß und deutlich zu erkennen sind. Helligkeit und Kontrast am Gerät einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.2 Die Zeichen erscheinen als Positivdarstellung.

So:

Nicht so:

Zeichendarstellung am Gerät einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.3 Die Zeichenhöhe entspricht den Angaben:
  • 500 mm Sehabstand; 3,2 bis 4,5 mm
  • 600 mm Sehabstand; 3,9 bis 5,5 mm
  • 700 mm Sehabstand; 4,5 bis 6,4 mm
  • 800 mm Sehabstand; 5,2 bis 7,3 mm
Die Zeichenhöhe eines Großbuchstabens messen, Schablone oder Lineal verwenden, gegebenenfalls die Schriftgröße per Software einstellen oder die Auflösung ändern - zum Beispiel unter Windows über Systemsteuerung. [ ] Ja [ ] Nein  
1.4 Störende Veränderungen von Zeichengestalt oder Zeichenort durch Bildstabilitäts- oder Bildgeometriefehler treten nicht auf. Geometriefehler durch Anlegen eines Papiers an waagrechte/ senkrechte Linien feststellen. Korrektur durch Einstellen der Anzeige am Bildschirm. [ ] Ja [ ] Nein  
1.5 Der Bildschirm flimmert nicht. (CRT-Bildschirm) Bildwiederholfrequenz von mind. 85 Hz, besser 100 Hz einstellen (Grafikkarte, Bildschirm und Bildschirmtreiber müssen aufeinander abgestimmt sein, gegebenenfalls eine niedrigere Auflösung - zum Beispiel unter Windows über Systemsteuerung - einstellen). [ ] Ja [ ] Nein  
1.6
  • Bei einer Gestaltung (Kodierung) mit mehreren Farben werden nur wenige Farben verwendet (maximal 6).
  • Die verwendeten Farben sind ausreichend unterscheidbar.
  • Gesättigte blaue oder rote Farben werden nicht zusammen verwendet, weil das Auge beide Farben nicht gleichzeitig scharf einstellen kann.
  • Für Textverarbeitung wird auf farbige Darstellungen verzichtet (Kontrast wird dadurch besser den Umgebungsbedingungen angepasst und visuelle Belastungen durch mehrfarbige Darstellung werden vermieden).
  • Für Zeichen und Flächen, für die gleiche Farben vorgesehen sind, treten keine wesentlichen Farbunterschiede auf.
  [ ] Ja [ ] Nein  
1.7 Bereits nach dem Start des Rechners erscheint eine grafische Oberfläche, die einem aufgeräumten Schreibtisch entspricht. Bildschirm entsprechend einstellen und Symbole der Ordner gruppieren. [ ] Ja [ ] Nein  
1.8 Die Oberfläche der Software besitzt einen einfarbigen Untergrund ohne Muster und Bilder. Bildschirm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.9 Die Fenster-Darstellungen heben sich eindeutig von ihrem Untergrund (Umgebung) ab - zum Beispiel durch einen klar erkennbaren Rahmen. Bildschirm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.10 Die Inhalte in den Fenstern sind eindeutig strukturiert. Bildschirm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.11 Es werden nur Informationen in einem Fenster dargestellt, die zur aktuellen Aufgabenbearbeitung tatsächlich benötigt werden.   [ ] Ja [ ] Nein  
1.12 Fenster erscheinen möglichst im Vollbildmodus auf der Bildschirmoberfläche.

Bei Arbeiten mit zwei Fenstern sind diese so auszudehnen, dass beide Fenster die gesamte Bildschirmanzeige vollständig abdecken.

  [ ] Ja [ ] Nein  
1.13 Die Zeilenlänge auf Textseiten ist auf circa 80 Zeichen mit kleineren Buchstaben eingestellt.   [ ] Ja [ ] Nein  
1.14 Der Zeilenabstand beträgt mindestens 120 Prozent der Schriftgröße. Programm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.15 Die Texte werden in der Regel linksbündig formatiert. Programm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.16 In Fließtexten wird auf die alleinige Verwendung von Großbuchstaben verzichtet.   [ ] Ja [ ] Nein  
1.17 Die folgenden Regeln der Textgestaltung werden grundlegend beachtet:
  • Auf die kursive Darstellung ganzer Texte sollte verzichtet werden.
  • Auf Unterstreichungen sollte verzichtet werden.
  • Die Arten der Hervorhebung sollten möglichst sparsam verwendet werden.
  • Auf einer Bildschirmseite sollten nie mehr als drei verschiedene Schrifttypen und Schriftgrößen verwendet werden.
  [ ] Ja [ ] Nein  
1.18 Die automatische Sicherung ist bewusst eingestellt. Programm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.19 Programme, die häufig benutzt werden, werden mit dem Start des Betriebssystems automatisch gestartet. Programm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.20 Symbole der Programme zur Aufgabenbearbeitung liegen auf dem Desktop. Bildschirm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.21 Automatische Funktionen (Rechtschreibprüfung, Trennungen, ...) sind bewusst eingestellt. Programm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  
1.22 Die akustischen Signale sind der Arbeitsaufgabe angepasst und stören Sie und Ihre Kollegen nicht unnötig. Programm entsprechend einstellen. [ ] Ja [ ] Nein  


Praxishilfen auf der beigefügten CD-ROM - Übersicht

Hier folgt eine Übersicht über alle Praxishilfen, die Sie auf der beigefügten CD-ROM finden. Sie können die Praxishilfen interaktiv direkt am Bildschirm ausfüllen und abspeichern. Oder Sie nutzen die Vorlagen im Word-Format; in diesem Format können Sie die Praxishilfen weiterbearbeiten und in Ihren Workflow integrieren.
Management und Organisation
  • Unsere Unternehmensziele
  • Pflichtenübertragung
  • Ich schlage vor
  • Büroarbeit verbessern - Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  • Planungshilfe Arbeitsmittel-Prüfung
Notfallvorsorge
  • Brandschutz-Aushang
  • Notfall-Aushang
  • Checkliste Erste-Hilfe-/Brandschutz-Organisation
  • Unfallanzeige/ Berufskrankheiten-Anzeige
Arbeitsplatzchecks für Beschäftigte
Praxishilfen Softwareeinsatz
  • Vereinbarung zum Umgang mit Software
  • Selbsttest: Umgang mit Software - Führungskräfte
  • Check "Bildschirmeinstellung"
  • Selbsttest: Umgang mit Software - Beschäftigte
  • Prüfung der Gebrauchstauglichkeit der Software
  • Merkpunkte Verantwortlichkeiten und Software
  • Führungskräftebefragung zur Zufriedenheit bei Softwarearbeiten
  • Beschäftigtenbefragung zur Zufriedenheit bei Softwarearbeiten
  • Checkliste für Arbeitsanweisungen für Führungskräfte zur Gestaltung der Nutzungsqualität der Software
  • Checkliste für Arbeitsanweisungen für Beschäftigte zur Nutzung der Software
Checklisten Kauf von Software (Software-Ergonomie)
  • Prüfung und Bewertung der Dialoggestaltung
  • Prüfung und Bewertung der Menügestaltung
  • Prüfung und Bewertung der Bildschirmformular-/Maskengestaltung
  • Gesamtbewertung der Qualität der Software
Betriebsanweisungen
  • Elektrische Geräte, Anlagen, Leitungen
  • Stehleitern
Unterweisungshilfen/-nachweise
  • Büroarbeit
  • Bildschirmarbeit und Software
  • Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Leitungen
  • Leitern und Tritte
  • Brandschutz
  • Heben und Tragen
Selbsttests für Beschäftigte
  • Ist mein Büro- und Bildschirmarbeitsplatz gut gestaltet?
  • Umgang mit Software (Führungskräfte)
  • Umgang mit Software (Beschäftigte)
  • Einrichten von Software
  • Beschäftigtenbefragung zur Zufriedenheit bei Softwarearbeiten
  • Sicherer Umgang mit elektrischen Geräten
  • Sicherer und gesunder Umgang mit Gefahrstoffen
  • Sturz- und Stolperfallen
  • Erste Hilfe
  • Brandschutz
Infoblätter für Beschäftigte
  • Büroarbeit
  • Bildschirmarbeit und Software
  • Heben und Tragen
  • Leitern und Tritte
  • Umgang mit elektrischen Geräten, Anlagen und Leitungen
  • Brandschutz


Literatur

Staatliches Recht

BG-Vorschriften (BGV)

BG-Regeln (BGR)

BG-Informationen (BGI)

Medien der VBG


_____________


auf der beigefügten CD-ROM, diese ist nur in der Print-Version der VBG enthalten
im Internet unter www.vbg.de


ENDE

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