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7.3 Thermische Explosionen (Durchgehende Reaktionen) | |||
Siehe auch Abschnitt 7.6 | |||
7.4 Physikalische Explosionen | |||
7.4.1 Wachsschmelzen
Zur Herstellung von Pflegemitteln (z.B. Schuhpflegemitteln) werden natürliche oder synthetische Wachse durch Aufheizen geschmolzen und danach mit einem Lösemittel versetzt. Durch Siedeverzüge, insbesondere aber eine schlagartige Verdampfung oder Zersetzung der auf die heiße Oberfläche treffenden Flüssigkeiten, kann es zu explosionsartigen Reaktionen kommen. |
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¢ Verbrühungen | |||
¢ Bildung explosionsfähiger Dämpfe | |||
→ Bereiche, in denen mit Wachsschmelzen bei Temperaturen > 90 °C umgegangen wird: nicht betriebsmäßigen Wasserzutritt zur Schmelze verhindern | |||
→ Maßnahmen treffen, die eine kontrollierte Zugabe des Prozesswassers sicherstellen | |||
→ Nicht wässrige Stoffe nur zugeben, wenn dies ohne Gefährdung möglich ist | |||
→ Bei der Zugabe brennbarer Flüssigkeiten das Ausbreiten brennbarer Dämpfe verhindern (z.B. räumliche Trennung) | |||
7.5 Explosivstoffe | |||
Trifft in der Regel nicht zu | |||
7.6 Sonstige explosionsgefährliche Stoffe | |||
7.6.1 H2O2
Abmischungen konzentrierter Wasserstoffperoxid- Lösungen (H2O2) mit flüssigen oder festen löslichen organischen Stoffen können innerhalb bestimmter Mengenverhältnisse explosionsfähige Eigenschaften besitzen und unter Umständen schon durch geringe mechanische oder thermische Beanspruchung zur Explosion gebracht werden. Wässrige Lösungen bis etwa 90 Gew. -% H2O2 sind nicht explosionsfähig. Wasserstoffperoxiddämpfe können unter Normaldruck bei Erreichen einer Konzentration von ca. 40 Gew. -% in der Dampfphase explodieren. |
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¢ Explosionsgefahr | |||
→ Wasserstoffperoxid niemals mit anderen Stoffen mischen, wenn die möglichen Reaktionen nicht genau bekannt sind; Auskunft können die Herstellerfirmen geben | |||
→ Unbekannte Mischungen ggf. im kleinen Maßstab testen | |||
→ Wasserstoffperoxid stets in soweit verdünnter Form verwenden, wie es die Verfahrensbedingungen zulassen | |||
→ Wasserstoffperoxid einem Ansatz möglichst zuletzt und in kleinen Portionen, die sich sofort umsetzen, zugeben; für intensive Durchmischung sorgen | |||
→ Wässrige Lösungen mit einem Gehalt von ≥ 74 Gew. -% Wasserstoffperoxid nicht über 100 °C erhitzen. | |||
→ Siehe auch Abschnitt 6.1 und Merkblatt M 009 | |||
Rechtsgrundlagen und Informationen: BGV B1 | |||
7.6.2 Organische Peroxide
Organische Peroxide werden als Oxidations- bzw. Desinfektionsmittel eingesetzt. Alle organischen Peroxide sind brandfördernd, einige aber auch zusätzlich explosionsgefährlich (z.B. konzentrierte Peressigsäure) |
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¢ Explosionsgefahr | |||
→ Gefahrgruppe gemäß § 3 BGV B4 ermitteln | |||
→ Prüfen, ob ungefährlichere Stoffe eingesetzt werden können | |||
→ Lagermengen möglichst gering halten | |||
→ Höchstzulässige Lagertemperatur und -dauer beachten | |||
→ Ausreichende Druckentlastungsflächen bei Lagertanks vorsehen | |||
→ Zusammenlagerungsverbote beachten | |||
→ Beim Umgang mit organischen Peroxiden Sicherheitsabstände zu anderen Gebäuden oder Anlagen gemäß § 5 BGV B4 einhalten (gilt nicht für Gruppe OP IV) | |||
→ Verunreinigungen vermeiden, entnommene Teilmengen nicht mehr in Orginalgebinde zurückgeben | |||
→ Ausreichende Druckentlastungsflächen bei Lagertanks vorsehen | |||
→ Siehe auch Abschnitt 6.1 und Merkblatt M 001 | |||
Rechtsgrundlagen und Informationen:
BGV B4; SprengG; 2. SprengV |
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8 Biologische Gefährdung | |||
Trifft in der Regel nicht zu |
9 Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen
9.1 Lärm | ||
¢ Arbeitsgeräusche | ||
→ Prüfen. ob die vorgegebenen Grenzwerte eingehalten sind:
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→ Lärmbereiche ab 90 dB(A) kennzeichnen (§ 7 Abs. 2 BGV B3) | ||
→ Für Lärmbereiche ab 90 dB(A) schriftliches Lärmminderungsprogramm aufstellen (§ 6 BGV B3) | ||
→ Lärmemission von Arbeitsmitteln absenken, wenn Grenzwerte überschritten werden (§ 3 Abs. 1 und § 6 |
(Stand: 21.08.2023)
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