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6.4.3 Arbeiten an Vulkanisierkesseln und -schränken
Gummiartikel können in liegenden oder stehenden (topfkessel) geschlossenen Behältern unter Druck oder drucklos vulkanisiert werden. Die erforderliche Temperatur im Inneren wird durch Heißluft, Dampf oder auch durch Wasser erzeugt. Betriebsdrücke bis höchstens 15 bar sind üblich.
Abbildung 36: Vulkanisierkessel
Zum Beschicken oder Entleeren haben die Vulkanisierkessel einen Deckel, der bei modernen Aggregaten mit einem Bajonettverschluss verriegelt wird und an einem Schwenkarm bewegt werden kann. Bei älteren Geräten werden die Deckel zum Teil mit Klammerschrauben gehalten. Auf bestimmungsgemäßen Sitz ist zu achten.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Unkontrolliert bewegte Teile | ||
Wegfliegende Teile | ||
An Schnellverschlüssen von Druckbehältern der Gruppe IV müssen alle zwei Jahre äußere Prüfungen von einem Sachverständigen durchgeführt werden (TRB 801 Nr. 17) | ||
Die Prüfung erstreckt sich auf die Untersuchung der einwandfreien Beschaffenheit Druck tragender Teile der Schnellverschlüsse, insbesondere hinsichtlich unzulässiger Abnutzung und Korrosion sowie der Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung der Schnellverschlüsse. | ||
Gesundheitsschädigende Wirkung von Stoffen | ||
Vulkanisationsdämpfe | ||
Vulkanisationsdämpfe an der Austrittsstelle gefahrlos absaugen (Abbildung 36) | ||
Technische Raumlüftung vorsehen | ||
Rechtsgrundlagen und Informationen:
BGR 121 |
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Brandgefahr durch Stoffe | ||
Wärmestau in der Gummimischung | ||
Vulkanisierkessel genau nach Betriebsanweisung aufheizen | ||
Kontakt mit heißen oder kalten Medien | ||
Austreten von überhitztem Kondensat | ||
Durch technische Maßnahmen sicherstellen, dass Druckbehälter nur in drucklosem Zustand und nach Abkühlen unter Siedetemperatur geöffnet werden können |
6.5 Kontinuierliche Vulkanisation
Die Mischungen werden in kontinuierlich arbeitenden Anlagen in Form gebracht und vernetzt.
6.5.1 Arbeiten an UHF-Anlagen
UHF-Anlagen bestehen aus der Mikrowellen-(UHF)-Vorwärmung und der anschließenden Heißluftstrecke.
Die Mikrowellenenergie wird durch Magnetrone (Generatoren) erzeugt und in den Behandlungskanal eingespeist. Das führt zu einer Schwingungsanregung der polaren Moleküle und zur inneren Erwärmung der Mischung.
In der Heißluftstrecke erfolgt dann die Nachvulkanisation durch bis zu 250 °C erwärmte Luft. Gleichzeitig werden freiwerdende Dämpfe, z.B. aus Weichmacherölen, sowie Schmutzteilchen ausgeblasen.
Neben den folgenden sind zusätzlich die in Abschnitt 5 dieser BG-Regel zusammengestellten übergreifenden Maßnahmen zu beachten:
Brandgefahr durch Stoffe | ||
Brandgefahr durch freiwerdende Dämpfe | ||
Sie können infolge von Inhomogenitäten der Mischung (Metallteile!) durch die Strahlung gezündet werden. Häufig greifen die Brände dann auf die Abluftkanäle über. | ||
Brandschutzklappen in der Abluftanlage vorsehen | ||
Kanalwände und Abluftkanäle regelmäßig reinigen (Kondensate entfernen) | ||
Schadstoffhaltige Luft beseitigen | ||
Im Brandfall Generator abschalten | ||
Brände mit CO2 oder Stickstoff löschen | ||
Elektromagnetische Felder | ||
Direkte Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Körper (Augen, Gehirn, Keimdrüsen und andere Organe können geschädigt, Herzschrittmacher gestört werden) | ||
Bevorzugt Anlagen verwenden, die nach dem Geräte und Produktsicherheitsgesetz geprüft sind (sie weisen neben dem CE-Zeichen auch das GS-Zeichen auf) | ||
Aufstellungs- und Betriebsanleitungen der Hersteller beachten | ||
Generator erst einschalten, wenn die Anlage beschickt ist und alle Öffnungen geschlossen sind | ||
Öffnungen dem Profilquerschnitt anpassen, d.h. weitestgehend geschlossen halten | ||
Vulkanisation von Profilen mit kleinen Querschnitten: zugehörige Reduziereinsätze (z.B. Blenden, λ/4-Fallen, Absorber) in den Endstücken des Kanals einbauen | ||
(Stand: 25.05.2021)
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