Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV, BGV A, B, C, D, DGUV-V
BGV B11 / DGUV-V 15
- Inhalt -
Erstes Kapitel
Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
Zweites Kapitel
Begriffsbestimmungen
§ 2 Begriffsbestimmungen
Drittes Kapitel
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit
Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
§ 3 Allgemeine Anforderungen
§ 4 Beurteilung der Expositionsbereiche
§ 5 Betriebsanweisungen
§ 6 Bereiche erhöhter Exposition, Gefahrbereiche
§ 7 Kennzeichnung und Abgrenzung
§ 8 Persönliche Schutzausrüstungen
§ 9 Prüfung
§ 10 Unterweisung
§ 11 Anlagenspezifische Dokumentation
Zweiter Abschnitt
Besondere Festlegungen
§ 12 Mittelbare Wirkungen, Körperhilfsmittel
§ 13 Versuchsanlagen und ortsveränderliche Quellen
§ 14 Anlagen mit hohen statischen Magnetfeldern
§ 15 Instandhaltung, Erprobung
Viertes Kapitel
Ordnungswidrigkeiten
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
Fuenftes Kapitel
Übergangs- und Ausführungsbestimmungen
§ 17 Übergangs- und Ausführungsbestimmungen.
Sechstes Kapitel
Inkrafttreten
§ 18 Inkrafttreten
Anlage 1 Zulässige Werte für EM-Felder
1. Basiswerte für unmittelbare Wirkungen
2 Abgeleitete Werte
2.1 Abgeleitete Werte im Frequenzbereich 0 Hz bis 29 kHz
2.1.1 Zulässige Werte im Expositionsbereich 1 und im Bereich erhöhter Exposition
2.1.2 Zulässige Werte im Expositionsbereich 2
2.2 Übergangsbereich 29 kHz bis 91 kHz
2.2.1 Zulässige Werte im Expositionsbereich 1 und im Bereich erhöhter Expositionen
2.2.2 Zulässige Werte im Expositionsbereich 2
2.3 Abgeleitete Werte im Frequenzbereich 91 kHz bis 300 GHz
2.3.1 Zulässige Werte im Expositionsbereich 1 und im Bereich erhöhter Exposition
2.3.2 Zulässige Werte im Expositionsbereich 2
2.3.3 Zulässige Werte für hochfrequente Ströme im Frequenzbereich 10 MHz bis 110 MHz
2.3.4 Bewertung der Exposition bei elektromagnetischen Feldern mit mehreren Frequenzen
2.4 Zulässige Werte für mittelbare Wirkungen
3 Gepulste Felder
3.1 Frequenzbereich 0 Hz bis 91 kHz
3.2 Frequenzbereich 91 kHz bis 300 MHz
4 Anwendung der Basiswerte