zurück

4 Messblenden:

Für alle Messungen und Berechnungen der MZB- Werte ist eine geeignete Blende zu verwenden. Diese Blende ist bestimmt durch den maximalen Durchmesser einer kreisförmigen Fläche, über die die Bestrahlungsstärke oder Bestrahlung zu mitteln ist. Die Werte für die Messblenden sind in der Tabelle 5 angegeben.

Für die Bestrahlung durch wiederholt gepulste Laser im Wellenlängenbereich zwischen 1400 nm und 106 nm wird die 1 mm-Blende für die Bestimmung der Gefährdung aus einem einzelnen Impuls verwendet; dagegen wird die 3,5 mm-Blende zur Bestimmung der maximal zulässigen Bestrahlung für Bestrahlungen länger als 3 s verwendet.

Anmerkung:

Die Werte für die Bestrahlung der Augen im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 1400 nm sind mit einer Messblende von 7 mm Durchmesser (Pupille) zu bestimmen. Der MZB- Wert darf nicht korrigiert werden, um kleinere Pupillendurchmesser zu berücksichtigen.

5 Messbedingungen:

5.1 Messblende:

Die Werte von Bestrahlung oder Bestrahlungsstärke, die mit den entsprechenden Werten der MZ verglichen werden sollen, sind über eine kreisförmige Blende zu mitteln die den Messblenden von Tabelle 5 entsprechen.

Für Bestrahlung der Augen im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 4000 nm ist ein minimaler Messabstand von 100 mm zu verwenden.

Tabelle 5 : Blendendurchmesser für die Messung der Bestrahlungsstärke und der Bestrahlung durch Laser

Wellenlängenbereich
nm
Blendendurchmesser für
Auge
mm
Haut
mm
180 bis 400 1 3,5
> 400 bis 1400 7 3,5
> 1400 bis 105 1 für t< 0,35 s
1,5 t3/8für 0,35 s < t < 10 s
3,5 für t> 10s
3,5
> 105bis 106 11 11


5.2 Empfangswinkel:

  1. Fotochemische MZB- Werte für die Netzhaut:

    Bei Messungen an Quellen, die hinsichtlich der fotochemischen Grenzwerte (400 nm bis 600 nm) bewertet werden sollen, beträgt der Grenzempfangswinkelγp

    für 10 s < t< 100 s ;γp= 11 mrad

    für 100 s < t< 104s ;γp= 1,1 * t0,5mrad

    für 104s < t< 3 * 104s ;γp= 110 mrad

    Ist die Winkelausdehnungα der Quelle größer als der angegebene Grenzempfangswinkelγp, sollte der Empfangswinkel nicht größer als die Werte sein, die fürγpfestgelegt sind. Ist die Winkelausdehnungα der Quelle kleiner als der angegebene Grenzempfangswinkelγp, muss der Empfangswinkel die betrachtete Quelle voll erfassen, braucht im Übrigen aber nicht genau definiert zu sein, d.h. der Empfangswinkel braucht nicht aufγpbeschränkt zu sein.

    Anmerkung:

    Ist bei Messungen an einzelnen kleinen Quellen α < γp, dann braucht nicht mit einem bestimmten, genau definierten Empfangswinkel gemessen zu werden. Um einen genau definierten Empfangswinkel zu erhalten, kann der Empfangswinkel entweder durch Abbildung der Quelle auf eine Feldblende oder durch eine Abblendung der Quelle festgelegt werden.

  2. Alle anderen Grenzwerte:

    Für die Messung von Strahlung, die mit anderen MZB- Werten als denen für die fotochemische Gefährdung der Netzhaut verglichen werden soll, muss der Empfangswinkel die betrachtete Quelle voll erfassen (d.h. der Empfangswinkel muss mindestens so groß sein wie die Winkelausdehnungα der Quelle). Ist jedoch im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 4000 nmα >αmax, darf der Grenzempfangswinkel für die MZB- Werte, die sich auf die thermische Gefährdung beziehen, nicht größer alsαmax(0,1 rad) sein. In dem Wellenlängenbereich von 400 nm bis 1400 nm muss für die MZB- Werte, die sich auf die thermische Gefährdung beziehen, der Empfangswinkel für die Bewertung einer scheinbaren Quelle, die aus mehreren Punkten besteht, im Bereich

    αmin<α<αmaxliegen.

5.3 Messung richtungsveränderlicher Laserstrahlung:

Messungen an richtungsveränderlicher Laserstrahlung haben mit einer stillstehenden Messblende mit 7 mm Durchmesser zu erfolgen (die entstehende zeitliche Änderung der aufgenommenen Strahlung soll als Impuls oder als Impulsfolge betrachtet werden).

6 Wellenlängenbereich von 100 nm bis 180 nm:

Für den Wellenlängenbereich von 100 nm bis 180 nm sind noch keine speziellen Werte für die maximal zulässige Bestrahlung festgelegt. Bis zu einer solchen Festlegung sind die MZB- Werte für die Wellenlänge 180 nm zu verwenden.

Ta belle 6a: Maximal zulässige Bestrahlung (MZB) der Hornhaut bei direkter Bestrahlung durch Laserstrahlungabc
(Einwirkungsdauer von 10-13s bis 10 s)

 

a Für Korrekturfaktoren und Einheiten siehe Tabelle 8
b Die MZB für Einwirkungsdauern unter 10-9

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 01.03.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion