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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

GUV-I 8755 / DGUV-Information 203-063 - Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz in der Abwasserentsorgung - Gefährdungs- und Belastungs-Katalog
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 04/2007 aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Vorwort

Wozu dient der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog?

Der Katalog unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung. Durch die Zusammenstellung von tätigkeitstypischen Gefährdungen wird die Ermittlung der Gefährdungen vor Ort im Unternehmen erleichtert.

In der Gefährdungsbeurteilung legt der Arbeitgeber eigenverantwortlich Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der verwendeten Arbeitsmittel fest ( BetrSichV). Zur Festlegung kann er die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften heranziehen. Weitere Hinweise befinden sich in den technischen Regeln für Betriebssicherheit, in Regelwerken der gesetzlichen Unfallversicherungsträger und in Herstellerinformationen. Besondere Vorschriften gelten für überwachungsbedürftige Anlagen ( BetrSichV).

Für Tätigkeiten, die nicht in diesem Katalog enthalten sind, kann der Erkennungsleitfaden für Gefährdungen in der Informationsschrift GUV-I 8700 "Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz" verwendet werden. Gegebenenfalls können auch Kataloge artverwandter Betriebsarten benutzt werden.

Wie ist der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog aufgebaut?

Der Katalog ist nach Arbeitsbereichen und Tätigkeiten gegliedert und basiert auf einer Systematik der Gefährdungen. Werden Gefährdungen nicht aufgeführt, so sind sie bei den Tätigkeiten nicht typisch.

Neben der Beschreibung von Gefährdungen gibt der Katalog für die einzelnen Arbeitsbereiche Hinweise auf die jeweiligen Vorschriften.

Die Spalte "Risiko" bietet die Möglichkeit, das Ergebnis Ihrer Risikoeinschätzung zu dokumentieren.

In der Spalte "Handlungsbedarf" können Sie angeben, ob nach der Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf besteht.

Weiterhin werden beispielhafte Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungen aufgeführt. Die zu ergreifenden Maßnahmen sind entsprechend der Rangfolge "technisch - organisatorisch - personenbezogen" festzulegen.

Der Anwender kann in der Spalte "Bearbeiter/Berater" dokumentieren, wer für das Umsetzen der festgelegten Maßnahme verantwortlich ist oder zur Beratung hinzugezogen werden soll. In der Spalte "Termin/erledigt" können in Abhängigkeit des identifizierten Risikos die Frist zur Umsetzung der Maßnahme festgelegt und die erfolgte Umsetzung dokumentiert werden.

In der Spalte "wirksam" kann das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle dokumentiert werden.

Der vorliegende Katalog listet exemplarisch Gefährdungen und Belastungen auf. Die Notwendigkeit zur individuellen Überprüfung und Anpassung bleibt für jeden Arbeitgeber für sein Unternehmen bestehen. Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz können Sie zusätzlich die Informationsschrift "Beurteilen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz" (GUV-I 8700) heranziehen.

Prüfen Sie dabei auch, ob psychische Belastungen durch Tätigkeitsanforderungen entstehen können. Eine Hilfestellung hierzu bietet die Informationsschrift "Psychische Belastungen - Checklisten für den Einstieg" (GUV-I 8766).

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

Beispiel:
Arbeitsbereich/Berufsgruppe (z.B. Lager, Instandhalter)
Tätigkeiten (z.B. Ein- und Auslagern)

Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

[ ] Arbeitsbereich

[ ] Berufsgruppe/Person

[ ] Tätigkeiten [ ] [ ]
  [ ] [ ]
  [ ] [ ]


Informationen:



Lfd.
Nr.
G-
Faktor
Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/ Berater
Termin

-

erledigt

wirksam
  Risiko Handl-
bedarf
ja/ nein
  G M K ja/nein
     



                 


Klassifikation der Gefährdungsfaktoren (G-Faktoren)

1. Mechanische Gefährdung 1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile 1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen 1.3 bewegte Transport- mittel, bewegte Arbeitsmittel 1.4 unkontrolliert bewegte Teile 1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten 1.6 Absturz      
2. Elektrische Gefährdung 2.1 gefährliche Körperströme 2.2 Lichtbögen              
3. Gefahrstoffe 3.1 Gase 3.2 Dämpfe 3.3 Aerosole 3.4 Flüssigkeiten 3.5 Feststoffe 3.6 durchgehende Reaktionen      
4. Biologische Gefährdung 4.1 Infektionsgefahr durch Mikro-
organismen, Viren oder biologische Arbeitsstoffe
4.2 gentechnisch veränderte Organismen (GVO) 4.3 Allergene und toxische Stoffe von Mikro-
organismen, von Kleinst-
lebewesen u. Ä.
           
5. Brand- und Explosions-
gefährdung
5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase 5.2 explosionsfähige Atmosphäre 5.3 Explosivstoffe 5.4 elektro-
statische Aufladungen
         
6. Thermische Gefährdung 6.1 Kontakt mit heißen Medien 6.2 Kontakt mit kalten Medien              
7. Gefährdung durch spezielle physikalische Einwirkungen 7.1 Lärm 7.2 Ultraschall, Infraschall 7.3 Ganzkörper-
schwingungen
7.4 Hand-Arm- Schwin-
gungen
7.5 nichtionisie-
rende Strahlung
7.6 ionisierende Strahlung 7.7 elektro-
mag-
netische Felder
7.8 Arbeiten in Unter- oder Überdruck 7.9 Ertrink-
ungs-
gefahr
8. Gefährdung durch Arbeitsumgebungs- bedingungen 8.1 Klima 8.2 Beleuchtung 8.3 Raumbedarf/ Verkehrswege            
9. Physische Belastung/ Arbeitsschwere 9.1 schwere dynamische Arbeit 9.2 einseitige dynamische Arbeit 9.3 Haltungs-
arbeit/ Haltearbeit
9.4 Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit          
10. Wahrnehmung und Handhabbarkeit 10.1 Informations-
aufnahme
10.2 Wahrnehmungs-
umfang
10.3 erschwerte Handhab-
barkeit von Arbeitsmitteln
           
11. Sonstige Gefährdungen 11.1 ungeeignete persönliche Schutzaus-
rüstungen (PSA)
11.2 Hautbelastung 11.3 durch Menschen 11.4 durch Tiere 11.5 durch Pflanzen und pflanzliche Produkte        
12. Psychische Belastungen 12.1 Arbeitstätigkeit 12.2 Arbeits-
organisation
12.3 soziale Bedingungen            
13. Organisation 13.1 Arbeitsablauf 13.2 Arbeitszeit 13.3 Qualifikation 13.4 Unterweisung 13.5 Verant-
wortung
13.6 Organisation, allgem.      


Risikoeinschätzung

Vorgehensweise (Beispiel):

Mit der folgenden Methode können Sie das Risiko leicht einschätzen. Beurteilen Sie

1. die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden eintreten kann (z.B. C) und

2. das mögliche Schadensausmaß (z.B. III).
Im Schnittpunkt finden Sie eine Zahl (im Beispiel 2). Sie zeigt die Risikogruppe an.

3. Die Risikogruppe bestimmt die Art der Maßnahmen (hier: Maßnahmen mit normaler Schutzwirkung).

Anleitung zur Auswahl von Maßnahmen

  G = Gefahrenquelle
P = Person
1. Gefahrenquelle vermeiden/beseitigen

Durch Arbeitsgestaltung, Auswahl geeigneter Technik und Einsatz geeigneter Arbeitsstoffe wird das Entstehen von Gefahrenquellen vermieden.

 
2. Sicherheitstechnische Maßnahmen

Es werden Maßnahmen ergriffen, damit Gefahrenquellen nicht wirksam werden. Durch sicherheitstechnische Maßnahmen werden vorhandene oder zu erwartende Gefährdungen beherrscht (z.B. räumliche Trennung von Gefahrenquelle und Person durch Schutzeinrichtungen wie Absperrungen und Abschirmungen).

 
3. Organisatorische Sicherheitsmaßnahmen

Durch organisatorische Maßnahmen wird verhindert, dass die Person einer Gefahrenquelle ausgesetzt wird (räumlich oder zeitliche Trennung von Gefahrenquelle und Person). Beispiele sind Änderung der Arbeitsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote.

 
4. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) verwenden

PSa (z.B. Schutzhandschuhe, Fußschutz, Gehörschutzmittel) werden zur Verringerung der Verletzungs- und Erkrankungsrisiken eingesetzt.

 
5. Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen

Die Wirkung von Gefahrenquellen wird durch ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten, einschließlich des Fremdfirmenpersonals, verringert. Voraussetzung sind Unterweisungen (vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig) unter Einbeziehung von Betriebsanweisungen und Betriebsanleitungen.

 


Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

[ ] Arbeitsbereich

[ ] Berufsgruppe/Person

Abwasserentsorgung
[ ] Tätigkeiten [ ] Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen

[ ]


Informationen:


G-
Faktor
Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung Gefährdungen bewerten   Maßnahmen Bear-
beiter/
Berater
Termin
-
erledigt
wirksam
ja/nein
Risiko Handl-
bedarf

ja/nein

G M K
1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile           [ ] bei Neuanschaffung: auf sichere Geräte achten (CE- Zeichen)

[ ] trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Verkleidung, Verdeckung, Umzäunung)

[ ] abweisende Schutzeinrichtungen (Abweiser, Bügel)

[ ] berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (z.B. Lichtschranken)

[ ] Kontaktleisten

[ ] Schutzvorrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen

[ ]

     
[ ] ungeschützt bewegte Teile an Maschinen (z.B. an Rechen, Räumerbrücken, Stetigförderern (Schnecken und Förderbänder), Pressen für Rechengut und Schlamm, Antriebsteilen oder Heckenscheren
[ ] beim Bedienen der Geräte und Maschinen kann der Bediener an Gefahrstellen gelangen und verletzt werden
[ ] Quetschen von Körperteilen
[ ] Scherstellen
[ ] Erfassen von Kleidung
[ ] Schneiden an offenen Messern und scharfen Teilen
[ ]
[ ] Gefahrstellen entstehen in besonderen Situationen oder Betriebszuständen (z.B. Reinigung, Störungsbeseitigung) [ ] Gefahrstellen kennzeichnen

[ ] Sicherheitsabstände einhalten

[ ]

[ ]
1.2 Teile mit gefährlichen Oberflächen           [ ] Verkleidung, Abdeckung

[ ] Kanten entgraten

[ ] spitze oder scharfe Gegenstände geeignet aufbewahren

[ ] Schutzhandschuhe benutzen

[ ] Schutzkleidung benutzen

[ ]

     
[ ] Ecken, scharfe Kanten
[ ] Messer, Schneiden
[ ] Glasbruch
[ ]
1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel           [ ] Herstellerangaben und typenschild beachten

[ ] regelmäßige technische Überprüfung

[ ] Einsatz geeigneter und ausgebildeter Personen

[ ] erforderliche Breite der Wege gewährleisten

[ ]

     
Gefährdungen durch
[ ] Überladung des Fahrzeuges
[ ] Funktionsstörungen/-untüchtigkeit (z.B. Bremsen)
[ ] Angefahren werden
[ ]
Gefährdungen durch das Ladegut [ ] Tragfähigkeit und Kippsicherheit beachten, Ladung richtig platzieren und befestigen (siehe Betriebsanleitung)

[ ] Einweiser zu Hilfe holen

[ ] Verkehrsspiegel

[ ]

[ ] Umkippen des Transportmittels
[ ] eingeschränkte Fahrersicherheit bei sperrigem Ladegut
[ ] verstellte oder unübersichtliche Transportwege
[ ]
[ ] Beschäftigte arbeiten im Bereich des fließenden Verkehrs (z.B. bei der Kanalreinigung und Sinkkastenleerung) [ ] Verkehrslenkungsmaßnahmen

[ ] Arbeitsbereich absperren und sichern

[ ] Warnkleidung tragen

[ ]

[ ]
1.4 unkontrolliert bewegte Teile           [ ] Tragfähigkeit der Lagerfläche beachten

[ ] Standsicherheit von Lagern und Stapeln gewährleisten

[ ] zulässige Stapelhöhen einhalten

[ ] Sicherheitsabstand einhalten

[ ] Umwehrungen anbringen

[ ] Ladegut und Werkzeuge sicher ablegen

[ ] Geländer mit Fußleisten versehen

[ ] Schutzhelm benutzen

[ ]

     
Gegenstände können
[ ] kippen (z.B. Ladegut, Stapel)
[ ] herabfallen (z.B. Werkzeuge oder Arbeitsmaterial bei Arbeiten auf Bühnen)
[ ] herumschlagen (Hochdruckschläuche)
[ ] unkontrolliert in Bewegung geraten
[ ]
1.5 Sturz auf der Ebene, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten           [ ] rutschhemmenden Bodenbelag einsetzen

[ ] Verschmutzungen und Stolperstellen sofort beseitigen

[ ] schadhaften Bodenbelag ausbessern

[ ] Gitterroste gegen Abheben und Verschieben sichern

[ ] herumliegende Gegenstände entfernen und geeignet ablagern

[ ] Kabel und Leitungen nicht im Laufbereich verlegen

[ ] verbliebene Stolperstellen kennzeichnen

[ ] geeignetes Schuhwerk (Arbeitsschuhe, Schutz- oder Sicherheitsschuhe) verwenden

[ ]

     
Personen können stürzen, ausrutschen, stolpern oder umknicken durch

[ ] Verunreinigungen (Wasser, Schlamm, Fett)

[ ] witterungsbedingte Glätte
[ ] Unebenheiten, Höhenunterschiede (Schwellen, aus Boden herausragende Teile, z.B. Stellteile für Schieber, Schachtabdeckungen)
[ ] herumliegende Teilen (z.B. Schläuche, provisorisch verlegte Rohrleitungen)
[ ] ungeeignetes Schuhwerk
[ ]
Verkehrswege und Arbeitsflächen

[ ] nicht trittsicher

[ ] Verkehrswege und Arbeitsflächen kontrollieren

[ ] Maßnahmen ergreifen

[ ]

[ ] eingeengt
[ ] verstellt
[ ]
1.6 Absturz

Absturz

          [ ] Geländer, Umwehrungen anbringen

[ ] Öffnungen sichern (Geländer, Abdeckungen)

[ ] bei Treppen mit mehr als 4 Stufen, Handlauf anbringen [ ] wenn feste Absturzsicherungen nicht zweckmäßig sind, PSa gegen Absturz verwenden

[ ]

an Steigleitern:

[ ] Haltestangen an Einstiegsstelle anbringen, > 5 m Absturzsicherung durch Steigschutz (kein Rückenschutz in umschlossenen Räumen) gewährleisten

[ ]

     
[ ] von höher gelegenen Arbeitsplätzen (z.B. hochgelegene Wartungs- und Bedienungsplätze, Arbeitsbühnen)
[ ] in Öffnungen und Vertiefungen (Zugänge zu unterirdischen Bauwerken, wie Schächte, Pumpensümpfe, Montageöffnungen)
[ ] an Arbeitsplätzen, an Becken und Behältern mit Stoffen, in denen man versinken kann (z.B. Schlamm, Abwasser)
[ ] von Steigeisen, Leitern und Treppen
[ ]
2.1 gefährliche Körperströme           [ ] vor Arbeitsbeginn Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel

[ ] regelmäßige Prüfung durch befähigte Person

[ ] nur CE- gekennzeichnete Geräte beschaffen

[ ] bei Geräteschäden/Störungen: sofort Spannung abschalten, Stecker ziehen, Schäden melden und durch Elektrofachkraft reparieren lassen

[ ] elektrische Betriebsstätten oder Schaltanlagen kennzeichnen und ggf. absperren

[ ] begrenzte Arbeiten durch elektrotechnisch unterwiesene Personen

[ ]

     
[ ] beschädigte Isolierungen von Leitungen (z.B. Knickstellen, freiliegende Einzeldrähte)
[ ] beschädigte Gehäusen von Geräten
[ ] schadhafte Steckvorrichtungen
[ ] nicht bestimmungsgemäße Verwendung elektrischer Geräte
[ ] Benutzung feuchter elektrischer Geräte oder Bedienung elektrischer Anlagen mit nassen Händen, Füßen oder feuchter Kleidung
[ ]
geforderte Sicherheitsbestimmungen werden nicht eingehalten [ ] Geräte entsprechend den Anwendungsbereichen auswählen und einsetzen (z.B. IP-Schutzart, mechanischer Schutz, Explosionsschutz)

[ ] Geräte mit Kleinspannung bzw. Schutztrennung einsetzen

[ ]

[ ] bei besonderen Umgebungsverhältnissen (z.B. Nässe, chemische Einflüsse)
[ ] In feuer- bzw. explosionsgefährdeten Bereichen
[ ] In umschlossenen Räumen (z.B. Behälter, Kanäle, Schächte)
[ ] auf Baustellen
[ ]
[ ] Arbeiten in gefährlicher Nähe elektrischer Anlagen [ ] Arbeiten nach Anweisung einer Elektrofachkraft durchführen

[ ] Leitungen spannungsfrei schalten

[ ]

[ ]
3.1/3.2/3.3 Gase, Dämpfe, Aerosole           [ ] geschlossene Anlagen und Apparaturen verwenden

[ ] räumliche Abtrennung des Gefahrenbereiches

[ ] Absaugen der Schadstoffe an der Entstehungs- oder Austrittsstelle

[ ] Belüften von umschlossenen Räumen

[ ] Raumlüftung

[ ] Messung der Atmosphäre

[ ] Atemschutz

[ ] Erlaubnisschein/Betriebsanweisung bei Arbeiten in umschlossenen Räumen

[ ]

     
[ ] Gase, Dämpfe (z.B. durch Faulung: Methan, Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid; durch unzulässig eingeleitete brennbare Flüssigkeiten: Benzin, Lösemittel)
[ ] Sauerstoffmangel (durch verdrängte Medien in umschlossenen Räumen und Behältern)
[ ] Ammoniak bei der Schlammentwässerung in Kammerfilterpressen mit Kalkkonditionierung
[ ]
3.4/3.5 Flüssigkeiten, Feststoffe           [ ] soweit möglich Ersatz durch weniger gefährliche Produkte

[ ] EG-Sicherheitsdatenblätter beim Hersteller anfordern

[ ] Lagerbedingungen nach Sicherheitsdatenblatt einhalten

[ ] Betriebsanweisung erstellen

[ ] Unterweisung

[ ] Produkte wie angegeben einsetzen

[ ] verschiedene Produkte (Reiniger o. Ä.) niemals mischen

[ ] PSa nach Betriebsanweisung verwenden

[ ] Hautschutz (Handschutz, angepasste Reinigung und Pflege)

[ ] Erste-Hilfe-Einrichtungen (z.B. Augen- und Körperdusche) bereithalten

[ ]

     
[ ] eingesetzte Stoffe nicht bekannt
[ ] keine Maßnahmen bei Einsatz von Gefahrstoffen bzw. gefährlichen Zubereitungen (Gefahrensymbole auf Verpackungen, Sicherheitsdatenblätter)
[ ] Stoff/Produkt mit Gefahrenkennzeichnung, wie Fällungsmittel, Stabilisierungsmittel, Säuren und Laugen, Reinigungsmittel
[ ] andere gefährliche Betriebsstoffe
[ ]
4.1 Infektionsgefahr durch Mikroorganismen und Viren           [ ] geschlossene Arbeitsverfahren

[ ] Kontakt vermeiden

[ ] Trennung in Schwarz-Weiß-Bereiche

[ ] geeignete PSa benutzen

[ ] Hygieneunterweisung/ Hautschutzplan

[ ] regelmäßige Reinigung und (Hände-)Desinfektion

[ ] Gesundheitsvorsorge (z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen)

[ ] Lüftung

[ ]

     
[ ] Kontakt mit Abwasser oder Schlamm
[ ]
5.1 Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase           [ ] Feuerlöscher (je nach brennbarem Stoff und Größe der Arbeitsstätte auswählen)

[ ] Löschdecken oder Löschanlagen

[ ] regelmäßige Wartung der Löscheinrichtungen

[ ] Feuermeldeeinrichtungen

[ ] Brandschutztüren

[ ] Rettungswege kennzeichnen und freihalten

[ ] Alarm- und Fluchtwegpläne aushängen und Übungen durchführen

[ ]

     
[ ] keine Hilfsmittel zur Brandbekämpfung vorhanden
[ ] erforderliche Kennzeichnungen nicht angebracht
[ ] Brandausbreitung kann nicht verhindert werden
[ ]
5.2 explosionsfähige Atmosphäre           [ ] Zoneneinteilung und Kennzeichnung explosionsgefährdeter Bereiche

[ ] Faulgasleitungen und -anlagen auf Dichtheit prüfen

[ ] natürliche oder technische Lüftung

[ ] Zündquellen vermeiden, z.B. heiße Oberflächen, Flammen (Feuerarbeiten wie Schweißen nur mit Erlaubnis, Rauchen), mechanisch erzeugte Funken, elektrische Anlagen, statische Elektrizität

[ ] nur geeignete Betriebsmittel bereitstellen und einsetzen (z.B. solche, die den Anforderungen der ExV in Verbindung mit der Richtlinie 94/9/EG entsprechen)

Hinweis:
Hierbei den vom Gerätehersteller in der Betriebsanleitung vorgesehenen Einsatzbereich (z.B. bzgl. Umgebungstemperatur, Druck, Temperaturklasse, Explosionsgruppe usw.) beachten.

[ ] Überwachung der Konzentration (z.B. mobile oder ortsfeste Gaswarngeräte)

[ ] konstruktive Maßnahmen (z.B. explosionsfeste Bauweise, flammendurchschlagsichere Einrichtungen, Schnellschlussventile)

[ ] Löscheinrichtungen bereitstellen

[ ]

     
[ ] explosionsfähige Atmosphäre kann entstehen
[ ] explosionsgefährdete Bereiche (z.B. bei der Faulgaserzeugung und -verwertung sowie in umschlossenen Räumen) vorhanden
[ ]
Explosionsfähige Atmosphäre kann entstehen durch

[ ] Luft und brennbare Gase (z.B. Faulgasaustritt aus Faulgas führenden Anlagen oder Faulgasentwicklung in Pumpensümpfen und Stauräumen von Abwasser und Klärschlamm)

[ ] Luft und Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten (z.B. unzulässig eingeleitetes Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten in die Kanalisation)
[ ] Stäube (z.B. Klärschlammstaub in Schlammtrocknungsanlagen)
[ ]
6.1 Kontakt mit heißen Medien           [ ] Gefahrstellen (z.B. heiße Rohrleitungen) abschirmen

[ ] Gefahrstellen kennzeichnen

[ ] geeignete PSa bereitstellen und benutzen

[ ]

     
[ ] Verbrennungen
[ ]
7.1 Lärm           [ ] bei Neuanschaffung: Vergleich der Geräuschangaben von angebotenen Maschinen

[ ] Arbeitszeit im Lärmbereich reduzieren

[ ] laute Schallquellen räumlich trennen, abschirmen, kapseln

[ ] Schall absorbierende Wand- und Deckenverkleidung

[ ] geeigneten Gehörschutz (Gehörschutzstöpsel, Kapselgehörschützer) benutzen

[ ] Lärmbereiche ab 85 dB(A) kennzeichnen

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorge nach G 20 durchführen

[ ] Beschäftigte unterweisen

[ ]

     
[ ] Lärmquellen nicht ermittelt (z.B. Kompressoren, Pumpen, Notstromaggregate, Zentrifugen, Rasenmäher, Freischneider, Winkelschleifer)
[ ] Beurteilungspegel> 80 dB(A)
[ ] Lärmbereiche> 85 dB(A) nicht gekennzeichnet
[ ]
7.3 Ganzkörperschwingungen           [ ] bei der Beschaffung von Fahrzeugen und Arbeitsmitteln auf typen mit geringen Vibrationswerten (Angabepflicht des Herstellers) achten

[ ] Fahrzeuge mit schwingungsgedämpften Sitzen ausstatten

[ ] ebene Fahrbahnen gewährleisten (keine Schlaglöcher, ggf. angepasste Fahrweise)

[ ]

     
[ ] über längere Zeiträume wird mit Fahrzeugen oder Transportmitteln gearbeitet, bei denen deutliche Schwingungen im Sitzen gespürt werden

Hinweis:

  • Saug- und Spülfahrzeuge
  • LKW, Schlepper, Radlader
[ ] deutlich spürbare stoßhaltige Belastungen
[ ]
7.4 Hand- Arm- Schwingungen           [ ] Beseitigung oder Minderung hoher Expositionen durch Änderung des Verfahrens

[ ] schwingungsgeminderte Werkzeuge und Arbeitsmittel einsetzen

[ ] Handgriffe mit Dämpfungen oder Abfederungen verwenden

[ ] Einsatzzeiten reduzieren

[ ]

     
[ ] Einsatz von handgehaltenen und handgeführten Arbeitsmitteln und Werkzeugen, die zu Belastungen der Gelenke führen Hinweis:
  • Grünpflege- und Bodenbearbeitungsgeräte, z.B. Motorsägen, Balkenmäher
  • Schlagbohrmaschinen, Meißel, Schleifer
[ ]
7.9 Ertrinkungsgefahr           [ ] Absturzsicherungen anbringen

[ ] ohnmachtsichere Auftriebsmittel/ Rettungskragen tragen

[ ] Rettungsmittel (Rettungsringe, -stangen) bereithalten

[ ] Becken an günstigen Stellen (Schwimmstrecke nicht größer als ca. 15 m) mit Notausstiegen ausrüsten

[ ]

     
[ ] bei Arbeiten an Becken und Gewässern
[ ]
8.1 Klima           [ ] bedarfsgerechte Regelung der Temperatur (Heizung Klimaanlage)

[ ] Wärme- und Feuchteisolation

[ ] freie oder zwangsweise Stoßlüftung

[ ] Durchzug vermeiden

[ ] Lüften, Anlagenteile kapseln/abdecken

[ ]

     
Arbeiten unter erschwerten Bedingungen

[ ] zu warme oder zu kalte Raumtemperatur

[ ] zu hohe Luftfeuchtigkeit (z.B. Kanalisation)
[ ] Zugluft
[ ] unangenehme Geruchsemissionen (z.B. Rechengebäude, Kanalisation)
[ ]
[ ] Witterungsbedingungen werden nicht beachtet [ ] angemessene Pausen bei schwerer körperlicher Arbeit

[ ] bei ungünstiger Witterung wetterunabhängige Arbeiten vorsehen

[ ] Schutzkleidung (Winter- und Regenkleidung) und angemessene Pausen

[ ]

[ ] Hitze/Sonneneinstrahlung
[ ] Kälte
[ ] Niederschlag
[ ]
8.2 Beleuchtung           [ ] Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz prüfen und einhalten

[ ] regelmäßige Wartung und Reinigung der Leuchten

[ ] Lichtfarbe entsprechend der Arbeitsaufgabe wählen

[ ] ausreichend Tageslicht

[ ] Beseitigung oder Abschirmung von Blendquellen

[ ] Beseitigung von Dunkelstellen

[ ] Anzeigen oder optische Signale überprüfen

[ ]

     
[ ] mangelhafte Beleuchtungsstärke
[ ] ungeeignete Lichtfarbe
[ ] Blendung durch Lampen, Leuchten, Tageslicht (Direktblendung), Spiegelung hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen (Reflexblendung)
[ ] "Dunkelstellen", z.B. bei Halleneinfahrten, Durchfahrten, Treppen, Toren und Schächten
[ ] Anzeigen oder optische Signale schwer zu erkennen
[ ]
8.3 Raumbedarf, Verkehrswege           [ ] Höhe mind. 2 m, Breite 0,6 m; bei Lastenbeförderung

1,25 m, ansonsten der Transportaufgabe angepasst

[ ] Sicherheitsabstand 0,5 m bei Wegen für Fahrzeuge

[ ] befestige Wege anlegen

[ ]

     
[ ] Höhe und Breite der Verkehrswege nicht ausreichend
[ ] Verkehrswege im Freien nicht befestigt
[ ]
[ ] Einstiegsöffnungen nicht groß genug [ ] lichte Weite von Einstiegsöffnungen mind. 0,8 m, in Verkehrswegen von Fahrzeugen 0,6 m

[ ] lichte Weite von Schächten mind. 1 m, lichte Höhe von Kanälen mind. 1 m

[ ]

[ ] Schächte und Kanäle nicht begehbar
[ ]
[ ] keine Rettungswege vorhanden [ ] Rettungswege und Notausgänge überprüfen

[ ] Rettungswege und Notausgänge kennzeichnen und freihalten

[ ]

[ ] keine Notausgänge vorhanden
[ ] Rettungswege und Notausgänge nicht gekennzeichnet
[ ] Rettungswege und Notausgänge nicht freigehalten
[ ]
[ ] keine ausreichende Bewegungsfläche an Arbeitsplätzen [ ] ausreichende Bewegungsfläche an Arbeitsplätzen schaffen

[ ]

[ ]
9.3 Haltungsarbeit/Haltearbeit           [ ] Zwangshaltungen und ungünstige Körperhaltungen durch Gestaltung von Arbeitsplatz (z.B. Arbeitshöhe, Sehabstand und Blickwinkel entsprechend der Arbeitsaufgabe, Greifraum); Arbeitsmittel (z.B. Anordnung von Bedienelementen an (Maschinen) und Arbeitsumgebung (z.B. Anordnung der Beleuchtungsanlage) vermeiden

[ ] Haltearbeit ohne Belastungswechsel über einen längeren Zeitraum vermeiden

[ ] Körperhaltung wechseln (z.B. zwischen Sitzen und Stehen), Stehhilfen zur Verfügung stellen

[ ] Sitzarbeitsplätze: geeignete Stühle beschaffen (gut ausgebildete, hohe Rückenlehne), Sitzhöhe an Körpergröße anpassen (Oberschenkel, Unterarme waagerecht, Arm- bzw. Beinwinkel mind. 90°)

[ ]

     
ungünstige Körperhaltungen werden oft eingenommen

[ ] stark gebeugt (gebückt, extreme Rumpfbeugung)

[ ] Hocken, Knien
[ ] Über-Kopf-Arbeit
[ ] Zwangshaltung durch beengte Raumverhältnisse (z.B. sehr niedrige Räume, Schächte, Kanäle)
[ ]
9.4 Heben und Tragen           [ ] Transporthilfsmittel und Hubeinrichtungen (z.B. Krane, Deckelhebegeräte, Dreibock) einsetzen

[ ] Verringerung der Lastgewichte (z.B. durch Zerlegung in kleine Baueinheiten)

[ ] möglichst Last mit aufrechter Wirbelsäule und körpernah tragen

[ ] zusätzliche Personen zu Hilfe nehmen

[ ] Rückenschule

[ ] Unterweisung

[ ]

     
[ ] häufiges Heben und Tragen von Lasten größer folgender Werte:


Alter in Jahren Last in kg
für Frauen für Männer
15-17 10 15
18-39 15 25
ab 40 10 20
[ ] Tragen von Lasten> 50 kg
[ ] beim Heben und Tragen werden ungünstige Körperhaltungen (z.B. stark gebeugt, verdreht) eingenommen
[ ]
10.1 Informationsaufnahme

Probleme bei der Bildschirmarbeit (z.B. Leitwarte/Büro)

          [ ] nur CE-geprüfte Geräte einsetzen

[ ] Bildschirmoberflächen regelmäßig reinigen und für ausreichende Zeichengröße, -schärfe, -kontrast und -helligkeit sorgen

[ ] blendfreie Leuchten und reflexionsarme Bildschirme verwenden

[ ] Leuchten parallel zur Hauptblickrichtung anordnen

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 37 anbieten

[ ]

     
[ ] unzureichende Zeichengröße und Zeichenschärfe
[ ] schlechter Zeichenkontrast und Zeichenhelligkeit
[ ] Flimmern des Bildschirmes
[ ] Blendung und Reflexionen auf Tisch- und Bildschirmoberflächen
[ ]
10.3 erschwerte Handhabbarkeit von Arbeitsmitteln           [ ] leichte Erreichbarkeit und Handhabbarkeit sicherstellen (geringe Stellkräfte, kurze Stellwege, kurze Stellwinkel)

[ ] auf geeignete Anordnung achten (nach Wichtigkeit und übersichtlich anordnen, Greif- und Fußraum beachten)

[ ] Bewegung des Stellteils der Maschine oder der Anlage der Anzeige oder der Bewegung sinnfällig zuordnen

[ ] auf ausreichende Griffigkeit achten (z.B. durch geriffelte Oberflächen)

[ ]

     
[ ] Stellteile (z.B. Ventilsteuerung, Probenahmen usw.) nicht leicht handhabbar
[ ]
11.1 ungeeignete Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)           [ ] geeignete PSa auswählen und in ausreichender Zahl zur Verfügung stellen (Ergebnis aus Gefährdungsbeurteilung)

[ ] sorgfältige Auswahl nach Beratung

[ ] defekte Schutzausrüstung austauschen

[ ] Funktionsfähigkeit vor jedem Gebrauch prüfen

[ ] sachgerechte Reinigung, Desinfektion, Pflege und Aufbewahrung der PSA

[ ] Beschäftigte an der Auswahl beteiligen, Trageversuche durchführen

[ ] arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26 veranlassen

[ ]

     
PSA

[ ] steht nicht zur Verfügung

[ ] ungeeignet
[ ] nicht wirksam
[ ] wird nicht akzeptiert
[ ] Nutzungsdauer ist überschritten
[ ]
[ ] PSa weist Mängel auf
[ ] ungeeignete Atemschutzgeräte oder Filter
[ ] Rettungsgurte werden als Absturzsicherung eingesetzt
[ ] ungeeignete Hautschutzmittel
[ ]
11.2 Hautbelastung           [ ] Körper bedeckende Kleidung tragen

[ ] Schutzkleidung gegen Nässe benutzen

[ ] Handschuhe tragen

[ ] Hautschutzplan erstellen (Hautschutz-, Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel)

[ ] Beschäftigte unterweisen

[ ] ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 24 bei Beschäftigten mit Hautproblemen veranlassen

[ ]

     
[ ] bei Feuchtarbeiten (z.B. Reinigungsarbeiten)
[ ] bei stark schmutzenden Tätigkeiten
[ ] beim Umgang mit Gefahrstoffen (z.B. Arbeiten an Anlagen mit Fäll- und Flockungsmitteln und anderen Betriebsmitteln)
[ ]
11.4 Gefährdung durch Tiere           [ ] Rattenbekämpfung

[ ] auf persönliche Hygiene achten

[ ] Schutzhandschuhe tragen

[ ] offene Wunden abdecken

[ ]

     
[ ] Kontakt mit Rattenurin (Leptospirose)
[ ]
11.5 Gefährdung durch Pflanzen           [ ] nur geeignete Arbeitnehmer einsetzen

[ ] geeignete Handschuhe und Arbeitskleidung tragen

[ ]

     
[ ] Beschäftigte sind gegen bestimmte Pflanzen allergisch (z.B. gegen Pollenstaub)
[ ] Riss- und Stichverletzungen
[ ]
12.2 Arbeitsorganisation           [ ] realistische Terminsetzung und Arbeitskräfteplanung, um sicherheitsgerechtes Arbeiten zu ermöglichen (z.B. Kanalbelüftung, Messung, Verkehrslenkung, Aufsicht, PSA)

[ ] Stördienst so organisieren, dass auch nach Feierabend Aufsichts-, Fach- und Hilfskräfte hinzugezogen werden können

[ ]

     
[ ] starker Zeit- bzw. Termindruck
[ ] Betriebsstörungen können nicht jederzeit beseitigt werden
[ ]
13.3 Qualifikation           [ ] Personalauswahl entsprechend den Anforderungen treffen, z.B. Qualifikation, Erfahrung, Alter, besondere Personengruppen, Gesundheitszustand, Charaktereigenschaften

[ ]

     
[ ] Beschäftigte für die Tätigkeit nicht geeignet
[ ]
13.4 Unterweisung           [ ] Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit

[ ] regelmäßige Unterweisung, mind. einmal jährlich

[ ] Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Verhalten motivieren

[ ]

     
[ ] keine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit
[ ] keine regelmäßige Unterweisung über mögliche Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung
[ ]


ENDE

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