Regelwerk; Arbeitsschutz, UVV-Übersicht, BGI
DGUV-I 208-015 / BGI 689
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Bedienung von Hebebühnen
Abb. 1 Lastverteilung - Schwerer Teil des Fahrzeugs sollte auf die kurzen Tragarme aufgenommen werden.
Abb. 2 Griffige Gummiauflage am Aufnahmeteller.
Abb. 3 Gelenkarmsicherung
Abb. 4 Hier ist das Lastaufnahmemittel an dem vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Aufnahmepunkt angesetzt.
Steuerplatz und Steuerorgane
Abb. 5 Fußfreiraum - Mindestabmessungen in mm; Abweisbügel am Auffahrträger können entfallen, wenn der Auffahrträger so ausgebildet ist, dass ein ausreichender Fußfreiraum gewährleistet ist.
Wartung und Pflege