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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

GUV-I 8556 / DGUV Information 214-046 - Sichere Waldarbeiten
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information

(Ausgabe 05/2014)




1 Einleitung

Diese Informationsschrift erläutert und konkretisiert die DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" und ist damit eine praxisnahe Ergänzung.

Den Vorgesetzten kann diese Broschüre Hilfe bei der Unterweisung ihrer Mitarbeiter bieten.

Die erforderliche fachliche Ausbildung ersetzt die Broschüre jedoch nicht. Nutzen Sie das Kursangebot der Forstlichen Bildungsstätten und gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Informationen über den Mindestumfang der Ausbildung an der Motorsäge enthält die DGUV Information 214-059 "Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten".

Abb. 1 Belastungen und Gefahren für den Forstwirt


Waldarbeit ist meist schwere und gefährliche Arbeit!

Sie darf nur von Fachkundigen ausgeführt werden.

Besondere Gefahren bestehen durch:

Abb. 2 Belastungen und Gefahren für den Maschinenführer

2 Aufgaben des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber (Unternehmer, Vorgesetzter) müssen Sie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für einen sicheren Arbeitsablauf schaffen, erhalten und überwachen. Der erste wichtige Schritt hierbei ist die Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess zur Ermittlung von Gefährdungen und zur Bewertung der damit verbundenen Risiken.

Die Beurteilung der Gefährdungen ist die Voraussetzung für das Ergreifen von wirksamen und betriebsbezogenen Arbeitsschutzmaßnahmen. Welche konkreten Schutzmaßnahmen im Betrieb erforderlich sind, ist durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen festzustellen. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch die Grundlage für die Festlegung der Rangfolge der zu ergreifenden Maßnahmen.

Die Gefährdungsbeurteilung besteht aus:

Die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleiteten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Es wird empfohlen, die Festlegungen in einem schriftlichen Arbeitsauftrag festzuhalten.

Mindestens einmal jährlich ist eine Unterweisung vorgeschrieben. Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht zu Beginn jeder neuen Arbeit und bei Einstellung unerfahrener Mitarbeiter. Immer dann sollte auf die besonderen Gefahren und die Gegenmaßnahmen hingewiesen werden.

Arbeitgeber sind verpflichtet,

Abb. 3 Unterweisung

Bei Verstoß droht

Besonders hoch ist die Unfallgefahr bei gefährlichen Waldarbeiten.

Gefährliche Waldarbeiten sind z.B.:

Gefährliche Waldarbeiten dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn weitere Beschäftigte am Arbeitsort sind und diese eine ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Verbindung haben, damit nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und erforderliche Hilfe herbeigerufen werden kann.

Wird eine gefährliche Waldarbeit von mehreren Personen gemeinschaftlich ausgeführt, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass eine zuverlässige, mit der Arbeit vertraute, fachlich geeignete, weisungsberechtigte Person die Aufsicht führt.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen mit gefährlichen Arbeiten nicht beschäftigt werden. Das gilt nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen ab 15 Jahren, soweit dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist. Sie müssen dabei von einem Fachkundigen angeleitet und beaufsichtigt werden.

Abb. 4 Betriebsärtzliche Untersuchung

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 23.07.2018)

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