Regelwerk, Arbeitsschutz, UVV-Übersicht BGI DGUV-I

BGI 810-5 / DGUV-I 215-315
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Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Organisation und Verantwortung

2.1 Leitung und Aufsicht für besondere szenische Darstellungen

Abb. 1 Besondere szenische Darstellung ermitteln

2.2 Verantwortungsbereiche

2.2.1 Besondere szenische Darstellungen unter Leitung und Aufsicht der Bühnen- und Studiofachkraft

Abb. 2 Leitung und Aufsicht durch Bühnen- und Studiofachkraft

2.2.2 Besondere szenische Darstellungen unter Koordination der Bühnen- und Studiofachkraft

Abb. 3 Koordination der weiteren Schutzmaßnahmen durch Bühnen- und Studiofachkraft

2.2.3 Eigenverantwortliche besondere szenische Darstellung

Abb. 4 Artistische Darstellung

2.3 Versicherungsschutz

2.4 Gefährdungsbeurteilung

2.5 Auswahl von geeigneten Personen

2.5.1 Darsteller und Darstellerinnen ohne Fachkenntnisse (Laien)

2.5.2 Darsteller und Darstellerinnen mit Fachkenntnissen (Amateure)

2.5.3 Professionelle Aktionsdarsteller und Aktionsdarstellerinnen

2.5.4 Kinder und Jugendliche

Abb. 5 Kinder als Mitwirkende

2.6 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Abb. 6 Gespielte Auseinandersetzung

Abb. 7 Autoscooter auf der Bühne

2.7 Unterweisung

2.8 Notfallorganisation

Abb. 8 Fechtkampf

2.9 Arbeitsmittel bereitstellen und prüfen

3 Besondere szenische Darstellungen

Abb. 9 Begehen einer Showtreppe mit High Heels

3.1 Grundsätzliche Anforderungen an die Durchführung von besonderen szenischen Darstellungen

3.1.1 Proben

Abb. 10 Szenische Probe

3.1.2 Training und Verletzungsprophylaxe

3.1.3 Darstellungen mit Absturzgefahr

Abb. 11 Szenische Darstellung mit Absturzgefahr

3.1.4 Gespielte Tätlichkeiten und Darstellungen mit Zerbrechen von Materialien

Abb. 12 Erhöhte Spielebenen

3.2 Artistik und Akrobatik

3.3 Sensationsdarstellung

Abb. 13 Akrobatische Showeinlage

Abb. 14 Showeinlage mit KFZ-Einsatz

3.4 Besondere szenische Darstellungen mit sportlichen Elementen

3.4.1 Szenische Darstellung einer sportlichen Aktion

Abb. 15 Sportliche Showeinlage

3.4.2 Präsentation von Breitensport

3.4.3 Präsentation von Extremsport

3.5 Stunt

3.6 Tiere

3.6.1 Pferde

Abb. 16 Schwertkampf

3.7 Bühnenwaffen

3.7.1 Umgang mit Hieb- und Stichwaffen

3.7.2 Umgang mit Feuerwaffen

3.7.3 Lagerung und Transport, Überlassen zur szenischen Darstellung

Abb. 17 Schreckschusswaffeneinsatz

Anhang 1 - Vorgehensweise bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung

Schritt 1: Ermittlung und Abgrenzung der besonderen szenischen Darstellungen, die individuell beurteilt werden müssen

Schritt 2: Auswahl von fachlich geeigneten Personen für die Gefährdungsbeurteilung

Schritt 3: Ermittlung der Gefährdung

Schritt 4: Bewertung des Risikos

Schritt 5: Auswahl von fachlich und körperlich geeigneten Personen für die Darstellung

Schritt 6: Ableitung von Schutzzielen

Abb. 18 Gefahrenquelle

Schritt 7: Auswahl, Umsetzung und Überprüfung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit

Abb. 19 Maßnahmenhirarchie

Schritt 8: Dokumentation

Schritt 9: Unterweisung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung

Schritt 10: Wirksamkeitskontrolle und regelmäßige Überprüfung

Beispiele für Gefährdungsbeurteilungen

Beispiel 1: Worst-Case Betrachtung

Beispiel 2: Individuelle Gefährdungsbeurteilung

Beispiel 3: Individuelle Gefährdungsbeurteilung, Spezialist erforderlich

Beispiel 4: Individuelle Gefährdungsbeurteilung

Anhang 2 - Dokumentationsschema für die individuelle Gefährdungsbeurteilung

Anhang 3 - Einsatz von Tieren bei szenischer Darstellung

Anhang 4 - Checkliste zur Auswahl von Stuntleuten

Anhang 5 - Begriffe

Anhang 6 - Informationen zum Waffenrecht

Literaturverzeichnis

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