GUV-R 2101 / DGUV-R 105-002
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1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Allgemeines
3.1 Arbeitsschutzorganisation
4 Ausrüstung
4.1 Leichttauchgeräte
4.2 Zusätzliche Tauchausrüstung
4.3 Auftriebsmittel
4.4 Leinen
4.5 Verdichter
5 Betrieb
5.1 Verhalten beim Tauchen in Hilfeleistungsunternehmen
5.2 Leitung und Aufsicht
5.3 Tauchtrupp
5.4 Anforderungen an den Taucher bzw. an die Taucherin
5.5 Anforderungen an den Signalmann bzw. an die Signalfrau
5.6 Bereitstellung von Tauchausrüstung und Einrichtungen
5.7 Sicherung des Taucheinsatzes
5.7.7 Taucheinsätze unter Eis
5.7.8 Nitrox-Gasgemische
5.8 Schriftliche Aufzeichnungen
5.9 Verständigung
5.10 Vorbereitung eines Taucheinsatzes
5.11 Abstieg von Tauchern bzw. Taucherinnen
5.12 Tauchgänge
5.13 Abbruch von Tauchgängen
5.14 Verhalten nach Tauchgängen
5.15 Füllen von Druckgasbehältern
6 Prüfung der Ausrüstung
7 Erste Hilfe / Verhalten bei Tauchunfällen
Anhang 1
Maximale Aufenthaltszeiten unter Wasser
Tabelle 1: Maximale Aufenthaltszeit unter Wasser bei Tauchtiefen bis 10,5 m
Tabelle 2: Drucklufttabelle
Tabelle 3: Korrekturtabelle für Tauchgänge in Höhen über 300 m
Tabelle 4: Zeitzuschlag für das Austauchen nach Wiederholungstauchgängen
Anhang 2
Maßnahmen bei einem Tauchunfall
Anhang 3
Ausbildungsplan zum Taucher bzw. zur Taucherin
Anhang 4
Ausbildungsplan zum Signalmann bzw. zur Signalfrau
Anhang 5
Leinenzugzeichen
Anhang 6
Grundsätze für die Instandhaltung von Tauchgeräten
Anhang 7
Muster Taucheinsatzprotokoll
Anhang 8
Anerkennung von vergleichbarer Ausbildung
Anhang 9
Ärztliche Bescheinigung für den Taucher bzw. die Taucherin
Anhang 10
Ärztliche Bescheinigung für den Signalmann bzw. die Signalfrau