umwelt-online: ETAG 002-1 Technische Zulassung für geklebte Glaskonstruktionen (2)
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4.4 ER 4 Nutzungssicherheit
Fassaden aus geklebten Glaskonstruktionen müssen unter der kombinierten Beanspruchung durch Eigengewicht, Windlast, Temperatur, Feuchtigkeit, Zwängungen, Stöße, Bewegungen des Tragwerks und ggf. Schnee- und Eislasten standsicher bleiben.
Diese Einwirkungen sind:
4.4.1 Schwerkraft
Eigengewicht: Systeme der Typen I und II sind mit einer mechanischen Abstützung zur Aufnahme des Gewichts der Verglasung auszustatten, so daß die Verklebung dieses Gewicht nicht tragen muß. Die Tragfähigkeit dieser mechanischen Vorrichtung ist zu bestimmen. Bei nicht gestützten Systemen (bei denen keine Vorrichtung zur Aufnahme des Eigengewichts vorhanden ist) ist die Tragfähigkeit der Verklebung unter Langzeit-Schubbeanspruchung zu ermitteln.
4.4.2 Einfluß von Wind- und Schneelasten
Unter Berücksichtigung eines entsprechenden Sicherheitsfaktors (oder mehrerer Sicherheitsfaktoren) muß das System einen ausreichenden mechanischen Widerstand gegen die Beanspruchungen durch den Druck von Schneelasten sowie Druck, Sog und Schwingungen, verursacht durch Wind, aufweisen.
Jede verwendete Haltevorrichtung muß so bemessen sein, daß sie das Glas bei Versagen der Verklebung vorübergehend festhält.
4.4.3 Einfluß von Bewegungen des Gebäudes
Bewegungen des Gebäudes können zum Beispiel verursacht werden durch:
Allen Bewegungen des Gebäudes, die aus einem dieser Gründe auftreten, ist durch entsprechende Bemessungsmaßnahmen bei der Fassade Rechnung zu tragen.
Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Verklebung vor Beanspruchungen aufgrund von Bewegungen des Gebäudes zu schützen.
4.4.4 Einfluß von Temperatur und Luftdruck
4.4.4.1 Einfluß der Temperatur
Extreme Temperaturen dürfen die Bestandteile der geklebten Glaskonstruktion weder zerstören noch irreversibel verformen. Aus praktischen Erwägungen werden Oberflächentemperaturen von - 20 °C und 80 °C im allgemeinen als Grenzwerte des Temperaturbereichs angesehen.
Aufgrund örtlicher Klimabedingungen können auch Temperaturen außerhalb dieser Grenzwerte berücksichtigt werden (z.B. kann in nordischen Ländern eine Temperatur von - 40 °C anwendbar sein). Die thermische Bewegung des Glases und des Tragrahmens der geklebten Glaskonstruktion ist für den jeweiligen Fall im allgemeinen für einen Temperaturbereich von:
unter Sommerbedingungen | ΔT = Tv - Tc = +25 K |
unter Winterbedingungen | ΔT = Tv - Tc = -25 K |
zu berechnen. (Symbole siehe Anhang 2)
Jedoch:
Die Art der Verglasung muß geeignet sein, und es ist ein Wärmestau zu vermeiden, um sicherzustellen, daß übermäßige Temperaturschwankungen nicht zu einem Bruch des Glases führen.
4.4.4.2 Luftdruck
Es ist sicherzustellen, daß Luftdruckunterschiede zwischen dem Ort der Herstellung und dem Ort des Einbaus die Dauerhaftigkeit des Systems oder einiger seiner Komponenten nicht nachteilig beeinflussen.
Tabelle 2 - Verbindung zwischen der Leistung der Bauart, seiner Elemente und den wesentlichen Anforderungen
ER | ID | Abschnitt der ID für Bauwerke | Betrof- fenes Ele- ment *) |
Leistung des Elements (unter Bezug auf das ID) |
Im Mandat festgelegte Produkt- merkmale |
Entsprechende Produktmerkmale im Arbeitsprogramm | Versuch oder Bewertungs- verfahren |
||
2 | 2 | 4.2.3.4 Begrenzung der Ausbreitung von Feuer und Rauch über den Brandentstehungsraum hinaus | K | 4.3.1.3.5.2 Fassaden, Außenwände Feuerwiderstand Leistung und Aspekte der Brandausbreitung für Außenwände mit verglasten Elementen
4.3.1.1 Produkte, bei denen Anforderungen an das Brandverhalten gestellt werden |
Feuerwiderstand | Feuerwiderstand | Prüfung auf der Grundlage des CEN-Klassifizierungsdokumentes | ||
4.2.4 Begrenzung der Brandausbreitung auf benachbarte Bauwerke | K | Prüfung auf der Grundlage des CEN- Klassifizierungsdokumentes | |||||||
4.2.5 Rettung der Nutzer des Bauwerks | G | Brandverhalten | Brandverhalten | Prüfung auf der Grundlage des CEN- Klassifizierungsdokumentes | |||||
3 | 3 | 3.3.1.1 Umwelt im Innern - Luftqualität | K | 3.3.1.1.2 - Minderung der Schadstoffe | Wasserdichtheit | chem. Zusammensetzung der Bausatzelemente Dichtheit des Systems | Checkliste der gefährlichen Substanzen | ||
3.3.1.2 Umwelt im Innern - Feuchtigkeit | K | 3.3.1.2.2 Vorkehrungen zum Schutz vor Feuchtigkeit | Luft-, Wassertest des Systems - Vorhanden sein von Feuchtigkeit - auch ER6 s. Wärmedämmeigenschaften | ||||||
4 | 4 | 3.3.2 Zusammenstöße | |||||||
3.3.2.1 Beschreibung des Risikos - Aufprall herabfallender Gegenstände, die zum Bauwerk gehören, auf Benutzer | S | 3.3.2.3 Wesentliche Produktmerkmale Verhinderung des Herabfallens von Glaselementen oder Glasstücken | Haftfestigkeit | Mechanische Festigkeit und Standsicherheit | Identifizierung der physikalischen und mechanischen Eigenschaften der Verklebung
Identifizierung des Tragrahmens der Verklebung Identifizierung der Verglasung Mechanische Eigenschaften der Verbindung von S + SF + G im Neuzustand und nach Alterung und Konditionierung |
||||
SF | " | " | |||||||
- | G | " | " | ||||||
S + SF + G | " | " | |||||||
D | " | " | |||||||
K | Verhinderung des Herabfallens von Glaselementen bei Betätigung der beweglichen Teile | " | Mechanische Prüfung der Vorrichtungen Ermüdungsversuch an den zu öffnenden Teilen | ||||||
K | Mechanische Festigkeit und Standsicherheit | Widerstand gegen Wind- und Schneelasten | " | Windlastversuch | |||||
K | Verhinderung des Herabfallens von Glaselementen bei ungestützem System | " | Kriechversuch an zu öffnendem Teil | ||||||
K | Verhinderung des Herabfallens von Glaselementen bei Feuer (Haftung bei hoher Temperatur) | Bruchstruktur | angepaßter Feuerwiderstandaversuch (Schwelfeuerkurve) Bruchstruktur | ||||||
G | Verhinderung des Herabfallens von Glaselementen/-stücken bei Wärmestoß | Temperatur- wechselbeständigkeit |
Bruchstruktur | Identifizierung des Glases (Zersplitterung) | |||||
3.3.2.2 Leistungsvermögen der Bauwerke Verhalten bei Zusammenstößen | K | Verhinderung des Herabfallens von Glaselementen/-stücken bei Zusammenstößen | mechanische Festigkeit und Standsicherheit und sicherer Bruch Holmhöhe | Stoßversuch | |||||
3.3.1.2 Stürze aufgrund von Höhenunterschieden | 3.3.1.3 Stürze aufgrund von Höhenunterschieden | Holmhöhe | Definition der Maße | ||||||
5 | 5 | 2.3.1 Schutz gegen Außenlärm | K | 4.3.2 Akustische Eigenschaften und ihr Ausdruck Akustische Eigenschaften des Systems | Luftschalldämmung | Schalldämmung | Luftschalldämmung | ||
6 | 6 | 3.2.2 Raumheizung, Raumkühlung und Feuchtigkeitsregelung | S | 4.3.2 Produktmerkmale, die für die wesentliche Anforderung bedeutsam sein können. Das System und seine Bestandteile müssen so bemessen sein, daß sie die für Heizung und Kühlung erforderliche Energie in Grenzen halten. | Wärmedurchlaß- widerstand |
Wärmedämmung | Bestimmung der stationären Wärmedurchlaßeigenschaften | ||
3.2.4 Belüftung | Luftdurchlässigkeit | Dichtheit des Systems | Luft-, Wasserversuch am System | ||||||
|
4.4.5 Einfluß von Wasser
Zusätzlich zu der normalen Praxis der Entwässerung ist die geklebte Glaskonstruktion so zu planen, daß die Verklebung frei von stehendem Wasser gehalten wird. Die Fassade muß so konstruiert sein, daß sich kein Wasser in der Nähe der Klebeverbindung ansammeln kann.
4.4.6 Unbeabsichtigte Einwirkungen
Die Bemessung der Verklebung und die Spezifikation der Komponenten (z.B. IGU) müssen gegebenenfalls unfallbedingte Einwirkungen, wie z.B. herabfallende Gegenstände, Stoß durch menschlichen Körper oder durch Menschen verursachte statische Belastungen berücksichtigen.
4.4.7 Holmhöhe
In einigen nationalen Vorschriften sind Mindest-Holmhöhen festgelegt.
4.5 ER 5 Schallschutz
Das Bauwerk muß derart entworfen und ausgeführt sein, daß der von außen durch die Fassade übertragene Schall auf einem Pegel gehalten wird, der für den Benutzer nicht gesundheitsgefährdend ist und bei dem zufriedenstellende Nachtruhe-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen sichergestellt sind.
Das Schalldämmvermögen der Fassade hängt in hohem Maße von der Verglasung ab und sollte ggf. unter Berücksichtigung der an das jeweils betrachtete Projekt gestellten Anforderungen bemessen werden.
Die Wirkung der Verklebung als Unterbrechung der Schallübertragung kann berücksichtigt werden.
Flankierende Luftschalldämmung ist erforderlichenfalls bei Bauwerken zu bestimmen, in die der Bausatz eingebaut werden soll.
4.6 ER 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz
Das Bauwerk muß so entworfen und ausgeführt sein, daß der Wännedurchgangskoeffizient der Fassade einschließlich der geklebten Glaskonstruktion mit der jeweiligen nationalen Norm oder der für den vorgesehenen Verwendungszweck gültigen nationalen Vorschrift übereinstimmt.
4.6.1 Wärmedämmung
4.6.2 Luftdurchlässigkeit
4.7 Dauerhaftigkeit
Die Einwirkung von Wasser, Temperatur, UV-Licht und anderen Aspekten, die die Gesamt-Dauerhaftigkeit beeinträchtigen können, wurden unter vorhergehenden Überschriften berücksichtigt.
4.8 Zubehörteile und -produkte
Die normalerweise bei geklebten Glaskonstruktionen verwendeten Zubehörteile sind Hinterfüllmaterial, Tragklötze, witterungsbeständiges Dichtungsprofil, witterungsbeständige Dichtungsmasse und Abstandshalter. Diese Liste ist nicht erschöpfend.
Die Brauchbarkeit dieser Zubehörteile und -produkte ist für die besondere Verwendung bei dem jeweiligen System nachzuweisen, insbesondere:
Um die Brauchbarkeit dieser Produkte zu beurteilen, kann die Zulassungsstelle auf Angaben aus dokumentierten Quellen wie z.B. aufgelisteten Erfahrungswerten, früheren Zulassungsverfahren, Verweisungen auf Normen usw. zurückgreifen.
Die spezielle Eignung der Komponenten für die Verwendung im Bausatz kann nur durch Übereinstimmung mit den jeweiligen Teilen von Abschnitt 5 nachgewiesen werden.
4.9 Erforderliche Nachweise bei Austausch von Bestandteilen oder Wechsel der Lieferanten
Die Komponenten und Materialien eines Bausatzes für eine geklebte Glaskonstruktion können auf eine der nachfolgend genannten Arten spezifiziert werden durch Verweisung auf:
Jeder Bausatz enthält vermutlich beide Arten der Spezifikation, wenn man die verschiedenen Komponenten berücksichtigt. Es ist wahrscheinlich, daß während der Geltungsdauer einer ETa der Zulassungsinhaber die Spezifikationen und/oder den Lieferanten einiger Komponenten ändern möchte.
Ein Austausch einer Komponente und/oder Wechsel des Lieferanten ist vom Zulassungsinhaber der die Zulassung erteilenden Zulassungsstelle und der für die Bescheinigung der Konformität zuständigen zugelassenen Stelle zu melden. Es liegt in der Verantwortung der Zulassungsstelle, die Eignung der Bestandteile sicherzustellen, und es ist ein Verweis auf ihre Spezifikation in die ETa aufzunehmen.
Wurde eine Komponente als ein besonderes Produkt des Herstellers spezifiziert oder deckt eine Fachgrundspezifikation die Brauchbarkeit eines Bestandteils zur Verwendung bei einer geklebten Glaskonstruktion nicht voll ab, so kann ein Austausch von der die Zulassung erteilenden Stelle nur dann zugelassen werden, wenn die für erforderlich gehaltenen Prüfungen durchgeführt wurden.
Im allgemeinen ist in diesem Fall die Erteilung einer modifizierten ETa mit der daraus folgenden Ergänzung der Anweisungen für die zugelassene Stelle erforderlich.
Ist eine Komponente einer geklebten Glaskonstruktion typenmäßig spezifiziert und wurde von der Zulassungsstelle in der ETa die volle Angemessenheit dieser Spezifikation bestätigt und die Brauchbarkeit der Komponente zur Verwendung in dem Bausatz der geklebten Glaskonstruktion somit bekräftigt, so ist ein Wechsel des Lieferanten akzeptabel. Die zugelassene Stelle überprüft die entsprechenden Unterlagen, soweit von der die ETa erteilenden Zulassungsstelle für erforderlich gehalten. In Zweifelsfällen ist auf die Zulassungsstelle zu verweisen.
5 Nachweisverfahren
5.0 Vorwort
Abschnitt 5 enthält die Nachweisverfahren zur Bestimmung der verschiedenen Aspekte der Produktleistungen in Verbindung mit den Anforderungen an die Bauwerke (Berechnungen, Versuche, Ingenieurwissen, Baustellenerfahrung usw.).
Die Versuche in diesem Abschnitt wurden festgelegt zur Identifizierung der Verklebung, zur Untersuchung der Eignung der Haftflächen und zur Überprüfung des Leistungsvermögens der geklebten Glaskonstruktion in Bezug auf die wesentlichen Anforderungen. Es gibt gewisse Begrenzungen, inwieweit der letztere Aspekt ohne Kenntnis der Bemessung (Planung) bestimmter Gebäude bewertet werden kann.
In Tabelle 3 sind die Versuche aufgeführt, die zum Nachweis des Leistungsvermögens der Systemkomponente und des Systems als Ganzes in Bezug auf die wesentlichen Anforderungen verwendet werden. Viele der Versuche dienen dazu, mehr als einen Aspekt oder Teilbereich einer wesentlichen Anforderung zu überprüfen. Es ist daher nicht möglich, die Nachweisverfahren in der gleichen Reihenfolge .wie die Unterteilungen der wesentlichen Anforderungen aufzuführen.
Eine Reihe von Versuchen nimmt Bezug auf Normen, die keine CEN-Normen sind. Sobald eine harmonisierte CEN-Norm veröffentlicht wird, kann diese die gegenwärtig aufgeführte Norm und den jeweils betroffenen Teil der Leitlinie ersetzen.
Die für das System vorgegebenen Leistungsstufen sind von der für das Inverkehrbringen des Bausatzes verantwortlichen Stelle (Hersteller oder Konstrukteur) der jeweiligen Zulassungsstelle anzugeben. Diese Vorgaben werden dann von der Zulassungsstelle untersucht, und es wird eine Beurteilung der Eignung des Systems vorgenommen.
Sind Versuche am gesamten System durchzuführen, so muß die Zulassungsstelle sicherstellen, daß eine ausreichende Zahl von Versuchen durchgeführt wird, um die vom Antragsteller vorgeschlagenen Detailausführungen des Systems vollständig zu untersuchen. Diese Zahl hängt von der Komplexität des Systems und den möglichen Optionen ab, zwischen denen bei der Planung gewählt werden kann. Die Versuche, insbesondere die in Verbindung mit ER 4 Nutzungssicherheit, berücksichtigen diese mögliche Komplexität.
Die Brauchbarkeit der Isolierverglasungen (IGUs) für den vorgesehenen Verwendungszweck ist, unabhängig davon, ob die hermetische Versiegelung/Abdichtung eine tragende Funktion hat oder nicht, nachzuweisen, zum Beispiel anhand der UEAtc-Leitlinie "Richtlinie für die Erteilung von Agréments für Isolierverglasungen" oder der prEN 1279. Die als zweite Sperre der IGU verwendete Dichtungsmasse muß UV-beständig und chemisch verträglich mit ihrer Umgebung sein (Versuch Abschn. 5.1.4.2.5). Wenn diese zweite Sperre eine tragende Funktion hat, ist die Dichtungsmasse als Verklebung anzusehen und muß alle entsprechenden Anforderungen des Abschnitts 5 dieser Leitlinie erfüllen. Die Mindestdicke der Außendichtung einer Rand/-abdichtung beträgt normalerweise 6 mm.
Alle angegebenen Versuchsverfahren beziehen sich auf gestützte Systeme mit Ausnahme des Langzeit-Kriechversuchs, der ein zusätzlicher Versuch nur für ungestützte Systeme ist, bei denen keine mechanische Abstützung des Eigengewichts zu berücksichtigen ist,
5.1 Nachweisverfahren bezogen auf die wesentlichen Anforderungen
5.1.1 ER 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Diese Anforderung ist für geklebte Glaskonstruktionen (siehe ER 4 Nutzungssicherheit) nicht relevant.
5.1.2 ER 2 Brandschutz
Obwohl für das Brandverhalten der Fassade die Planung der Fassade selbst (z.B. die Verwendung von feuerbeständiger Verglasung usw.) und des gesamten Gebäudes (z.B. Einbau von Betonwänden, äußeren Laufgängen usw.) maßgebend ist und daher bei Verwendung der gleichen geklebten Glaskonstruktion von Gebäude zu Gebäude unterschiedlich sein kann, können einige Merkmale für die geklebte Glaskonstruktion als solche anhand der nachfolgenden Beurteilungsverfahren bestimmt werden.
Tabelle 3 - Nachweis der Leistungsmerkmale
Bezugsdokument (siehe Anhang 3) |
Zustand1 |
betroffenes Element2 |
||||||
5.1.1 | Mechanische Festigkeit und Standsicherheit | N/A | ||||||
5.1.2 | Brandschutz | |||||||
5.1.2.1 | Brandverhalten | CEN-Klassifizg. Dok. | K | |||||
5.1.2.2 | Feuerwiderstand | CEN-Klassifizg. Dok. | ||||||
5.1.3 | Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz | |||||||
5.1.3.1 | Leistung der Elemente der geklebten Glaskonstruktion in Bezug auf Luft, Wasser | prEN 12 153/12155 | K | |||||
5.1.3.2 | Luftqualität und gefährliche Substanzen | Richtlinie d. Rates 76/769 (ergänzt) | ||||||
5.1.3.3 | Feuchtigkeit | K | ||||||
5.1.4 | Nutzungssicherheit | |||||||
5.1.4.1 | Anfangswert der mechanischen Festigkeit | EN 28-339 | ST | S, G, SF | ||||
5.1.4.1.1 | Zugversagen und Steifheit | EN 28-339 | ST | S, G, SF | ||||
5.1.4.1.2 | Schubversagen | |||||||
5.1.4.2 | Mechanische Restfestigkeit nach künstlicher Alterung | UEAtc (1) | LT | S, G, SF | ||||
5.1.4.2.1 | Wasserlagerung bei hoher Temperatur | ISO 9227 | ST | S, G, SF | ||||
5.1.4.2.2 | Feuchtigkeit und NaCl | ISO 3231 | ST | S, G, SF | ||||
5.1.4.2.3 | Feuchtigkeit und SO2 | UEAtc (1) | ST | S, G, SF | ||||
5.1.4.2.4 | Reinigungsmittel | - | LT | K | ||||
5.1.4.2.5 | Einfluß von angrenzenden Materialien | |||||||
5.1.4.3 | Mechanische Vorrichtungen | - | ST | D | ||||
5.1.4.3.1 | Versuch an mechanischer Abstützung des Eigengewichts | - | ST | D | ||||
5.1.4.3.2 | Versuch an Befestigung des Tragrahmens an der Fassadenkonstruktion | - | ST | D | ||||
5.1.4.3.3 | Versuch an Haltevorrichtungen | UEAtc (2) | - | K | ||||
5.1.4.4 | Versuche an zu öffnenden Teilen | UEAtc (3) | - | S | ||||
5.1.4.5 | Stoßversuche | |||||||
5.1.4.6 | Verklebung | UEAtc (1) | LT | S | ||||
5.1.4.6.1 | Gaseinschluß | EN27-389 | LT | S | ||||
5.1.4.6.2 | Elastisches Rückstellvermögen | ISO/DIS 10563 | ST | S | ||||
5.1.4.6.3 | Schrumpfen | UEAtc (1) | ST | S | ||||
5.1.4.6.4 | Reißfestigkeit | UEAtc (1) | LT | S | ||||
5.1.4.6.5 | Mechanische Ermüdung | EN ISO 527 | ST | S | ||||
5.1.4.6.6 | UV-Beständigkeit | EN ISO 527 | LT | S | ||||
5.1.4.6.7 | E-Modul | - | LT | S | ||||
5.1.4.6.8 | Kriechen bei Langzeit-Schub und zyklischer Zuglast | |||||||
5.1.4.7 | Rechenverfahren zur Ermittlung der Abmessungen der Verklebungen | - | - | K | ||||
5.1.4.8 | Holmhöhe | - | - | K | ||||
5.1.4.9 | Prüfung des Windwiderstandes | UEAtc (2) | ST | K | ||||
5.1.4.10 | Brandverhalten | - | - | K | ||||
5.1.5 | Schallschutz | prEN 140-3 | ST | K | ||||
5.1.6 | Energieeinsparung und Wärmeschutz | |||||||
5.1.6.1 | Wärmedämmung | prEN 12412 + prEN ISO 10077-2 | ST | K | ||||
5.1.6.2 | Luftdurchlässigkeit | prEN 12153 | ST | K | ||||
5.1.7 | Aspekte der Dauerhaftigkeit | - | - | - | ||||
5.2 | Nachweisverfahren zur Produktidentifizierung | |||||||
5.2.1 | Verklebung | |||||||
5.2.1.1 | Spezifisches Gewicht | ISO 1183 | ST | S | ||||
5.2.1.2 | Härte | ISO 868 | ST | S | ||||
5.2.1.3 | Thermogravimetrische Analyse | ISO 7111 | ST | S | ||||
5.2.1.4 | Farbe | ISO 4660 | ST | S | ||||
5.2.2 | Anodisiertes Aluminium als Haftfläche | |||||||
5.2.2.1 | Aluminiumlegierung | EN 573-3 | - | - | ||||
5.2.2.2 | Merkmale der Anodisierung | - | - | - | ||||
5.2.2.2.1 | Messung der Dicke | ISO 2360/ 2128/ 1463/ 2106 | ST | SF | ||||
5.2.2.2.2 | Prüfung der Verdichtung | ISO 2143/ISO 3210 | ST | SF | ||||
5.2.2.2.3 | Messung der Admittanz | ISO 2931 | ST | SF | ||||
5.2.2.3 | Beschreibung des Verfahrens | |||||||
5.2.2.3.1 | Spülung | - | - | SF | ||||
5.2.2.3.2 | Anodisierung | - | - | SF | ||||
5.2.2.3.3 | Verdichtung der Anodisierungsschicht | - | - | SF | ||||
5.2.3 | Glas und beschichtetes Glas | EN und prEN | - | G | ||||
5.2.4 | Haftfläche aus nichtrostendem Stahl | En 10088 | - | SF | ||||
|
5.1.2.1 Brandverhalten
Die Elemente der geklebten Glaskonstruktion enthalten sehr verschiedene Komponenten. Das Brandverhalten kann nur für die einzelnen Komponenten beurteilt werden. Diese Beurteilung muß unter den Bedingungen der Endnutzung erfolgen.
Die beim Brandverhalten zu berücksichtigenden Leistungskriterien sind: Wärmeabgabegeschwindigkeit, Flammenausbreitungsgeschwindigkeit, Rauchentwicklung, brennendes Abtropfen und/oder Abfallen (Grundlagendokument 2, Abschn. 4.3.1.1 und EG-Entscheidung 94/611/EG).
Das Brandverhalten der Befestigungsmittel ist irrelevant, da es um sehr kleine und lokalisierte Teile geht.
5.1.2.2 Feuerwiderstand
Normalerweise geben Hersteller von Bauarten für geklebte Glaskonstruktionen keinen Feuerwiderstand für ihre Produkte vor, da dieser Widerstand vorwiegend bestimmt wird durch das Fehlen des Feuerwiderstandes der Verglasung.
Wenn jedoch eine spezielle Verglasung verwendet wird, für die ein Feuerwiderstand vorgegeben ist, kann ein Versuch durchgeführt werden an einem Prüfkörper, der mindestens ein auf den Tragrahmen geklebtes Füllelement enthält, wobei die Angaben der prEN 1363, Teil 1 (Allgemeine Anforderungen) und Teil 2 (Alternative und zusätzliche Verfahren) und prEN 1364-3 (Vorhangfassaden) zu berücksichtigen sind.
Siehe auch 5.1.4.10 Brandverhalten.
5.1.3 ER 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
5.1.3.1 Leistungsmerkmale hinsichtlich Luftdurchlässigkeit, Wasserdichtigkeit, Windwiderstand
Die Beurteilung der Luftdurchlässigkeit und Wasserdichtigkeit kann das Aufbringen einer Windlast auf den Prüfkörper als Konditionierungsprozeß erforderlich machen; daher ist das Verfahren für den Windlastversuch hier mit aufgenommen. Der Einfluß der Windlast ist für die wesentliche Anforderung ER 4 "Nutzungssicherheit" bedeutsam, und es ist ein Hinweis auf die Durchbiegung unter Belastung in die ETa aufzunehmen.
Zweck dieser Versuche ist es zu ermitteln, ob es bei Verwendung der Komponenten der definierten geklebten Glaskonstruktion möglich ist, eine Fassade zu errichten, die brauchbar für den vorgesehenen Verwendungszweck ist in Bezug auf Luftdurchlässigkeit, Wasserdichtigkeit und Widerstand gegen Wind. In Ausnahmefällen können Systeme angeboten werden nur für Anwendungen, bei denen die Luftdurchlässigkeit und Wasserdichtigkeit nicht verlangt werden (Eingänge von Gebäuden, überdachte Laufgänge usw.). In diesen Fällen brauchen keine Versuche durchgeführt zu werden.
5.1.3.1.1 Versuchsaufbau
Der Versuchsaufbau muß das System vollständig repräsentieren. Er sollte z.B. ein zu öffnendes Teil enthalten, wenn diese bei dem System zulässig sind, und so gestaltet sein, daß mindestens eines der Elemente die größte Oberfläche aufweist, für die die Entwässerungsvorkehrungen geplant sind. Versuche an einer Reihe getrennter Aufbauten oder Änderungen des ursprünglichen Aufbaus können erforderlich sein, um alle vorgegebenen Optionen zu umfassen wie z.B. Innenecken, Außenecken und Bereiche mit nicht vertikaler Verglasung. Ist die Verwendung von Einfachverglasung oder Doppelverglasung erlaubt und ändert sich dadurch die Ausführung der witterungsbeständigen Abdichtung, so sind diese Optionen ebenfalls zu prüfen.
Die tragende Konstruktion muß auf der Grundlage herkömmlicher Berechnungen so bemessen sein, daß die für das System vorgesehene maximal zulässige Durchbiegung bei maximaler Windbelastung nicht überschritten wird.
Der in Bild 5 gezeigte Prüfkörper ist nur ein Beispiel für mögliche Ausführungen und entspricht in diesem Fall der ISO 7895.
Bild 5 - Beispiel des Versuchsaufbaus
5.1.3.1.2 Luftdurchlässigkeit
Dieser Versuch ist nach prEN 12153 - Vorhangfassaden - Luftdurchlässigkeit - Versuchsverfahren - durchzuführen.
5.1.3.1.3 Wasserdichtigkeit unter statischem Druck
Dieser Versuch ist nach prEN 12155 - Vorhangfassaden - Wasserdichtigkeit - Laborversuch unter statischem Druck - durchzuführen.
5.1.3.2 Luftqualität/gefährliche Substanzen
Bei der Beurteilung des Bausatzes für die geklebte Glaskonstruktion muß die Zulassungsstelle feststellen, ob gefährliche Substanzen vorhanden sind, insbesondere solche gefährlichen Substanzen, die in der Richtlinie des Rates 76/769/EWG, ergänzte Fassung, definiert sind. Zu verweisen ist auch auf das Dokument CONSTRUCT 95/148 Rev. 1 vom 4. Januar 1996 als Checkliste von gefährlichen Substanzen, für die auf der Ebene der Gemeinschaft oder auf nationaler Ebene gesetzliche Anforderungen bestehen. Die meisten dieser Schadstoffe sind entweder allgemein verboten (in allen Mitgliedstaaten) oder in ihrer Verwendung teilweise eingeschränkt (in einigen Mitgliedstaaten). Im letztgenannten Fall (eingeschränkte Verwendung) kann die Anforderung in Form des Gehaltes (Beispiel: x mg/kg des Materials) oder in Form der Freisetzung ausgedrückt werden. Alternativ dazu kann es für die jeweils betroffene gefährliche Substanz (wenn in der Gesetzgebung bzw. in den Vorschriften nicht genau beschrieben) erforderlich sein, ein spezielles Versuchsverfahren zu entwickeln.
Darüber hinaus muß die Zulassungsstelle auch mögliche Maßnahmen begutachten, die der Hersteller der geklebten Glaskonstruktion zur Vermeidung der Verschmutzung der Innen- oder Außenluft durch diese gefährlichen Substanzen vorschlägt.
In allen anderen Fällen kann zusammen mit dem Hersteller eine Analyse des oben genannten Dokumentes, das mit weiteren entsprechenden gefährlichen Substanzen, die noch nicht in dieses Arbeitspapier aufgenommen sind, auf den neuesten Stand gebracht wurde, eine ausreichend zuverlässige Grundlage für die Vermeidung der Verschmutzung der Innen- oder Außenluft durch diese gefährlichen Substanzen bilden.
5.1.3.3 Feuchtigkeit
Es ist eine Beurteilung durchzuführen, um sicherzustellen, daß Feuchtigkeit aufgrund des Eindringens von Wasser (siehe 5.1.3.1.3) oder aufgrund von Kondensation (Bewertung in Verbindung mit 5.1.6.1) nicht an Stellen auftritt, die nicht dafür vorgesehen sind, einer längeren Einwirkung von flüssigem Wasser ausgesetzt zu sein.
weiter . |
(Stand: 16.06.2018)
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