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ETAG 003 - Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände
Vom 22. Juli 2013
(eBAnz. AT 05.09.2013 B2)
Siehe Fn *
Archiv: 1998
Hintergrundinformation zur ETA-Leitlinie
Diese Leitlinie wurde von der EOTA-Arbeitsgruppe 05.05/01 - Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände - erstellt.
Die ursprüngliche Arbeitsgruppe (WG) bestand aus Mitgliedern aus neun EU-Ländern (Dänemark [Convenor], Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Niederlande, Italien, Portugal und Großbritannien) und aus einem europäischen Industrieverband (EuroGypsum als Vertreter des europäischen Verbandes der Hersteller von Bauprodukten). Auf der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe war auch der Europäische Verband der Faserzement-Hersteller vertreten.
Die Überarbeitung der Leitlinie umfasst die:
Aufgrund der Fülle der Änderungen war die Arbeitsgruppe der Auffassung, dass eine neue überarbeitete Leitlinie einer sehr großen Progress File vorzuziehen ist.
Die Überarbeitung der Leitlinie erfolgte durch Vertreter aus Dänemark (Convenor), Österreich, Belgien, Finnland (auf schriftlichem Wege), Frankreich, Deutschland (auf schriftlichem Wege), Niederlande, Italien und Großbritannien.
Der Geltungsbereich der Leitlinie ist das Ergebnis einer Trennung von EOTA- und GEN-Aktivitäten auf dem Gebiet von inneren Trennwänden. Man war übereingekommen, dass sich die EOTa mit Systemen entsprechend der Definition im Geltungsbereich dieser Leitlinie befasst, während CEN Trennwände erlassen sollte, die baustellenseitig aus allgemein verfügbaren oder aus auf der Baustelle hergestellten Teilen gebaut werden.
Die Leitlinie beschreibt die Leistungsanforderungen für Bausätze für innere Trennwandsysteme zur Verwendung als nichttragende Wände, die Nachweisverfahren zur Untersuchung der verschiedenen Leistungsaspekte, die Beurteilungskriterien zur Beurteilung der Leistung für den vorgesehenen Zweck und die angenommenen Bedingungen für die Bemessung und Ausführung von inneren Trennwänden im Bauwerk.
Das allgemeine Beurteilungskonzept der Leitlinie basiert auf sachdienlichen Kenntnissen und Prüferfahrungen. Beurteilungskriterien wurden auf der Grundlage einer Analyse technischer Aspekte in Bezug auf die Leistung von Trennwandsystemen aus traditionellen Materialien gewählt.
Die UEAtc-Directives Communes pour l'Agrément des Cloisons Légéres (UEAtc-Leitlinie für die Erteilung von Agréments für leichte Trennwände) ist Teil der Grundlage der vorliegenden Leitlinie gewesen; da aber diese Leitlinie nicht mehr seit ihrer Veröffentlichung im Jahre 1973 überarbeitet worden ist, sind größere Veränderungen vorgenommen worden. Ferner sind nationale technische Spezifikationen, sofern sie sachdienlich waren, erörtert und berücksichtigt worden.
Es sind in der Überarbeitung keine neuen Prüfverfahren erarbeitet worden, sondern es sind vorzugsweise vorliegende Prüf- und Rechenverfahren, insbesondere ISO- und EN-Verfahren, übernommen oder geändert angewandt worden. In Bezug auf den Nachweis der mechanischen Festigkeit und Standsicherheit plus Robustheit und Steifigkeit, der als Belastungsversuch mit weichem Körper ausgeführt wird (Abschnitte 5.4.1.1 und 5.7.1.1), hat die Arbeitsgruppe die Möglichkeit erörtert, alternative Rechenverfahren hinzuzufügen, dies dann aber verworfen, da keine geeigneten Verfahren gefunden wurden.
Die Leitlinie beschreibt die Verfahren für die Beurteilung der verschiedenen Eigenschaften von inneren Trennwandsystemen. Es ist jedoch zu beachten, dass es ausschließlich dem Hersteller obliegt, die zu beurteilenden Eigenschaften sowie die Klassen und Kategorien für jede Eigenschaft zu wählen.
Da die meisten Mitgliedsländer und das Grundlagendokument für den BRANDSCHUTZ Klassen zur Festlegung des Feuerwiderstandes und Brandverhaltens verwenden, benutzt auch die Leitlinie in diesem Bereich Klassen. Ansonsten werden in der Leitlinie keine Klassen verwendet, sondern es werden für die Behandlung der Mechanischen Festigkeit und Standsicherheit und der Robustheit und Steifigkeit Nutzungskategorien eingeführt. Alle übrigen Produktmerkmale werden im Allgemeinen als numerische Werte ausgedrückt. Dieses Konzept ist im Einklang mit der Philosophie der Bauproduktenrichtlinie (BPR), dass sich die Wesentlichen Anforderungen mit den Bauwerken befassen und dass eine ETa eine positive technische Beurteilung eines Bauprodukts für seinen vorgesehenen Verwendungszweck ist, d. h., für den Einbau in das Bauwerk. Die ETa befasst sich nur mit dem Produkt und gibt Klassen oder Produktmerkmale an, die später von dem Planer des Bauwerks zu verwenden sind.
(Stand: 10.01.2022)
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