umwelt-online: ETAG 003 Leitlinie für Bausätze für innere Trennwände zur Verwendung als nichttragende Wände (3)

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6.1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

Da Trennwände nichttragende Teile des Bauwerks sind, unterliegen sie nicht dieser wesentlichen Anforderung.

6.2 Brandschutz

6.2.1 Brandverhalten

Die Klassifizierung von Trennwänden bezüglich des Brandverhalten erfolgt gemäß EN xxxx:yyyy, Brandverhalten - Klassifizierung.

Der folgende Bereich von Euroklassen ist anzuwenden:

A Kein Beitrag zum Brandgeschehen
B Sehr begrenzter Beitrag zum Brandgeschehen
C Begrenzter Beitrag zum Brandgeschehen
D Akzeptabler Beitrag zum Brandgeschehen
E Akzeptables Brandverhalten
F Keine Leistung festgestellt.

6.2.2 Feuerwiderstand

Die Klassifizierung von Trennwänden bezüglich des Feuerwiderstands erfolgt gemäß EN xxxx:yyyy, Feuerwiderstand - Bauteile - Klassifizierung.

Der folgende Klassifizierungsbereich ist anzuwenden:

E   20 30   60 90 120    
EI 15 20 30 45 60 90 120 180 240
EI-M     30   60 90 120    
EW   20 30   60 90 120    

wobei

E: Klassifizierung nur bezüglich Raumabschluß
EI: Klassifizierung bezüglich Raumabschluß und Wärmedämmung
EI-M: Klassifizierung bezüglich Raumabschluß und Wärmedämmung bei Berücksichtigung bestimmter mechanischer Einwirkungen (z.B. dynamische Lasten)
EW: Klassifizierung bezüglich Raumabschluß und Wärmedämmung bei Kontrolle der Wärmedämmung auf der Grundlage der emittierten Strahlung.

6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.3.1 Freisetzung von Formaldehyd, Asbest (Gehalt), Pentachlorphenol und anderen gefährlichen Substanzen

Sind keine derartigen Materialien vorhanden, so ist dies anzugeben.

6.3.2 Wasserdampfdurchlässigkeit

Die Produktspezifikationen sind zu untersuchen und die Leistung im Hinblick auf die Beanspruchung durch Feuchte ist auf der Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Bemessungsdetails und des vorgesehenen Verwendungszwecks zu beurteilen. Sind Eigenschaften wie die Wasserdampfdurchlässigkeit nicht bekannt, so sind sie durch Prüfung zu ermitteln.

Es ist festzustellen, daß eine Kondenswasserbildung in der Trennwand infolge Wasserdampfdiffusion nicht auftritt oder nur in dem Maße auftritt, daß während des Zeitraumes der Kondenswasserbildung kein Schaden verursacht wird und die Trennwand während der Verdunstungsperiode wieder austrocknet.

6.3.3 Wasserdurchlässigkeit

Keine Leistung festgestellt. (Abgedeckt durch technische Spezifikationen über die Wasserdichtheit oder Wasserbeständigkeit von Wandbekleidungen.)

6.4 Nutzungssicherheit

6.4.1 Widerstand gegen horizontale und exzentrische Lasten

Die Beurteilung richtet sich an die wesentliche Anforderung Nutzungssicherheit sowie an Aspekte der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit (Abschnitt 6.7.1). Es werden mehrere Leistungsaspekte bewertet, von denen eine Gesamtbeurteilung der Robustheit des Systems abgeleitet werden kann.

Die in Tabelle 6 angegebenen Kategorien sollen verschiedenen Beanspruchungsgraden während der Nutzung entsprechen. Sie berücksichtigen keine Nutzung unter ungewöhnlich strengen Bedingungen, z.B. Vandalismus.

Tabelle 7 enthält zwei Nutzungskategorien der Belastung.

Es ist akzeptabel, daß eine Trennwand einen Bereich mit vermindertem Anforderungsniveau einschließt, obgleich für diesen Bereich erhöhte Anforderungen bezüglich des Anpralls von Menschen bestehen (Tabelle 6).

Bei Prüfung in Anlehnung an die entsprechenden Verfahren nach den Abschnitten 5.4.1.1 - 4.1.3 müssen Trennwände in der Lage sein, die Anforderungen der Tabellen 8 - 10 der Abschnitte 6.4.1.1 - 6.4.1.3 zu erfüllen.

Übereinstimmung mit den Anforderungen kann nur für Trennwände in Anspruch genommen werden, deren Höhe gleich oder kleiner als die des Prüfkörpers ist.

Tabelle 6: Festlegung von Nutzungskategorien - Bauteilschaden - Dynamische Lasten

Nutzungs-
kategorie
Beschreibung Höhe*) Versuch
zur Prüfung des
baulichen Schadens
I Bereiche, die hauptsächlich Personen zugänglich sind, die ein hohes Maß an Vorsicht üben. Geringes Risiko für Unfälle und Mißbrauch Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene Weichkörper 1 x 100 Nm
Hartkörper (1 kg) 10 Nm
Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene -
II Bereiche, die hauptsächlich Personen zugänglich sind, die ein mittleres Maß an Vorsicht üben. Gewisses Risiko für Unfälle und Mißbrauch Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene Weichkörper 1 x 200 Nm
Hartkörper (1 kg) 10 Nm
Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene -
III Bereiche, die für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind und für andere, ein geringes Maß an Vorsicht üben. Risiko für Unfälle und Mißbrauch Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene Weichkörper 1 x 300 Nm
Hartkörper (1 kg) 10 Nm
Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene Hartkörper (1 kg) 10 Nm
IV **) a Bereiche und Risiko wie II und III Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene Weichkörper 1 x 400 Nm
Hartkörper (1 kg) 10 Nm
Bei Versagen umfaßt das Risiko den Sturz auf einen darunter befindlichen Boden, vgl. Typ b in Bild 1 in Abschnitt 2.2 Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene Hartkörper (1 kg) 10 Nm
b Bereiche und Risiko wie II und III

Bei Versagen umfaßt das Risiko den Sturz auf einen darunter befindlichen Boden, vgl. Typ b in Bild 1 in Abschnitt 2.2

Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene Weichkörper 1 x 500 Nm
Hartkörper (1 kg) 10 Nm
Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene Hartkörper (1 kg) 10 Nm
*) Die Höhe von 1,5 m entspricht dem Bereich, in dem es zu menschlichem Aufprall in Gebäuden kommen kann. Bei einigen Gebäudearten, z.B. Sporthallen und Lagerhäuser, können jedoch größere Höhen in Betracht gezogen werden.

**) Bei dieser Nutzungskategorie kann der Hersteller die Beurteilung der Brauchbarkeit seines Produkts durch eine Prüfung des baulichen Schadens mittels einer Weichkörperenergiestufe von 400 Nm oder 500 Nm durchführen lassen, je nach den regulativen Anforderungen der Länder, in denen er das Produkt in den Verkehr bringen will.

Tabelle 7: Festlegung von Belastungsnutzungskategorien - Bauliche Beschädigung - Exzentrische Vertikallasten

Belastungsnutzungs-
kategorie
Beschreibung Versuch zur Prüfung des baulichen Schadens
a Schwere Gegenstände, wie z.B. Waschbecken, kleine Bücherregale 1000 N, 24 Stunden Last
b Sehr schwere Gegenstände, wie z.B. Heizkessel große Bücherregale 4000 N, 24 Stunden Last

6.4.1.1 Festigkeit gegenüber baulicher Beschädigung durch Weichkörperaufprall - 50 kg Sack

Die Weichkörper - Stoßlast repräsentiert die Einwirkung einer Person, die zufällig gegen die Trennwand fällt.

Die Erfahrung einer Anzahl von Prüfstellen, die auf diesem Gebiet arbeiten, zeigt, daß die Einwirkung aus unterschiedlichem Luftdruck, die Einwirkung vieler Personen, die sich an die Trennwand lehnen (Druck einer Menschenmenge) und die Einwirkung vom Türzuschlagen im allgemeinen als zufriedenstellend betrachtet werden können, wenn die Trennwand die Weichkörper- Stoßprüfung besteht.

Tabelle 8: Beurteilungskriterien für den Stoßversuch mit großem weichem Körper

Nutzungs-
kategorie
Kriterien für die Prüfung der baulichen Beschädigung
I 1 x 100 Nm Kein Durchdringen

Kein Einsturz

Kein anderes gefährliches Versagen

II 1 x 200 Nm
III 1 x 300 Nm
IV 1 x 400 Nm

6.4.1.2 Festigkeit gegenüber baulicher Beschädigung durch Hartkörperaufprall - 1 kg Stahlkugel

Die Hartkörper- Stoßlast mit einer 1 kg Stahlkugel repräsentiert die Einwirkung von schweren, starren Gegenständen, wie Möbel- oder Einrichtungsstücke, die zufällig die Trennwand treffen, wenn sie bewegt werden.

Tabelle 9: Beurteilungskriterien für den Stoßversuch mit kleinem hartem Körper

Nutzungs-
kategorie
Kriterien für die Prüfung der baulichen Beschädigung
I - IV 1 x 10 Nm an mehreren Stellen Kein völliges Durchdringen
Kein anderes gefährliches Versagen

6.4.1.3 Festigkeit gegenüber baulicher Beschädigung durch exzentrische Vertikallast

Die exzentrische Vertikallast repräsentiert die Einwirkung von schweren Gegenständen, wie Bücherregale oder Sanitär- oder Heizungsgeräte, die in erster Linie von der Trennwand getragen werden. Trennwände können zur Erfüllung der Anforderungen örtlich verändert werden, vorausgesetzt, die Veränderungen sind Teil des Systems und vollständig beschrieben.

Für Trennwände, die mit Ausnahme gewöhnlicher Dekorationen, wie Bilderrahmen, keine anderen Lasten abzutragen haben, ist diese Anforderung nicht relevant und Abschnitt 6.7.1.4 ist anzuwenden.

Tabelle 10: Beurteilungskriterien für die Prüfung mit exzentrischer vertikaler Last

Belastungsnutzungs-
kategorie
Kriterien für die Prüfung der baulichen Beschädigung
a 1000 N während 24 Std. in 0,3 m Entfernung von der Wandoberfläche auf 0,5 m auseinanderliegenden Stützen, befestigt jeweils an zwei 0,15 m auseinanderliegenden Stellen auf einer vertikalen Linie Zunahme Restdurchbiegung
systematisch abnehmend
Kein Einsturz
Kein anderes gefährliches Versagen
b 4000 N während 24 Std. in 0,3 m Entfernung von der Wandoberfläche auf 1,0 m auseinanderliegenden Stützen, befestigt jeweils an zwei 0,6 m auseinanderliegenden Stellen auf einer vertikalen Linie

6.4.2 Schutz vor Verletzungen durch Kontakt

Die Beschaffenheit der Oberfläche ist in qualitativer Form im Hinblick auf das potentielle Risiko eines Abriebs zu beschreiben.

6.5 Schallschutz

6.5.1 Luftschalldämmung

Die gemessene Luftschalldämmung wird als Einzahl- Angabe, Rw, nach folgender Norm ausgedrückt:

ISO 717 - 1:1996, Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung.

6.5.2 Schallabsorption

Schallabsorption kommt nur bei Trennwänden in Betracht, die mit einer werksmäßigen Bekleidung versehen sind.

Die gemessene Schallabsorption wird als Einzahl- Angabe nach folgender Norm ausgedrückt:

ISO/DIS 11654:1996, Schallschutz - Schalldämpfer zur Verwendung in Gebäuden - Bewertung der Schallabsorption.

6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

6.6.1 Wärmedurchlaßwiderstand

Es wird der errechnete oder gemessene Wert des Wärmedurchlaßwiderstands (R- Wert) in m2K/W angegeben.

Die Auswirkung jeder Wärmebrückenfläche ist als eine gewichtete Flächenresultante für das gesamte System auf der Grundlage ihres R- Wertes einzubeziehen.

6.6.2 Wärmespeicherfähigkeit

Die Angaben zum Gesamtgewicht pro Flächeneinheit, zur Materialdichte, zur Wärmekapazität der Materialien und zum Wärmedurchgangskoeffizienten der Materialien werden für den Planungsingenieur (Konstrukteur) eines Gebäudes angegeben, damit er den Beitrag der Trennwand zur Wärmespeicherfähigkeit des Bauwerks berechnen kann.

6.7 Aspekte der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit

6.7.1 Robustheit und Steifigkeit

Die Beurteilung gilt der wesentlichen Anforderung Nutzungssicherheit (Abschnitt 6.4.1) und den Aspekten der Dauerhaftigkeit und Brauchbarkeit. Es werden mehrere Leistungsaspekte beurteilt, woraus eine Geamtbeurteilung der Robustheit des Systems abgeleitet werden kann.

Die in Tabelle 11 angegebenen Kategorien sollen den verschiedenen Beanspruchungsgraden während der Nutzung entsprechen. Sie berücksichtigen keine ungewöhnlich extreme Nutzung, wie durch Vandalismus.

In Tabelle 12 sind zwei Kategorien für Belastungen angegeben.

Es ist akzeptabel, daß eine Trennwand einen Bereich mit vermindertem Anforderungsniveau einschließt, obgleich für diesen Bereich erhöhte Anforderungen bezüglich des Anpralls von Menschen bestehen (Tabelle 11).

Bei Prüfung anhand der in den Abschnitten 5.7.1.1 - 5.7.1.4 angegebenen entsprechenden Prüfverfahren müssen Trennwände in der Lage sein, mit den Lasten und Schäden und/oder Durchbiegungen nach den Tabellen 13 bis 17 der Abschnitte 6.7.1.1 - 6.7.1.4 übereinzustimmen. Die Feststellung "Kein funktionales Versagen" in den Tabellen bedeutet, daß ein eventueller Schaden als leicht zu reparieren einzustufen ist, und daß er die Erfüllung relevanter wesentlicher Anforderungen nicht beeinträchtigen darf.

Übereinstimmung mit den Anforderungen kann nur für Trennwände angenommen werden, deren Höhe gleich oder kleiner als die des Prüfkörpers ist

Tabelle 11: Festlegung von Nutzungskategorien - Funktionales Versagen - Dynamische Lasten

Nutzungs-
kategorie
Beschreibung Höhe*) Prüfung der baulichen Beschädigung
I Bereiche, die hauptsächlich Personen zugänglich sind, die ein hohes Maß an Vorsicht üben. Geringes Risiko für Unfälle oder Mißbrauch Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene Weichkörper 3 x 60 Nm
Hartkörper (0,5 kg) 2,5 Nm
Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene -
II Bereiche, die hauptsächlich Personen zugänglich sind die ein mittleres Maß an Vorsicht üben. Gewisses Risiko für Unfälle oder Mißbrauch Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene Weichkörper 3 x 120 Nm
Hartkörper (0,5 kg) 2,5 Nm
Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene -
III Bereiche, die der Öffentlichkeit und anderen leicht zugänglich sind, die ein geringes Maß an Vorsicht üben. Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene
Weichkörper 3 x 120 Nm
Hartkörper (0,5 kg) 6 Nm
Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene Hartkörper (0,5 kg) 6 Nm
IV Bereiche und Risiko wie II und III

Bei versagen umfaßt das Risiko den Sturz aus ein darunter befindliches Geschoß, vgl. Typ b in Bild 1 in Abschnitt 2.2

Bis zu 1,5 m über Fußgängerebene Weichkörper 3 x 120 Nm
Hartkörper (0,5 kg) 6 Nm
Mehr als 1,5 m über Fußgängerebene Hartkörper (0,5 kg) 6 Nm
*) Die Höhe von 1,5 m entspricht dem Bereich, in dem es zu menschlichem Aufprall in Gebäuden kommen kann. Bei einigen Gebäudearten, z.B. Sporthallen und Lagerhäuser, können jedoch größere Höhen in Betracht gezogen werden.

Tabelle 12: Festlegung von Nutzungskategorien - Funktionales Versagen - Exzentrische Vertikallasten

Belastungsnutzungs-
kategorie
Beschreibung Funktionales Versagen Prüfkriterien
a Schwere Gegenstände, wie Waschbecken, kleine Bücherregale 500 N kurzfristige Last
b Sehr schwere Gegenstände, wie Heizkessel, große Bücherregale 2.000 N kurzfristige Last

6.7.1.1 Festigkeit gegenüber funktionalem Versagen infolge Weichkörperaufprall - 50 kg Sack

Die Weichkörper- Stoßlast repräsentiert die Einwirkung von einer Person, die zufällig gegen die Trennwand fällt.

Die Erfahrung einer Anzahl von Prüfstellen, die auf diesem Gebiet arbeiten, zeigt, daß bei den Nutzungskategorien II, III und IV die Einwirkung aus unterschiedlichem Luftdruck, die Einwirkung einer großen Anzahl von Personen, die sich an die Trennwand anlehnen oder gegen sie drücken (Druck einer Menschenmenge), und die Einwirkung aus Türschlagen im allgemeinen als zufriedenstellend betrachtet werden kann, wenn die Trennwand die Weichkörper- Stoßprüfung besteht. Für die Nutzungskategorie 1 werden diese Einwirkungen als nicht relevant angesehen.

Tabelle 13: Beurteilungskriterien für den Stoßversuch mit weichem Körper

Nutzungs-
kategorie
Funktionales Versagen - Prüfkriterien
I 3 x 60 Nm Die maximale Durchbiegung während des Aufpralls ist aufzuzeichnen
Kein funktionales Versagen
Maximale bleibende Durchbiegung
5 mm
Zunahme der bleibenden Durchbiegung systematisch
abnehmend
Öffnen der Tür noch möglich
II

3 x 120 Nm
III
IV

6.7.1.2 Festigkeit gegenüber funktionalem Versagen infolge Hartkörperaufprall - 0,5 kg Stahlkugel

Die Hartkörper- Stoßlast mit einer 0,5 kg Stahlkugel repräsentiert die Einwirkung leichter, starrer Gegenstände, z.B. von Möbelstücken oder Reinigungsgeräten, die zufällig die Trennwand treffen, wenn sie bewegt werden.

Tabelle 14: Beurteilungskriterien für den Stoßversuch mit kleinem hartem Körper

Nutzungs-
kategorie
Funktionales Versagen - Prüfkriterien
I 1 x 2,5 Nm Durchmesserbereich der Eindrückung ist anzugeben Kein funktionales Versagen
II 1 x 2,5 Nm
III 1 x 6 Nm
IV 1 x 6 Nm

6.7.1.3 Festigkeit gegenüber funktionalem Versagen infolge exzentrischer Vertikallast

Die exzentrische Vertikallast repräsentiert die Einwirkung schwerer Gegenstände. wie z.B. von Bücherregalen oder Sanitär- oder Heizungsanlagen, die in erster Linie von der Trennwand getragen werden. Trennwände können für die Erfüllung der Anforderungen örtlich verändert werden, vorausgesetzt, die Veränderungen sind Teil des Systems und vollständig beschrieben.

Für Trennwände, die mit Ausnahme gewöhnlicher Dekorationen, wie Bilder, keine anderen Lasten abzutragen haben, ist diese Anforderung nicht relevant, und Abschnitt 6.7.1.4 ist anzuwenden.

Tabelle 15: Beurteilungskreterien für den Versuch mit exzentrischar Vertikallast

Belastungs-
nutzungskategorie
Funktionales Versagen - Prüfkriterien
a 500 N kurzfristig in 0,3 m Entfernung von der Wandoberfläche auf jeweils 0,5 m auseinanderliegenden Klammern, befestigt an zwei 0,15 m auseinanderliegenden Stellen auf einer vertikalen Linie Maximale Durchbiegung:
1/500 der Höhe oder 5 mm
Kein funktionales Versagen
b 2000 N kurzfristig in 0,3 m Entfernung von der Wandoberfläche auf jeweils 1,0 m auseinanderliegenden Klammern, befestigt an zwei 0,6 m auseinanderliegenden Stellen auf einer vertikalen Linie

6.7.1.4 Festigkeit gegenüber funktionalem Versagen infolge Punktlasten parallel oder rechtwinklig zur Oberfläche

Die Punktlasten repräsentieren die Einwirkung von leichten Gegenständen, wie z.B. Bilderrahmen oder kleine Haushaltsgeräte, die an der Trennwand hängen.

Tabelle 16: Beurteilungskriterien für den Versuch mit vertikaler Punktlast

Funktionales Versagen - Prüfkriterien
100 N (rechtwinklig)
250 N (parallel)
Kein Herausziehen
Kein funktionales Versagen

6.7.1.5 Steifigkeit von Trennwänden als Untergrund für Verfliesung

Trennwände, die als Untergrund für eine Verfliesung dienen, müssen die in Tabelle 17 aufgeführten Anforderungen erfüllen, wenn sie mit einer 50 kg Weichkörperstofflast nach Abschnitt 5.7.1.5 geprüft werden, um sicherzustellen, daß die Steifigkeit der Trennwand ausreicht, um eine Beschädigung der Fliesenbekleidung zu vermeiden. Die Beurteilung erfolgt anstelle der in Abschnitt 6.7.1.1 beschriebenen Beurteilung und nicht als Ergänzung zu dieser. Es wird davon ausgegangen, daß eine Trennwand, die den in Abschnitt 5.7.1.5 beschriebenen Versuch besteht, auch den in Abschnitt 5.7.1.1 beschriebenen Versuch besteht.

Tabelle 17: Beurteilungskriterien für den Stoßlastversuch mit weichem Körper

Nutzungskategorie Prüfkriterien
Trennwände zum Verfliesen 3 x 120 Nm Maximale Durchbiegung während des Aufpralls 30 mm Maximale bleibende Durchbiegung 2 mm Keine Schäden 1 x 240 Nm Nach 4 x Aufprall:
Grad der Zunahme der bleibenden Durchbiegung stabilisiert
Keine Schäden

6.7.2 Beständigkeit gegenüber Beschädigung

6.7.2.1 Physikalische Einflüsse

Hygrothermische Bedingungen

Der Unterschied der umgebenden Bedingungen bei dem in Abschnitt 5.7.2.1 beschriebenen Versuch spiegelt die Bedingungen wider, die auftreten können aufgrund unterschiedlicher Nutzungen von Trennwänden und aufgrund der Auswirkung von angrenzenden Räumen mit unterschiedlichen Bedingungen, die durch die Trennwand unterteilt werden. Unter all diesen Bedingungen darf die Durchbiegung der Trennwand 1/500 der Höhe der Trennwand oder 5 mm nicht übersteigen.

Durchbiegungen aufgrund hygrothermischer Bedingungen:

Bei der Prüfung nach Abschnitt 5.7.2.1 hinsichtlich der Einwirkungen der Strahlung ist die Trennwand zu untersuchen, um sicherzustellen, daß ihre Eigenschaften nicht nachteilig beeinflußt wurden (z.B. Haftungsverlust, Bruch, bleibende Durchbiegung).

6.7.2.2 Chemische Einflüsse

6.7.2.3 Biologische Einflüsse

Das Ergebnis der Beurteilung wird untersucht, und es werden vorbeugende Maßnahmen oder Nutzungsbegrenzungen festgelegt. Die Anfälligkeit der Trennwand für Insekten- oder Schädlingsbefall wird beschrieben.

6.8 Identifizierung des Produkts

Alle Bauteile der Trennwand sind eindeutig zu identifizieren.

Wenn möglich, ist auf harmonisierte europäische Normen zu verweisen.

Bauteile, die nicht in harmonisierten europäischen Normen erfaßt sind, sind unter Hinweis auf physikalische Merkmale präzise anzugeben, wie z.B.:

Die Bestimmung der Produktmerkmale muß auf der Grundlage von Prüfungen nach den entsprechenden CEN- oder EOTA-Prüfverfahren, soweit vorhanden, erfolgen.

7 Voraussetzungen und Empfehlungen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts beurteilt wird

Im Abschnitt 7 sind die Bedingungen für Bemessung, Ausführung, Reparatur und Instandhaltung angegeben, die eine Voraussetzung für die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck nach der Leitlinie sind (nur soweit erforderlich und soweit sie einen Einfluß auf die Beurteilung oder auf die Produkte haben).

Die erteilten europäischen technischen Zulassungen müssen diese Bedingungen ggf. angeben.

7.1 Bemessung und Ausführung von Bauwerken

Die Bedingungen für die Bemessung und Ausführung der Trennwand im Bauwerk sind den Einbauenweisungen des Herstellers zu entnehmen. Die Qualität und Erfüllung dieser Einbauanweisungen ist zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf die Aspekte auf folgender Prüfliste:

Bemessung von Fugen zwischen Trennwand und Haupttragwerk:

Maßbeständigkeit:

Verringerung des Risikos der Oberflächen- und Zwischenraumkondensation im Bauwerk:

Wärmedurchlaßwiderstand:

Schalldämmung:

Befall:

In der ETa ist anzugeben, daß die Einbauanweisungen Teil der ETa sind und somit immer der Lieferung der Systembauteile beiliegen müssen. Die ETa kann die wesentlichen Teile der Einbananweisungen übernehmen.

Die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck von versetzbaren Trennwänden basiert auf der Annahme, daß bei dem Abbau- und Wiederaufbauvorgang die vorgegebenen Merkmale unbeeinflußt bleiben. Es kann erforderlich sein, diese Annahme entsprechend zu überprüfen.

7.2 Instandhaltung und Reparatur

Die Beurteilung der Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck basiert auf der Annahme, daß Abnutzungen und geringfügige Beschädigungen durch Stöße unvermeidlich sind und ohne nachteilige Auswirkungen leicht zu reparieren sein müssen.

Abschnitt 3
Bescheinigung der Konformität (AC)

8 Bewertung der Konformität

8.1 Entscheidung der Europäischen Kommission

Die von der Europäischen Kommission im Mandat Construct 97/243 REV.1, Anhang 3 festgelegten Systeme der Konformitätsbescheinigung sind folgende:

System 1 für Bausätze für Trennwände

System 3 für Bausätze für Trennwände

System 4 für alle anderen Bausätze für Trennwände einschließlich von Trennwänden mit Brandverhaltensklassen a (ohne Prüfung), D, E und F.

Die Systeme sind in der Richtlinie des Rates (89/106/EWG), Anhang III, 2(i), 2(ii) zweite Möglichkeit bzw. 2(ii) dritte Möglichkeit beschrieben und umfassen folgendes:

System 1

(a) Aufgaben des Herstellers

(b) Aufgaben der zugelassenen Stelle

System 3

(a) Aufgaben des Herstellers

System 4

(a) Aufgaben des Herstellers

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