umwelt-online: ETAG 009 Leitlinie für verlorene Schalungsbausätze/-systeme (4)

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6.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

6.3.1 Gefährliche Substanzen

Das Produkt muss alle maßgeblichen europäischen und nationalen Vorschriften erfüllen, die für den Verwendungszweck zutreffen, für den das Produkt in Verkehr gebracht wird. Die Aufmerksamkeit des Antragstellers ist darauf zu richten, dass für andere Anwender oder andere Bestimmungsländer andere Anforderungen gelten, die zu beachten sind. Für gefährliche Substanzen, die im Produkt enthalten sind, jedoch nicht in der ETa behandelt wurden, ist die NPD-Option (Keine Leistung festgestellt) anwendbar.

6.3.2 Wasserdampfdurchlässigkeit

Die Produktspezifikationen sind zu prüfen und die Leistungsfähigkeit hinsichtlich auftretender Feuchte auf Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Konstruktionsdetails und des vorgesehenen Verwendungszwecks zu beurteilen. Sind Eigenschaften, wie die Wasserdampfdurchlässigkeit, nicht bekannt, so sind sie durch Prüfung zu ermitteln.

Es ist nachzuweisen, dass Kondensation in der Wand infolge Wasserdampfdiffusion nicht auftritt oder nur in dem Maße auftritt, dass während des Zeitraums der Kondensation kein Schaden verursacht wird und die Wand während der Verdunstungsperiode wieder austrocknet.

6.3.3 Wasseraufnahme

Die Produktspezifikationen sind zu prüfen und die Leistungsfähigkeit hinsichtlich auftretender Feuchte auf Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Konstruktionsdetails und des vorgesehenen Verwendungszwecks zu beurteilen.

Es ist nachzuweisen, dass eine Wasseraufnahme durch die Schalung bei Kontakt mit Frischbeton oder aus inneren oder äußeren Quellen nicht stattfindet oder nur an einer Stelle und in dem Maße stattfindet, dass kein Schaden verursacht wird und die Wand während der Verdunstungsperiode wieder austrocknet.

6.3.4 Wasserdichtheit

Dieses Kriterium ist Insbesondere bei integrierten Oberflächenausbildungen relevant. Die Produktspezifikationen sind zu prüfen und die Leistungsfähigkeit hinsichtlich Wasserdichtheit der Wand unter Endnutzungsbedingungen auf Grundlage bekannter Materialeigenschaften, Konstruktionsdetails (insbesondere Aufbau der Wand unter Berücksichtigung der Ausbildung des Kernbetons, Vorkehrungen zum Erzielen der Wasserdichtheit von Fugen zwischen Teilen der Oberfläche, Fähigkeit, einen geeigneten Untergrund für übliche Abdichtungsmaßnahmen zu bilden) und des vorgesehenen Verwendungszwecks, Wie in den Verarbeitungsrichtlinien angegeben, mit entsprechender Einwirkung von Regen oder Schnee, bzw. Grundwasser bei vollständig oder teilweise im Erdreich liegenden Wänden zu beurteilen.

6.4 Nutzungssicherheit

6.4.1 Haftfestigkeit und Widerstand gegen Stöße

6.4.1.1 Haftfestigkeit zwischen Oberflächenausbildung und ihrem direkten Untergrund

(a) Bei integrierten, verputzartigen Deckschichten auf der Dämmstoffschicht muss die Haftfestigkeit der ETAG 004 WDVS entsprechen. Insbesondere die Zugfestigkeit. des Teils des Bausatzes, der als Untergrund für den armierten Unterputz eines WDVS fungieren soll, muss eine Zugfestigkeit gemäß den Anforderungen in ETAG 004 WDVS aufweisen.

(b) Andere Arten von integrierten Oberflächenausbildungen:

Es ist die Haftfestigkeit zu prüfen, um die Erfüllung der Anforderungen, die in Abschnitt 6.4.1.2 angegeben sind, nachzuweisen.

6.4.1.2 Haftfestigkeit zwischen den Schichten der Schalung

Die Anforderung an die Mindestzugfestigkeit senkrecht zu den Schalungsflächen. der die Verbindungen zwischen den Bestandteilen des Bausatzes entsprechen müssen, beträgt: 0,02 N/mm2.

Dieser Wert muss durch Prüfergebnisse oder durch Berechnung gemäß Abschnitt 5.4.1.2 nachgewiesen werden.

6.4.1.3 Haftfestigkeit zwischen Schale und Beton

Falls erforderlich, ist der Wert in der ETa anzugeben.

6.4.1.4 Widerstand gegen Stöße

Wird der Widerstand gegen Stöße durch Prüfung gemäß Abschnitt 5.4.1.4 festgestellt, so beträgt die anzuwendende Energie bei einem kleinen weichen Körper 60 Nm und bei einem harten Körper 10 Nm. Die Annahmekriterien lauten für beide: kein Herabfallen und Auftreten gefährlicher Bruchstücke.

6.4.2 Widerstand gegen den Schalungsdruck

Die Schalung muss unter den extremsten Betonierbedingungen, wie sie vom Hersteller vorgegeben werden (z.B. maximale Betonierungsgeschwindigkeit, maximale Fallhöhe usw.), einen angemessenen Widerstand bieten. Die folgenden Kriterien sind daher zu erfüllen:

6.4.3 Sicherheit gegen Verletzungen bei Berührungen

Die Beschaffenheit der Oberfläche ist in qualitativer Art hinsichtlich des potentiellen Risikos von Verletzungen zu beschreiben (z.B. Gefahr von Abschürfungen, scharfe oder schneidende Kanten).

6.5 Schallschutz

6.5.1 Luftschalldämmung

Die gemessene Luftschalldämmung ist als Einzahl-Angabe, Rw, gemäß EN ISO 717-1:1996 Akustik - Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 717-1:1996) angegeben.

6.5.2 Schallabsorption

Die Schallabsorption ist nur bei Wänden mit werkmäßig aufgebrachter Oberfläche zu berücksichtigen.

Die gemessene Schallabsorption ist als Einzahl-Angabe gemäß EN ISO 11654:1997, Akustik - Schallabsorber für die Anwendung in Gebäuden - Bewertung der Schallabsorption (ISO 11654: 1997) angegeben.

6.6 Energieeinsparung und Wärmeschutz

6.6.1 Wärmedurchlasswiderstand

Der berechnete oder gemessene Wert des Wärmedurchlasswiderstands (R-Wert) in m2

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