Regelwerk, Bau- & Planungsrecht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Aufgaben
§ 2 Fachbereiche
§ 3 Pflichten
§ 4 Führung der Bezeichnung Prüfsachverständiger
§ 5 Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 6 Prüfungsausschuss
§ 7 Aufsicht und Anerkennungsverfahren
§ 8 Erlöschen, Widerruf und Rücknahme der Anerkennung
§ 9 Gegenseitige Anerkennung
Abschnitt 2
Besondere Voraussetzungen für einzelne Fachbereiche und Fachrichtungen
§ 10 Prüfsachverständige für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung
§ 11 Prüfsachverständige für energetische Gebäudeplanung
§ 12 Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
Abschnitt 3
Schlussvorschriften
§ 13 Vergütung
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
§ 15 (aufgehoben)
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Prüfungsverfahren für die Erstellung des Fachgutachtens gemäß § 5 Absatz 4 zur Anerkennung von Prüfsachverständigen für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung