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Änderungstext
Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
- Bremen -
Vom 27. Mai 2014
(Brem.GBl. Nr. 56 vom 02.06.2014 S. 263)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung von Vorschriften zum Wegfall von Befristungen
(1) Die Bremische Landesbauordnung vom 6. Oktober 2009 (Brem.GBl. S. 401 -2130-d-1 a), die durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2011 (Brem.GBl. S. 435) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird § 87 gestrichen.
2. § 87
Die Bremische Landesbauordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
wird aufgehoben.
( 2) § 12 Satz 2 des Enteignungsgesetzes für die Freie Hansestadt Bremen vom 5. Oktober 1965 (Brem .GBl. S .129 - 214-a-1), das zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 22. M´rz 2005 (Brem.GBl. S. 91) geändert worden ist
Diese Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezemer 2014 außer Kraft.
wird aufgehoben.
(3) § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 22. Juni 1993 (Brem.GBl. S. 234 - 11 2130- a-1), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 53 des Gesetzes vom 21. November 2006 (Brem.GBl. S. 457) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
2. Satz 3
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
wird aufgehoben.
(4) § 16 Absatz 3 der Bremischen Bauvorlagenverordnung vom 11. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 327 -11 2130-d-1 1)
(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
wird aufgehoben.
(5) Die Bremische Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 629 - 2130-h-3) wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 38 wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 38 Inkrafttreten". |
2. § 38 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.
c) Absatz 2
(2) Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.
wird aufgehoben.
(6)Die Bremische Anlagenprüfverordnung vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 645) wird wie folgt geändert:
1. Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 5 wie folgt gefasst:
" § 5 Inkrafttreten"
2. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.
c) Absatz 2
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
wird aufgehoben.
(7) § 24 Absatz 3 der Bremischen Garagenverordnung vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 646)
(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
wird aufgehoben.
(8) § 14 Absatz 3 der Bremischen Feuerungsverordnung vom 16. Dezember 2010 (Brem.GBl. S.652)
(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
wird aufgehoben.
(9) § 16 der Baumschutzverordnung vom 5. Dezember 2002 (Brem.GBl. S. 647; 2009 S. 298 11.790-a-6) wird wie folgt geändert:
a) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.
b) Absatz 2
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft.
wird aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(Stand: 28.01.2021)
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