NachbarrechtsG Hessen
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Erster Abschnitt
Nachbarwand
§ 1 Errichten einer Nachbarwand
§ 2 Beschaffenheit der Nachbarwand
§ 3 Anbau an die Nachbarwand
§ 4 Nichtbenutzen der Nachbarwand
§ 5 Beseitigen der Nachbarwand
§ 6 Erhöhen der Nachbarwand
§ 7 Verstärken der Nachbarwand
Zweiter Abschnitt
Grenzwand
§ 8 Anbau an eine Grenzwand
§ 9 Errichten einer zweiten Grenzwand
§ 10 Besondere Gründung
§ 10a Wärmedämmung
§ 10b Über die Grenze gebaute Wand
Dritter Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht
§ 11 Umfang und Inhalt
§ 12 Ausnahmen
§ 13 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs
Vierter Abschnitt
Einfriedung
§ 14 Errichtung
§ 15 Beschaffenheit
§ 16 Abstand von der Grenze
§ 17 Kosten der Errichtung
§ 18 Kosten der Unterhaltung
§ 19 Ausnahmen
Fuenfter Abschnitt
Veränderung des Grundwasserspiegels
Sechster Abschnitt
Wild abfließendes Wasser
§ 21 Abfluss und Zufluss
§ 22 Wiederherstellung des früheren Zustandes
§ 23 Schadensersatz
§ 24 Anzeigepflicht
§ 25 Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zur Anzeige
Siebenter Abschnitt
Dachtraufe
§ 26 Niederschlagswasser
§ 27 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen
Achter Abschnitt
Hammerschlags- und Leiterrecht
§ 28 Inhalt und Umfang
§ 29 Schadensersatz und Anzeigepflicht
Neunter Abschnitt
Duldung von Leitungen
§ 30 Leitungen in Privatgrundstücken
§ 31 Unterhaltung
§ 32 Schadensersatz und Anzeigepflicht
§ 33 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigung
§ 34 Anschlussrecht des Duldungspflichtigen
§ 35 Leitungen in öffentlichen Straßen
Zehnter Abschnitt
Höherführen von Schornsteinen und Lüftungsschächten
§ 36 Inhalt und Umfang
§ 37 Schadensersatz und Anzeigepflicht
Elfter Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen
§ 38 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke
§ 39 Grenzabstände für lebende Hecken
§ 40 Ausnahmen
§ 41 Berechnung des Abstandes
§ 42 Grenzabstand im Weinbau
§ 43 Beseitigungsanspruch, Anspruch auf Rückschnitt
§ 44 Nachträgliche Grenzänderungen
Zwoelfter Abschnitt
Anwendungsbereich des Gesetzes
Dreizehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 46 (Übergangsvorschriften)
§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 48 (aufgehoben)