Regelwerk, Bau und Planung

NachbarrechtsG Hessen
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Erster Abschnitt
Nachbarwand

§ 1 Errichten einer Nachbarwand

§ 2 Beschaffenheit der Nachbarwand

§ 3 Anbau an die Nachbarwand

§ 4 Nichtbenutzen der Nachbarwand

§ 5 Beseitigen der Nachbarwand

§ 6 Erhöhen der Nachbarwand

§ 7 Verstärken der Nachbarwand

Zweiter Abschnitt
Grenzwand

§ 8 Anbau an eine Grenzwand

§ 9 Errichten einer zweiten Grenzwand

§ 10 Besondere Gründung

§ 10a Wärmedämmung

§ 10b Über die Grenze gebaute Wand

Dritter Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht

§ 11 Umfang und Inhalt

§ 12 Ausnahmen

§ 13 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs

Vierter Abschnitt
Einfriedung

§ 14 Errichtung

§ 15 Beschaffenheit

§ 16 Abstand von der Grenze

§ 17 Kosten der Errichtung

§ 18 Kosten der Unterhaltung

§ 19 Ausnahmen

Fuenfter Abschnitt
Veränderung des Grundwasserspiegels

§ 20

Sechster Abschnitt
Wild abfließendes Wasser

§ 21 Abfluss und Zufluss

§ 22 Wiederherstellung des früheren Zustandes

§ 23 Schadensersatz

§ 24 Anzeigepflicht

§ 25 Wegfall der Verpflichtung zur Sicherheitsleistung und zur Anzeige

Siebenter Abschnitt
Dachtraufe

§ 26 Niederschlagswasser

§ 27 Anbringen von Sammel- und Abflußeinrichtungen

Achter Abschnitt
Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 28 Inhalt und Umfang

§ 29 Schadensersatz und Anzeigepflicht

Neunter Abschnitt
Duldung von Leitungen

§ 30 Leitungen in Privatgrundstücken

§ 31 Unterhaltung

§ 32 Schadensersatz und Anzeigepflicht

§ 33 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigung

§ 34 Anschlussrecht des Duldungspflichtigen

§ 35 Leitungen in öffentlichen Straßen

Zehnter Abschnitt
Höherführen von Schornsteinen und Lüftungsschächten

§ 36 Inhalt und Umfang

§ 37 Schadensersatz und Anzeigepflicht

Elfter Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen

§ 38 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke

§ 39 Grenzabstände für lebende Hecken

§ 40 Ausnahmen

§ 41 Berechnung des Abstandes

§ 42 Grenzabstand im Weinbau

§ 43 Beseitigungsanspruch, Anspruch auf Rückschnitt

§ 44 Nachträgliche Grenzänderungen

Zwoelfter Abschnitt
Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 45

Dreizehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 46 (Übergangsvorschriften)

§ 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

§ 48 (aufgehoben)

§ 49